Steinmüller, Walter Ludwig Wilhelm Friedrich
| * 17. Juni 1890, Behnkenhagen / Mecklenburg
† 7. September 1968, Aachen
BArch Pers 6/1940 als Major (E) 1936 |
![]() BArch Pers 6/300994 |
Walter Steinmüller war ein Sohn des Arbeiters und Händlers Carl Ludwig Christian Steinmüller und dessen Ehefrau Sophie Caroline Dorothea, geborene Schmidt. Nach seiner Schule absolvierte er eine Ausbildung als Graphiker und Vermessungstechniker. Er trat am 1. Oktober 1912 als Einjährig-Freiwilliger in die Königlich Preußische Armee ein. Er kam dabei zum Großherzoglich Mecklenburgisches Füsilier-Regiment "Kaiser Wilhelm" Nr. 90 in Rostock. Bei diesem wurde er im Mai 1913 zum Gefreiten und im September 1913 zum Unteroffizier befördert. Nach dem Jahr wurde er er zur Reserve des Regiments entlassen. Vom 10. März 1914 bis zum 4. Mai 1914 absolvierte er eine Reserveübung beim Regiment. Dabei wurde er am 1. Mai 1914 zum Vizefeldwebel befördert. Kurz vor Ausbruch des 1. Weltkrieges wurde er am 1. August 1914 zum Offizier-Stellvertreter befördert und ging mit seinem Regiment an die Front. Dort wurde er am 6. Dezember 1914 zum Leutnant der Reserve befördert. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse wurde ihm am 26. Januar 1915 verliehen. Als Leutnant der Reserve wurde er im Jahr 1915 sogar als Führer der 1. Kompanie vom Großherzoglich Mecklenburgisches Füsilier-Regiment "Kaiser Wilhelm" Nr. 90 verwendet. Am 18. Juli 1915 heiratete er als Feldmesser und Leutnant der Reserve die fast drei Jahre jüngere Grete Johanna Carolina Peters, Tochter des Arbeiters Carl Christian Louis Wilhelm Peters in Rostock. Am gleichen Tag erkannte er auch deren unehelichen Sohn, den am 31. Oktober 1911 geborenen Udo Fritz Karl Felix Peters als sein von ihm erzeugtes Kind an. Seine Mutter Sophie Steinmüller war im Jahr 1911 einer von seinen Taufpaten gewesen. Vom 6. Februar 1916 bis zum 16. März 1916 wurde er zum Rekruten-Depot der 17. Infanterie-Division kommandiert. Dem Paar wurde am 4. Oktober 1916 die Tochter Ursula Karla Annaliese Johanna Karoline Steinmüller in Rostock geboren. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse wurde ihm am 20. Oktober 1916 verliehen. Am 4. April 1918 wurde er durch ein Infanteriegeschoß am linken Oberschenkel leicht verwundet. Daraufhin traf er am 9. Mai 1918 beim Ersatz-Bataillon vom Großherzoglich Mecklenburgisches Füsilier-Regiment "Kaiser Wilhelm" Nr. 90 ein. Von diesem wurde er am 8. August 1918 wieder zum aktiven Regiment an die Front versetzt. Wegen einer Erkrankung wurde er am 1. Oktober 1918 wieder zum Ersatz-Bataillon versetzt. Im Ersten Weltkrieg wurde er nicht nur verwundet, was sich in der Verleihung des Verwundetenabzeichens in Schwarz widerspiegelte. Er erlitt auch eine Gasvergiftung. Außerdem wurden ihm neben beiden Eisernen Kreuzen noch andere Auszeichnungen, wie das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern (21. April 1918) verliehen. Am 31. Dezember 1918 schied er unter Aufhebung seiner Mobilmachungsbestimmung aus der Armee aus.
Er wurde ab dem 1. Januar 1919 als Feldmesser beim Vermessungsamt Rostock angestellt. Am 13.
Oktober 1919 ging er wie sein Vater zur Polizei. Er wurde als Polizei-Hauptmann
bei der Polizeiverwaltung Rostock angestellt. Er wurde bei der Mecklenburgiscen
Sicherheitspolizei als Hundertschaftsführer der II. Hundertschaft in Rostock
eingesetzt. Ab dem 22. August 1921 diente er
bei der Polizei-Verwaltung Wismar als Leiter des Kommandos Wismar. Am 1. Juli 1923 wurde er zur
Polizei-Verwaltung Güstrow versetzt. Er nahm ab 1924 bis 1932 an allen
Ausbildungskursen (Offizier-Winterausbildung) bei der II. Abteilung vom
2. (Preußisches)
Artillerie-Regiment in Güstrow teil. Als Kommandeur der Ordnungspolizei von
Güstrow wohnte er spätestens ab 1927 in der Schwerinerstraße 43 in Güstrow und
hatte dort die Telefonnummer 497. 1927 wurde ihm das Deutsche Turn- und
Sportabzeichen in Silber verliehen. Im gleichen Jahr erwarb er auch den
Lehrschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) (goldenes Abzeichen). Am 21. September 1932 wurde er zum
Polizei-Major befördert. Als solcher wurde er am 1. Februar 1933 als Kommandeur
an die Polizei-Schule Schwerin versetzt. Dort wohnte er Anfang 1934 privat als
Major der Landespolizei im Obotritenring 11b in Schwerin und hatte die
Telefonnummer 5051. Bereits am 1. Januar 1934 wurde er kurzzeitig zur
Infanterieschule nach Dresden kommandiert. Ab dem 10. Januar 1934 wurde er bei
der Polizeischule Potsdam-Eiche als
Taktiklehrer verwendet. Am 21. März 1935 erhielt er folgende Beurteilung vom
Lehrgangsleiter der Landespolizei-Offiziersschule Eiche, Major der Landespolizei
Berger: "Grosse stattliche Erscheinung. Besitzt goldenes Sportabzeichen.
Gerader, offener Charakter von lebendigem, freundlichem Wesen. Gesunde, einfache
Soldatennatur, selbstbewusst und mit gesundem Streben. Verbindet klaren Blick
und taktisches Wissen mit Lehrgeschick und ist mit Erfolg als Taktiklehrer
tätig. Eine ausgesprochene zeichnerische Begabung zeigt er nicht ungern. Besitzt
ausreichende Reitfertigkeit und füllt seine Stelle gut aus." Dazu ergänzte
am 22. März 1935 der Kommandeur der Landespolizei-Offiziersschule Eiche, Oberst
im Landespolizei-Führerstab Alfred Mahncke: "Einverstanden!" Ab dem 1. April 1935 wurde er als Lehrgangsleiter der
Luftkriegsschullehrgänge an der Landespolizei-Schule Eiche eingesetzt. Während der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht wurde
er am 17. August 1935 mit Wirkung vom 1. September 1935 von der
Landespolizeioffizier-Schule zur Heeres-Feldzeugmeisterei kommandiert, mit dem
Hinzufügen, dass dieses Kommando voraussichtlich unter 4 Monaten dauern wird. Am
24. September 1935 wurde er mit Wirkung vom 1. Oktober 1935 als Major (E)* in das Heer übernommen. Sein
Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. Juli 1935 festgelegt. Er kam jetzt als
Referent zum
Stab der Heeresfeldzeugmeisterei (FzM) im Reichskriegsministerium (RKM). Am 23.
