Steinmüller, Walter Ludwig Wilhelm Friedrich

 

* 17. Juni 1890, Behnkenhagen / Mecklenburg

† 7. September 1968, Aachen

BArch Pers 6/1940 als Major (E) 1936



BArch Pers 6/300994

 

Walter Steinmüller war ein Sohn des Arbeiters und Händlers Carl Ludwig Christian Steinmüller und dessen Ehefrau Sophie Caroline Dorothea, geborene Schmidt. Nach seiner Schule absolvierte er eine Ausbildung als Graphiker und Vermessungstechniker. Er trat am 1. Oktober 1912 als Einjährig-Freiwilliger in die Königlich Preußische Armee ein. Er kam dabei zum Großherzoglich Mecklenburgisches Füsilier-Regiment "Kaiser Wilhelm" Nr. 90 in Rostock. Bei diesem wurde er im Mai 1913 zum Gefreiten und im September 1913 zum Unteroffizier befördert. Nach dem Jahr wurde er er zur Reserve des Regiments entlassen. Vom 10. März 1914 bis zum 4. Mai 1914 absolvierte er eine Reserveübung beim Regiment. Dabei wurde er am 1. Mai 1914 zum Vizefeldwebel befördert. Kurz vor Ausbruch des 1. Weltkrieges wurde er am 1. August 1914 zum Offizier-Stellvertreter befördert und ging mit seinem Regiment an die Front. Dort wurde er am 6. Dezember 1914 zum Leutnant der Reserve befördert. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse wurde ihm am 26. Januar 1915 verliehen. Als Leutnant der Reserve wurde er im Jahr 1915 sogar als Führer der 1. Kompanie vom Großherzoglich Mecklenburgisches Füsilier-Regiment "Kaiser Wilhelm" Nr. 90 verwendet. Am 18. Juli 1915 heiratete er als Feldmesser und Leutnant der Reserve die fast drei Jahre jüngere Grete Johanna Carolina Peters, Tochter des Arbeiters Carl Christian Louis Wilhelm Peters in Rostock. Am gleichen Tag erkannte er auch deren unehelichen Sohn, den am 31. Oktober 1911 geborenen Udo Fritz Karl Felix Peters als sein von ihm erzeugtes Kind an. Seine Mutter Sophie Steinmüller war im Jahr 1911 einer von seinen Taufpaten gewesen. Vom 6. Februar 1916 bis zum 16. März 1916 wurde er zum Rekruten-Depot der 17. Infanterie-Division kommandiert. Dem Paar wurde am 4. Oktober 1916 die Tochter Ursula Karla Annaliese Johanna Karoline Steinmüller in Rostock geboren. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse wurde ihm am 20. Oktober 1916 verliehen. Am 4. April 1918 wurde er durch ein Infanteriegeschoß am linken Oberschenkel leicht verwundet. Daraufhin traf er am 9. Mai 1918 beim Ersatz-Bataillon vom Großherzoglich Mecklenburgisches Füsilier-Regiment "Kaiser Wilhelm" Nr. 90 ein. Von diesem wurde er am 8. August 1918 wieder zum aktiven Regiment an die Front versetzt. Wegen einer Erkrankung wurde er am 1. Oktober 1918 wieder zum Ersatz-Bataillon versetzt. Im Ersten Weltkrieg wurde er nicht nur verwundet, was sich in der Verleihung des Verwundetenabzeichens in Schwarz widerspiegelte. Er erlitt auch eine Gasvergiftung. Außerdem wurden ihm neben beiden Eisernen Kreuzen noch andere Auszeichnungen, wie das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern (21. April 1918) verliehen. Am 31. Dezember 1918 schied er unter Aufhebung seiner Mobilmachungsbestimmung aus der Armee aus.

Er wurde ab dem 1. Januar 1919 als Feldmesser beim Vermessungsamt Rostock angestellt. Am 13. Oktober 1919 ging er wie sein Vater zur Polizei. Er wurde als Polizei-Hauptmann bei der Polizeiverwaltung Rostock angestellt. Er wurde bei der Mecklenburgiscen Sicherheitspolizei als Hundertschaftsführer der II. Hundertschaft in Rostock eingesetzt. Ab dem 22. August 1921 diente er bei der Polizei-Verwaltung Wismar als Leiter des Kommandos Wismar. Am 1. Juli 1923 wurde er zur Polizei-Verwaltung Güstrow versetzt. Er nahm ab 1924 bis 1932 an allen Ausbildungskursen (Offizier-Winterausbildung) bei der II. Abteilung vom 2. (Preußisches) Artillerie-Regiment in Güstrow teil. Als Kommandeur der Ordnungspolizei von Güstrow wohnte er spätestens ab 1927 in der Schwerinerstraße 43 in Güstrow und hatte dort die Telefonnummer 497. 1927 wurde ihm das Deutsche Turn- und Sportabzeichen in Silber verliehen. Im gleichen Jahr erwarb er auch den Lehrschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) (goldenes Abzeichen). Am 21. September 1932 wurde er zum Polizei-Major befördert. Als solcher wurde er am 1. Februar 1933 als Kommandeur an die Polizei-Schule Schwerin versetzt. Dort wohnte er Anfang 1934 privat als Major der Landespolizei im Obotritenring 11b in Schwerin und hatte die Telefonnummer 5051. Bereits am 1. Januar 1934 wurde er kurzzeitig zur Infanterieschule nach Dresden kommandiert. Ab dem 10. Januar 1934 wurde er bei der Polizeischule Potsdam-Eiche als Taktiklehrer verwendet. Am 21. März 1935 erhielt er folgende Beurteilung vom Lehrgangsleiter der Landespolizei-Offiziersschule Eiche, Major der Landespolizei Berger: "Grosse stattliche Erscheinung. Besitzt goldenes Sportabzeichen. Gerader, offener Charakter von lebendigem, freundlichem Wesen. Gesunde, einfache Soldatennatur, selbstbewusst und mit gesundem Streben. Verbindet klaren Blick und taktisches Wissen mit Lehrgeschick und ist mit Erfolg als Taktiklehrer tätig. Eine ausgesprochene zeichnerische Begabung zeigt er nicht ungern. Besitzt ausreichende Reitfertigkeit und füllt seine Stelle gut aus." Dazu ergänzte am 22. März 1935 der Kommandeur der Landespolizei-Offiziersschule Eiche, Oberst im Landespolizei-Führerstab Alfred Mahncke: "Einverstanden!" Ab dem 1. April 1935 wurde er als Lehrgangsleiter der Luftkriegsschullehrgänge an der Landespolizei-Schule Eiche eingesetzt. Während der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht wurde er am 17. August 1935 mit Wirkung vom 1. September 1935 von der Landespolizeioffizier-Schule zur Heeres-Feldzeugmeisterei kommandiert, mit dem Hinzufügen, dass dieses Kommando voraussichtlich unter 4 Monaten dauern wird. Am 24. September 1935 wurde er mit Wirkung vom 1. Oktober 1935 als Major (E)* in das Heer übernommen. Sein Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. Juli 1935 festgelegt. Er kam jetzt als Referent zum Stab der Heeresfeldzeugmeisterei (FzM) im Reichskriegsministerium (RKM). Am 23. Oktober 1935 vermerkte Oberst der Landespolizei Alfred Mahncke, dass zur letzten Beurteilung keine Veränderung eingetreten ist. Am 6. März 1936 erhielt er folgende Beurteilung von Oberst Ernst von Reiche, Chef des Stabes der FzM: "Dienstfähig. Große militärische Erschenung. Guter Reiter. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Major Steinmüller wurde aus der Landespolizei übernommen und ist seit dem 1. Septembr 1955 als Referent für die Bearbeitung der Mobilmachungs-Stellenbesetzung sowie für Schaffung und Fortbildung des Offizierkorps (W) d.B. bei der Heeres-Feéeldzeugmeisterei angestellt. Soweit ich in einem halben Jahr eine Ubersicht über die Charaktereigenschaften des Majors Steinmüller gewinnen konnte, habe ich einen besonders günstigen Eindruck erhalten. Vornehmer, anständiger Charakter, gediegene, gefestigte Personlichkeit, über den Durchschnitt begabter, geistig sehr reger und organisatorisch gut veranlagter Offizier, der sich besonders schnell in seine neue Stellung eingearbeitet und sein Referat tadellos ausgebaut hat. Umgänglich, gesellschaftlich besonders sicher und gewandt, sehr beliebter Kamerad. Major Steinmüller wird zur Reaktivierung in Vorschlag gebracht. Bewertung: Füllt seine Stelle sehr gut aus." Am 29. März 1936 erhielt er folgenden Zusatz zur Beurteilung vom Feldzeugmeister Oberst Franz Barckhausen: "Für das Heer ein besonders wertvoller Offizier-Zuwachs. Vielseitiger, hochbefähigter Offizier, der entsprechend