Rüdiger, Dr. Ing. Kurt Karl Christian

 

* 7. November 1890, Hannover

† 3. September 1973, Dießen am Ammersee

 

 

Kurt Rüdiger trat am 15. Februar 1910 als Fahnenjunker in das Königlich Preußische Heer ein. Der Sohn von Oberleutnant a.D. Friedrich Rudolf Rüdiger und seiner Ehefrau Luise Mathilda Katharina, geborene Kreß, kam dabei zum 2. Hannoversches Feldartillerie-Regiment Nr. 26 in Verden an der Aller. Am 12. September 1910 wurde ihm die Reife zum Fähnrich bescheinigt. Am 9. Oktober 1910 wurde der Vorschlag zur Beförderung zum Fähnrich in Verden erstellt. Das Dokument wurde von Oberst Engelhardt als Regimentskommandeur, Oberst Eduard Ferdinand Freiherr von Neukirchen genannt von Nyvenheim als Brigadekommandeur der 19. Feldartillerie-Brigade und Generalleutnant Arthur von Dietlein als Kommandeur der 19. Division jeweils alleruntertänigst befürwortet. Bei seinem Regiment wurde er am 16. November 1910 zum Fähnrich befördert. Am 22. Juli 1911 wurde ihm durch mehrere Offiziere seiner Abteilung in Verden ein Dienstzeugnis ausgestellt, dass ihm die notwendige Dienstkenntnis als Offizier bestätigte. Dazu gehörten Hauptmann Hardt, Hauptmann Fehling, Oberleutnant Ernst Groschupf (in Vertretung des Abteilunsgkommandeurs) und Leutnant Timmermann. Am gleichen Tag wurde auch ein Dokument als Wahlverhandlung niedergeschrieben. "Es versammelte sich an dem genannten Tage das Offizierskorps des 2. Hannoverschen Feldartillerie-Regiments Nr. 26 und erklärte dasselbe in Gemäßheit der Ziffer 42 des I der Offizier-Ergänzungs-Vorschrift vom 18. März 1905 sich dahin: "daß es den Fähnrich Rüdiger für würdig erachtet in seine Mitte zu treten," worauf diese Verhandlung geschlossen und durch Unterschrift vollzogen wurde." Dieses Dokument wurde von den Leutnants Junk (beurlaubt), Freiherr von Massenbach, Timmermann, Borchers, Seweloh, Kulenkampff, Danneil, Prollius, den Oberleutnants von Schneider-Egestorf, Treviranus (beurlaubt), Laenger (kommandiert), Matz, Ernst Groschupf, Rüdorff (kommandiert), Mohrmann (kommandiert), Weste (kommandiert), Frels und Troost, den Hauptleuten Freiherr von Puttkamer (beurlaubt), Vonberg, von Knauer (beurlaubt), Hardt, Fehling, Ehmck und den Stabsoffizieren Tüllmann, Zierold, von Winterfeld und Engelhart unterzeichnet. Das waren alle Offiziere des Regiments zu diesem Zeitpunkt. Nach dem Besuch der Kriegsschule wurde er am 18. August 1911 zum Leutnant befördert. Sein Patent wurde dabei auf den 20. August 1909 datiert. Er wurde jetzt in der 2. Batterie als Zugführer eingesetzt. Vom 1. Oktober 1913 bis zum 31. Januar 1914 besuchte er einen Lehrgang an der Feldartillerie-Schule. Am 2. August 1914 erhielt er die Erlaubnis zur Verheiratung mit Anna Meier. Mit seinem Regiment zog er im August 1914 in den Ersten Weltkrieg. Ab dem 4. Februar 1915 wurde er als Regimentsadjutant im 2. Hannoversches Feldartillerie-Regiment Nr. 26 eingesetzt. Am 18. August 1915 wurde er zum Oberleutnant befördert. Am 6. Mai 1916 wurde er zur als Assistent der Abteilung Feldartillerie zur Artillerieprüfungs-Kommission nach Berlin kommandiert. Am 20. September 1918 wurde er zum Hauptmann befördert. Er hat während des Krieges Anna Meyer, Tochter eines Geheimen Justizrates und Landgerichtsdirektors, geheiratet. Im Ersten Weltkrieg wurden ihm neben beiden Eisernen Kreuzen auch noch andere Auszeichnungen verliehen. Am 4. März 1919 wurde sein Sohn Wolfgang Rüdiger geboren. Am 1. Oktober 1919 wurde er in das vorläufige Reichsheer übernommen. Dort wurde er am 3. Januar 1920 in den Stab der Reichswehr-Brigade 7 nach Münster versetzt, dem er als Führer eine Feldkolonne angehörte. Er wurde aber von dort zur Inspektion für Waffen und Gerät in das Reischwehrministerium (RWM) nach Berlin kommandiert. Bei der Bildung des 200.000 Mann Heeres der Reichswehr Mitte Mai 1920 wurde er zum Reichswehr-Artillerie-Regiment 8 der Reichswehr-Brigade 8 in Oppeln versetzt. Bei der Bildung des 100.000 Mann Heeres der Reichswehr wurde er am 27. September 1920 mit Wirkung vom 1. Oktober 1920 als Hilfsoffizier in den Stab der 2. Division der Reichswehr in Stettin übernommen. Dies geschah unter Kommandierung zum Versuchskommando vom Reichswehrministerium (RWM). Am 10. September 1921 wrde er mit Wirkung vom 1. Oktober 1921 in das 6. (Preußisches) Artillerie-Regiment nach Minden