Oktober 1935 vermerkte Oberst der Landespolizei Alfred Mahncke, dass zur letzten
Beurteilung keine Veränderung eingetreten ist. Am 6. März 1936 erhielt er
folgende Beurteilung von Oberst Ernst von
Reiche, Chef des Stabes der FzM: "Dienstfähig. Große militärische
Erschenung. Guter Reiter. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Major
Steinmüller wurde aus der Landespolizei übernommen und ist seit dem 1. Septembr
1955 als Referent für die Bearbeitung der Mobilmachungs-Stellenbesetzung sowie
für Schaffung und Fortbildung des Offizierkorps (W) d.B. bei der
Heeres-Feéeldzeugmeisterei angestellt. Soweit ich in einem halben Jahr eine
Ubersicht über die Charaktereigenschaften des Majors Steinmüller gewinnen
konnte, habe ich einen besonders günstigen
Eindruck erhalten. Vornehmer, anständiger Charakter, gediegene, gefestigte
Personlichkeit, über den Durchschnitt begabter, geistig sehr reger und
organisatorisch gut veranlagter Offizier, der sich besonders schnell in seine
neue Stellung eingearbeitet und sein Referat tadellos ausgebaut hat. Umgänglich,
gesellschaftlich besonders sicher und gewandt, sehr beliebter Kamerad. Major
Steinmüller wird zur Reaktivierung in Vorschlag gebracht. Bewertung: Füllt seine
Stelle sehr gut aus." Am 29. März 1936 erhielt er folgenden Zusatz zur
Beurteilung vom Feldzeugmeister Oberst
Franz Barckhausen: "Für das Heer ein besonders wertvoller
Offizier-Zuwachs. Vielseitiger, hochbefähigter Offizier, der entsprechend
verwendbar ist. Mit Reaktivierungsvorschlag einverstanden. Füllt seine Stelle
sehr gut aus." Am 24. April 1936 gab es durch
Generalmajor Franz Barckhausen,
Feldzeugmeister, folgenden Vorschlag zu seiner Reaktivierung: "Major (E)
Steinmüller besitzt die volle Eignung zum aktiven Truppenoffizier. Die Gewähr
für die volle Verwendbarkeit des Majors (E) Steinmüller für eine seinem
Dienstalter entsprechende Stellung nach kurzer Einarbeitungszeit erscheint
gegeben. Die häuslichen Verhältnisse entsprechen den an einen aktiven Offizier
zu stellenden Anforderungen. Eine Verwendung bei der Artillerie oder
Nachrichtentruppe kommt nicht in Frage. Da sich Major Steinmüller bisher bei der
Landespolizei im Truppendienst befand, wird vorgeschlagen, ihn in seiner
derzeitigen bei der Heeres-Feldzeugmeisterei zu belassen und ihn später für
Feldzeug-Dienststellen vorzusehen. Im Falle der Reaktivierung des Majors (E)
Steinmüller ist Ersatz durch einen E-Offizier nicht notwendig." Diesen
Vorschlag unterstützte am 2. Mai 1936 der Chef vom Allgemeinen Heeresamt (AHA)
Generalmajor Friedrich Fromm: "Major
(E) Steinmüller ist mir dienstlich und außerdienstlich noch nicht näher bekannt
geworden. Bei der sehr günstigen Beurteilung durch seine vorgesetzte
Dienststelle habe ich gegen seine Überführung in das aktive Truppenoffizierkorps
nach Ziffer 50 der Bezugsverfügung nichts einzuwenden. Ich befürworte auch den
Vorschlag des Heeres-Feldzeugmeisters, den Major(E) Steinmüller später für
Feldzeug-Dienststellen vorzusehen, jedoch unter der Voraussetzung, daß er zuvor,
wie vorgeschrieben, seine Eignung für Verwendung im aktiven Truppendienst
nachgewiesen hat." Vom Personalamt wurde der Antrag am 16. Mai 1936 wie
folgt beantwortet: "Dem Antrag auf Überführung des Major (E) Steinmüller in
das aktive Truppenoffizierskorps kann wegen seines Alters nicht entsprochen
werden." Seine Vereidigung auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler
erfolgte am 8. Mai 1936. Nach der Absage richtete er selbst am 25. Mai 1936
folgendes Schreiben an den Oberbefehlshaber des Heeres,
Generaloberst Werner Freiherr von Fritsch: "Bei
der Übernahme der Landespolizei im Herbst 1935 wurde ich in das E-Offizierkorps
überführt. Ich empfinde das Einreihen in dieses Offizierkorps als unverdient.
Dieser Ansicht war ich schon bei der Übernahme. Ich habe seiner Zeit nicht
sofort um eine Änderung der Entscheidung gebeten, weil ich erst militärischen
Dienststellen Gelegenheit geben wollte, sich ein Urteil über meine Person zu
bilden. Ich nehme an, dass meine vorgesetzte Dienststelle dies getan hat und
bitte nun um Überführung in das aktive Offizierkorps (Inf.). Zur Begründung: 1.
Ich habe im Kriege eine vierjährige Frontdienstzeit als Zug-, Kompanie- und
Bataillonsführer in einer Grosskampfdivision, die dauernd im Westen war, hinter
mir und kann damit eine Frontzeit in vorderster Linie wie wenige Offiziere der
Deutschen Armee nachweisen. Diese Frontzeit war mit Auszeichnungen
verschiedenster Art verbunden (u.a. der Hausorden der Hohenzollern). Sie
beweisen, dass ich im Felde meine Pflicht getan habe. 2. In der Nachkriegszeit
hielt ich mich seit 1924 der Reichswehr zur Verfügung und habe an allen
Ausbildungskursen bei der II. Abteilung vom Artillerie-Regiment 2 in Güstrow
teilgenommen. Herr Generaloberst werden sich meiner vielleicht noch vom
Artillerie-Regiment 2 und von Kriegsspielabenden in Güstrow und Kasinoabenden in
Güstrow und Schwerin her erinnern. 3. Seit Kriegsende habe ich nachweislich
nationalsozialistisch gedacht und gehandelt. Anfangs ohne die klaren
Parteigrundsätze der NSDAP gekannt zu haben, später als ihr Vorkämpfer und
Mitglied, stets bereit, die Konsequenz meiner Handlung auf mich zu nehmen. Ich
bildete schon lange vor der Machtübernahme SA und SS aus und war schon Mitglied
der NSDAP zu einer Zeit, als die Sozialdemokraten im Mecklenburgischen Landtag
erklärten: "Die Offiziere der Landespolizei, die für die NSDAP arbeiten, sind
uns bekannt, für sie wird in Kürze kein Platz mehr im Staatsdienst sein." 4. In
der Landespolizei wurde ich hervorragenden Dienststellungen mit Vorpatent
verwendet. Ich wurde in der militärisch organisiserten Mecklenburgischen
Landespolizei bevorzugt Kommandeur eines Kommandos und bei der Machtübernahme
Kommandeur der Polizei-(Rekruten-) Schule in Schwerin in Mecklenburg. Danach war
ich fast 2 Jahre Taktiklehrer und Lehrgangsleiter an der Offizierschule (später
Luftkriegsschule) Potsdam-Eiche. 5. Trotz meines Lebensalters von 45 Jahren
entspricht meine körperliche Leistungsfähigkeit meinen Erfolgen auf anderen
Gebieten. Ich bin im Besitz des goldenen Sportabzeichens, des Lehrscheins der
Deutschen Lebensrettungsgesellschaft un habe mich bis in letzter Zeit an
Reitveranstaltungen aktiv beteiligt. Ich bitte gehorsamst entscheiden zu wollen,
ob ich nach vorstehenden Ausführungen nicht doch noch zur Überführung in das
aktive Offizierkorps geeignet bin. Zugleich bitte ich, mich vor einer
Entscheidung zu einem persönlichen Vortrag befehlen zu wollen." Am 10. Juli
1936 wurde er mit Wirkung vom 15. Juli 1936 als Major in den aktiven Dienst der Wehrmacht übernommen. Sein
Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. Juli 1935, unter Vorbehalt der
Ordnungsnummer, festgelegt. Er wurde jetzt zum Adjutant des Inspekteurs der FzM
ernannt. Am 17. September 1936 erhielt er folgende Beurteilung von
Generalmajor Ernst von Reiche, Chef des
Stabes der FzM: "Major Steinmüller ist nach seiner Reaktivierung zum
Adjutanten des Herrn Heeres-Feldzeugmeisters ernannt worden und wird zweifellos
in dieser Stellung allen Erwartungen entsprechen. Im übrigen habe ich meiner
günstigen Beurteilung des Vorjahres nichts hinzuzufügen. Zur Beförderung
geeignet. Füllt seine Stelle sehr gut aus." Dazu ergänzte am 22. September
1936 der Heeres-Feldzeugmeister,
Generalmajor Franz Barckhausen: "Einwandfreier Charakter, ein von
Pflichtgefühl durchdrungener Offizier, mit gewandten Umgangsformen, beliebter
Kamerad. Wird ein vortrefflicher Adjutant werden. Zur Beförderung zum
Oberstleutnat geeignet. Füllt seine Stelle sehr gut aus." Am 31. August
1937 erhielt er folgende Beurteilung von
Generalmajor Franz Barckhausen, Heeres-Feldzeugmeister: "Vortrefflicher
Offizier, der sich als Adjutant in jeder Hinsicht bewährt hat. Kluger Mensch mit
vielseitigen Interessen. Zeichnerisch begabt. Bewertung: Füllt seine Stelle sehr
gut aus. Empfehlung: Nach Verwendung an der Front meines Erachtens zum
Bataillonskommandeur geeignet. Zur Beförderung geeignet." Ab
dem 12. Oktober 1937 war er auch als Adjutant des neuen Heeresfeldzeugmeisters,
Generalmajor Theodor
Geib, im Einsatz. Inzwischen hatte er die Ordnungsnummer (38) zu seinem
Rangdienstalter erhalten. Am 20. Januar 1938 wurde er mit Wirkung vom 1. Februar
1938 als Nachfolger von Oberstleutnant
Fromelt zum Kommandeur des I. Bataillons vom
Infanterie-Regiment
59 in Hildesheim ernannt. Am 30. Januar 1938 erhielt er folgende Beurteilung
von Generalmajor Theodor
Geib, Heeres-Feldzeugmeister: "Tritt sehr selbstbewusst auf. Ist geistig
gut veranlagt, sehr strebsam und tatkräftig. Zeigt bei guter Allgemeinbildung
grosses Interesse für alle Tagesfragen und hat ein gesundes Urteil. Ist taktisch
geschult und verfügt über gute, vielseitige militärische Kenntnisse. Wird sich
rasch wieder in der Front einleben." Als Bataillonskommandeur wurde er am
31. März 1938 mit Wirkung vom 1. April 1938 (2) zum
Oberstleutnant befördert. Am 21. Oktober 1938 erhielt er folgende Beurteilung
von Oberst Karl von Oven,
Kdr. vom Inf.Rgt. 59:
"Sehr schwer zu durchschauende Persönlichkeit; gibt sich so betont als dem
Biedermann gerader Art und jovial - volksverbundener Formen, dass ich mir nicht
völlig klar darüber bin, ob sich dahinter etwas anderes verbirgt. Im übrigen hat
Steinmüller sich - ohne Kompaniechef gewesen zu sein - verhältnismäßig schnell
in seine Aufgaben als Bataillonskommandeur hineingearbeitet und mit viel Fleiss,
guten geistigen Gaben und ausreichenden militärischen Anlagen die zu Anfang
zwangsläufig vorhandenen Schwächen zum grossen Teil überwunden. Bei seinem
Bataillon, das einer starken Hand bedurfte, hat Oberstleutnant Steinmüller mit
stetiger Festigkeit durchgegriffen und der Stellung des Bataillonskommandeurs
die erforderliche Autorität wieder verschafft. Im Kameradenkreise und bei seinen
Untergebenen beliebt; sucht und pflegt kameradschaftlichen und
gesellschaftlichen Umgang. Bewertung: Füllt seine Stelle aus." Dazu
ergänzte am 10. November 1938 Generalleutnant
Günther Schwantes, Kdr. der
19. Infanterie-Division:
"Die vom Kommandeur Inf.Rgt. 59 erwähnte charakterliche Veranlagung des
Oberstleutnant Steinmüller ist von mir nicht beobachtet wurden. Sonst mit der
Beurteilung einverstanden." Nach dem Besuch eines Stabsoffizierlehrgang
beim Generalkommndo XI.