verwendbar ist. Mit Reaktivierungsvorschlag einverstanden. Füllt seine Stelle sehr gut aus." Am 24. April 1936 gab es durch Generalmajor Franz Barckhausen, Feldzeugmeister, folgenden Vorschlag zu seiner Reaktivierung: "Major (E) Steinmüller besitzt die volle Eignung zum aktiven Truppenoffizier. Die Gewähr für die volle Verwendbarkeit des Majors (E) Steinmüller für eine seinem Dienstalter entsprechende Stellung nach kurzer Einarbeitungszeit erscheint gegeben. Die häuslichen Verhältnisse entsprechen den an einen aktiven Offizier zu stellenden Anforderungen. Eine Verwendung bei der Artillerie oder Nachrichtentruppe kommt nicht in Frage. Da sich Major Steinmüller bisher bei der Landespolizei im Truppendienst befand, wird vorgeschlagen, ihn in seiner derzeitigen bei der Heeres-Feldzeugmeisterei zu belassen und ihn später für Feldzeug-Dienststellen vorzusehen. Im Falle der Reaktivierung des Majors (E) Steinmüller ist Ersatz durch einen E-Offizier nicht notwendig." Diesen Vorschlag unterstützte am 2. Mai 1936 der Chef vom Allgemeinen Heeresamt (AHA) Generalmajor Friedrich Fromm: "Major (E) Steinmüller ist mir dienstlich und außerdienstlich noch nicht näher bekannt geworden. Bei der sehr günstigen Beurteilung durch seine vorgesetzte Dienststelle habe ich gegen seine Überführung in das aktive Truppenoffizierkorps nach Ziffer 50 der Bezugsverfügung nichts einzuwenden. Ich befürworte auch den Vorschlag des Heeres-Feldzeugmeisters, den Major(E) Steinmüller später für Feldzeug-Dienststellen vorzusehen, jedoch unter der Voraussetzung, daß er zuvor, wie vorgeschrieben, seine Eignung für Verwendung im aktiven Truppendienst nachgewiesen hat." Vom Personalamt wurde der Antrag am 16. Mai 1936 wie folgt beantwortet: "Dem Antrag auf Überführung des Major (E) Steinmüller in das aktive Truppenoffizierskorps kann wegen seines Alters nicht entsprochen werden." Seine Vereidigung auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler erfolgte am 8. Mai 1936. Nach der Absage richtete er selbst am 25. Mai 1936 folgendes Schreiben an den Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner Freiherr von Fritsch: "Bei der Übernahme der Landespolizei im Herbst 1935 wurde ich in das E-Offizierkorps überführt. Ich empfinde das Einreihen in dieses Offizierkorps als unverdient. Dieser Ansicht war ich schon bei der Übernahme. Ich habe seiner Zeit nicht sofort um eine Änderung der Entscheidung gebeten, weil ich erst militärischen Dienststellen Gelegenheit geben wollte, sich ein Urteil über meine Person zu bilden. Ich nehme an, dass meine vorgesetzte Dienststelle dies getan hat und bitte nun um Überführung in das aktive Offizierkorps (Inf.). Zur Begründung: 1. Ich habe im Kriege eine vierjährige Frontdienstzeit als Zug-, Kompanie- und Bataillonsführer in einer Grosskampfdivision, die dauernd im Westen war, hinter mir und kann damit eine Frontzeit in vorderster Linie wie wenige Offiziere der Deutschen Armee nachweisen. Diese Frontzeit war mit Auszeichnungen verschiedenster Art verbunden (u.a. der Hausorden der Hohenzollern). Sie beweisen, dass ich im Felde meine Pflicht getan habe. 2. In der Nachkriegszeit hielt ich mich seit 1924 der Reichswehr zur Verfügung und habe an allen Ausbildungskursen bei der II. Abteilung vom Artillerie-Regiment 2 in Güstrow teilgenommen. Herr Generaloberst werden sich meiner vielleicht noch vom Artillerie-Regiment 2 und von Kriegsspielabenden in Güstrow und Kasinoabenden in Güstrow und Schwerin her erinnern. 3. Seit Kriegsende habe ich nachweislich nationalsozialistisch gedacht und gehandelt. Anfangs ohne die klaren Parteigrundsätze der NSDAP gekannt zu haben, später als ihr Vorkämpfer und Mitglied, stets bereit, die Konsequenz meiner Handlung auf mich zu nehmen. Ich bildete schon lange vor der Machtübernahme SA und SS aus und war schon Mitglied der NSDAP zu einer Zeit, als die Sozialdemokraten im Mecklenburgischen Landtag erklärten: "Die Offiziere der Landespolizei, die für die NSDAP arbeiten, sind uns bekannt, für sie wird in Kürze kein Platz mehr im Staatsdienst sein." 4. In der Landespolizei wurde ich hervorragenden Dienststellungen mit Vorpatent verwendet. Ich wurde in der militärisch organisiserten Mecklenburgischen Landespolizei bevorzugt Kommandeur eines Kommandos und bei der Machtübernahme Kommandeur der Polizei-(Rekruten-) Schule in Schwerin in Mecklenburg. Danach war ich fast 2 Jahre Taktiklehrer und Lehrgangsleiter an der Offizierschule (später Luftkriegsschule) Potsdam-Eiche. 5. Trotz meines Lebensalters von 45 Jahren entspricht meine körperliche Leistungsfähigkeit meinen Erfolgen auf anderen Gebieten. Ich bin im Besitz des goldenen Sportabzeichens, des Lehrscheins der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft un habe mich bis in letzter Zeit an Reitveranstaltungen aktiv beteiligt. Ich bitte gehorsamst entscheiden zu wollen, ob ich nach vorstehenden Ausführungen nicht doch noch zur Überführung in das aktive Offizierkorps geeignet bin. Zugleich bitte ich, mich vor einer Entscheidung zu einem persönlichen Vortrag befehlen zu wollen." Am 10. Juli 1936 wurde er mit Wirkung vom 15. Juli 1936 als Major in den aktiven Dienst der Wehrmacht übernommen. Sein Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. Juli 1935, unter Vorbehalt der Ordnungsnummer, festgelegt. Er wurde jetzt zum Adjutant des Inspekteurs der FzM ernannt. Am 17. September 1936 erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Ernst von Reiche, Chef des Stabes der FzM: "Major Steinmüller ist nach seiner Reaktivierung zum Adjutanten des Herrn Heeres-Feldzeugmeisters ernannt worden und wird zweifellos in dieser Stellung allen Erwartungen entsprechen. Im übrigen habe ich meiner günstigen Beurteilung des Vorjahres nichts hinzuzufügen. Zur Beförderung geeignet. Füllt seine Stelle sehr gut aus." Dazu ergänzte am 22. September 1936 der Heeres-Feldzeugmeister, Generalmajor Franz Barckhausen: "Einwandfreier Charakter, ein von Pflichtgefühl durchdrungener Offizier, mit gewandten Umgangsformen, beliebter Kamerad. Wird ein vortrefflicher Adjutant werden. Zur Beförderung zum Oberstleutnat geeignet. Füllt seine Stelle sehr gut aus." Am 31. August 1937 erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Franz Barckhausen, Heeres-Feldzeugmeister: "Vortrefflicher Offizier, der sich als Adjutant in jeder Hinsicht bewährt hat. Kluger Mensch mit vielseitigen Interessen. Zeichnerisch begabt. Bewertung: Füllt seine Stelle sehr gut aus. Empfehlung: Nach Verwendung an der Front meines Erachtens zum Bataillonskommandeur geeignet. Zur Beförderung geeignet." Ab dem 12. Oktober 1937 war er auch als Adjutant des neuen Heeresfeldzeugmeisters, Generalmajor Theodor Geib, im Einsatz. Inzwischen hatte er die Ordnungsnummer (38) zu seinem Rangdienstalter erhalten. Am 20. Januar 1938 wurde er mit Wirkung vom 1. Februar 1938 als Nachfolger von Oberstleutnant Fromelt zum Kommandeur des I. Bataillons vom Infanterie-Regiment 59 in Hildesheim ernannt. Am 30. Januar 1938 erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Theodor Geib, Heeres-Feldzeugmeister: "Tritt sehr selbstbewusst auf. Ist geistig gut veranlagt, sehr strebsam und tatkräftig. Zeigt bei guter Allgemeinbildung grosses Interesse für alle Tagesfragen und hat ein gesundes Urteil. Ist taktisch geschult und verfügt über gute, vielseitige militärische Kenntnisse. Wird sich rasch wieder in der Front einleben." Als Bataillonskommandeur wurde er am 31. März 1938 mit Wirkung