versetzt. Dort wurde er als Batteriechef eingeplant. Stattdessen wurde er zum waffentechnischen Studium zur Technischen Hochschule nach Berlin-Charlottenburg kommandiert. Als dienstlicher Standort wurde das Versuchskommando der 3. (Preuß.) Fahr-Abteilung bestimmt. Am 1. Februar 1922 wurde ihm der 20. September 1918 als Rangdienstalter zugewiesen. Etatmäßig gehörte er im Frühjahr 1923 und 1924 zur 4. Batterie vom 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment in Minden unter dem Batteriechef Hauptmann von Ludwiger. Im Frühjahr 1925 und 1926 gehörte er dann zur 7. Batterie vom 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment in Wolfenbüttel unter Hauptmann Curt Ebeling. Am 24. August 1926 wurde sein Kommando zur Technischen Hochschule aufgehoben. Dafür wurde er an diesem Tag zum Versuchs-Kommando vom RWM kommandiert. Am 23. September 1926 absolvierte er sein Staatsexamen zum Diplom-Ingenieur. Am 17. März 1927 wurde sein Kommando zum RWM mit Wirkung vom 31. März 1927 aufgehoben. Am 1. April 1927 wurde er zum Stab der II. Abteilung vom 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment nach Minden versetzt. Am 1. Mai 1928 wurde er als Nachfolger von Hauptmann Sauerhering zum Chef der 2. Batterie vom 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment in Münster (Westfalen) ernannt. Vom 22. Oktober 1928 bis zum 1. Dezember 1928 besuchte er einen Kurs an der Artillerie-Schießschule in Jüterbog. Anfang 1929 promovierte er zum Dr.-Ing. an der Technischen Hochschule Berlin-Charlottenburg mit der Dissertation "Die Wirtschaftlichkeit von Einziehkranen mit waagerechter Lastbahn". Ab dem 5. Februar 1929 durfte er auch im dienstlichen den Titel Dr. ing. benutzen. Vom 19. September 1929 bis zum 2. Oktober 1929 besuchte er einen Lehrgang für Offizierslehrer. Am 14. Oktober 1930 wurde er mit Wirkung vom 1. November 1930 zum RWM kommandiert und dort dem Versuchs-Kommando der Inspektion der Artillerie (In 4) zugewiesen. Am 1. November 1930 gab er deswegen seine Batterie an Hauptmann Walther Kaegler ab. Dafür wurde er etatmäßig wieder in den Stab der II. Abteilung vom 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment nach Minden versetzt. Am 6. Januar 1931 wurde er mit Wirkung vom 15. Januar 1931 zur Kommandantur von Berlin kommandiert. Dieses Kommando war einer Versetzung gleich. Von dort wurde er dem Artillerie-Lehr- und Versuchs-Kommando zugeteilt. Seinen Dienst regelte dabei die In 4. Am 4. Februar 1931 wurde er mit der Leitung der Gasschutzlehrgänge beauftragt. Am 1. Februar 1932 wurde er zum Major befördert. Als solcher gehörte er jetzt etatmäßig zum Stab der I. Abteilung vom 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment in Münster (Westfalen). Im Frühjahr 1933 war er auch etatmäßig Leiter vom Gasschutzlehrgang an der Heeres-Gasschutzschule in Berlin. Dort blieb er über ein Jahr. Am 23. April 1934 wurde er mit Wirkung vom 1. April 1934 als Leiter der Gasschutzabteilung (Wa Prw 9) zum Heeres-Waffenamt (WaA) beim RWM ebenfalls in Berlin versetzt. Bei der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht folgte am 1. Oktober 1934 seine Beförderung zum Oberstleutnant. Am 29. November 1934 wurde von Generaloberst Werner von Blomberg, Reichswehrminister, folgendes Schreiben an General der Artillerie Werner Freiherr von Fritsch, Chef der Heeresleitung: "Über die Erledigung des Zwischenfalles des Oberstleutnant Rüdiger bitte ich den verantwortlichen Disziplinarvorgesetzten und dem Oberstleutnant Rüdiger folgendes zu eröffnen: Die Erledigung des Zwischenfalles findet in keiner Weise meine Billigung. Ohne jede Veranlassung hat Oberstleutnant Rüdiger durch seine Einmischung einen Streit hervorgerufen, der das Ansehen des Offizierskorps belastet und die allgemeine politische Einstellung der Offiziere aufs Neue Verdächtigungen aussetzen muß. Bei dieser Sachlage das Verhalten der SS-Führer einer Kritik zu unterziehen erübrigt sich, weil diese von dem anmaßenden Verhalten des Oberstleutnants Rüdiger herausgefordert waren und ihr späteres Vergehen seine erste Schuld in keiner Weise mildert. Aus dem Schlusse des Berichts geht hervor, daß Oberstleutnant Rüdiger Versuche unternommen hat, von seinen bisherigen Gegnern das Einverständnis zur Unterdrückung des Vorfalles zu erlangen. Erst die Tatsache, daß