Armeekorps erhielt er folgende Beurteilung von
Generalmajor Wolfgang Ziegler,
Infanteriekommandeur 19: "Sehr gute Anlage, Leitung und Besprechung einer
Planübung und einer Bataillonsübung. Gute geistige Veranlagung, sehr fleissig
und interessiert. Sicher und bestimmt im Auftreten, frisch und
entschlussfreudig. Verfügt über gute Vorschriftenkenntnis und gesunde taktische
Ansichten. Ausgesprochenes Lehrtalent. Führt sicher und bestimmt. Gute
Befehlstechnik. Führerpersönlichkeit. Über Durchschnitt. Gibt sich offen und
natürlich, zeigt Sinn für Kameradschaft. Charakterliche Schwächen sind nicht in
Erscheinung getreten." Am 25. August 1939 erhielt er folgende Beurteilung von
Generalmajor Karl von Oven,
Kdr. vom Inf.Rgt. 59: "Wirkt bei flüchtiger Bekanntschaft als derb-gerade
Persönlichkeit; ist in seinem Inneren aber genau überlegend und abwägend. Hat
sich in der Führung seines Bataillons weiter vervollkommnet (s. auch meine
Beurteilung vom 21.10.1938) und leistet in dieser Stellung in der Ausbildung und
Erziehung der Truppe durchaus Gutes. Hiermit hat Steinmüller aber die Grenzen
seines Könnens in der Truppenführung erreicht. Dagegen lassen seine
organisatorischen Fähigkeiten, sein Fleiss und seine Hingabe an den Dienst -
nach Ablauf seiner Bataillonskommandeurszeit - Steinmüllers Verwendung in einer
Regimentskommandeur-Stellung ausserhalb des Truppendienstes angebracht
erscheinen, z.B. im Feldzeugwesen, in dem Steinmüller bereits fast 2 1/2 Jahre
mit Erfolg tätig war." Zu Beginn des 2. Weltkrieges führte er sein Bataillon
in den Polenfeldzug. Dabei wurde ihm am 26. September 1939 das
Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. Sein Adoptivsohn Udo Steinmüller ist als
Oberleutnant und Chef der 7. Kompanie vom
Infanterie-Regiment
90 am 11. September 1939 bei Zambrow gefallen. Am 1. November 1939 wurde er
mit der Führung vom
Infanterie-Regiment 73 beauftragt. Am 9. November 1939 erhielt er folgenden zsl. Vermerk anlässlich des
Kommandeurswechsels von Generalmajor Karl von Oven,
Kdr. vom Inf.Rgt.
59: "Auf Grund
der Leistungen des Oberstleutnant Steinmüller im polnischen Feldzug habe ich
meine Bedenken gegen seine Eignung zum Regimentskommandeur fallen lassen und am
9. November 1939 als Beurteilungsnotiz gem. A.H.M. 1939, Nr. 659 bei Abgabe des
Regiments wie folgt berichtet, "Hat sich im polnischen Feldzug als ganzer
Mann gezeigt, der sein Bataillon tapfer und umsichtig geführt hat. Ist auf Grund
seiner Bewährung vor dem Feinde zum Regimentskommandeur uneingeschränkt
geeignet." Dem Herrn Divisionskommandeur und dem Herrn Kommandierenden General
habe ich hiervon mündlich Ende September und Anfang Oktober Meldung erstattet." Diese Führung behielt er zwei Monate, wobei er im Januar 1940 auch auf Urlaub
war. Am 5. Februar 1940 erhielt er folgende Beurteilung von Oberstleutnant Willy
Zunke, Kommandeur vom
Inf.Rgt. 59: "Da
mir Oberstleutnant Steinmüller nur vom 10. November 1939 bis zum 23. November
1939 dienstlich unterstellt war, wird anliegend die Beurteilung durch den
vohergehenden Regimentskommandeur beigefügt. Nach meinem bisher gewonnenen
Urteil ist Oberstleutnant Steinmüller eine feste Persönlichkeit mit tadellosem
Auftreten und Fähigkeiten ein Offizierkorps zu leiten und zu erziehen. Als
Bataillonskommandeur sehr gut bewährt. Auftreten vor der Front energisch und
klar. Bei der Truppe und im Offizierkorps beliebt. Als Regimentsführer ebenfalls
bewährt. Zum Regimentskommandeur geeignet." An diesem 5. Februar 1940 wurde er mit Wirkung vom 31. Januar 1940 als
Nachfolger von Oberst Max Horn zum Kommandeur
vom
Infanterie-Regiment 32 ernannt. Er sollte sich über die Frontsammelstelle
Gerolstein in Marsch setzen. Sein Regiment führte er im Verband der
24. Infanterie-Division
in den Westfeldzug. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse wurde ihm am 29. Mai 1940
verliehen. Am 18. November 1940 wurde er mit Wirkung vom 15. November 1940 in die Führerreserve OKH
versetzt. Seinen Dienst regelte jetzt die Feldzeugmeisterei. Seine
Privatanschrift war die Katharinenstraße 10 in Hildesheim, wo er die
Telefonnummer 5565 hatte. Am 3. Dezember 1940 schrieb er folgenden Brief an den
Chef der Amtsgruppe P1 vom
Heeres-Personalamt (HPA): "Hochverehrter Herr General! Durch Verfügung
des PA wurde ich am 15. November 1940 von meiner Stelle als Kommandeur des
Infanterie-Regiments 32 entfernt und in die Führerreserve des OKH vrsetzt. Mein
Divisionskommandeur, der in der ganzen Zeit, in der ich Kommandeur des I.R. 32
war, nur anerkennende Worte für mein Regiment und mich fand, versicherte mir
wiederholt, daß er meinen Fortgang bedaure und daß die Veränderung nicht von ihm
ausgegangen sei. Ich habe keinen Vorgesetzten, mit dem ich über die Maßnahmen
des PA sprechen könnte und bitte Herrn General demzufolge gehorsamst um die
Genehmigung, Sie, Herr General, aufsuchen zu dürfen. Ich weiß, daß dies eine
weitgehende Bitte ist, meine Lage ist aber ungewöhnlich und ungewöhnliche Lagen
erfordern gleiche Maßnahmen. Ich äußere diese Bitte, weil ich Herrn General aus
Mecklenburg her kenne und weil ich als Teilnehmer an 3 Kriegen und als Vater,
der in Polen seinen einzigen Jungen dem Vaterlande opferte - er fiel als aktiver
Oberleutnant und Kompaniechef - glaube, daß ich bei Ihnen, Herr General, auf
Verständnis rechnen kann. Ich befinde mich zur Zeit in Hildesheim auf Urlaub,
soll aber für die Heeresfeldzeuginspektion in Berlin, der ich zur Dienstleistung
zugewiesen bin, abrufbereit stehen und werde demnach voraussichtlich in nächster
Zeit in Berlin sein. Gehorsamst Steinmüller." Am 6. Dezember 1940 erhielt
er für seine vorherige Tätigkeit folgende Beurteilung von Generalmajor Hans von Tettau,
Kdr. der
24. Infanterie-Division:
"Ein Offizier mit viel Temperament, der sehr sicher und bestimmt aufzutreten
versteht. Für die Ausbildung seines Regiments hat er sich sehr eingesetzt und
dadurch auch Gutes erreicht, zuweilen aber den Bogen etwas überspannt. In der
Kritik über militärische Fragen hält er sich zu allgemein, ohne auf den
Kernpunkt der Dinge einzugehen, was ihn als reaktivierten Offizier bald erkennen
lässt. Vor dem Feinde hat er sein Regiment zuverlässig und gut geführt. An
mitreissendem persönlichen Schwung hat es jedoch gefehlt. Nach Abschluss der
Kämpfe machte sich eine gewisse Nervenreaktion bemerkbar, die zum Teil auch auf
den Verlust des einzigen Sohnes, der gefallen ist, zurückzuführen sein mag. Im
Felde zum Regimentskommandeur geeignet." Am 19. Dezember 1940 erhielt er
vom Chef der Amtsgruppe P1 im
HPA folgendes
Schreiben: "Sehr geehrter Herr Steinmüller! Auf Ihr Schreiben vom 3.