vom 1. April 1938 (2) zum Oberstleutnant befördert. Am 21. Oktober 1938 erhielt er folgende Beurteilung von Oberst Karl von Oven, Kdr. vom Inf.Rgt. 59: "Sehr schwer zu durchschauende Persönlichkeit; gibt sich so betont als dem Biedermann gerader Art und jovial - volksverbundener Formen, dass ich mir nicht völlig klar darüber bin, ob sich dahinter etwas anderes verbirgt. Im übrigen hat Steinmüller sich - ohne Kompaniechef gewesen zu sein - verhältnismäßig schnell in seine Aufgaben als Bataillonskommandeur hineingearbeitet und mit viel Fleiss, guten geistigen Gaben und ausreichenden militärischen Anlagen die zu Anfang zwangsläufig vorhandenen Schwächen zum grossen Teil überwunden. Bei seinem Bataillon, das einer starken Hand bedurfte, hat Oberstleutnant Steinmüller mit stetiger Festigkeit durchgegriffen und der Stellung des Bataillonskommandeurs die erforderliche Autorität wieder verschafft. Im Kameradenkreise und bei seinen Untergebenen beliebt; sucht und pflegt kameradschaftlichen und gesellschaftlichen Umgang. Bewertung: Füllt seine Stelle aus." Dazu ergänzte am 10. November 1938 Generalleutnant Günther Schwantes, Kdr. der 19. Infanterie-Division: "Die vom Kommandeur Inf.Rgt. 59 erwähnte charakterliche Veranlagung des Oberstleutnant Steinmüller ist von mir nicht beobachtet wurden. Sonst mit der Beurteilung einverstanden." Nach dem Besuch eines Stabsoffizierlehrgang beim Generalkommndo XI. Armeekorps erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Wolfgang Ziegler, Infanteriekommandeur 19: "Sehr gute Anlage, Leitung und Besprechung einer Planübung und einer Bataillonsübung. Gute geistige Veranlagung, sehr fleissig und interessiert. Sicher und bestimmt im Auftreten, frisch und entschlussfreudig. Verfügt über gute Vorschriftenkenntnis und gesunde taktische Ansichten. Ausgesprochenes Lehrtalent. Führt sicher und bestimmt. Gute Befehlstechnik. Führerpersönlichkeit. Über Durchschnitt. Gibt sich offen und natürlich, zeigt Sinn für Kameradschaft. Charakterliche Schwächen sind nicht in Erscheinung getreten." Am 25. August 1939 erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Karl von Oven, Kdr. vom Inf.Rgt. 59: "Wirkt bei flüchtiger Bekanntschaft als derb-gerade Persönlichkeit; ist in seinem Inneren aber genau überlegend und abwägend. Hat sich in der Führung seines Bataillons weiter vervollkommnet (s. auch meine Beurteilung vom 21.10.1938) und leistet in dieser Stellung in der Ausbildung und Erziehung der Truppe durchaus Gutes. Hiermit hat Steinmüller aber die Grenzen seines Könnens in der Truppenführung erreicht. Dagegen lassen seine organisatorischen Fähigkeiten, sein Fleiss und seine Hingabe an den Dienst - nach Ablauf seiner Bataillonskommandeurszeit - Steinmüllers Verwendung in einer Regimentskommandeur-Stellung ausserhalb des Truppendienstes angebracht erscheinen, z.B. im Feldzeugwesen, in dem Steinmüller bereits fast 2 1/2 Jahre mit Erfolg tätig war." Zu Beginn des 2. Weltkrieges führte er sein Bataillon in den Polenfeldzug. Dabei wurde ihm am 26. September 1939 das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. Sein Adoptivsohn Udo Steinmüller ist als Oberleutnant und Chef der 7. Kompanie vom Infanterie-Regiment 90 am 11. September 1939 bei Zambrow gefallen. Am 1. November 1939 wurde er mit der Führung vom Infanterie-Regiment 73 beauftragt. Am 9. November 1939 erhielt er folgenden zsl. Vermerk anlässlich des Kommandeurswechsels von Generalmajor Karl von Oven, Kdr. vom Inf.Rgt. 59: "Auf Grund der Leistungen des Oberstleutnant Steinmüller im polnischen Feldzug habe ich meine Bedenken gegen seine Eignung zum Regimentskommandeur fallen lassen und am 9. November 1939 als Beurteilungsnotiz gem. A.H.M. 1939, Nr. 659 bei Abgabe des Regiments wie folgt berichtet, "Hat sich im polnischen Feldzug als ganzer Mann gezeigt, der sein Bataillon tapfer und umsichtig geführt hat. Ist auf Grund seiner Bewährung vor dem Feinde zum Regimentskommandeur uneingeschränkt geeignet." Dem Herrn Divisionskommandeur und dem Herrn Kommandierenden General habe ich hiervon mündlich Ende September und Anfang Oktober Meldung erstattet." Diese Führung behielt er zwei Monate, wobei er im Januar 1940 auch auf Urlaub war. Am 5. Februar 1940 erhielt er folgende Beurteilung von Oberstleutnant Willy Zunke, Kommandeur vom Inf.Rgt. 59: "Da mir Oberstleutnant Steinmüller nur vom 10. November 1939 bis zum 23. November 1939 dienstlich unterstellt war, wird anliegend die Beurteilung durch den vohergehenden Regimentskommandeur beigefügt. Nach meinem bisher gewonnenen Urteil ist Oberstleutnant Steinmüller eine feste Persönlichkeit mit tadellosem Auftreten und Fähigkeiten ein Offizierkorps zu leiten und zu erziehen. Als Bataillonskommandeur sehr gut bewährt. Auftreten vor der Front energisch und klar. Bei der Truppe und im Offizierkorps beliebt. Als Regimentsführer ebenfalls bewährt. Zum Regimentskommandeur geeignet." An diesem 5. Februar 1940 wurde er mit Wirkung vom 31. Januar 1940 als Nachfolger von Oberst Max Horn zum Kommandeur vom Infanterie-Regiment 32 ernannt. Er sollte sich über die Frontsammelstelle Gerolstein in Marsch setzen. Sein Regiment führte er im Verband der 24. Infanterie-Division in den Westfeldzug. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse wurde ihm am 29. Mai 1940 verliehen. Am 18. November 1940 wurde er mit Wirkung vom 15. November 1940 in die Führerreserve OKH versetzt. Seinen Dienst regelte jetzt die Feldzeugmeisterei. Seine Privatanschrift war die Katharinenstraße 10 in Hildesheim, wo er die Telefonnummer 5565 hatte. Am 3. Dezember 1940 schrieb er folgenden Brief an den Chef der Amtsgruppe P1 vom Heeres-Personalamt (HPA): "Hochverehrter Herr General! Durch Verfügung des PA wurde ich am 15. November 1940 von meiner Stelle als Kommandeur des Infanterie-Regiments 32 entfernt und in die Führerreserve des OKH vrsetzt. Mein Divisionskommandeur, der in der ganzen Zeit, in der ich Kommandeur des I.R. 32 war, nur anerkennende Worte für mein Regiment und mich fand, versicherte mir wiederholt, daß er meinen Fortgang bedaure und daß die Veränderung nicht von ihm ausgegangen sei. Ich habe keinen Vorgesetzten, mit dem ich über die Maßnahmen des PA sprechen könnte und bitte Herrn General demzufolge gehorsamst um die Genehmigung, Sie, Herr General, aufsuchen zu dürfen. Ich weiß, daß dies eine weitgehende Bitte ist, meine Lage ist aber ungewöhnlich und ungewöhnliche Lagen erfordern gleiche Maßnahmen. Ich äußere diese Bitte, weil ich Herrn General aus Mecklenburg her kenne und weil ich als Teilnehmer an 3 Kriegen und als Vater, der in Polen seinen einzigen Jungen dem Vaterlande opferte - er fiel als aktiver Oberleutnant und Kompaniechef - glaube, daß ich bei Ihnen, Herr General, auf Verständnis rechnen kann. Ich befinde mich zur Zeit in Hildesheim auf Urlaub, soll aber für die Heeresfeldzeuginspektion in Berlin, der ich zur Dienstleistung zugewiesen bin, abrufbereit stehen und werde demnach voraussichtlich in nächster Zeit in Berlin sein. Gehorsamst Steinmüller." Am 6. Dezember 1940 erhielt er für seine vorherige Tätigkeit folgende Beurteilung von Generalmajor Hans von Tettau, Kdr. der 24. Infanterie-Division: "Ein Offizier mit viel Temperament, der sehr sicher und bestimmt aufzutreten versteht. Für die Ausbildung seines Regiments hat er sich sehr eingesetzt und dadurch auch Gutes erreicht, zuweilen aber den Bogen etwas überspannt. In der Kritik über militärische Fragen hält er sich zu allgemein, ohne