Müller, Eugen

 

* 19. Juli 1891, Plantieres / Metz

† 1951, Berlin

 

Eugen Müller trat am 29. Juli 1910 als Fahnenjunker in die Königlich Bayerische Armee ein. Er kam dabei zum 1. Königlich Bayerisches Fußartillerie-Regiment „vakant Bothmer“. Bei diesem wurde er am 18. Oktober 1912 zum Leutnant befördert. Am 18. Oktober 1918 wurde er zum Hauptmann befördert. Im 1. Weltkrieg wurde er nicht nur verwundet. Ihm wurden auch beiden Eisernen Kreuze und andere Auszeichnungen verliehen. Nach dem Krieg wurde er dann in das vorläufige Reichsheer übernommen. Spätestens ab dem Frühjahr 1923 gehörte er für mehrere Jahre als Hauptmann zum Truppenamt (TA) im Reichswehrministerium (RWM) in Berlin. 1926/27 wurde er dann für die nächsten Jahre zum Chef der 3. Batterie vom 7. (Bayer.) Artillerie-Regiment in Würzburg ernannt. 1929/30 wurde er dann zumindest die nächsten 3 Jahre in den Stab der 4. Division der Reichswehr nach Dresden versetzt. Dort wurde er im Sommer 1930 zum Major befördert. Das Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. April 1929 festgelegt. Am 1. Oktober 1933 wurde er zum Oberstleutnant befördert. Am 1. August 1935 wurde er zum Oberst befördert. Als solcher wurde er dann am 12. Oktober 1937 zum Oberquartiermeister III (OQu III) im Generalstab des Heeres ernannt. Am 15. November 1938 wurde er abgelöst. Er trat jetzt als Offizier z.b.v. zur Verfügung des Oberbefehlshabers des Heeres. Am 1. April 1939 wurde er zum Generalmajor befördert. Als solcher wurde er am 1. Mai 1939 zum Kommandeur der Kriegsakademie ernannt. Bei der Mobilmachung für den 2. Weltkrieg im Sommer 1939 gab er sein Kommando ab. Er wurde dafür zum Generalquartiermeister des Heeres ernannt. In dieser Funktion unterstand er direkt General der Artillerie Franz Halder. Als Generalquartiermeister unterstanden Müller drei Gruppen: Eine davon war für Fragen des Operationsgebiets und für militärische Anordnungen gegen die dortige Zivilbevölkerung zuständig. Eine weitere war für sonstige Anordnungen gegen die Zivilbevölkerung im Operationsgebiet zuständig. Die letzte Gruppe war für allgemeine Fragen des Kriegsrechts und das Feldkriegsgerichtswesen zuständig. Müller bestätigte in seiner Funktion die Todesurteile aus dem zweiten Prozess gegen die polnischen Verteidiger der Danziger Post. Sein Chef des Stabes war Oberst i.G. Eduard Wagner. Am 1. August 1940 wurde er zum Generalleutnant befördert. Am 30. September 1940 wurde er durch seinen bisherigen Stabschef, Generalmajor Eduard Wagner, abgelöst. Er wurde dafür zum Leiter der am 29. September 1940 extra für ihn geschaffenen Dienststelle General z.b.V. beim Oberbefehlshaber des Heeres. Er wurde damit zum General z.b.V. beim OKH. Die bisherige Gruppe III des Generalquartiermeisters unterstand ihm weiterhin. Dazu wurde sie ihm als Gruppe Rechtswesen im OKH unterstellt. Die Gruppe Rechtswesen war für strafrechtliche Angelegenheiten innerhalb des Feldheeres und gegenüber der Zivilbevölkerung in den besetzten Ländern, für die Organisation der Kriegsgerichtsbarkeit und für die Kriegsgefangenen zuständig. Damit war er weiterhin für die Bestätigung oder Aufhebung von Kriegsgerichtsurteilen zuständig. Damit konnte er das Gnadenrecht ausüben und hatte die Dienstaufsicht über die dem OKH unterstellten Kriegsgerichte. Neben der Gruppe Rechtswesen war dem General z.b.V. beim OKH die Heerwesenabteilung mit ihren acht Gruppen unterstellt. Außerdem unterstand ihm noch die 2. Staffel. Die 2. Staffel war verantwortlich für militärisches Schrifttum sowie Zeitschrift und Sendereihe "Unser Heer". Vor dem Angriff auf die Sowjetunion war Müller seitens des OKH führend am Zustandekommen des Kriegsgerichtsbarkeitserlasses und vom Kommissarbefehl beteiligt. Ein Monat nach Kriegsbeginn schrieb er am 25. Juli 1941 in einer Direktive an die Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete Nord, Mitte und Süd über die Geiselnahme unter der Zivilbevölkerung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vorherige Festnahme von Geiseln zur Haftung für künftiges Unrecht nicht erforderlich ist. Auch ohne besondere Bekanntmachung und Festnahme haftet die Bevölkerung für die Ruhe in ihren Gebieten. Am 13. September 1941 wurde Müller bei einem Besuch der Heeresgruppe Nord von deren Chef des Generalstabes, Generalleutnant Kurt Brennecke, aufgefordert, den Kommissarbefehl nicht mehr anzuwenden, statt dessen Kommissare zuvorkommend zu behandeln, um ihr Überlaufen zu beschleunigen. Müller versuchte nach der Heimkehr ins OKH, diesen Vorschlag nach Abschwächung durchzusetzen, war jedoch vorerst nicht erfolgreich. Zum 1. Juni 1942 wurde Müller zum General der Artillerie befördert. 1944 verlor er die Gruppen I und II der Heereswesenabteilung an den NS-Führungsstab. Er blieb bis zum Kriegsende in seiner Funktion eingesetzt.