Dezember 1940 teile ich mit, dass Ihre Verwendung im Bereich der
Heeresfeldzeugmeisterei infolge dort eingetretener Bedarfs verfügt werden
musste. Auch eine persönliche Rücksprache würde eine Änderung Ihrer Verwendung
nicht herbeiführen. Ich bitte daher, hiervon im Hinblick auf meine beschränkte
Zeit Abstand zu nehmen. Mit deutschem Gruss und Heil Hitler, Ihr ergebener XXX." Vom 16. Januar 1941
bis zum 1. Mai 1941 wurde er zum
Feldzeug-Kommando III kommandiert und dort mit
der Wahrnehmung der Geschäfte als Kommandeur beauftragt. Am 17. Februar 1941
erhielt er folgende Beurteilung von
Generalleutnant Theodor
Geib, Feldezugmeister: "Temperamentvolle, ansprechende Persönlichkeit
mit wertvollen Charaktereigenschaften, zuverlässig und selbstsicher. Hat erst
kürzlich das Feldzeugkommando III übernommen und ist mit Eifer und Tatkraft
bestrebt, allen Anforderungen gerecht zu werden. Vor dem Feinde hat er sein
Regiment (I.R.32) nach dem Urteil seines Divisionskommandeurs zuverlässig und
gut geführt; wurde mit der Spange zum E.K.I und II ausgezeichnet. Bewertung:
Stelle wird ausgefüllt. Empfehlung: Die Eignung zur nächsthöheren Verwendung
bleibt abzuwarten." Mit dieser Beurteilung erklärte sich
General der Infanterie Friedrich Olbricht,
Chef vom AHA: "Einverstanden." Während der Beauftragung beim
Feldzeug-Kommando III wurde er am 15.
März 1941 mit Wirkung vom
1. April 1941 (5) zum Oberst befördert. Am 12. Juni 1941 wurde er mit Wirkung
vom 6. Mai 1941 zum
Feldzeugkommando IX
nach Kassel kommandiert. Dort sollte er sich jetzt als Kommandeur einarbeiten. Am
14. August 1941 wurde er mit Wirkung vom 15. Juli 1941 zum Kommandeur vom
Feldzeugkommando IX
in Kassel ernannt. Am 30. März 1942 erhielt er folgende Beurteilung von
Generalmajor Eugen Bilharz, Kdr. der
Feldzeuggruppe
2: "Offene, natürliche und ansprechende Persönlichkeit mit wertvollen
Charaktereigenschaften und selbstsicherem Auftreten. Ausgestattet mit gesundem
Menschenverstand und praktischem Sinn hat er sich in seine Stelle gut
eingearbeitet. Er erkennt das Wesentliche und setzt sich mit Tatkraft und Eifer
durch. Er ist bestrebt, sich in die noch erforderlichen Fachkenntnisse zu
vertiefen. Gewandt im Verkehr mit Dienststellen und Behörden. Vor dem Feinde als
Regimentskommandeur (I.R.32) nach Urteil seines Divisionskommandeurs bewährt
(Spange zu E.K. I und E.K. II). Bewertung: Füllt seine Stelle aus. Empfehlung:
Eignung zur nächsthöheren Verwendung bleibt abzuwarten." Dazu ergänzte am
1. April 1942
General der Artillerie Theodor
Geib, Feldzeugmeister: "Einverstanden. Führt seine Feldzeugkommando
militärisch straff. Seine Kenntnisse im Feldzeugwesen sind ausreichend, bedürfen
aber noch der Vertiefung." Am gleichen Tag erklärte sich der
General der Infanterie Friedrich Olbricht mit
den Beurteilungen: "Einverstanden!" Am 19. Februar 1943 erhielt er
folgende Beurteilung von Generalmajor Eugen Bilharz, Kdr. der
Feldzeuggruppe
2: "Offene, natürliche und ansprechende Persönlichkeit mit wertvollen
Charaktereigenschaften und selbstsicherem Auftreten. Nationalsozialistische
Haltung, die er auf andere zu übertragen versteht. Hat sich vor dem Feind als
Regimentskommandeur (I.R.32) nach Urteil seines Divisionskommandeurs bewährt.
Ausgestattet mit gesundem Menschenverstand und praktischem Sinn, erkennt er das
Wesentliche und setzt sich mit Tatkraft und Eifer durch. Besitzt die
erfrderlichen Fachkenntnisse und ist bestrebt, sie zu vertiefen. Körperlich und
geistig frisch. Bewertung: Füllt seine Stelle als Kommandeur des
Feldzeug-Kommandos IX gut aus. Guter Durchschnitt. Empfehlung: Im
Feldzeug-Bereich als Feldzeuggruppen-Kommandeur bei weiterer Bewährung. Auch für
Frontverwendung geeignet. Falls Frontverwendung nicht infrage kommt Belassung in
bisheriger Stelle." Seine Tochter Ursula
Steinmüller heiratete am 20.
Februar 1943 in Hildesheim. Am 3. März 1943 ergänzte der
General der Artillerie Theodor
Geib, Heeres-Feldzeugmeister: "Ehrgeizig, neigt zur Selbstüberschätzung,
charakterlich nicht ganz durchsichtig. Dienstliche Leistungen befriedigen."
Nur wenige Tage später verfasste er folgende Beschwerde:
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Steinmüller (Oberst u. Kommandeur Feldzeugkommmando. IX.) Kassel, den 13.
März 1943.
An den Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht.
Auf dem
Dienstweg. Feldzeuggruppe 2 am 15.3. ab am 17.3.43 Nr.Kdr.2/43 pers.geh.
Feldzeuggruppe 2 (Kdr.Nr. 2/43) Kassel - Wilh., den 17.3.43.
An den
Feldzeugmeister Herrn General der Art. Geib Berlin: Vorgänge liegen hier nicht
vor, sind mir auch nicht bekannt.
gezeichnet Billharz
Betrifft :
Beschwerde wegen Benachteiligung in der Ver wendung auf Grund .von Auffassungen,
die in einem nationalsozialistischen Staat und in dessen Wehr macht unmöglich
sein sollten.
1 Anlage .
Mein Führer !
Die Dienststellen bzw. der
Personenkreis, die entscheidend mitgewirkt haben, sind mir nicht bekannt. Nach
der Sachlage muß ich aber annehmen, daß als einzige Beschwerdeinstanz nur Sie,
mein Führer, in Frage kommen. Ende 1940 mußte ich mein Regiment (J.R.32), das
ich auf den Westeinsatz Vorbereitet und im Kampf im Westen mit Auszeichnung
geführt hatte, abgeben, weil "meine Personalakten" nicht zulassen sollten, mein
Regiment auch im Frieden ( ! ) zu behalten. Schon bei meiner Übernahme ins Heer
(1935) entstanden meiner Personalakten wegen Schwierigkeiten, die erst nach
persönlicher Rücksprache beim Chef des Stabes des Personalamtes und nach
persönlicher Entscheidung des Chefs des P.A. überwunden werden konnten. Auch als
Kommandeur des I./J.R. 59 hatte ich ernste Schwierigkeiten meiner Personalakten
wegen zu überwinden. Der Stein des Anstoßes war mein vorehelich geborener Sohn,
der als aktiver Offizier im Polenfeldzug fiel und später für seinen heldenhaften
Tod zum Hauptmann befördert wurde. Ich habe an der Schaffung des heutigen
Reiches lange vor der Machtübernahme mitgewirkt und kann als Nationalsozialist
Ungerechtigkeiten, wie ich sie nach meiner Ansicht erfahren habe, nicht
hinnehmen. Ich habe mich laufend - aber vergeblich bemüht, wieder als
Truppenführer an die Front zu kommen. Ich bitte unter Bezug auf den Erlaß " Der
Führer, OKH. Personalamt vom 19.1.43 " 0.K.H. /P 1/St.nr. 75/43 geh. die
anliegende Beschwerdebegründung zu prüfen und um Wiederverwendung als
Truppenführer an der Front. gez. Steinmüller, Oberst
Anlage zur Beschwerde Oberst Steinmüller vom 13. März 1943 -
Beschwerdebegründung:
I. 1935 trat ich von der Landespolizei zum Heer über.
Aber schon meine Übernahme erfolgte erst nach Zerpflückung meiner Personalakten
und nach Überwindung mancher Schwierigkeiten,
nach persönlicher Rücksprache
mit dem Chef des Stabes des Personalamts und nach persönlicher Entscheidung des
Chefs des Personalamtes, aber davon haben anscheinend die entscheidenden Stellen
nichts erfahren.