auf den Kernpunkt der Dinge einzugehen, was ihn als reaktivierten Offizier bald erkennen lässt. Vor dem Feinde hat er sein Regiment zuverlässig und gut geführt. An mitreissendem persönlichen Schwung hat es jedoch gefehlt. Nach Abschluss der Kämpfe machte sich eine gewisse Nervenreaktion bemerkbar, die zum Teil auch auf den Verlust des einzigen Sohnes, der gefallen ist, zurückzuführen sein mag. Im Felde zum Regimentskommandeur geeignet." Am 19. Dezember 1940 erhielt er vom Chef der Amtsgruppe P1 im HPA folgendes Schreiben: "Sehr geehrter Herr Steinmüller! Auf Ihr Schreiben vom 3. Dezember 1940 teile ich mit, dass Ihre Verwendung im Bereich der Heeresfeldzeugmeisterei infolge dort eingetretener Bedarfs verfügt werden musste. Auch eine persönliche Rücksprache würde eine Änderung Ihrer Verwendung nicht herbeiführen. Ich bitte daher, hiervon im Hinblick auf meine beschränkte Zeit Abstand zu nehmen. Mit deutschem Gruss und Heil Hitler, Ihr ergebener XXX." Vom 16. Januar 1941 bis zum 1. Mai 1941 wurde er zum Feldzeug-Kommando III kommandiert und dort mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Kommandeur beauftragt. Am 17. Februar 1941 erhielt er folgende Beurteilung von Generalleutnant Theodor Geib, Feldezugmeister: "Temperamentvolle, ansprechende Persönlichkeit mit wertvollen Charaktereigenschaften, zuverlässig und selbstsicher. Hat erst kürzlich das Feldzeugkommando III übernommen und ist mit Eifer und Tatkraft bestrebt, allen Anforderungen gerecht zu werden. Vor dem Feinde hat er sein Regiment (I.R.32) nach dem Urteil seines Divisionskommandeurs zuverlässig und gut geführt; wurde mit der Spange zum E.K.I und II ausgezeichnet. Bewertung: Stelle wird ausgefüllt. Empfehlung: Die Eignung zur nächsthöheren Verwendung bleibt abzuwarten." Mit dieser Beurteilung erklärte sich General der Infanterie Friedrich Olbricht, Chef vom AHA: "Einverstanden." Während der Beauftragung beim Feldzeug-Kommando III wurde er am 15. März 1941 mit Wirkung vom 1. April 1941 (5) zum Oberst befördert. Am 12. Juni 1941 wurde er mit Wirkung vom 6. Mai 1941 zum Feldzeugkommando IX nach Kassel kommandiert. Dort sollte er sich jetzt als Kommandeur einarbeiten. Am 14. August 1941 wurde er mit Wirkung vom 15. Juli 1941 zum Kommandeur vom Feldzeugkommando IX in Kassel ernannt. Am 30. März 1942 erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Eugen Bilharz, Kdr. der Feldzeuggruppe 2: "Offene, natürliche und ansprechende Persönlichkeit mit wertvollen Charaktereigenschaften und selbstsicherem Auftreten. Ausgestattet mit gesundem Menschenverstand und praktischem Sinn hat er sich in seine Stelle gut eingearbeitet. Er erkennt das Wesentliche und setzt sich mit Tatkraft und Eifer durch. Er ist bestrebt, sich in die noch erforderlichen Fachkenntnisse zu vertiefen. Gewandt im Verkehr mit Dienststellen und Behörden. Vor dem Feinde als Regimentskommandeur (I.R.32) nach Urteil seines Divisionskommandeurs bewährt (Spange zu E.K. I und E.K. II). Bewertung: Füllt seine Stelle aus. Empfehlung: Eignung zur nächsthöheren Verwendung bleibt abzuwarten." Dazu ergänzte am 1. April 1942 General der Artillerie Theodor Geib, Feldzeugmeister: "Einverstanden. Führt seine Feldzeugkommando militärisch straff. Seine Kenntnisse im Feldzeugwesen sind ausreichend, bedürfen aber noch der Vertiefung." Am gleichen Tag erklärte sich der General der Infanterie Friedrich Olbricht mit den Beurteilungen: "Einverstanden!" Am 19. Februar 1943 erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Eugen Bilharz, Kdr. der Feldzeuggruppe 2: "Offene, natürliche und ansprechende Persönlichkeit mit wertvollen Charaktereigenschaften und selbstsicherem Auftreten. Nationalsozialistische Haltung, die er auf andere zu übertragen versteht. Hat sich vor dem Feind als Regimentskommandeur (I.R.32) nach Urteil seines Divisionskommandeurs bewährt. Ausgestattet mit gesundem Menschenverstand und praktischem Sinn, erkennt er das Wesentliche und setzt sich mit Tatkraft und Eifer durch. Besitzt die erfrderlichen Fachkenntnisse und ist bestrebt, sie zu vertiefen. Körperlich und geistig frisch. Bewertung: Füllt seine Stelle als Kommandeur des Feldzeug-Kommandos IX gut aus. Guter Durchschnitt. Empfehlung: Im Feldzeug-Bereich als Feldzeuggruppen-Kommandeur bei weiterer Bewährung. Auch für Frontverwendung geeignet. Falls Frontverwendung nicht infrage kommt Belassung in bisheriger Stelle." Seine Tochter Ursula Steinmüller heiratete am 20. Februar 1943 in Hildesheim. Am 3. März 1943 ergänzte der General der Artillerie Theodor Geib, Heeres-Feldzeugmeister: "Ehrgeizig, neigt zur Selbstüberschätzung, charakterlich nicht ganz durchsichtig. Dienstliche Leistungen befriedigen." Nur wenige Tage später verfasste er folgende Beschwerde:
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Steinmüller (Oberst u. Kommandeur Feldzeugkommmando. IX.) Kassel, den 13. März 1943.
An den Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht.
Auf dem Dienstweg. Feldzeuggruppe 2 am 15.3. ab am 17.3.43 Nr.Kdr.2/43 pers.geh.  Feldzeuggruppe 2 (Kdr.Nr. 2/43) Kassel - Wilh., den 17.3.43.
An den Feldzeugmeister Herrn General der Art. Geib Berlin: Vorgänge liegen hier nicht vor, sind mir auch nicht bekannt.
gezeichnet Billharz
Betrifft : Beschwerde wegen Benachteiligung in der Ver wendung auf Grund .von Auffassungen, die in einem nationalsozialistischen Staat und in dessen Wehr macht unmöglich sein sollten.
1 Anlage .
Mein Führer !
Die Dienststellen bzw. der Personenkreis, die entscheidend mitgewirkt haben, sind mir nicht bekannt. Nach der Sachlage muß ich aber annehmen, daß als einzige Beschwerdeinstanz nur Sie, mein Führer, in Frage kommen. Ende 1940 mußte ich mein Regiment (J.R.32), das ich auf den Westeinsatz Vorbereitet und im Kampf im Westen mit Auszeichnung geführt hatte, abgeben, weil "meine Personalakten" nicht zulassen sollten, mein Regiment auch im Frieden ( ! ) zu behalten. Schon bei meiner Übernahme ins Heer (1935) entstanden meiner Personalakten wegen Schwierigkeiten, die erst nach persönlicher Rücksprache beim Chef des Stabes des Personalamtes und nach persönlicher Entscheidung des Chefs des P.A. überwunden werden konnten. Auch als Kommandeur des I./J.R. 59 hatte ich ernste Schwierigkeiten meiner Personalakten wegen zu überwinden. Der Stein des Anstoßes war mein vorehelich geborener Sohn, der als aktiver Offizier im Polenfeldzug fiel und später für seinen heldenhaften Tod zum Hauptmann befördert wurde. Ich habe an der Schaffung des heutigen Reiches lange vor der Machtübernahme mitgewirkt und kann als Nationalsozialist Ungerechtigkeiten, wie ich sie nach meiner Ansicht erfahren habe, nicht hinnehmen. Ich habe mich laufend - aber vergeblich bemüht, wieder als Truppenführer an die Front zu kommen. Ich bitte unter Bezug auf den Erlaß " Der Führer, OKH. Personalamt vom 19.1.43 " 0.K.H. /P 1/St.nr. 75/43 geh. die anliegende Beschwerdebegründung zu prüfen und um Wiederverwendung als Truppenführer an der Front. gez. Steinmüller, Oberst
Anlage zur Beschwerde Oberst Steinmüller vom 13. März 1943 - Beschwerdebegründung:
I. 1935 trat ich von der Landespolizei zum Heer über. Aber schon meine Übernahme erfolgte erst nach Zerpflückung meiner Personalakten und nach Überwindung mancher Schwierigkeiten,
nach persönlicher Rücksprache mit dem Chef des Stabes des Personalamts und nach persönlicher Entscheidung des Chefs des Personalamtes, aber davon haben anscheinend die entscheidenden Stellen nichts erfahren.
