(Allgemeines) Sturmabzeichen

 

 

 

 

(Von Links nach Rechts) Allgemeines Sturmabzeichen in Silber; II. Stufe, III. Stufe, IV. Stufe und V. Stufe

 

Stiftungsdatum:

1. Juni 1940 

22. Juni 1943 (mit Einsatzzahl)

 

Stifter:

Generaloberst von Brauchitsch (Oberbefehlshaber des Heeres)

Oberst Schmundt (Chef-Adjutant der Wehrmacht)

 
Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbestimmungen vom 1. Juni 1940:

 

"(1.) Das Sturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Waffenteile

   verliehen werden, die weder unter die Bestimmungen für die Verleihung des "Infanterie-

   Sturmabzeichens" noch unter die Bestimmungen für die Verleihung des "Panzer-Kampfabzeichens"

   fallen und die ab 1. 6. 1940

    1. an 3 Sturmangriffen

    2. in vorderster Linie,

    3. mit der Waffe in der Hand einbrechend,

    4. an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind. Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen

   sowie Gegenstöße und Gegenangriffe sind als Sturmangriffe zu werten, sofern sie zum Nahkampf

   geführt haben.

   Für Angehörige der Artl. und der Panzerjäger gilt die Ziff. 1,3 als erfüllt, wenn sie den Sturmangriff

   mitvorgetragen und durch den Einsatz ihrer Waffe in vorderster Linie den Einbruch in die feindliche

   Stellung miterzwungen haben.

   Für Angehörige der Sturmgeschützbattr. tritt an Stelle der Ziff. 1 dieser Bestimmungen die Ziff. 1

   der Durchführungsbestimmungen für das Panzer-Kampfabzeichen.

2. Das Sturmabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gemäß H. A. O. 

   (H. Dv. 122) Abschn. B Nr. 28, Trageweise Abs. 3 in und außer Dienst getragen.

3. Das Sturmabzeichen besteht aus Stielhandgranate und Seitengwehr, gegeneinander gekreuzt,

   umgeben von einem ovalen Eichenkranz, der im oberen Teil das Hoheitszeichen der Wehrmacht

   trägt. Die Farbe ist Silber. 52 x 42 mm1

4. Das Sturmabzeichen wird durch den Divisionskommandeur verliehen, bei Korps- und

   Heerestruppen durch den taktischen Vorgesetzten im Range eines Divisionskommandeurs."2

 

Verordnung des Oberkommandos des Heeres (vom 2. Juli 1943):

 

"1. Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer

   Panzer angreifenden Angehörigen der schweren Waffen die Einführung höherer Stufen . . .

   genehmigt.

2. Die höheren Stufen . . . werden nach besonderem Muster mit der Zahl 25 in der II. Stufe, der Zahl

   50 in der III. Stufe, der Zahl 75 und der Zahl 100 in der IV. Stufe gefertigt.

3. Es kann verliehen werden

    nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen die II. Stufe,

    nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III. Stufe,

    nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV. Stufe,

   und zwar

   . . . 

   das Sturmabzeichen (allg.) an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten 

   und Panzerjägereinheiten der Panzerjägerabteilungen (Sf.) Die IV. Stufe kann nach 100 Einsätzen

   mit der Zahl 100 erneut verliehen werden.

4. Es darf nur ein Sturmabzeichen getragen werden; die niedrigere Stufen verbleiben jedoch zur 

   Erinnerung.

   . . ."2

 

Stellungnahme der Organisations-Abteilung des Generalstabs des Heeres (an das Heeres-Personalamt) vom 12. Juni 1944:

 

"Bei den Aufkl. Abt. der Geb. und Jg. Div., der Reichsgrenadier-Div. »Hoch- und Deutschmeister« sowie den übrigen Aufklärungseinheiten des Feldheeres, einschließlich der Kav. Brig, wird nach den bisher gültigen Bestimmungen das allgemeine Sturmabzeichen verliehen."5

 

Die Einsatztage für das (Allgemeine) Sturmabzeichen mit Einsatzzahl durften ab dem 1. Juli 1943 angerechnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Divisionskommandeur und taktische Vorgesetzte im Range eines Divisionskommandeurs. (Siehe Punkt 3 der Verleihungsbestimmungen.)
 

Trageweise:

Das Sturmabzeichen wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. (Siehe Punkt 2 der Verleihungsbestimmungen.)
 

Abmessungen:

52 x 42 mm (Allgemeines Sturmabzeichen)4

48 x 57 mm (Allgemeines Sturmabzeichen mit Einsatzzahl 25 und 50)4

 

Material:

Das Allgemeine Sturmabzeichen wurde anfangs aus Buntmetall, ab 1942 aus Feinzink hohlgepresst, halbvoll oder massiv hergestellt.4
 

Entwurf:

 
Verleihungs-Daten: ca. 460.000
Weitere Informationen:

Anordnung des Generaloberst von Brauchitsch (vom 1. Juni 1940):

 

"Für Soldaten aller anderen Waffen, einschließlich der Sturmartillerie, die mit der Infanterie oder Panzern zusammen kämpfen, oder im eigenen Verband die Bedingungen des Infanterie-Sturmabzeichens erfüllen, wird ein besonderes Sturmabzeichen mit den Bestimmungen für das Infanterie-Sturmabzeichen mit Wirkung von 1. 6. 40 geschaffen."2

 

 

 

"Presse-Bild-Zentrale", Berlin, August 1940 "Das neue Sturmabzeichen für die Tapfersten des Heeres. Für die Soldaten der Waffengattungen, die mit der Infanterie oder den Panzern zusammen kämpfen oder im eigenen Verband die Bedingungen des Infanterie- Sturmabzeichens erfüllen, ist ein besonderes Sturmabzeichen geschaffen worden. Es zeigt in Silber Stielhand- granate und Seitengewehr, gegeneinander gekreuzt, umgeben von ovalem Eichenkranz, der im oberen Teil das Hoheitszeichen der Wehrmacht trägt."

 

 

 

 

   

  1 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 76

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 110

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 110 und 112

  4 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 76 und 79

  5 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 112