II. Anfang 1938 übernahm ich das I. Btl. vom
Infanterie-Regiment 59 in Hildesheim, Nach ungefähr einem Jahre wurde ich zu
meinem Regiments kommandeur, Oberst v. Oven, befohlen, der mich dienstlich
befragte, ob die Angaben, die sich auf die voreheliche Geburt meines Sohnes
bezogen (Geburtsdatum meines Sohnes), stimmten. Ich verwies auf die durch mich
vollzogene Anerkennung der Akten. Als ich nach dem Grund der Frage fragte,
verweigerte mir mein Regimentskdr. jede Auskunft. Viel später - es war vor
Warschau - kam er auf diesen Vorgang zurück und sagte mir, daß die derzeitige
Anfrage " von höherer Stelle " gekommen sei. Ich erkannte die erneut
auftauchende Gefahr für meine Laufbahn und erbat auf dem Dienstweg eine
endgültige Klärung in dieser Angelegenheit. Nach verschiedenen peinlichen
Rückfragen erschien eines Tages der Divisionskommandeur, Generalleutnant
Schwantes, in Hildesheim und eröffnete mir in Gegenwart meines
Regimentskommandeurs und des Divisionsadjutanten ungefähr folgendes: "Ich soll
Ihnen im Auftrage des Herrn Kommandierenden Generals, der sich höheren Ortes
unterrichtete, eröffnen, daß die Angelegenheit mit Ihrem Jungen nun endgültig
abgetan ist. Sie werden künftig nur nach Ihren dienstlichen Leistungen beurteilt
werden. Ich freue mich, daß diese Entscheidung getroffen wurde und gratuliere
Ihnen zu diesem Erfolg". Einen ähnlichen Glückwunsch erhielt ich einige Tage
später vom Inf. Kdr. Ich halte für erforderlich, noch zu erwähnen, daß mein
einziger Sohn - um den es sich handelte - inzwischen aktiver Offizier geworden
war und als junger Oberleutnant und Kompaniechef (7./I.R.90 mot.) im
Polenfeldzug unter beispielgebendem Einsatz seines Lebens fiel. Er wurde
nachträglich für sein heldenhaftes Sterben zum Hauptmann befördert. Aus meiner
Btl.-Kdr.-Zeit führe ich zur Beurteilung der Lage folgendes an :
1.) Kurz
bevor ich zum Regimentskdr. befohlen wurde hörte ich von einem älteren Offizier
des Regiments, der sich mit meinem Rgt.Kär. über meinen Vorgänger, der E.-Offz.
geworden war, unterhalten hatte, folgendes Urteil über mich: Oberst v. Oven
hätte ihn bei der Unterhaltung auf meine Erfolge hingewiesen und dabei erwähnt,
daß das I. Btl. unter meiner zielsicheren Führung ein völlig anderes Gesicht
bekommen habe.
2.) Nach einem großen von mir durchgeführten Kriegsspiel über
den Kampf um Grenzbefestigungen vor Stabsoffizieren des XI. A.K. in Hannover
bezeichnete der beurteilende Inf.Kdr. das Kriegsspiel in Anlage und Durchführung
als mustergültig. Der anwesende Kdr. der 19. Div. schloß sich diesem Urteil an.
Dies wurde bekannt und meine Ausarbeitungen wanderten bei
vielen Offizieren
- auch außerhalb unseres Korps - von Hand zu Hand. - Im Polenfeldzug führte ich
mein Btl. und erhielt gerade im Kampf manche Anerkennung meiner Vorgesetzten.
Nach dem Kampf um Warschau, an dem mein Bt1. in vorderer Linie teilnahm,
eröffnete mir mein Rgt.Kdr., der inzwischen beförderte Generalmajor v. Oven, daß
er mir die Befähigung zum Rgt.Kdr. uneingeschränkt zugesprochen und meine
frühere Beurteilung (aufgestellt z.Zt. des oben vorgetragenen Vorganges und mir
nicht bekannt) geändert habe. Der Div.Kdr. und der Kommandierende General wären
voll einverstanden. Ich glaubte nunmehr meine Stellung auch bei der Wehrmacht
gefestigt zu haben. Ich irrte mich, wie der folgende Vorgang beweist.
III.
Kurz nach Beendigung des Polenfeldzuges wurde ich mit der Führung des Inf. Rgt.
73 beauftragt. Mein Divisionskommandeur stellte mir wiederholt die baldige
Ernennung zum Kdr. dieses Rgt., das ebenfalls. zur 19. Div. gehörte, in
Aussicht. Nach einigen Monaten erhielt der ehem. Korps - Adjutant das Regiment.
Ich wurde aber gleichzeitig zum Kdr. des Jnf.Rgts. 32 ernannt. Mit dieser
Ernennung wechselte ich leider auch die Division und das Korps. Ich bereitete
nun mein neues Regiment auf den Westeinsatz vor und. erhielt im Laufe dieser
Vorbereitung, d.h. für die Anlage und Durchführung von Übungen, für die
Erziehungsarbeit usw. von meinen Divisionskommandeuren nur Anerkennungen. Das
blieb auch so im Einsatz durch Belgien, bei Sedan, Verdun und südlich davon. Der
größte Erfolg meines Rgt. war neben der Abwehr eines franzö sischen
Panzerangriffs die Gefangennahme von rund 5000 Franzosen- davon 73 Offiziere.
Nach dem Waffenstillstand wurde die 24. Div. nach Belgien verlegt. Anfang Juli
machte ich mit meinem verstärkten Rgt. den offiziellen Einmarsch in Löwen. Nach
dem Vorbeimarsch wendete sich der Divisionskommandeur, Generalmajor von Tettau,
vor den versammelten Ehrengästen spontan mit folgenden Worten an mich: "Ihr
Regiment hat sich unter Ihrer Führung nicht nur in allen Kämpfen hervorragend
geschlagen, es hat sich auch heute in vorbildlicher Verfassung gezeigt. Ich
gratuliere Ihnen zu diesem schönen Regiment und spreche Ihnen persönlich meine
Anerkennung aus." Das war der Abschluß des Kampfes im Westen und ich konnte
stolz und mit dem Erfolg zufrieden sein. Jetzt begannen die Vorbereitungen für
den Einsatz gegen England. In dem kameradschaftlich offenen und herzlichen
Verhältnis zu meinem Divisionskdr. änderte sich nichts - bis ich eines Tages
hörte, daß meine Versetzung in die Heimat bevorstehen sollte. Ich erbat sofort
eine Unterredung bei dem Divisionskdr. In der sehr offen geführten Aussprache,
in der mir der Divisionskdr. keine Schwächen nachweisen konnte und hierzu auch
gar nicht den Versuch machte, sah er sich letzten Endes auf Grund der bis dahin
sehr guten Zusammenarbeit gezwungen, mir eine Erklärung zu geben. Er führte
ungefähr folgendes aus: "Man ist dabei‚ zu überprüfen, wer von den jetzigen
Regimentskommandeuren auch für das Friedensverhältnis in Frage kommt. Man hat
Sie nicht vorgesehen. Ihre Personalakten sind daran schuld!!!" Er fügte hinzu:
"Ich habe wohl schon zuviel gesagt." Als ich auf die schon früher in dieser
Angelegenheit geführten Kämpfe und auf die Eröffnung durch den Kommandeur der
19.Div. in Hildesheim hinwies, meinte er, davon sei ihm und anscheinend auch den
entscheidenden Stellen nichts bekannt. Ich erbat eine Rücksprache bei dem
Kommandierenden General, die mir verweigert wurde !! Die Versetzungsverfügung
ließ zunächst auf sich warten und eines Tages wurde ich von Generalmajor v.
Tettau angerufen, der mir sehr erfreut mitteilte, daß ich mein Regiment behalte
und daß er auf weitere gute Zusammenarbeit hoffe ! Ich fuhr auf Urlaub und
während meiner Abwesenheit ging die Versetzungsverfügung doch ein. Ich war
erneut überrascht und der Div. Kdr. anscheinend ebenso. Die Einstellung des
Generalmajor v. Tettau zu der ganzen Angelegenheit geht auch aus einer Äußerung
hervor, die er bei meiner Abmeldung ganz aus sich heraus machte: Er wäre sehr
überrascht - meinte er — daß ich ins Feldzeugwesen käme. Er hätte das ganz
bestimmt nicht gewollt. Er hätte geglaubt, daß es sich nur um einen Wechsel des
Regiments (von einem "aktiven" auf ein Reserveregiment) hätte handeln können.
Damit war die oben aufgeführte Äußerung noch einmal bestätigt. Hieraus geht aber
auch andererseits hervor, daß er mir die Führerfähigkeit nicht absprach und auch
nicht hat absprechen wollen. Mir ist wiederholt eröffnet worden, daß meine
Personal akten keinen Einfluß auf meine Verwendung ausüben würden - zuletzt
durch den Feldzeugmeister, Herrn General der Artillerie Geib. Ich bin überzeugt,
daß das P.A. in seiner heutigen Zusammensetzung hiervon absehen wird, ich bin
aber durch die einem Nationalsozialisten unverständliche Einstellung einiger
Dienststellen in eine Stellung gekommen, die einer Frontdienststellung in keiner
Form gleichgestellt ist und bitte daher um Wiedereinsetzung in die Frontlaufbahn
und um Wiederverwendung als Truppenführer an der Front. Man könnte mir nun
sagen, meine dienstlichen Leistungen hätten doch nicht befriedigt und ich hätte
die Grenzen meines Könnens erreicht. Über die zeitgerechte Eröffnung einer
derartigen Beurteilung gibt es aber ganz klare und eindeutige Bestin mungen. Mir
ist aber nicht ein einziges Mal etwas derartiges eröffnet, bekanntgegeben oder
nur fühlbar angedeutet worden. Sollten in meiner Beurteilung, die erst nach
meiner Versetzung aufgestellt sein kann, tatsächlich Schwächen aufgeführt sein,
die auf spätere Entschlüsse des P.A. Einfluß auszuüben geeignet sind, so muß ich
nach allen, was in dieser Beschwerdeschrift zusammengefasst ist, annehmen, dass
die Beurteilung nachträglich auf meine beabsichtigte Versetzung abgestimmt
wurde. Zur Beurteilung, ob nach vorstehenden Ausführungen und nach meinem bis
dahin nachweisbaren Werdegang meine heutige Verwendung gerechtfertigt ist,
erwähne ich zu meinem Werdegang folgendes:
1.) Ich habe eine Bürgerschule
(Volksschule ) besucht. Nach der Entlassung aus der Schule habe ich mich, ganz
auf mich allein gestellt, auf eine Prüfung zur Erlangung der Berechtigung zum
Einj.-Freiw.-Dienst vor einer staatlichen Prüfungskommission vorbereitet. Von 11
Prüflingen - darunter viele mit nicht abgeschlossener höherer Schulbildung -
bestanden nur wenige die Prüfung, darunter ich.
2.) Von 76 Einjährigen
meines derzeitigen Regiments wurden einige bevorzugt Gefreite, darunter ich. Nur
rund 30 erhielten beim Ausscheiden die Befähigung zum Res.Offz. darunter ich.
3.) 1914 rückte ich als Zugführer ins-Feld und wurde als einer der ersten
0.A. zum Leutnant befördert. Seit Anfang 1915 führte ich eine Kompanie und wurde
Mitte 1915 zum Kompanieführer ernannt. Ich erwarb mir als Leutnant neben anderen
hohen Auszeichungen das Ritterkreuz zum Hohenzollern und führte in Großkämpfen
monatelang ein Bataillon.
4.) Nach dem Krieg 14/18 trat ich in die mecklbg.
Landespolizei ein, die während ihres ganzen Bestehens truppenmäßig gegliedert
und bewaffnet war. Mit der Reichswehr bestanden engste Verbindungen (taktische
Ausbildung, Teilnahme an Übungen, Offiz.-Geländebesprechungen usw.). Meine
Vorgesetzten aus damaliger Zeit haben mir meine Beurteilungen wiederholt
bekanntgegeben und dabei festgestellt, daß sie mich "über Durchschnitt"
beurteilt hätten. Die Beurteilungen liegen noch vor. Ich wurde in bevorzugten
Stellungen verwendet.
5.) An dem Eindringen des Nationalsozialismus in
Mecklenburg war ich beteiligt. Schon 1929 und 1930 bildete ich unter Inkaufnahme
dienstlicher Nachteile S.A., und S.S. aus. Bei Ihrem ersten Besuch in
Mecklenburg wurde ich auf Grund meiner Tätigkeit Ihnen, mein Führer,
vorgestellt. Der Reichsstatthalter von Mecklenburg und Gauleiter Hildebrandt
kennt mich aus der Zeit und hat meine damalige Mitarbeit schon einmal bestätigt.
1931 trat ich in die N.S.D.A.P. ein. Mit der Machtübernahme in Mecklenburg wurde
ich Kommandeur der Folizeischule in Schwerin. Eine Schule, die mit Polizei nur
den Namen gemeinsam hatte. Mir waren damit die militärische Ausbildung der
Rekruten, die Leitung der M.-G.- und J.-G.-Lehrgänge (nach den
Ausbildungsvorschriften für das Heer) und die Lehrabteilung (Mannschaften im 2.
Dienstjahr) unterstellt.
6.) Mit der Auflösung der Polizeischule im Zuge der
großen Umorganisation im Reich (Ende 1933) wurde ich als Taktiklehrer zur
Offizierschule in Eiche bei Potsdam abgeordnet. Vorher wurde ich zur
Einarbeitung zur Kriegsschule Dresden kommandiert. Die Offizierschule in Eiche
wurde nach dem Lehrplan der Kriegsschule Dresden umgestellt. Neben Offizieren
der Landespolizei waren auch Offiziere des Heeres als Lehrer tätig. Nach 2
Lehrgängen von je 9 Monaten wurde ich Lehrgangsleiter und Mitglied der
Kommission (Taktik), die die Vorprüfung der zum Besuch der Kriegsakademie
heranstehenden Offiziere durchzuführen hatte. zu dieser Kommission gehörten von
den über 70 Offizieren der Schule 3.
IV. Als ich ins Heer übergeführt wurde,
brachte ich gerade auf taktischem Gebiet und im Truppendienst Kenntnisse mit,
die mit den Kenntnissen der meisten im Heer verbliebenen Offiziere zumindestens
gleichzustellen waren. (Ich verweise hierzu auf die weiter oben angeführten
Erfolge beim I./J.R. 59). Ich habe in meinem Leben selten über meinen Werdegang
gesprochen, weil ich der Ansicht bin, daß Leute, die in ein fertiges Nest
hineingesetzt wurden, beim besten Willen nicht die Arbeit und Willenskraft
ermessen können, die notwendig sind, um sich bis zu dem von mir erreichten Ziel
durchzusetzen. Heute muß ich über meinen Werdegang sprechen, um damit zu
beweisen, daß ich zumindest bis zum Übertritt in die Wehrmacht, - der nach
obigen Ausführungen nicht mit einer "Rektivierung" im üblichen Sinne zu
vergleichen ist -, im Vollbesitz meiner geistigen Wendigkeit gewesen sein muß
und daß man mich bis dahin in sehr bevorzugten "militärischen" Stellungen
verwendete. Nach dem Übertritt hat mir keiner diese geistigen Anlage und meine
Führereigenschaften abgesprochen. Körperlich bin ich im Vollbesitz meiner Kräfte
und k.v."
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Am 24. März 1943 erhielt er folgenden Zusatz zur Beurteilung von
General der Infanterie Friedrich Olbricht,
Chef vom AHA: "Ich verweise auf meine Stellungnahme zu der von Oberst
Steinmüller eingereichten Beschwerdeschrift. Die Beschwerdeschrift zeigt, daß
Steinmüller charakterliche Mängel hat, die durch überspannten Ehrgeiz und
Selbstüberschätzung noch verstärkt werden. Zur weiteren Verwendung im
Feldzeugbereich nicht mehr geeignet. Für Frontverwendung als Regimentskommandeur
nicht geeignet." Am 7. April 1943 gab der FzM,
General der Artillerie Theodor
Geib, folgende Stellungnahme persönlich beim Chef des AHA,
General der Infanterie Friedrich Olbricht,
ab: "Die Voraussetzungen für eine Beschwerde des Oberst Steinmüller halteich
nicht für gegeben. Die Verwendung des Oberst Steinmüller als Kommandeur des
Feldzeug-Kommando IX steht in keinem Zusammenhang mit der vorehelichen Geburt
seines Sohnes. Vielmehr wurde Oberst Steinmüller von mir im Frühjahr 1941 beim
Heeres-Personalamt zum Einsatz als Kommandeur eines Feldzeug-Kommandos
angefordert. Ich bemerke noch, dass ich anläßlich einer persönlichen Rücksprache
Anfang des Jahres Oberst Steinmüller über diese seine Verwendung als Kommandeur
des Feldzeug-Kommando IX zu Grunde liegende Tatsache eingehend aufgeklärt habe.
