Landesschützen-Regimenter
Als Landesschützen wurden Infanterieeinheiten des Heeres der Wehrmacht bezeichnet, die hauptsächlich aus Wehrpflichtigen der Landwehr (35–45 Jahre, bei Kriegsbeginn also Geburtsjahrgänge 1894–1904) und des Landsturms (über 45 Jahre, bei Kriegsbeginn also ab Geburtsjahrgang 1894 und niedriger) bestanden. Die Landesschützen übernahmen die Rolle, die beim Aufbau der Wehrmacht Landwehr- und Landsturmeinheiten zugedacht worden waren, da dieses Konzept bei Kriegsausbruch nicht umgesetzt wurde. Landesschützenregimenter und -bataillone wurden als bodenständige Einheiten in der Regel zu Besatzungs- und Sicherungsaufgaben verwendet, die Ausstattung und Ausbildung war entsprechend mangelhaft.
Bei der Mobilmachung am 26. August 1939 wurden zur Führung der Landesschützen-Bataillone in jedem Wehrkreis drei Landesschützen-Regimentsstäbe aufgestellt. Die Stäbe wurden durchlaufend nummeriert und erhielten als Zusatz die römische Nummer ihres Wehrkreises, z.B. der 1. Regimentsstab des Wehrkreises I die Bezeichnung 1/I. Insgesamt wurden für die Wehrkreise I - XIII, XVII und XVIII 45 Regimentsstäbe aufgestellt. 1940 folgten für die Wehrkreise V, VIII und XVII ein jeweils vierter Regimentsstab und für den Wehrkreis V ein fünfter Regimentsstab. Von diesen Regimentsstäben wurden 23 zur Bildung von Regimentsstäben für die Oberrhein-Divisionen und die Aufstellung der Infanterie-Divisionen der 9. Welle verwandt. Die Stäbe 3. / IV und 3. / XVII bildeten die Landesschützen-Kommandeure I und II und später die Divisionsstäbe der 539. und der 540. Infanterie-Division. Die restlichen Stäbe wurden am 1. April 1940 umbenannt und erhielten zwei- oder dreistellige arabische Nummern. Dabei wurde auch hier wieder auf die Zugehörigkeit zum Wehrkreis geachtet. Der Wehrkreis I erhielt die Nummern 11 ff, der Wehrkreis II die Nummern 21 ff, der Wehrkreis X die Nummern 101 ff usw.
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Regimenter mit dem Zusatz des Wehrkreises (Zeitraum Mobilmachung bis 1940):
Namensverbände:
Nummernverbände: