Ortskommandanturen
Die Einteilung der Ortskommandanturen in drei Klassen richtete sich nach deren Personalstärke, wobei eine Ortskommandantur III. Klasse über den kleinsten Mitarbeiterstab verfügte. Die Ortskommandanturen wurden durch die Kreiskommandanturen beaufsichtigt. Eine Ausnahme dabei bildeten die Ortskommandanturen (B). Durch den Zusatz B wurden Kreiskommandanturen in Belgien und Nordfrankreich bezeichnet. Diese wurden sowohl als Kreis-, als auch als Ortskommandantur bezeichnet. Der Zusatz V ist noch unklar, er tauchte nur wenige Male auf.
Auszug aus der Heeres-Dienstvorschrift 485: Dienstanweisung für die Feld- und Ortskommandanturen vom 16. Mai 1939:
Stärke, Gliederung, Einsatz und Unterstellung
1. Feld- und Ortskommandanturen gehören zu den Ordnungstruppen der Armee und
sind dem "Kommandanten des rückwärtigen Armeegebietes" unterstellt. Die werden
nach Bedarf im rückwärtigen Armeegebiet eingesetzt, und zwar:
- Feldkommandanturen: für bestimmte Bezirke
- Ortskommandanturen I: für größere und mittlere Städte
- Ortskommandanturen II: für kleinere Städte und Ortschaften
Eine oder mehrere Ortskommandanturen können einer Feldkommandantur unterstellt
werden.
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Befugnisse und Disziplinarstrafgewalt
2. Feldkommandanten haben die Befugnisse und Disziplinargewalt eines
Regimentskommandeurs, Ortskommandanten I die des Kommandeurs eines nicht
selbständigen Bataillons, Ortskommandanten II die eines Kompaniechefs.
Die Disziplinarbefugnis erstreckt sich auch auf Unteroffiziere und Mannschaften
marschierender Truppenteile, die nicht von einem Offizier geführt werden.
Allgemeine Aufgaben.
3. Feld- und Ortskommandanten haben in ihren Befehlsbereichen die Pflicht und
Rechte des Standortältesten im Sinne der Standort-Dienstvorschrift (H.Dv. 131).
In Feindesland erstrecken sich die Aufgaben und Befugnisse der Feld- und
Ortskommandanturen auch auf die Zivilverwaltung ihres Befehlsbereiches. Die
Bezirks-, Kreis- bzw. Gemeindeverwaltungen sind ihnen unterstellt.
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Im eigenen Land arbeiten die Feld- und Ortskommandanturen mit den Dienststellen
der Zivilverwaltung und der Ordnungspolizei eng zusammen , ...
4. Feld- und Ortskommandanturen unterstützen die geheime Feldpolizei in der
Durchführung ihrer Aufgaben.
Überwachung der Bevölkerung.
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Unterkunftsfragen und Gesundheitsdienst
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Erfassen von Vorräten und wehrwirtschaftlich wichtigen Betrieben
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Verkehrsregelung
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Versprengtensammel- und Auskunftsstellen
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Namensverbände (Diese Liste ist wahrscheinlich nicht vollständig!):
Nummernverbände (Diese Liste ist wahrscheinlich vollständig!):
Von den Ortskommandanturen 1001 - 1019 sind nur die Feldpostnummern überliefert. Diese sind bei den jeweiligen Feldkommandanturen zu finden.