Gegen Freigabe des Oberst Steinmüller zu anderer Verwendung trage ich keine
Bedenken." Am 5. Mai 1943 gab der Chef vom AHA,
General der Infanterie Friedrich Olbricht mit
folgenden Schreiben die Beschwerde an
Generaloberst Friedrich Fromm, Chef der
Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres: "In der Anlage lege ich
eine an den Führer und Obersten Befehlshaber gerichtete Beschwerde des Oberst
Steinmüller vor. Die Anforderung Steinmüller vor. Die Anforderung Steinmüllers,
der seiner Zeit vom Personalamt (PA) zur Verwendung als Feldzeugkommandeur
angeboten wurde, ist nach Vortrag des Herrn Feldzeugmeisters lediglich deshalb
erfolgt, weil Steinmüller bereits vorher im Feldzeugwesen Verwendung gefunden
hatte und in dieser Beziehung gut beurteilt war. Auf den ersten Blick erscheint
die Beschwerdeschrift das Werk eines Mannes zu sein, der in krankhafter Weise
von einer fixen Idee verfolgt ist. Betrachtet man sie aber kritischer - und das
scheint mir doch notwendig zu sein - so zeigt sich, daß nicht nur eine fixe
Idee, sondern charakterliche Mängel, wie sie General von Oven in seinr
Beurteilung vom 31. Oktobr 1938 zum Ausdruck gebracht hat, überspannter Ehrgeiz
und falsche Einschätzung der Grenzen des eigenen Könnens die Triebfedern zu
dieser Beschwerde gewesen sind. Bei zusammenfassender Prüfung des
Persönlichkeitswertes Steinmüllers, wie sie sich aus seiner Beschwerde ergibt,
und seiner Leistungen als Regimentskommandeur im Westfeldzug - vergleiche di
Beurteilung des Generals von Tettau vom 12. August 1940 - vermag ich eine
Wiederverwendung Steinmüllers als Truppenführer an der Front nicht zu
befürworten. Die Verwendung Steinmüllers im Feldzeugwesen bitte ich möglichst
bald zu beenden und ihn zu diesem Zweck zur Führerreserve zu überführen."
Am 8. Mai 1943 gab
Generaloberst Friedrich Fromm, Chef der
Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres, wie folgt an den Chef vom
Heeres-Personalamt, Generalleutnant Rudolf
Schmundt, weiter: "Anliegende "Beschwerde" des Oberst Steinmüller,
Feldzeug-Kommandeur IX, wird übersandt mit der Bitte um Kenntnisnahe. Nach
meiner Auffassung liegt keinerlei Grund zu einer Beschwerde vor. Nachdem Oberst
Steinmüller vor einigen Monaten sowohl durch den Feldzeugmeister als auch das
Personalamt (Chef der 2. Abteilung, Amtsgruppe P 1) auf Anfrage mitgeteilt
wurde, dass die voreheliche Geburt seines Sohnes auf seine derzeitige
dienstliche Verwendung keinen Einfluss gehabt hätte, scheint es mir notwendig,
die Frage einer Bestrafung wegen wissentlich unrichtiger Beschwerdebegründung zu
prüfen. Im übrigen stimme ich der Stellungnahme des Chef des AHA in vollem
Umfange zu und unterstreiche die Bitte, des Oberst Steinmüller Tätigkeit im
Feldzeug-Wesen baldmöglichst zu beenden." Am 15. Mai 1943 wurde Oberst
Steinmüller in Kassel durch
General der Artillerie Theodor
Geib bekanntgegeben, daß sowohl Chef H Rü,
Generaloberst Friedrich Fromm, wie Chef
AHA, General der Infanterie Friedrich Olbricht,
die Beschwerde scharf ablehnend weitergegeben haben; außerdem wurde ihm im
Gegenwart vom Kommandeur der
Feldzeuggruppe
2 das Mißfallen ausgesprochen und auf das Abwegige im einzelnen hingewiesen.
Am 17. Mai 1943 gab der Abteilungsleiter P 1 (2. Abteiliung), Oberstleutnant
Viktor Linnarz, an die Amtsgruppe P 2 die Beschwerde mit folgenden Hinweis
weiter: "Anliegende Beschwerde des Oberst Steinmüller, Feldzeug-Kommandeur
IX zur Kenntnis. Sie wird direkt n den Führer gerichtet. Es wäre zu prüfen,
welche Stelle für die Entscheidung zuständig ist. Die Verwendung des Oberst
Steinmüller als Kommandeur eines Feldregiments stößt insofern auf
Schwierigkeiten, als bereits im Jahre 1940 gewisse Bedenken gegen die Führung
seines Regiments seitens des Divisionskommandeurs erhoben wurden. Es ersceint
zweckmäßig seine weitere Verwendung von der Abgabe eines ärztlichen Gutachtens
abhängig zu machen. Seine bisherige Verwendung hat mit der vorehelichen Geburt
seines Sohnes nichts zu tun." Der Chef der Amtsgruppe P2 , Oberst Ernst
Maisel, unterbreitete daraufhin am 19. Mai 1943 folgenden Vorschlag: "Grund
zu einer Beschwerde liegt nicht vor, Steinmüller ist im Feldzeugwesen - wie das
ganz‚ natürlich ist - auf Grund seiner dortigen Tätigkeit in früheren Jahren
wiederverwendet worden. Zu einer Ablösung dort besteht z.Zt. aber kein Grund, es
sei denn, man hält ihn für geeignet zum Div. Kdr. und will ihm - deshalb
nochmals Gelegenheit zur Bewährung als Rgt.Kdr. geben. Die Beurteilung durch den
Kär. 24.Div. vom 8.12.40 berechtigt nicht zu einer Äblehnung als Rgt.Kdr, Auf
Grund der früheren Beurteilungen muss man Steinmüller auch zubilligen, dass er
sich die Eignung zun Div.Kdr. erwerben kann. Entscheidung: Beschwerde ablehnen,
da unbegründet. Belehrung anstelle von Strafe, da kein schlechter Wille
anzunehmen ist. Untersuchung. Wenn kv. Verwendung als Rgt.Kdr." Damit
erklärte sich am 1. Juni 1943 Generalleutnant
Rudolf Schmundt, Chef des Heeres-Personalamtes: "Einverstanden.". Am
9. Juni 1943 wurde er mit Wirkung vom 10. Juni 1943 in die Führerreserve OKH versetzt. Seinen Dienst
regelte der Wehrkreis XI.
Dieser wurde auch angewiesen seinen Tauglichkeitsgrad und seine Einsatzfähigkeit
zur Verwendung im Osten an die 2. Abteilung der Amtsgruppe P 1 vom HPA
fernschriftlich zu melden. Daraufhin fällte am 29. Juni 1943
Generalleutnant Rudolf Schmundt, Chef vom HPA
folgende
Beschwerdeentscheidung: "Oberst Steinmüller legte am 15.3.43 beim Führer
wegen angeblicher Benachteiligung in der Verwendung Beschwerde ein. Die
Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Begründung: Oberst
Steinmüller ist im Feldzeugwesen wiederverwendet worden, weil er früher über 2
Jahre in der Feldzeugmeisterei tätig gewesen ist und sich hierbei sehr gut
bewährt hat. Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Verwendung gibt es für
keinen Offizier. Dass die Verwendung des Beschwerdeführers mit der
vorehelichen Geburt seines Sohnes in keinerlei Zusammenhang steht, wurde ihm vom
Feldzeugmeister und vom Chef 2. Abt, Ag P 1 mitgeteilt. Auch die Gründe für
seine Verwendung als Kommandeur des Fz.Kdo. IX wurden dem Beschwerdeführer
klargelegt. Es befremdet daher, dass der Beschwerdeführer trotzdem noch immer
ungerechte Behandlung durch höhere Dienststellen annimmt; seine Beschwerde
erweckt den Anschein wissentlich unrichtiger Begründung. Da jedoch beim
Beschwerdeführer kein schlechter Wille angenommen wird, wird anstelle einer
Bestrafung hierüber ernstlich belehrt. Unabhängig davon wird auf die
Beurteilung vom 25.8.39 verwiesen, worin es u.a. heisst: "... hat sich
in der Führung seines Battaillons weiter vervollkommnet und leistet in seiner
Stellung in der Ausbildung und Erziehung der Truppe durchaus Gutes, Hiermit hat
St. aber die Grenzen seines Könnens in der Truppenführung erreicht," Nach
dem Polenfeldzug wurde Steinmüller jedoch die Eignung zum Regimentskommandseur
zuerkannt. Die Beurteilung vom 8.12.40 enthält u.a. folgendes: ".... hat den
Bogen zuweilen etwas überspannt. In der Kritik über militärische Fragen hält er
sich zu allgemein, ohne auf den Kernpunkt der Dinge einzugehen, was ihn als
reaktivierten Offizier bald erkennen lässt. An mitreissendem persönlichen
Schwung hat es gefehlt." Mit Rücksicht auf die übrigen guten Beurteilungen und
Bewährung im ersten Weltkrieg und in diesem Krieg wird - soweit es sein
Tauglichkeitsgrad zuläßt - der Bitte um Verwendung als Regientskommandeur
stattgegeben werden." Er wurde noch im Sommer 1943 zum Einsatz als Regimentsführer zur
Heeresgruppe
Mitte kommandiert. Am 6. September 1943 wurde er zum Kommandeur vom
Grenadier-Regiment 532
ernannt. Anscheinend kam es bei der
383.
Infanterie-Division zu einer Verwechselung, denn er übernahm am 8. September
1943 stattdessen das Grenadier-Regiment
531. Nicht einmal einen Monat später wurde er am 10. Oktober 1943 zum
Kommandeur vom Grenadier-Regiment
531 ernannt. Im März 1944 wurde er von der
Heeresgruppe
Mitte auf die Eignungsliste für Divisionskommandeure gesetzt. Am 6. März 1944 erhielt er folgende Beurteilung von
Generalleutnant Edmund Hoffmeister, Kdr. der
383.