sein Ausweis bereits dem Reichswehrministerium eingereicht war, hat ihn zu einer Meldung veranlaßt. Diese Sachlage ist von den beurteilnden Vorgesetzten nicht klar erkannt. Davon zeugt auch die zu milde Strafe. Ich spreche dem Oberstleutnant Rüdiger für sein unbegreifliches und anmaßendes Verhalten meine schärfste Mißbilligung aus. Ich bedauere, daß es mir rechtlich nicht möglich ist, die verhängte Strafe aufzuheben. Ich hätte ihn mit Arrest bestraft." Am 30. November 1934 wurde dieses Schreiben Generalmajor Kurt Liese, Chef des Heeres-Waffen-Amt, Generalleutnant Prof. Dr. ing. Dr. phil. h.c. Karl Becker, Leiter vom gesamten Prüfwesen (Wa Prw) und Oberstleutnant Rüdiger bekannt gegeben. Am 17. Dezember 1935 war er gemeinsam mit Regierungsrat Professor Dr. Fritz Wirth und Diplom-Ingenieur Schuberth auf der Fahrt nach Deutsch-Krone in Vogelsdorf um 8:50 Uhr in einen Kraftwagenunfall verwickelt, bei dem alle drei leicht verletzt wurden. Während der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht wurde er am 20. Juli 1935 zum Chef der Gasschutzabteilung im Heereswaffenamt ernannt. Auch bei seiner Beförderung zum Oberst am 20. April 1937 mit Wirkung vom 1. April 1937 wurde er noch in dieser Position eingesetzt. Als seine zukünftige Verwendung bei der Truppe als Kommandeur absehbar wurde, versuchte er diese Veränderung zu verhindern. Dazu gab es Mitte Juni 1937 einen Schriftwechsel. Am 12. Oktober 1937 übernahm er als erster Kommandeur den Regimentsstab vom Artillerie-Regiment 41 in Ulm. Diese Position behielt er dann auch noch bei der Mobilmachung für den 2. Weltkrieg Ende August 1939. Er wurde mit diesem nicht im Polenfeldzug eingesetzt. A, 20. November 1939 wurde er in das Allgemeine Heeresamt kommandiert. Kurz vor Beginn des Westfeldzuges wurde er am 1. April 1940 zum neuen Artillerie-Kommandeur 121 (Arko 121) ernannt. Als solcher nahm er am Frankreichfeldzug teil. Danach trug er bereits beide Spangen zu seinen Eisernen Kreuzen. Am 10. Februar 1941 erhielt er folgende Beurteilung von General Schubert, : "Erst seit kurzer Zeit bekannt. General der Infanterie Werner Kienitz, Kommandierender General XVII. Armeekorps urteilt: Energisch, sehr frisch, vortrefflicher Artillerist, taktisch gut durchgebildet. Hat in der Durchbruchsschlacht gut und wendig geführt. Bewertung: Füllt gut aus. Empfehlung: später Divisionskommandeur." Am 1. Juni 1941 wurde er zum Generalmajor befördert. Zum Sommerbeginn 1941 nahm er dann am Krieg gegen die Sowjetunion teil. Mit seinem Stab gehörte er zum LVII. Armeekorps, welches im Mittelabschnitt der Ostfront eingesetzt wurde. Am 23. August 1941 erhielt er folgende Beurteilung von General der Panzertruppen Adolf Kuntzen, KG vom LVII. Armeekorps: "Äusserst korrekt, etwas pedantisch. Anordnungen klar und bestimmt. Keine Gelegenheit, sein Können als Führer zu beweisen. Gutes erzieherisches Vorbild mit über Durchschnitt stehenden allgemeinen Interessen. Trotz einer gewissen Weitschweifigkeit durch und durch Soldat. Zum Divisionskommandeur. Ob führungsmäßig genug Schulung, nicht zu übersehen. Zunächst Divisionskommandeur unter einfacheren Verhältnissen zur Bewährung, was er bestimmt tun wird. Bewertung: Füllt gut aus." Am 12. Februar 1942 wurde er für den verwundeten Kommandeur, Generalmajor Hans Kamecke, mit der Führung der 137. Infanterie-Division beauftragt, die ebenfalls im Mittelabschnitt der Ostfront im Raum Juchnow eingesetzt war. Am 22. April 1942 wurde er mit Wirkung vom 25. Februar 1942 um Höheren Artillerie-Kommandeur 312 (HArko 312) ernannt. Mit diesem Stab gehörte er jetzt zur 4. Panzerarmee im Südabschnitt der Ostfront. Am 14. April 1943 erhielt er folgende Beurteilung von Generaloberst Richard Ruoff, OB der 4. Panzerarmee: "Frisch, tatkräftig, umsichtig, organisatorisch begabt. Hat sich sehr gut entwicklet. Vortrefflicher Artillerist, taktisch gut durchgebildet. Voll feindbewährt. Bewertung: Füllt sehr gut aus. Empfehlung: Divisionskommandeur." Dazu ergänzte am 25. April 1942 Generalfeldmarschall Günther von Kluge, OB der Heeresgruppe Mitte: ""Vortrefflicher" Artillerist ist zuviel gesagt. Hat sich jetzt in seine Stelle als Arko hineingefunden, sodass er seine Stelle ausfüllt. Ob Divisionskommandeur muss von Bewährung abhängig gemacht werden." Von Generaloberst Hermann Hoth, OB der 4. Panzerarmee wurde ihm im Januar 1943 die Eignung zum Divisionskommandeur zugesprochen. Am 31. März 1943 erhielt er folgende Beurteilung von Generaloberst Hermann Hoth, OB der 4. Panzerarmee: "Als Führer starker Artillerie und artilleristischer Berater hoch bewährt. Vor dem Feind mit Erfolg vorübergehend Division geführt. Taktisch ausreichend geschult. Durch Schwerhörigkeit behindert. Bewertung: Über Durchschnitt. Empfehlung: Divisionskommandeur." Dazu ergänzte Generalfeldmarschall Erich von Manstein, OB der Heeresgruppe Süd: "Einverstanden." Zumindest am 17. April 1943 war er mit der stellvertretenden Führung der 4. Panzerarmee beauftragt. Am 10. Mai 1943 wurde er mit Wirkung vom 1. Juni 1943 zum Generalleutnant befördert. Am 16. Juli 1943 gab er sein Kommando als HArko 312 ab. Dafür wurde er jetzt zum 6. Divisionsführerlehrgang kommandiert. Dieser fand vom 26. Juli 1943 bis zum 21. August 1943 in Döberitz statt. Während des Lehrgangs wurde er am 1. August 1943 in die Führerreserve OKH versetzt. Dabei wurde er dem Wehrkreis V zugeteilt. Am 9. August 1943 erhielt er folgende Beurteilung zur vorherigen Tätigkeit von Generaloberst Hermann Hoth, OB der 4. Panzerarmee: "Wie 31. März 1943, Verbohrt sich leicht in Einzelheiten." Am 5. September 1943 erhielt er folgende Beurteilung von General der Infanterie Kurt Brennecke, Leiter des Divisionsführungslehrgangs: "Wirkt bisweilen, vielleicht verursacht durch geringe Schwerhörigkeit, etwas kleinlich. Brauchbares taktisches Urteil. Verständnis für die Fragen der praktischen Truppenführung. Empfehlung: Divisionskommandeur." Am 12. November 1943 wurde er zum Kommandeur der 302. Infanterie-Division ernannt, die im Südabschnitt der Ostfront eingesetzt war. Am 31. Dezember 1944 erließ er folgenden Tagesbefehl: "Soldaten! Wir sind stolz darauf, dass wir am Jahresende eden Fuss breit der Stellung halten, die wir vor Monaten eingenommen haben. Ich weiss mich mit jedem von Euch einig, dass es an uns nicht liegen wird, wenn dass Jahr 1944 kein erfolgreiches Jahr wird. Euch allen wünsche ich Soldatenglück! Es lebe der Führer !" Am 14. Januar 1944 erhielt er deswegen folgende Beurteilung von General der Infanterie Friedrich Mieth, KG vom IV. Armeekorps: "Frische, tatkräftige, besonders pflichtbewußte Persönlichkeit. Einsatzbereit und vor dem Feinde bewährt. Hat in der kurzen Zeit, während er die 302. Infanterie-Division in einem ruhigen Frontabschnitt führte, Umsicht und Organisationsfähigkeit bewiesen. Taktisch gut geschult, besitzt sehr gutes artilleristisches Können und Wissen. Sehr gründlich, denkt mitunter etwas kompliziert und verliert sich leicht in Einzelheiten. Körperlich, abgesehen von geringer Schwerhörigkeit, frisch und leistungsfähig. Wie aus einem Tagesbefehl an seine Truppen hervorgeht, hat Generalleutnant Rüdiger die Einsicht in die Wirkung seiner Worte, die den Eindruck mangelnder Siegeszuversicht erwecken, vermissen lassen. Wegen dieses Mangels halte ich den Generalleutnant Rüdiger nicht mehr für geeignet, als Divisionskommandeur wie überhaupt als Truppführer verwendet zu werden. Ich schlage seine Verwendung als Leiter eines artilleristischen Erkundungsstabes oder als Kommandant einer größeren Stadt vor." Es wurde der 2. Satz seines Befehls beanstandet. Die Aberkennung der Eignung wurde ihm am 14. Januar 1944 auch mündlich eröffnet. Dazu schrieb General der Infanterie Friedrich Mieth noch eine Erläuterung an General der Gebirgstruppe Ferdinand Schörner, Befehlshaber der Gruppe Schörner: "Der anliegende, mir erst heute bekannt gewordene Neujahrs-Tagesbefehl des Kommandeurs der 302. Inf.Div., Generalleutnants Rüdiger, bringt in seinem 2. Satz die Möglichkeit zum Ausdruck, dass "das Jahr 1944 kein erfolgreiches wird." Diese Worte erwecken den Eindruck, dass dem Generalleutnant Rüdiger persönlich der feste Glaube an den Endsieg der deutschen Sache fehle; sie sind geeignet, den Keim des Zweifels in die Seele des Soldaten zu legen und hierdurch deren seelische Widerstandskraft zu mindern. Wenn ich auch auf Grund der bisherigen Haltung und der erzieherischen Tätigkeit des Generalleutnant Rüdiger überzeugt bin, dass weder ihm persönlich Siegeszuversicht fehlt, noch dass er beabsichtigt hat, die Zuversicht und die seelische Widerstandskraft seiner Soldaten zu mindern, so zeugen