II. Anfang 1938 übernahm ich das I. Btl. vom Infanterie-Regiment 59 in Hildesheim, Nach ungefähr einem Jahre wurde ich zu meinem Regiments kommandeur, Oberst v. Oven, befohlen, der mich dienstlich befragte, ob die Angaben, die sich auf die voreheliche Geburt meines Sohnes bezogen (Geburtsdatum meines Sohnes), stimmten. Ich verwies auf die durch mich vollzogene Anerkennung der Akten. Als ich nach dem Grund der Frage fragte, verweigerte mir mein Regimentskdr. jede Auskunft. Viel später - es war vor Warschau - kam er auf diesen Vorgang zurück und sagte mir, daß die derzeitige Anfrage " von höherer Stelle " gekommen sei. Ich erkannte die erneut auftauchende Gefahr für meine Laufbahn und erbat auf dem Dienstweg eine endgültige Klärung in dieser Angelegenheit. Nach verschiedenen peinlichen Rückfragen erschien eines Tages der Divisionskommandeur, Generalleutnant Schwantes, in Hildesheim und eröffnete mir in Gegenwart meines Regimentskommandeurs und des Divisionsadjutanten ungefähr folgendes: "Ich soll Ihnen im Auftrage des Herrn Kommandierenden Generals, der sich höheren Ortes unterrichtete, eröffnen, daß die Angelegenheit mit Ihrem Jungen nun endgültig abgetan ist. Sie werden künftig nur nach Ihren dienstlichen Leistungen beurteilt werden. Ich freue mich, daß diese Entscheidung getroffen wurde und gratuliere Ihnen zu diesem Erfolg". Einen ähnlichen Glückwunsch erhielt ich einige Tage später vom Inf. Kdr. Ich halte für erforderlich, noch zu erwähnen, daß mein einziger Sohn - um den es sich handelte - inzwischen aktiver Offizier geworden war und als junger Oberleutnant und Kompaniechef (7./I.R.90 mot.) im Polenfeldzug unter beispielgebendem Einsatz seines Lebens fiel. Er wurde nachträglich für sein heldenhaftes Sterben zum Hauptmann befördert. Aus meiner Btl.-Kdr.-Zeit führe ich zur Beurteilung der Lage folgendes an :
1.) Kurz bevor ich zum Regimentskdr. befohlen wurde hörte ich von einem älteren Offizier des Regiments, der sich mit meinem Rgt.Kär. über meinen Vorgänger, der E.-Offz. geworden war, unterhalten hatte, folgendes Urteil über mich: Oberst v. Oven hätte ihn bei der Unterhaltung auf meine Erfolge hingewiesen und dabei erwähnt, daß das I. Btl. unter meiner zielsicheren Führung ein völlig anderes Gesicht bekommen habe.
2.) Nach einem großen von mir durchgeführten Kriegsspiel über den Kampf um Grenzbefestigungen vor Stabsoffizieren des XI. A.K. in Hannover bezeichnete der beurteilende Inf.Kdr. das Kriegsspiel in Anlage und Durchführung als mustergültig. Der anwesende Kdr. der 19. Div. schloß sich diesem Urteil an. Dies wurde bekannt und meine Ausarbeitungen wanderten bei
vielen Offizieren - auch außerhalb unseres Korps - von Hand zu Hand. - Im Polenfeldzug führte ich mein Btl. und erhielt gerade im Kampf manche Anerkennung meiner Vorgesetzten. Nach dem Kampf um Warschau, an dem mein Bt1. in vorderer Linie teilnahm, eröffnete mir mein Rgt.Kdr., der inzwischen beförderte Generalmajor v. Oven, daß er mir die Befähigung zum Rgt.Kdr. uneingeschränkt zugesprochen und meine frühere Beurteilung (aufgestellt z.Zt. des oben vorgetragenen Vorganges und mir nicht bekannt) geändert habe. Der Div.Kdr. und der Kommandierende General wären voll einverstanden. Ich glaubte nunmehr meine Stellung auch bei der Wehrmacht gefestigt zu haben. Ich irrte mich, wie der folgende Vorgang beweist.
III. Kurz nach Beendigung des Polenfeldzuges wurde ich mit der Führung des Inf. Rgt. 73 beauftragt. Mein Divisionskommandeur stellte mir wiederholt die baldige Ernennung zum Kdr. dieses Rgt., das ebenfalls. zur 19. Div. gehörte, in Aussicht. Nach einigen Monaten erhielt der ehem. Korps - Adjutant das Regiment. Ich wurde aber gleichzeitig zum Kdr. des Jnf.Rgts. 32 ernannt. Mit dieser Ernennung wechselte ich leider auch die Division und das Korps. Ich bereitete nun mein neues Regiment auf den Westeinsatz vor und. erhielt im Laufe dieser Vorbereitung, d.h. für die Anlage und Durchführung von Übungen, für die Erziehungsarbeit usw. von meinen Divisionskommandeuren nur Anerkennungen. Das blieb auch so im Einsatz durch Belgien, bei Sedan, Verdun und südlich davon. Der größte Erfolg meines Rgt. war neben der Abwehr eines franzö sischen Panzerangriffs die Gefangennahme von rund 5000 Franzosen- davon 73 Offiziere. Nach dem Waffenstillstand wurde die 24. Div. nach Belgien verlegt. Anfang Juli machte ich mit meinem verstärkten Rgt. den offiziellen Einmarsch in Löwen. Nach dem Vorbeimarsch wendete sich der Divisionskommandeur, Generalmajor von Tettau, vor den versammelten Ehrengästen spontan mit folgenden Worten an mich: "Ihr Regiment hat sich unter Ihrer Führung nicht nur in allen Kämpfen hervorragend geschlagen, es hat sich auch heute in vorbildlicher Verfassung gezeigt. Ich gratuliere Ihnen zu diesem schönen Regiment und spreche Ihnen persönlich meine Anerkennung aus." Das war der Abschluß des Kampfes im Westen und ich konnte stolz und mit dem Erfolg zufrieden sein. Jetzt begannen die Vorbereitungen für den Einsatz gegen England. In dem kameradschaftlich offenen und herzlichen Verhältnis zu meinem Divisionskdr. änderte sich nichts - bis ich eines Tages hörte, daß meine Versetzung in die Heimat bevorstehen sollte. Ich erbat sofort eine Unterredung bei dem Divisionskdr. In der sehr offen geführten Aussprache, in der mir der Divisionskdr. keine Schwächen nachweisen konnte und hierzu auch gar nicht den Versuch machte, sah er sich letzten Endes auf Grund der bis dahin sehr guten Zusammenarbeit gezwungen, mir eine Erklärung zu geben. Er führte ungefähr folgendes aus: "Man ist dabei‚ zu überprüfen, wer von den jetzigen Regimentskommandeuren auch für das Friedensverhältnis in Frage kommt. Man hat Sie nicht vorgesehen. Ihre Personalakten sind daran schuld!!!" Er fügte hinzu: "Ich habe wohl schon zuviel gesagt." Als ich auf die schon früher in dieser Angelegenheit geführten Kämpfe und auf die Eröffnung durch den Kommandeur der 19.Div. in Hildesheim hinwies, meinte er, davon sei ihm und anscheinend auch den entscheidenden Stellen nichts bekannt. Ich erbat eine Rücksprache bei dem Kommandierenden General, die mir verweigert wurde !! Die Versetzungsverfügung ließ zunächst auf sich warten und eines Tages wurde ich von Generalmajor v. Tettau angerufen, der mir sehr erfreut mitteilte, daß ich mein Regiment behalte und daß er auf weitere gute Zusammenarbeit hoffe ! Ich fuhr auf Urlaub und während meiner Abwesenheit ging die Versetzungsverfügung doch ein. Ich war erneut überrascht und der Div. Kdr. anscheinend ebenso. Die Einstellung des Generalmajor v. Tettau zu der ganzen Angelegenheit geht auch aus einer Äußerung hervor, die er bei meiner Abmeldung ganz aus sich heraus machte: Er wäre sehr überrascht - meinte er — daß ich ins Feldzeugwesen käme. Er hätte das ganz bestimmt nicht gewollt. Er hätte geglaubt, daß es sich nur um einen Wechsel des Regiments (von einem "aktiven" auf ein Reserveregiment) hätte handeln können. Damit war die oben aufgeführte Äußerung noch einmal bestätigt. Hieraus geht aber auch andererseits hervor, daß er mir die Führerfähigkeit nicht absprach und auch nicht hat absprechen wollen. Mir ist wiederholt eröffnet worden, daß meine Personal akten keinen Einfluß auf meine Verwendung ausüben würden - zuletzt durch den Feldzeugmeister, Herrn General der Artillerie Geib. Ich bin überzeugt, daß das P.A. in seiner heutigen Zusammensetzung hiervon absehen wird, ich bin aber durch die einem Nationalsozialisten unverständliche Einstellung einiger Dienststellen in eine Stellung gekommen, die einer Frontdienststellung in keiner Form gleichgestellt ist und bitte daher um Wiedereinsetzung in die Frontlaufbahn und um Wiederverwendung als Truppenführer an der Front. Man könnte mir nun sagen, meine dienstlichen Leistungen hätten doch nicht befriedigt und ich hätte die Grenzen meines Könnens erreicht. Über die zeitgerechte Eröffnung einer derartigen Beurteilung gibt es aber ganz klare und eindeutige Bestin mungen. Mir ist aber nicht ein einziges Mal etwas derartiges eröffnet, bekanntgegeben oder nur fühlbar angedeutet worden. Sollten in meiner Beurteilung, die erst nach meiner Versetzung aufgestellt sein kann, tatsächlich Schwächen aufgeführt sein, die auf spätere Entschlüsse des P.A. Einfluß auszuüben geeignet sind, so muß ich nach allen, was in dieser Beschwerdeschrift zusammengefasst ist, annehmen, dass die Beurteilung nachträglich auf meine beabsichtigte Versetzung abgestimmt wurde. Zur Beurteilung, ob nach vorstehenden Ausführungen und nach meinem bis dahin nachweisbaren Werdegang meine heutige Verwendung gerechtfertigt ist, erwähne ich zu meinem Werdegang folgendes:
1.) Ich habe eine Bürgerschule (Volksschule ) besucht. Nach der Entlassung aus der Schule habe ich mich, ganz auf mich allein gestellt, auf eine Prüfung zur Erlangung der Berechtigung zum Einj.-Freiw.-Dienst vor einer staatlichen Prüfungskommission vorbereitet. Von 11 Prüflingen - darunter viele mit nicht abgeschlossener höherer Schulbildung - bestanden nur wenige die Prüfung, darunter ich.