Infanterie-Division: "Gediegener, grundanständiger Charakter. Innerlich
voll ausgeglichen, ruhige und gefestigte Persönlichkeit von ernster
Pflichtauffassung. Stets zuversichtlich und bescheiden, über den Dingen stehend.
Geistig über Durchschnitt, körperlich zäh und rüstig, gute taktische Kenntnisse.
Als Erzieher und Ausbilder seines Regiments sowie vor dem Feinde bewährt. Hat
sein Regiment auch in schwierigen Lagen ruhig und sicher geführt. Versteht es,
sich das Vertrauen seiner Untergebenen in besonderem Maße zu erwerben. Hat mit
Erfolg vertretungsweise die Division geführt. Starke Seiten: Ruhe und
Besonnenheit. Schwache Seiten: Sein verhältnismässig weit fortgeschrittenes
Lebensalter gleicht er durch Schwung und frohes Wesen aus. Bewertung: Über
Durchschnitt. Empfehlung: Divisionskommandeur." Am 10. März 1944 erhielt er
folgende Beurteilung vom vertretenden Führer vom
XXXV. Armeekorps,
Generalleutnant Horst Großmann: "Führte
während der Beurlaubung seines Divisionskomandeurs die Division ruhig und
bestimmt. Er verspricht ein guter Divisionskommndeur zu werden. Zum
Divisionskommandeur geeignet." Dazu ergänzte am 1. April 1944 der General der Infanterie Friedrich Wiese,
KG vom XXXV. Armeekorps,
noch folgendes: "Mit den Beurteilungen einverstanden. Positiv zum
Nationalsozialismus und Krieg eingestellt. Solider, zuverlässiger Führer, mit
der erforderlichen Aktivität und Einsatzbereitschaft. Zum Divisionskommandeur
geeignet." Am 7. April 1944 ergänzte dann noch der OB der
9. Armee, Generaloberst Josef Harpe:
"Einverstanden. Zum Divisionskommandeur geeignet." Am 12. April 1944 wurde er mit Wirkung vom 25. April 1944 wieder in die
Führerreserve OKH versetzt. Seinen Dienst regelte wieder der
Wehrkreis XI. Anläßlich
dieser Versetzung hatte sein Kommandeur der letzten Beurteilung am 23. April
1944 nichts mehr hinzuzufügen. An diesem 25. April 1944 erklärte sich der General der Infanterie Friedrich Wiese,
KG vom XXXV. Armeekorps,
zur letzten Beurteilung: "Einverstanden." Am 29. April 1944 ergänzte
dann noch einmal der OB der 9.
Armee, Generaloberst Josef Harpe:
"Einverstanden. Zum Divisionskommandeur geeignet." Vom 1. Mai 1944 bis zum 29. Mai 1944 wurde er zum 11. Divisionsführerlehrgang
nach Hirschberg kommandiert. Am 20. Mai 1944 erhielt er folgenden ärztlichen
Befund: "Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt.
Kriegsdienstverwendungsfähig für alle Fronten!" Am 25. Mai 1944 erhielt er
folgende Beurteilung von General der
Infanterie Kurt Brennecke, Führer vom 11. Divisionsführerlehrgang: "Gediegener
Charakter. Im allgemeinen ruhiges, aber nicht schwungloses Temperament.
Bescheiden, klug, kameradschaftlich. Etwas mangelnde Aufgeschlossenheit, während
des Lehrganges hatte ihren Grund in häuslichen Sorgen (Scheidung). Taktisch
klar, praktisch erfahren. Ich halte ihn zum Divisionskommandeur für geeignet. Er
verspricht bei Abklingen seiner Sorgen sogar ein recht brauchbarer Kommandeur zu
werden." Nach dem Ende des Lehrgangs wurde er am 8. Juni
1944 zur
Heeresgruppe D zur Verwendung als Divisionsführer kommandiert. Vom 28. Juni
1944 bis zum 7. Juni 1944 erhielt er Urlaub. Sein privater Wohnsitz war damals
die Neue Straße 42 in Güstrow, wo er die Telefonnummer 2453 hatte. Seine erste Ehe wurde durch das am 1. Juni 1944
rechtsgültig gewordene Urteil der III. Zivilkammer des Landgerichts in
Hildesheim geschieden. Daraufhin heiratete er am 7. Juni 1944 die fast
dreiundzwanzigeinhalb Jahre jüngere Margarit
Wilhelmine Martha Christine Müller, Tochter des Kaufmanns Ludwig Franz Johannes
Müller, in Güstrow. Vom 10. Juni 1944 bis zum 11. Juli 1944 gehörte er zur
Divisionsführerreserve der 7.
Armee. Am 12. Juli 1944 wurde er für die Dauer der Abwesenheit des
erkrankten Divisionskommandeurs mit der stellvertretenden Führung der
331.
Infanterie-Division beauftragt. Am 1. August 1944 wurde er mit der Führung
dieser Division beauftragt. Am 26. September 1944 wurde er mit Wirkung vom 1.
Oktober 1944 (16) zum Generalmajor befördert. Zu diesem Datum wurde er jetzt
auch zum Kommandeur der
331.
Infanterie-Division ernannt. Am 16. Oktober 1944 wurde er zum Kommandeur der
346. Infanterie-Division
ernannt. Mit dieser wurde er im Kampf gegen die Invasionsfront eingesetzt. Am
31. Oktober 1944 wurde er verwundet und musste ins Lazarett eingeliefert werden.
Nach seiner Karteikarte erkrankte er am 10. November 1944 an Gehirnerschütterung
durch Sturz. Er wurde vom 11. November 1944 ab im Reservelazarett Güstrow
Abteilung Gustloff-Schule ambulant behandelt. Am 1. Januar 1945 wurde er nach
achtwöchigen Lazarettaufenthalt in die Führerreserve OKH überwiesen. Laut
Auskunft vom 9. Januar 1945 wurde seine Genesung mit drei Wochen veranschlagt.
Nach seiner Genesung wurde er am 9. Februar 1945 erneut in die Führerreserve OKH
versetzt, den Dienst regelte auch wieder der
Wehrkreis XI. Seine
Nachfolge als Führer der
346. Infanterie-Division
trat Oberst Gerhard Lindner an, der stellvertretende Führer Oberst der Reserve
Erich Neumann trat wieder in die Führerreserve zurück. Sein privater Wohnsitz
befand sich inzwischen in Kirchdorf im Kreis Diepholz, wo er bei Familie
Schneider wohnte und unter der Telefonnummer 661 erreichbar war. Mit Wirkung vom
5. März 1945 wurde er zum Kommandeur der
Infanterie-Division
"Hamburg" ernannt. Noch im gleichen Monat wurde er zum Kommandeur der
Division z.b.V. 618
ernannt. Über seine Zeit nach Kriegsende ist nicht viel bekannt. Seine Mutter starb am 23. März 1946 im Alter von 83 Jahren an Altersschwäche
in ihrer Wohnung in der Feldstraße 28 in Rostock. Sein Vater starb am 14.
April 1949 im Alter von 84 Jahren an einem Schlaganfall in seiner Wohnung in der
Feldstraße 28 in Rostock.
Sein älterer Bruder war der am 20. August 1888 in Behnkenhagen geborene Richard Hermann Rudolph Carl Steinmüller. Dieser starb bereits als Kleinkind am 19. August 1891 ebenfalls in Behnkenhagen.
*Ausgeschiedene ehemalige Offiziere wurden oft als zivile Angestellte der (schwarzen) Reichswehr in "Landesschutzangelegenheiten" beschäftigt (L-Angestellte). Ab dem 1. Oktober 1933 taten diese als sog. L-Offiziere (L = Landsschutz; nicht Landwehr) Dienst in Kommandostellen der Reichswehr, trugen weiterhin Zivil und hatten an ihrem Rang ein "a.D." Das war wie eine eigene Laufbahn mit eigener Besoldung neben dem aktiven Offizierskorps. Am 5. März 1935 erfolgte die Umbenennung in E-Offiziere für Ergänzungsoffizierskorps. Hier trugen die Ränge dann ein (E) als Zusatz. Diese Offiziere wurden nur in bestimmten Bereichen, meist Innendienst eingesetzt und machten während der Aufrüstung aktive Offiziere frei für andere Verwendungen.
Literatur und Quellen:
Krug, Ottomar Deutsche Generale 1918-1945, Bundesarchiv Freiburg, Signatur
MSG 109/10853
Stellenbesetzung Wehrmacht 6. Oktober 1936
Stellenbesetzung des Heeres mit Stand vom 12. Oktober 1937
Stellenbesetzung des Heeres 1938
Podzun, H. H. (Hg.): Das Deutsche Heer 1939. Gliederung, Standorte,
Stellenbesetzung und Verzeichnis sämtlicher Offiziere am 3. Januar 1939, Bad
Nauheim, Podzun 1953
Wolfgang Keilig: Rangliste des deutschen Heeres 1944/1945, Podzun-Verlag 1955
Wolfgang Keilig: Die Generale des Heeres und die Sanitätsoffiziere im
Generalsrang, Podzun-Verlag 1983
Pers 6/300994
Pers 6/1940