Infanterie-Sturmabzeichen

 

 

 

         

 

Infanterie-Sturmabzeichen1 in Silber und Bronze

 

Stiftungsdatum:

20. Dezember 1939 (in Silber)

1. Juni 1940 (in Bronze)

 
Stifter: Generaloberst von Brauchitsch (Oberbefehlshaber des Heeres)
Stiftungsverordnung:

Wortlaut der Stiftungsverordnung vom 20. Dezember 1939:

 

"Als sichtbares Zeichen der Anerkennung des im Sturmangriff bewährten Infanteristen, zugleich als

Ansporn zu höchster Pflichterfüllung, ordne ich (v. Brauchitsch) hiermit die Einführung des »Infanterie-Sturmabzeichens« für Schützenkompanien der Infanterie an.

     Die Verleihung des »Infanterie-Sturmabzeichens« wird nach beifolgenden Bestimmungen (siehe Verleihungsbestimmungen) durchgeführt. Für genauestes Einhalten der Bestimmungen mache ich die in Frage kommenden Vorgesetzten verantwortlich"2

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbestimmungen vom 20. Dezember 1939:

 

"1. Das Infanterie-Sturmabzeichen (in Silber) kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der

     Schützenkompanien nicht motorisierter Infanteriedivisionen und der Gebirgsjägerkompanien

     verliehen werden, die ab 1. 1. 1940 

     1. an 3 Sturmangriffen,

     2. in vorderster Linie

     3. mit der Waffe in der Hand einbrechend

     4. an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind. Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen

     sowie Gegenstöße und Gegenangriffe sind als Sturmangriffe zu werten, insofern sie zum Nah-

     kampf geführt haben.

 2. Das Infanterie-Sturmabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gem. 

     H. A. O. (H. Dv. 122) Abschnitt B Nr. 28, Trageweise Abs. B in und außer Dienst getragen.

 3. Das Infanterie-Sturmabzeichen besteht aus einem Gewehr mit aufgepflanztem Seitengewehr, das 

     von einem ovalen Eichenlaubkranz umgeben ist, der auf dem oberen Teil das Hoheitszeichen der

     Wehrmacht trägt.

 4. Das Infanterie-Sturmabzeichen wird durch den Regimentskommandeur verliehen."2 

 

Verleihungsbestimmungen für das Infanterie-Sturmabzeichen in Bronze (ab 1. Juni 1940):

 

Das Infanterie-Sturmabzeichen in Bronze konnte bei selbigen Verleihungsbestimmungen an Angehörige der 

Infanterie-Regimenter (mot.), Maschinengewehr-, Infanteriegeschütz- und Panzerabwehr-Kompanien der 

Infanterie- bzw. Gebirgsjäger-Regimenter verliehen werden.

 

Angehöriger der Flugabwehr-Kompanie konnten ab dem 26. Februar 1941 (gem. Bestimmung des O.K.H.) 

ebenfalls mit dem Infanterie-Sturmabzeichen beliehen werden, "wenn sie den Sturmangriff mit 

vorgetragen und durch den Einsatz ihrer Waffen in vorderster Linie den Einbruch in die feindliche 

Stellung miterzwungen hatten."3

 

Angehörige der Waffen-SS konnten ebenfalls ab dem 1. Januar 1940 bzw. 1. Juni 1940 mit dem Infanterie 

Sturmabzeichen in Silber bzw. Bronze beliehen werden. Angehörige der Ordnungspolizei konnten jedoch erst ab dem 12. November 1942 mit dem Infanterie-Sturmabzeichen beliehen werden.3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Ab Bataillonskommandeur aufwärts.4 (Bei selbstständigen Bataillonen)

Ab Regimentskommandeur aufwärts.2 

(Siehe Punk 4 der Verleihungsbestimmungen.)

 

 

Trageweise:

Das Infanterie-Sturmabzeichen wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. (Siehe Punkt 2 der Verleihungsbestimmungen)
 
Abmessungen: (ca. 47 x 63 mm)5

Material:

Das Infanterie-Sturmabzeichen wurde anfangs aus Buntmetall, später aus Feinzink hohlgepresst, halbvoll oder massiv hergestellt.5
 

Entwurf:

Das Abzeichen wurde von der Berliner Firma C. E. Juncker entworfen und später u.a. hergestellt.2
Verleihungs-Daten: ca. 941.000

Weitere Informationen:

Die erste Verleihung des Infanterie-Sturmabzeichens fand am 28. Mai 1940 statt. Beliehen wurden ein Leutnant und ein Gefreiter.2

 

Im Gegensatz zum Sturmabzeichen (Allgemein) und dem Panzer-Kampfabzeichen kam es zu keiner Einführung des Infanterie-Sturmabzeichens mit Einsatzzahl, da am 25. November 1942 die Nahkampfspange (vom "Führer Adolf Hitler") gestiftet wurde. Sturmangriffe konnten der Nahkampfspange ebenfalls (als Nahkampftage) angerechnet werden.

 

 

 

 

 

 

  1 Foto © Wilhelm Schwarzer

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 109

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 110

  4 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 67 und 68

  5 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 68