Frontflugspangen für Jäger, Nachtjäger, Nah- und Fern-Nachtjäger

Geschichte:
Die Frontflugspange für Jäger, Nachtjäger, Nah- und Fern-Nachtjäger wurde am 30.
Januar 1941 gestiftet.
Im Luftwaffenverordnungsblatt vom 24. August 1942 heißt es:
"Der Herr Reichsmarschall hat dem Wunsch der Nachtjagdverbände auf Stiftung einer Eigenen Frontflugspange entsprochen und die Einführung einer besonderen "Frontflugspange für Nachtjäger" genehmigt.
Die Frontflugspange für Nachtjäger wird nach den bisherigen Verleihungsbestimmungen in Bronze, Silber und Gold mit Anhänger verliehen.
Abweichen von der Frontflugspange für Jäger (d.h. für Tagjäger...) ist bei der Frontflugspange für Nachtjäger das gleichbleibende Mittelstück mit einem schwarzlackierten Lorbeerkranz ungeben.
Entsprechen der mit L.V.Bl. 1942 S, 727 Nr. 1318 für die Besatzungen der Zerstörer- und Schlachtverbände befohlenen unterschiedlichen Trageweise ist die "Frontflugspange für Nachtjäger" von Nachtjägern mit der Pfeilspitze nach oben, von Fernjägern mit der Pfeilspitze nach unten zu tragen. ..."
Verleihungsbedingungen:
Die Verleihungsbestimmungen, ebenfalls vom 30. Januar 1941, heißt es:
"l. