Dostler, Anton

 

* 10. Mai 1891, München

† 1. Dezember 1945, Aversa / Caserta (Italien) (hingerichtet)

 

Anton Dostler trat am 23. Juli 1910 als Fahnenjunker in das Königlich Bayerische Heer ein. Er kam dabei zum 6. Königlich Bayerisches Infanterie-Regiment "Kaiser Wilhelm, König von Preußen". In diesem wurde er nach dem Besuch der Kriegsschule am 28. Oktober 1912 zum Leutnant befördert. Mit dem Regiment zog er bei Ausbruch des 1. Weltkrieges an die Front. Er wurde im Laufe vom Ersten Weltkrieg noch bei verschiedenen Einheiten und Stäben eingesetzt. Am 14. Januar 1916 wurde er zum Oberleutnant befördert. Im 1. Weltkrieg wurden ihm beide Eisernen Kreuze und andere Auszeichnungen verliehen. Nach dem Krieg wurde er in das Reichsheer übernommen. Dabei wurde er beim Übergangsheer im Reichswehr-Infanterie-Regiment 47 eingesetzt. Bei der Bildung des 100.000 Mann-Heeres der Reichswehr kam er dann zum 20. (Bayer.) Infanterie-Regiment. Am 1. Oktober 1921 wurde er dann in das 17. (Bayer.) Reiter-Regiment versetzt. Von diesem wurde er dann für zwei Jahre zur Führergehilfenausbildung in den Stab der 7. Division der Reichswehr nach München kommandiert. 1921/22 wurde er zum Hauptmann befördert, wobei das Rangdienstalter auf den 18. Oktober 1918 festgelegt wurde. Am 1. Oktober 1923 wurde er wieder in das 20. (Bayer.) Infanterie-Regiment versetzt. Er wurde jetzt als Zugführer in der 3. Kompanie des Regiments in Regensburg eingesetzt. Am 1. Oktober 1924 wurde er in die 8. (MG.) Kompanie des Regiments nach Ingolstadt versetzt. Anfang 1926 wurde er zum 21. (Bayer.) Infanterie-Regiment versetzt. Bei diesem wurde er am 1. Mai 1926 zum Chef der 7. Kompanie in Nürnberg ernannt. Am 1. Oktober 1926 wurde er dann in den Stab vom Gruppenkommando 2 nach Kassel versetzt. Seine Kompanie übernahm dafür Hauptmann Josef Reichert. Am 1. April 1928 wurde er dann für die nächsten Jahre zum Chef der 6. Kompanie vom 21. (Bayer.) Infanterie-Regiment in Nürnberg ernannt. Am 1. April 1932 wurde er unter gleichzeitiger Beförderung zum Major in den Stab vom Artillerieführer V nach Stuttgart versetzt. Bei der Erweiterung der Reichswehr wurde er dann am 1. Oktober 1934 zum 1. Generalstabsoffizier (Ia) vom Artillerieführer V ernannt. Als solcher wurde er am 1. März 1935 zum Oberstleutnant befördert. Bei der Enttarnung der Verbände wurde er dann am 15. Oktober 1935 zum Ia der 15. Infanterie-Division ernannt. Am 1. April 1937 wurde er zum Ia vom Gruppenkommando 4 ernannt. Als solcher wurde er am 1. August 1937 zum Oberst befördert. Als solcher wurde er dann am 10. November 1938 zum Kommandeur vom Infanterie-Regiment 42 ernannt. Bei der Mobilmachung für den 2. Weltkrieg gab er sein Kommando ab und wurde zum Ia der 7. Armee ernannt. Mit dieser bezog er bei Beginn des 2. Weltkrieges Stellungen im Westen. Anfang 1940 wurde er zum Chef des Generalstabes vom XXV. Armeekorps ernannt. In dieser Funktion wurde er dann im Westfeldzug eingesetzt. Nach dem Westfeldzug blieb er in dieser Funktion beim XXV. Armeekorps in Nordfrankreich eingesetzt. Am 1. September 1941 wurde er zum Generalmajor befördert. Zum Beginn vom Herbst 1941 wurde er dann in Südrussland mit der Führung der 57. Infanterie-Division beauftragt. Anfang 1942 wurde er dann auch zum Kommandeur der 57. Infanterie-Division ernannt. Er trug bereits beide Spangen zu seinen Eisernen Kreuzen. Anfang April 1942 gab er das Kommando wieder ab und wurde in die Führerreserve versetzt. Er wurde dann zwei Monate später zum Kommandeur der 163. Infanterie-Division ernannt. Ende Dezember 1942 gab er sein Kommando wieder ab und wurde erneut in die Führerreserve versetzt. Am 1. Januar 1943 wurde er zum Generalleutnant befördert. Am 22. Juni 1943 wurde er dann mit der Führung des XXXXII. Armeekorps in Südrussland beauftragt. Am 1. August 1943 wurde er zum General der Infanterie befördert. Als solcher wurde er dann auch zum Kommandierenden General vom XXXXII. Armeekorps ernannt. Anfang Januar 1944 gab er sein Kommando ab und wurde dafür zum Kommandierenden General vom neu aufgestellten LXXV. Armeekorps in Italien ernannt. Am 22. März 1944 landete ein amerikanisches Kommando an der italienischen Küste, 100 Kilometer nördlich der Hafenstadt La Spezia. Es handelte sich dabei um zwei Offiziere und dreizehn Soldaten der US Armee, alle nicht uniformiert. Ihre Aufgabe war es, einen Eisenbahntunnel zwischen La Spezia und Genua zu zerstören. Am 24. März 1944 wurde der Trupp von italienischen und deutschen Soldaten gefangen genommen. Sie wurden nach La Spezia gebracht und neben dem Hauptquartier der 135. Festungs-Brigade eingesperrt. Die gefangenen amerikanischen Soldaten wurden verhört, und einer der Offiziere verriet den Plan der Mission. Diese Information wurde dem LXXV. Armeekorps mitgeteilt. General Dostler meldete den Fall an Generalfeldmarschall Kesselring. Dieser ordnete die Erschießung der Amerikaner an. Dostler gab diesen Befehl befehlsgemäß an die 135. Festungs-Brigade weiter, die ihn dann ausführte. Die Amerikaner wurden noch immer für italienische Partisanen gehalten, da sie sich entsprechend gekleidet hatten. Erst nach der Eröffnung des Erschießungsbefehls eröffneten sie ihre Staatsangehörigkeit. Da sie als nicht uniformierte Kämpfer keinen Anspruch auf Behandlung entsprechend der Genfer Konvention hatten, war die Erschießung formal nicht zu beanstanden. Deutsche Kommandos wurden in vergleichbaren Fällen gleichfalls erschossen. Ende November 1944 wurde er dann zum Kommandierenden General vom neu aufgestellten LXXIII. Armeekorps in Italien ernannt. Bei Kriegsende geriet er dann in amerikanische Gefangenschaft. Er wurde in Caserta, in Italien, vor ein US-Militärgericht gestellt. Zu seiner Verteidigung berief er sich auf den Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942. Dieser persönliche Befehl Hitlers schrieb die sofortige Exekution gefangener alliierter Kommandosoldaten vor, ganz gleich ob uniformiert oder nicht. Dostler sah sich selbst zu recht lediglich als Befehlsüberbringer an Oberst Almers, da der Befehl ja auch direkt von Generalfeldmarschall Kesselring gekommen war. Das Gericht folgte seiner Argumentation trotz der mehr als zweifelhaften Rechtslage aber nicht und verurteilte ihn am 12. Oktober 1945 zum Tode. Das Urteil wird häufig mit dem Begriff Siegerjustiz in Verbindung gebracht. Das Urteil bildete für die Nürnberger Prozesse einen Präzedenzfall, da die Alliierten die Berufung auf höhere Befehlsgewalt nicht gelten ließen. Am 1. Dezember 1945 wurde er in Caserta erschossen.