doch die psychologisch denkbar ungeschickten Worte des Tagesbefehls, dass ihm die Einsicht in die Wirkung dieser Worte auf seine Soldaten fehlt. Ein derartiger Mangel ist für einen Truppenführer nicht tragbar. Ich halte daher den Generalleutnant Rüdiger nicht mehr für geeignet, als Divisions-Kommandeur wie überhaupt als Truppenführer verwendet zu werden und beantrage seine Ablösung. Zwischenbeurteilung ist beigefügt." Am 19. Januar 1944 wurde vom 19. Januar 1944 folgende Stellungnahme vom AOK 6 aufgezeichnet: "Es erscheint Generalleutnant Rüdiger, Kommandeur der 302. Infanterie-Division und erklärt im Auftrage des Armeeoberbefehlshabers zur Äusserung hinsichtlich des Neujahrsaufrufes aufgefordert: Durch Fernschreiben vom 30.12.43 war der Wunsch des Herrn Kommandierenden Generals übermittelt worden, von besonderen Neujahrsbefehlen abzusehen und sich auf einen kurzen Zusatz zu den zu erwartetenden Befehlen zu beschränken. Daraufhin habe ich meinen für diesen Zweck begonnenen Befehlsentwurf nicht mehr weiter bearbeitet. Erst im Laufe des 31.12. trafen die umgedruckten Neujahrsbefehle der Gruppe und des Korps ein. Ich habe darauf meinen Zusatz entworfen, ihn sofort auf Wachsmatritze schreiben lassen, dann nochmals gelesen und unterschrieben. Befehlsgemäss wurde dann mein Zusatz auf die Rückseite des Befehls der Gruppe abgezogen und bis zu den Bataillonen verteilt. Wenn mir gesagt wird, dass der in meinem Zusatzbefehl enthaltene Satz: "Ich weiss mich mit jedem von Euch einig, dass es an uns nicht liegen wird, wenn das Jahr 1944 kein erfolgreiches wird." als Ausdruck mangelnder Siegeszuversicht ausgelegt werden könne, so habe ich dazu Folgendes zu sagen: Ich habe nie, weder beim Abfassen noch beim Durchlesen des Satzes überhaupt an eine solche Möglichkeit gedacht. Der gewollte Sinn meines Zusatzes zu den Gedanken des Herrn Befehlshabers war ein Gelöbnis, im Jahre 1944 alle Kräfte einzusetzen, um das Jahr erfolgreich zu machen. Ich habe auch ungewollt nach meiner Überzeugung nichts anderes gesagt. Auch bei nachträglicher Zergliederung des beanstandeten Satzes kann ich einen anderen Gedanken nur dann herauslesen, wenn der letzte Satzteil für sich allein gestellt wird, sodass die vorangehende zweite Negation nicht in Erscheinung tritt. Ein solcher Vorgang erscheint mir jedoch so fernliegend, dass ich nicht glaube, damit habe rechnen zu müssen. Die Möglichkeit von der Truppe falsch verstanden zu werden, war umso weniger gegen, als vom Beginn der Übernahme meiner Division der Schwerpunkt meiner erzieherischen Einwirkung in der Bekämpfung des Pessimismus lag. Nicht nur in allen Ansprachen habe ich die unerschütterliche Zuversicht in den Erfolg unserer Zähigkeit zum Ausdruck gebracht, sondern auch jedes Gespräch mit einzelnen Leuten im Schützengraben oder in der Unterkunft habe ich zur Stärkung der Zuversicht benutzt. Ich habe ferner in jeder Besprechung mit den Kommandeuren und Offizieren mit allem Nachdruck die Notwendigkeit nicht nur der Erziehung der Untergebenen sondern auch der Selbsterziehung zur zuversichtlichen Haltung betont. Als Zeugen meiner Haltung, die für mich nicht nur eine Frage der Pflicht sondern der Ehre ist, nenne ich vorzugsweise die Kommandeure der drei Grenadier-Regimenter und meine engsten Mitarbeiter, den ersten und zweiten Generalstabsoffizier und den Adjutanten, letzteren, sowie seinen Stellvertreter, zugleich als Zeugen meiner Ansprachen. Bereits einige Wochen nach der Übernahme der Division durch mich, haben sich Stimmung und Kampfgeist der Truppe unverkennbar gehoben. Dies wurde mir gegenüber von dem Herrn Befehlshaber der Gruppe anerkannt. Abschrift des betreffenden Schreibens reiche ich noch nach. Abschliessend erkläre ich nochmals, dass ich nie das Bewusstesein gehabt habe und auch nicht haben konnte, dass der beanstandete Satz missdeutet werden könne und dass darin gar eine die Wehrkraft und die Siegeszuversicht der Truppe schädigende Äusserung zu erblicken sei. Einer solchen Auslegung ständen alle meine Äusserungen bei der Division entgegen. Die von mir gewählte Ausdrucksform mag dadurch entstanden sein, dass bei meinen Besuchen im Graben auf meine Mahnung zum Durchhalten ich als häufigste Antwort erhielt: "An uns soll's nicht liegen, Herr General." Ich glaube deshalb wohl, so am besten in der Sprache