2.) Von 76 Einjährigen meines derzeitigen Regiments wurden einige bevorzugt Gefreite, darunter ich. Nur rund 30 erhielten beim Ausscheiden die Befähigung zum Res.Offz. darunter ich.
3.) 1914 rückte ich als Zugführer ins-Feld und wurde als einer der ersten 0.A. zum Leutnant befördert. Seit Anfang 1915 führte ich eine Kompanie und wurde Mitte 1915 zum Kompanieführer ernannt. Ich erwarb mir als Leutnant neben anderen hohen Auszeichungen das Ritterkreuz zum Hohenzollern und führte in Großkämpfen monatelang ein Bataillon.
4.) Nach dem Krieg 14/18 trat ich in die mecklbg. Landespolizei ein, die während ihres ganzen Bestehens truppenmäßig gegliedert und bewaffnet war. Mit der Reichswehr bestanden engste Verbindungen (taktische Ausbildung, Teilnahme an Übungen, Offiz.-Geländebesprechungen usw.). Meine Vorgesetzten aus damaliger Zeit haben mir meine Beurteilungen wiederholt bekanntgegeben und dabei festgestellt, daß sie mich "über Durchschnitt" beurteilt hätten. Die Beurteilungen liegen noch vor. Ich wurde in bevorzugten Stellungen verwendet.
5.) An dem Eindringen des Nationalsozialismus in Mecklenburg war ich beteiligt. Schon 1929 und 1930 bildete ich unter Inkaufnahme dienstlicher Nachteile S.A., und S.S. aus. Bei Ihrem ersten Besuch in Mecklenburg wurde ich auf Grund meiner Tätigkeit Ihnen, mein Führer, vorgestellt. Der Reichsstatthalter von Mecklenburg und Gauleiter Hildebrandt kennt mich aus der Zeit und hat meine damalige Mitarbeit schon einmal bestätigt. 1931 trat ich in die N.S.D.A.P. ein. Mit der Machtübernahme in Mecklenburg wurde ich Kommandeur der Folizeischule in Schwerin. Eine Schule, die mit Polizei nur den Namen gemeinsam hatte. Mir waren damit die militärische Ausbildung der Rekruten, die Leitung der M.-G.- und J.-G.-Lehrgänge (nach den Ausbildungsvorschriften für das Heer) und die Lehrabteilung (Mannschaften im 2. Dienstjahr) unterstellt.
6.) Mit der Auflösung der Polizeischule im Zuge der großen Umorganisation im Reich (Ende 1933) wurde ich als Taktiklehrer zur Offizierschule in Eiche bei Potsdam abgeordnet. Vorher wurde ich zur Einarbeitung zur Kriegsschule Dresden kommandiert. Die Offizierschule in Eiche wurde nach dem Lehrplan der Kriegsschule Dresden umgestellt. Neben Offizieren der Landespolizei waren auch Offiziere des Heeres als Lehrer tätig. Nach 2 Lehrgängen von je 9 Monaten wurde ich Lehrgangsleiter und Mitglied der Kommission (Taktik), die die Vorprüfung der zum Besuch der Kriegsakademie heranstehenden Offiziere durchzuführen hatte. zu dieser Kommission gehörten von den über 70 Offizieren der Schule 3.
IV. Als ich ins Heer übergeführt wurde, brachte ich gerade auf taktischem Gebiet und im Truppendienst Kenntnisse mit, die mit den Kenntnissen der meisten im Heer verbliebenen Offiziere zumindestens gleichzustellen waren. (Ich verweise hierzu auf die weiter oben angeführten Erfolge beim I./J.R. 59). Ich habe in meinem Leben selten über meinen Werdegang gesprochen, weil ich der Ansicht bin, daß Leute, die in ein fertiges Nest hineingesetzt wurden, beim besten Willen nicht die Arbeit und Willenskraft ermessen können, die notwendig sind, um sich bis zu dem von mir erreichten Ziel durchzusetzen. Heute muß ich über meinen Werdegang sprechen, um damit zu beweisen, daß ich zumindest bis zum Übertritt in die Wehrmacht, - der nach obigen Ausführungen nicht mit einer "Rektivierung" im üblichen Sinne zu vergleichen ist -, im Vollbesitz meiner geistigen Wendigkeit gewesen sein muß und daß man mich bis dahin in sehr bevorzugten "militärischen" Stellungen verwendete. Nach dem Übertritt hat mir keiner diese geistigen Anlage und meine Führereigenschaften abgesprochen. Körperlich bin ich im Vollbesitz meiner Kräfte und k.v."