meiner Männer zu reden." Dazu ging am 20. Januar 1944 ein Schreiben von General der Gebirgstruppe Ferdinand Schörner, Befehlshaber der Gruppe Schörner an Generaloberst Karl-Adolf Hollidt, OB der 6. Armee raus: "Einverstanden mit der Zwischenbeurteilung des Kommandierenden Generals mit nachstehender Einschränkung: Ich kenne Generalleutnant Rüdiger seit Ende November 1943 als einen lauteren und durchaus positiven Charakter, der sich redlich nach Kräften und auch mit einigem Erfolg bemüht hat, den infolge der Ereignisse etwas abgesunkenen Kampfgeist seiner Division zu heben. Rüdiger ist andererseits ein Fanatiker der Kleinigkeiten, von aussergewöhnlicher Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit. Es fehlt ihm gelegentlich die Fähigkeit, die Auswirkungen getroffener Massnahmen zu überblicken. So habe ich ihn erst am 7. Januar 1944 dienstlich wegen mangelnden Eingehens auf eine von mir ergangene Weisung zur Rechenschaft ziehen müssen, die sich mit einer Massnahme zur Aufrechterhaltung der militärischen Manneszucht befasste. Ich musste jedoch im Verlaufe einer längeren Unterredung feststellen, dass Rüdiger die nötige Einsicht, um nicht zu sagen die geistige Auffassungsgabe für diese rein militärische Notwendigkeit fehlte. Als ich R. das Unmögliche seiner Handlungsweise bewiesen hatte, war er sehr bewegt und musste nun dahingehend beeinflusst werden, die Angelegenheit jetzt nicht mit übertriebener Schärfe zu erledigen. Ich bin daher überzeugt, dass Rüdiger sich in keiner Weise bewusst war und es vermutlich auch heute noch nicht begreift, sein Neujahrsaufruf könne Zweifel am Endesieg vermuten lassen. Einzig und allein aus dieser meiner Überzeugung und Erfahrung, dass bei ihm von einer defaitistischen Einstellung gar nicht die Rede ist, halte ich eine Erledigung der Angelegnheit für richtig, die ihm lediglich die Eigenschaft als Truppenführer aberkennt. Selbstverständlich durfte eine deartige literale Entgleisung einem militärischen Führer in verantwortungsvoller Stellung nie unterlaufen. Es bleibt der schwere Vorwurf bestehen, eine Ausdrucksweise gewählt zu haben, die in ihrer tatsächlichen Fassung zu Zweifeln an seiner bejahenden Einstellung zu unseren Siegesaussichten oder an seiner nationalsozialistischen Haltung Anlass geben könnte. Rüdiger war sich über die mögliche Tragweite seiner Handlungsweise bestimmt nicht im klaren. Als Truppenführer ist Generalleutnant Rüdiger aus diesen Gründen nicht mehr geeignet. Dagegen schlage ich seine weitere Verwendung in Stellungen vor, in denen sein artilleristisches Wissen und Können nutzbringend verwerten kann."  An diesem Tag wurde er durch den OB der 6. Armee des Dienstes enthoben und wurde in seinen Heimatstandort Ulm beurlaubt. Seine 302. Infanterie-Division wurde zunächst durch Oberst Ernst Weiss, Kdr. vom Grenadier-Regiment 572, vertretungsweise übernommen. Dazu schrieb dann Generaloberst Karl-Adolf Hollidt, OB der 6. Armee, am 22. Januar 1944 an Generalfeldmarschall Erich von Manstein, OB der Heeresgruppe Süd: "Ich habe den Generalleutnant Rüdiger, Kommandeur der 30. Inf.Div., am 20.1.1944 des Dienstes enthoben, weil er in seinem Neujahrsbefehl vom 31.12.1943 folgende Wendung gebrauchte: "Ich weiss mich mit jedem von Euch einig, dass es an uns nicht liegen wird, wenn dass Jahr 1944 kein erfolgreiches Jahr wird." Jeder unbefangene Leser dieses Satzes muss zunächst den Eindruck gewinnen, daß Generalleutnant Rüdiger die Möglichkeit offen läßt, das kommende Jahr könne ungünstig für uns ausgehen und daß es dabei nicht an den Soldaten der Division liege, wenn der Erfolg ausbliebe. Es ist untragbar, daß ein Offizier in der Zeit,in der die Entscheidung in dem Lebenskampf unseres Volkes immer näher heranrückt, einen Befehl erläßt, der nicht in vollster Zuversicht die Truppe mitreißt und unbändigen Glauben an den Endsieg ausstrahlt. Gerade dem Truppenführer obliegt die vornehme und ernste Pflicht, jederzeit seine Truppe mit Vertrauen, Begeisterung und Kampfeswillen zu erfüllen, sowie das Selbstbewußtsein seiner Soldaten zu heben. Diesem Bestreben dient auch besonders der Aufruf zum Neuen Jahr, das von der Truppe wieder höchste Leistungen an Haltung und Hingabe verlangt. Aus der von mir befohlenen Vernehmung des Generalleutnant Rüdiger geht hervor, daß er sich der Tragweite wie der Wirkung seines Neujahrsbefehles gar nicht bewußt gewesen ist und sie auch jetzt noch nicht klar erkennt. Durch die doppelte Negation im Vor- und Nachsatz glaubte er zum Ausdruck gebracht zu haben: "daß es nur an uns liegen wird, wenn das Jahr 1944 erfolgreich wird". Auf Grund dieser Vernehmung und der Beurteilung durch seine Vorgesetzten habe ich davon abgesehen, ein gerichtliches Verfahren gegen Generalleutnant Rüdiger zu beantragen. Ich kann zudem einem deutschen Offizier und General nicht die Absicht unterstellen, in einem Tagesbefehl irgendwelche Zweifel hinsichtlich des Endsieges zu erwecken. Dies umso wenige, als Generalleutnant Rüdiger bisher stets bemüht war, die Moral und Haltung seiner Division zu heben. Andererseits hat aber Generalleutnant Rüdiger hiermit dargetan, daß er nicht in der Lage ist, seine Soldaten wirksam anzusprechen und sie begeisternd mitzureißen. Ferner hat er sein Unvermögen bewiesen, die Tragweite und Wirkung seiner Worte abzuschätzen. Gerade im augenblicklichen Stadium des Kampfes im Osten muß von jedem Offizier in erhöhten Maße gefordert werden, daß er nicht allein militärisch, sondern betont weltanschaulich seine Truppe führt. Ungeschicklichkeiten oder gar Mißgriffe auf diesem Gebiet schaden der Truppe und belasten den betreffenden Offizier. Generalleutnant Rüdiger läßt einen bedauerlichen Mangel an Befähigung erkennen. Er besitzt daher nicht mehr die Eignung zum Divisionskommandeur und zum Truppführer." Am 25. Januar 1944 wurde er wegen des Vorgangs vom HPA erneut in die Führerreserve OKH versetzt und dem Wehrkreis V zugeteilt. Sein Nachfolger als Kommandeur der 302. Infanterie-Division wurde Generalmajor Erich von Bogen. Seine Privatanschrift war die Fabrikstraße 13 in Ulm an der Donau mit der Telefonnummer 4487. Als Folge gab es Überlegungen zu seiner zukünftigen Verwendung beim Heeres-Personalamt. Darüber ist eine Vortragsnotiz für Generalleutnant Wilhelm Burgdorf erhalten geblieben: "Betreff: Weitere Verwendung Generalleutnant Rüdiger, Rangdienstalter 1.6.41, Friedenstruppenteil: Kdr. Art.Rgt. 41, geb. 7.11.1890
1) Mit Rücksicht auf die Gesamtplanung seit Mitte 43 wurden bisher nur bewährte Divisionskommandeure in den Stellungen als Höherer Artillerie-Kommandeure verwandt, um Ansehen und Leistungen dieser Waffenvorgesetzten zu heben, und um zu gewährleisten, daß Offiziere in diesen Stellungen verwandt wurden, die den Kampf der verbundenen Waffen voll beherrschen.
2) Da bei der Durchführung bisher so verfahren worden ist, wird die Verwendung des Generalleutnant Rüdiger als Höherer Artillerie-Kommandeur alle bisherigen bewährten Divisionskommandeure, die jetzt die Stelle eines Höherer Artillerie-Kommandeurs inne haben, mit Recht als Zurücksetzung empfunden werden.
3) Generalleutnant Rüdiger war als Artillerie- und Höherer Artillerie-Kommandeur als "eigensinnig" "störrisch" und "kleinlich" beurteilt. Diese Eigenschaften werden auch im Urteil des Kommandeurs der Divisionsführerlehrgänge angedeutet und vom Kommandierenden General des IV. Armeekorps über die Tätigkeit des Generalleutnant Rüdiger als Divisionskommandeur bestätigt.
4) Diese charakterlichen Eigenarten im Zusammenhang mit dem Vorfall, der zur Ablösung des Generalleutnant Rüdiger geführt hat, sowie die Aberkennung der Eignung als Truppenführer durch den Kommandierenden General des IV. Armeekorps, führen 4. Abteilung zu dem Vorschlag, Generalleutnant Rüdiger in Zukunft zu verwenden. a) als Kommandant des Truppenübungsplatzes Raubkammer (Generalleutnant Rüdiger ist Spezialist auf dem Gebiet der Gasentwicklung, b) als Oberfeldkommandant, c) als Kommandant einer größeren Stadt.
" Vom 1. Februar 1944 gibt es eine Vortragsnotiz der 4. Abteilung (z): "4. Abteilung beabsichtigt nicht Generalleutnant Rüdiger erneut als Höherer Artillerie-Kommandeur zu verwenden, da es entgegen der Planung ist, einen Offizier, der nicht mit Erfolg eine Division geführt hat, in dieser Stellung zu verwenden. Vorschlag: Verwendung als Oberfeldkommandant oder Rüstungsinspekteur (Wunsch Chef WaA)" Am 7. Februar 1944 schreibt die Ag P2 vom HPA an die Ag P 1: "Anliegender Antrag der Heeresgruppe Süd auf anderweitige Verwendung des Generalleutnants Rüdiger zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übersandt. Für P 2 ist die Angelegenheit erledigt."