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Am 24. März 1943 erhielt er folgenden Zusatz zur Beurteilung von General der Infanterie Friedrich Olbricht, Chef vom AHA: "Ich verweise auf meine Stellungnahme zu der von Oberst Steinmüller eingereichten Beschwerdeschrift. Die Beschwerdeschrift zeigt, daß Steinmüller charakterliche Mängel hat, die durch überspannten Ehrgeiz und Selbstüberschätzung noch verstärkt werden. Zur weiteren Verwendung im Feldzeugbereich nicht mehr geeignet. Für Frontverwendung als Regimentskommandeur nicht geeignet." Am 7. April 1943 gab der FzM, General der Artillerie Theodor Geib, folgende Stellungnahme persönlich beim Chef des AHA, General der Infanterie Friedrich Olbricht, ab: "Die Voraussetzungen für eine Beschwerde des Oberst Steinmüller halteich nicht für gegeben. Die Verwendung des Oberst Steinmüller als Kommandeur des Feldzeug-Kommando IX steht in keinem Zusammenhang mit der vorehelichen Geburt seines Sohnes. Vielmehr wurde Oberst Steinmüller von mir im Frühjahr 1941 beim Heeres-Personalamt zum Einsatz als Kommandeur eines Feldzeug-Kommandos angefordert. Ich bemerke noch, dass ich anläßlich einer persönlichen Rücksprache Anfang des Jahres Oberst Steinmüller über diese seine Verwendung als Kommandeur des Feldzeug-Kommando IX zu Grunde liegende Tatsache eingehend aufgeklärt habe. Gegen Freigabe des Oberst Steinmüller zu anderer Verwendung trage ich keine Bedenken." Am 5. Mai 1943 gab der Chef vom AHA, General der Infanterie Friedrich Olbricht mit folgenden Schreiben die Beschwerde an Generaloberst Friedrich Fromm, Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres: "In der Anlage lege ich eine an den Führer und Obersten Befehlshaber gerichtete Beschwerde des Oberst Steinmüller vor. Die Anforderung Steinmüller vor. Die Anforderung Steinmüllers, der seiner Zeit vom Personalamt (PA) zur Verwendung als Feldzeugkommandeur angeboten wurde, ist nach Vortrag des Herrn Feldzeugmeisters lediglich deshalb erfolgt, weil Steinmüller bereits vorher im Feldzeugwesen Verwendung gefunden hatte und in dieser Beziehung gut beurteilt war. Auf den ersten Blick erscheint die Beschwerdeschrift das Werk eines Mannes zu sein, der in krankhafter Weise von einer fixen Idee verfolgt ist. Betrachtet man sie aber kritischer - und das scheint mir doch notwendig zu sein - so zeigt sich, daß nicht nur eine fixe Idee, sondern charakterliche Mängel, wie sie General von Oven in seinr Beurteilung vom 31. Oktobr 1938 zum Ausdruck gebracht hat, überspannter Ehrgeiz und falsche Einschätzung der Grenzen des eigenen Könnens die Triebfedern zu dieser Beschwerde gewesen sind. Bei zusammenfassender Prüfung des Persönlichkeitswertes Steinmüllers, wie sie sich aus seiner Beschwerde ergibt, und seiner Leistungen als Regimentskommandeur im Westfeldzug - vergleiche di Beurteilung des Generals von Tettau vom 12. August 1940 - vermag ich eine Wiederverwendung Steinmüllers als Truppenführer an der Front nicht zu befürworten. Die Verwendung Steinmüllers im Feldzeugwesen bitte ich möglichst bald zu beenden und ihn zu diesem Zweck zur Führerreserve zu überführen." Am 8. Mai 1943 gab Generaloberst Friedrich Fromm, Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres, wie folgt an den Chef vom Heeres-Personalamt, Generalleutnant Rudolf Schmundt, weiter: "Anliegende "Beschwerde" des Oberst Steinmüller, Feldzeug-Kommandeur IX, wird übersandt mit der Bitte um Kenntnisnahe. Nach meiner Auffassung liegt keinerlei Grund zu einer Beschwerde vor. Nachdem Oberst Steinmüller vor einigen Monaten sowohl durch den Feldzeugmeister als auch das Personalamt (Chef der 2. Abteilung, Amtsgruppe P 1) auf Anfrage mitgeteilt wurde, dass die voreheliche Geburt seines Sohnes auf seine derzeitige dienstliche Verwendung keinen Einfluss gehabt hätte, scheint es mir notwendig, die Frage einer Bestrafung wegen wissentlich unrichtiger Beschwerdebegründung zu prüfen. Im übrigen stimme ich der Stellungnahme des Chef des AHA in vollem Umfange zu und unterstreiche die Bitte, des Oberst Steinmüller Tätigkeit im Feldzeug-Wesen baldmöglichst zu beenden." Am 15. Mai 1943 wurde Oberst Steinmüller in Kassel durch General der Artillerie Theodor Geib bekanntgegeben, daß sowohl Chef H Rü, Generaloberst Friedrich Fromm, wie Chef AHA, General der Infanterie Friedrich Olbricht, die Beschwerde scharf ablehnend weitergegeben haben; außerdem wurde ihm im Gegenwart vom Kommandeur der Feldzeuggruppe 2 das Mißfallen ausgesprochen und auf das Abwegige im einzelnen hingewiesen. Am 17. Mai 1943 gab der Abteilungsleiter P 1 (2. Abteiliung), Oberstleutnant Viktor Linnarz, an die Amtsgruppe P 2 die Beschwerde mit folgenden Hinweis weiter: "Anliegende Beschwerde des Oberst Steinmüller, Feldzeug-Kommandeur IX zur Kenntnis. Sie wird direkt n den Führer gerichtet. Es wäre zu prüfen, welche Stelle für die Entscheidung zuständig ist. Die Verwendung des Oberst Steinmüller als Kommandeur eines Feldregiments stößt insofern auf Schwierigkeiten, als bereits im Jahre 1940 gewisse Bedenken gegen die Führung seines Regiments seitens des Divisionskommandeurs erhoben wurden. Es ersceint zweckmäßig seine weitere Verwendung von der Abgabe eines ärztlichen Gutachtens abhängig zu machen. Seine bisherige Verwendung hat mit der vorehelichen Geburt seines Sohnes nichts zu tun." Der Chef der Amtsgruppe P2 , Oberst Ernst Maisel, unterbreitete daraufhin am 19. Mai 1943 folgenden Vorschlag: "Grund zu einer Beschwerde liegt nicht vor, Steinmüller ist im Feldzeugwesen - wie das ganz‚ natürlich ist - auf Grund seiner dortigen Tätigkeit in früheren Jahren wiederverwendet worden. Zu einer Ablösung dort besteht z.Zt. aber kein Grund, es sei denn, man hält ihn für geeignet zum Div. Kdr. und will ihm - deshalb nochmals Gelegenheit zur Bewährung als Rgt.Kdr. geben. Die Beurteilung durch den Kär. 24.Div. vom 8.12.40 berechtigt nicht zu einer Äblehnung als Rgt.Kdr, Auf Grund der früheren Beurteilungen muss man Steinmüller auch zubilligen, dass er sich die Eignung zun Div.Kdr. erwerben kann. Entscheidung: Beschwerde ablehnen, da unbegründet. Belehrung anstelle von Strafe, da kein schlechter Wille anzunehmen ist. Untersuchung. Wenn kv. Verwendung als Rgt.Kdr." Damit erklärte sich am 1. Juni 1943 Generalleutnant Rudolf Schmundt, Chef des Heeres-Personalamtes: "Einverstanden.".  Am 9. Juni 1943 wurde er mit Wirkung vom 10. Juni 1943 in die Führerreserve OKH versetzt. Seinen Dienst regelte der Wehrkreis XI. Dieser wurde auch angewiesen seinen Tauglichkeitsgrad und seine Einsatzfähigkeit zur Verwendung im Osten an die 2. Abteilung der Amtsgruppe P 1 vom HPA fernschriftlich zu melden. Daraufhin fällte am 29. Juni 1943 Generalleutnant Rudolf Schmundt, Chef vom HPA folgende Beschwerdeentscheidung: "Oberst Steinmüller legte am 15.3.43 beim Führer wegen angeblicher Benachteiligung in der Verwendung Beschwerde ein. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Begründung: Oberst Steinmüller ist im Feldzeugwesen wiederverwendet worden, weil er früher über 2 Jahre in der Feldzeugmeisterei tätig gewesen ist und sich hierbei sehr gut bewährt hat. Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Verwendung gibt es für keinen Offizier. Dass die Verwendung des Beschwerdeführers mit der vorehelichen Geburt seines Sohnes in keinerlei Zusammenhang steht, wurde ihm vom Feldzeugmeister und vom Chef 2. Abt, Ag P 1 mitgeteilt. Auch die Gründe für seine Verwendung als Kommandeur des Fz.Kdo. IX wurden dem Beschwerdeführer klargelegt. Es befremdet daher, dass der Beschwerdeführer trotzdem noch immer ungerechte Behandlung durch höhere Dienststellen annimmt; seine Beschwerde erweckt den Anschein wissentlich unrichtiger Begründung. Da jedoch beim Beschwerdeführer kein schlechter Wille angenommen wird, wird anstelle einer Bestrafung hierüber ernstlich belehrt. Unabhängig davon wird auf die Beurteilung vom 25.8.39 verwiesen, worin es u.a. heisst: "... hat sich in der Führung seines Battaillons weiter vervollkommnet und leistet in seiner Stellung in der Ausbildung und Erziehung der Truppe durchaus Gutes, Hiermit hat St. aber die Grenzen seines Könnens in der Truppenführung erreicht," Nach dem Polenfeldzug wurde Steinmüller jedoch die Eignung zum Regimentskommandseur zuerkannt. Die Beurteilung vom 8.12.40 enthält u.a. folgendes: ".... hat den Bogen zuweilen etwas überspannt. In der Kritik über militärische Fragen hält er sich zu allgemein, ohne auf den Kernpunkt der Dinge einzugehen, was ihn als reaktivierten Offizier bald erkennen lässt. An mitreissendem persönlichen Schwung hat es gefehlt." Mit Rücksicht auf die übrigen guten Beurteilungen und Bewährung im ersten Weltkrieg und in diesem Krieg wird - soweit es sein Tauglichkeitsgrad zuläßt - der Bitte um Verwendung als Regientskommandeur stattgegeben werden." Er wurde noch im Sommer 1943 zum Einsatz als Regimentsführer zur Heeresgruppe Mitte kommandiert. Am 6. September 1943 wurde er zum Kommandeur vom Grenadier-Regiment 532 ernannt. Anscheinend kam es bei der 383. Infanterie-Division zu einer Verwechselung, denn er übernahm am 8. September 1943 stattdessen das Grenadier-Regiment 531. Nicht einmal einen Monat später wurde er am 10. Oktober 1943 zum Kommandeur vom Grenadier-Regiment 531 ernannt. Im März 1944 wurde er von der Heeresgruppe Mitte auf die Eignungsliste für Divisionskommandeure gesetzt. Am 6. März 1944 erhielt er folgende Beurteilung von Generalleutnant Edmund Hoffmeister, Kdr. der 383. Infanterie-Division: "Gediegener, grundanständiger Charakter. Innerlich voll ausgeglichen, ruhige und gefestigte Persönlichkeit von ernster Pflichtauffassung. Stets zuversichtlich und bescheiden, über den Dingen stehend. Geistig über Durchschnitt, körperlich zäh und rüstig, gute taktische Kenntnisse. Als Erzieher und Ausbilder seines Regiments sowie vor dem Feinde bewährt. Hat sein Regiment auch in schwierigen Lagen ruhig und sicher geführt. Versteht es, sich das Vertrauen seiner Untergebenen in besonderem Maße zu erwerben. Hat mit Erfolg vertretungsweise die Division geführt. Starke Seiten: Ruhe und Besonnenheit. Schwache Seiten: Sein verhältnismässig weit fortgeschrittenes Lebensalter gleicht er durch Schwung und frohes Wesen aus. Bewertung: Über Durchschnitt. Empfehlung: Divisionskommandeur." Am 10. März 1944 erhielt er folgende Beurteilung vom vertretenden Führer vom XXXV. Armeekorps, Generalleutnant Horst Großmann: "Führte während der Beurlaubung seines Divisionskomandeurs die Division ruhig und bestimmt. Er verspricht ein guter Divisionskommndeur zu werden. Zum Divisionskommandeur geeignet." Dazu ergänzte am 1. April 1944 der General der Infanterie Friedrich Wiese, KG vom XXXV. Armeekorps, noch folgendes: "Mit den Beurteilungen einverstanden. Positiv zum Nationalsozialismus und Krieg eingestellt. Solider, zuverlässiger Führer, mit der erforderlichen Aktivität und Einsatzbereitschaft. Zum Divisionskommandeur geeignet." Am 7. April 1944 ergänzte dann noch der OB der 9. Armee, Generaloberst Josef Harpe: "Einverstanden. Zum Divisionskommandeur geeignet." Am 12. April 1944 wurde er mit Wirkung vom 25. April 1944 wieder in die Führerreserve OKH versetzt. Seinen Dienst regelte wieder der Wehrkreis XI. Anläßlich dieser Versetzung hatte sein Kommandeur der letzten Beurteilung am 23. April 1944 nichts mehr hinzuzufügen. An diesem 25. April 1944 erklärte sich der General der Infanterie Friedrich Wiese, KG vom XXXV. Armeekorps, zur letzten Beurteilung: "Einverstanden." Am 29. April 1944 ergänzte dann noch einmal der OB der 9. Armee, Generaloberst Josef Harpe: "Einverstanden. Zum Divisionskommandeur geeignet." Vom 1. Mai 1944 bis zum 29. Mai 1944 wurde er zum 11. Divisionsführerlehrgang nach Hirschberg kommandiert. Am 20. Mai 1944 erhielt er folgenden ärztlichen Befund: "Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Kriegsdienstverwendungsfähig für alle Fronten!" Am 25. Mai 1944 erhielt er folgende Beurteilung von General der Infanterie Kurt Brennecke, Führer vom 11. Divisionsführerlehrgang: "Gediegener Charakter. Im allgemeinen ruhiges, aber nicht schwungloses Temperament. Bescheiden, klug, kameradschaftlich. Etwas mangelnde Aufgeschlossenheit, während des Lehrganges hatte ihren Grund in häuslichen Sorgen (Scheidung). Taktisch klar, praktisch erfahren. Ich halte ihn zum Divisionskommandeur für geeignet. Er verspricht bei Abklingen seiner Sorgen sogar ein recht brauchbarer Kommandeur zu werden." Nach dem Ende des Lehrgangs wurde er am 8. Juni 1944 zur Heeresgruppe D zur Verwendung als Divisionsführer kommandiert. Vom 28. Juni 1944 bis zum 7. Juni 1944 erhielt er Urlaub. Sein privater Wohnsitz war damals die Neue Straße 42 in Güstrow, wo er die Telefonnummer 2453 hatte. Seine erste Ehe wurde durch das am 1. Juni 1944 rechtsgültig gewordene Urteil der III. Zivilkammer des Landgerichts in Hildesheim geschieden. Daraufhin heiratete er am 7. Juni 1944 die fast dreiundzwanzigeinhalb Jahre jüngere Margarit Wilhelmine Martha Christine Müller, Tochter des Kaufmanns Ludwig Franz Johannes Müller, in Güstrow. Vom 10. Juni 1944 bis zum 11. Juli 1944 gehörte er zur Divisionsführerreserve der 7. Armee. Am 12. Juli 1944 wurde er für die Dauer der Abwesenheit des erkrankten Divisionskommandeurs mit der stellvertretenden Führung der 331. Infanterie-Division beauftragt. Am 1. August 1944 wurde er mit der Führung dieser Division beauftragt. Am 26. September 1944 wurde er mit Wirkung vom 1. Oktober 1944 (16) zum Generalmajor befördert. Zu diesem Datum wurde er jetzt auch zum Kommandeur der 331. Infanterie-Division ernannt. Am 16. Oktober 1944 wurde er zum Kommandeur der 346. Infanterie-Division ernannt. Mit dieser wurde er im Kampf gegen die Invasionsfront eingesetzt. Am 31. Oktober 1944 wurde er verwundet und musste ins Lazarett eingeliefert werden. Nach seiner Karteikarte erkrankte er am 10. November 1944 an Gehirnerschütterung durch Sturz. Er wurde vom 11. November 1944 ab im Reservelazarett Güstrow Abteilung Gustloff-Schule ambulant behandelt. Am 1. Januar 1945 wurde er nach achtwöchigen Lazarettaufenthalt in die Führerreserve OKH überwiesen. Laut Auskunft vom 9. Januar 1945 wurde seine Genesung mit drei Wochen veranschlagt. Nach seiner Genesung wurde er am 9. Februar 1945 erneut in die Führerreserve OKH versetzt, den Dienst regelte auch wieder der Wehrkreis XI. Seine Nachfolge als Führer der 346. Infanterie-Division trat Oberst Gerhard Lindner an, der stellvertretende Führer Oberst der Reserve Erich Neumann trat wieder in die Führerreserve zurück. Sein privater Wohnsitz befand sich inzwischen in Kirchdorf im Kreis Diepholz, wo er bei Familie Schneider wohnte und unter der Telefonnummer 661 erreichbar war. Mit Wirkung vom 5. März 1945 wurde er zum Kommandeur der Infanterie-Division "Hamburg" ernannt. Noch im gleichen Monat wurde er zum Kommandeur der Division z.b.V. 618 ernannt. Über seine Zeit nach Kriegsende ist nicht viel bekannt. Seine Mutter starb am 23. März 1946 im Alter von 83 Jahren an Altersschwäche in ihrer Wohnung in der Feldstraße 28 in Rostock. Sein Vater starb am 14. April 1949 im Alter von 84 Jahren an einem Schlaganfall in seiner Wohnung in der Feldstraße 28 in Rostock.

Sein älterer Bruder war der am 20. August 1888 in Behnkenhagen geborene Richard Hermann Rudolph Carl Steinmüller. Dieser starb bereits als Kleinkind am 19. August 1891 ebenfalls in Behnkenhagen. 

 

*Ausgeschiedene ehemalige Offiziere wurden oft als zivile Angestellte der (schwarzen) Reichswehr in "Landesschutzangelegenheiten" beschäftigt (L-Angestellte). Ab dem 1. Oktober 1933 taten diese als sog. L-Offiziere (L = Landsschutz; nicht Landwehr) Dienst in Kommandostellen der Reichswehr, trugen weiterhin Zivil und hatten an ihrem Rang ein "a.D." Das war wie eine eigene Laufbahn mit eigener Besoldung neben dem aktiven Offizierskorps. Am 5. März 1935 erfolgte die Umbenennung in E-Offiziere für Ergänzungsoffizierskorps. Hier trugen die Ränge dann ein (E) als Zusatz. Diese Offiziere wurden nur in bestimmten Bereichen, meist Innendienst eingesetzt und machten während der Aufrüstung aktive Offiziere frei für andere Verwendungen.

 

Literatur und Quellen:
Krug, Ottomar Deutsche Generale 1918-1945, Bundesarchiv Freiburg, Signatur MSG 109/10853
Stellenbesetzung Wehrmacht 6. Oktober 1936
Stellenbesetzung des Heeres mit Stand vom 12. Oktober 1937
Stellenbesetzung des Heeres 1938
Podzun, H. H. (Hg.): Das Deutsche Heer 1939. Gliederung, Standorte, Stellenbesetzung und Verzeichnis sämtlicher Offiziere am 3. Januar 1939, Bad Nauheim, Podzun 1953
Wolfgang Keilig: Rangliste des deutschen Heeres 1944/1945, Podzun-Verlag 1955 
Wolfgang Keilig: Die Generale des Heeres und die Sanitätsoffiziere im Generalsrang, Podzun-Verlag 1983
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