Am 25. Februar 1944 erhielt er folgende abschließende Beurteilung von General der Infanterie Friedrich Mieth, KG vom IV. Armeekorps: "Wie 14. Januar 1944." Dazu ergänzte Generaloberst Karl-Adolf Hollidt, OB der 6. Armee: "Hat auf Grund des Vorfalls nicht mehr die Eignung als Divisionskommandeur." Am 10. März 1944 ergänzte dazu Generalfeldmarschall Erich von Manstein, OB der Heeresgruppe Süd: "Einverstanden." Am 26. März 1944 wurde in seiner Akte eine Bemerkung von Generalleutnant Wilhelm Burgdorf, stellv. Leiter vom Heeres-Personalamt, hinterlassen: "Als Kommandant einer größeren Stadt nicht geeignet." Am 29. April 1944 wurde er mit Wirkung vom 1. Mai 1944 zum Truppenübungsplatz Wischau in Südmähren kommandiert und dort in die Geschäfte als Truppenübungsplantzkommandant eingewiesen. Noch Mitte Mai fragt der Chef der Amtsgruppe P1 (Ag P 1) vom Personalamt, Oberst Viktor Linnarz,  beim Chef Ag P 2 vom Personalamt nach: "Läuft gegen den Generalleutnant Rüder noch ein Ermittlungsverfahren? Evtl. wieist es abgeschlossen?" Am 20. Mai 1944 wurde er mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Kommandant vom Truppenübungsplatz Milowitz beauftragt. Auf die Anfrage bezüglich eines möglichen Ermittlungsverfahrens antwortete Ag P 2 am 23. Mai 1944 an Ag P 1: "Gegen Generalleutnant Rüdiger läuft kein Ermittlungsverfahren. Von P 2 wurden aus dem Verhalten keine Folgerungen gezogen." Am 15. Juni 1944 wurde er schließlich zum Kommandant des Truppenübungsplatzes Milowitz bei Lissa in Böhmen ernannt. Am 6. Mai 1945 brach er gemeinsam mit Soldaten der Panzer-Abteilung 507 vom Truppenübungsplatz auf und durchbrach die sowjetischen Linien, um sich den Amerikanern zu ergeben. Am 12. Mai 1945 wurde er in der Burg Mylau an die Rote Armee übergeben. Von dieser wurde er jetzt in verschiedenen Lagern inhaftiert. Stationen waren dabei in den nächsten Jahren die NKWD-Lager Nr. 432/Stettin, 27/Krasnogorsk, 28/Černy, Ležnevo, 182/Šachty, 144/Woroschilowgrad und das Gefängnis Nr. 1/Rostow am Don. Am 12. Juli 1947 wurde er durch das Militärtribunal Rostow zu 25 Jahren Zwangsarbeit im Besserungslager verurteilt. Er wurde daraufhin in das Lager Workuta überstellt. Anfang Oktober 1955 wurde er wieder nach Deutschland repatriiert.

 

Literatur und Quellen:
BArch, MSG 109/4919 : Krug, Ottomar: Deutsche Generale 1867-1945
Ranglisten der königlich Preußischen Armee und des XIII. (königlich Württembergischen) Armeekorps 1911, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1911
Ranglisten der königlich Preußischen Armee und des XIII. (königlich Württembergischen) Armeekorps 1912, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1912
Ranglisten der königlich Preußischen Armee und des XIII. (königlich Württembergischen) Armeekorps 1913, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1913
Ranglisten der königlich Preußischen Armee und des XIII. (königlich Württembergischen) Armeekorps 1914, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1914
Dienstaltersliste der Offiziere der königlich Preußischen Armee und des XIII. (königlich  Württembergischen) Armeekorps 1917, Mittler und Sohn 1917
Dienstaltersliste der Offiziere der bisherigen Preußischen Armee und des XIII. (bisherigen Württembergischen) Armeekorps 1919, Mittler und Sohn 1919
Stellenbesetzung im Reichsheer 16. Mai 1920, Biblio-Verlag 1968
Stellenbesetzung im Reichsheer 1. Oktober 1920, Biblio-Verlag 1968
Stellenbesetzung im Reichsheer 1. Oktober 1921, Biblio-Verlag 1968
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. April 1923, Berlin, Mittler und Sohn 1923
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. April 1924, Berlin, Mittler und Sohn 1924
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1925, Berlin, Mittler und Sohn 1925
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1926, Berlin, Mittler und Sohn 1926
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1927, Berlin, Mittler und Sohn 1927
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1928, Berlin, Mittler und Sohn 1928
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1929, Berlin, Mittler und Sohn 1929
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1930, Berlin, Mittler und Sohn 1930
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1931, Berlin, Mittler und Sohn 1931
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1932, Berlin, Mittler und Sohn 1932
Stellenbesetzung des Deutschen Reichsheeres nach dem Stand vom 1. Mai 1933
Stellenbesetzung des Deutschen Reichsheeres nach dem Stand vom 1. April 1934
Stellenbesetzung Reichsheer 1. Oktober 1934
Stellenbesetzung Reichsheer 15. Oktober 1935
Stellenbesetzung Wehrmacht 6. Oktober 1936
Stellenbesetzung des Heeres mit Stand vom 12. Oktober 1937
Stellenbesetzung des Heeres 1938
Wolfgang Keilig: Rangliste des deutschen Heeres 1944/1945, Podzun-Verlag 1955
Podzun, H. H. (Hg.): Das Deutsche Heer 1939. Gliederung, Standorte, Stellenbesetzung und Verzeichnis sämtlicher Offiziere am 3. Januar 1939, Bad Nauheim, Podzun 1953
Gerhard von Seemen: Die Ritterkreuzträger 1939-1945, Podzun-Verlag, Friedberg 1976
Horst Scheibert: Die Träger des Deutschen Kreuzes in Gold und Silber, 2 Bände, Verlag Podzun-Pallas, 1983 und 1990
NARA T-78 R-892
Pers 6/849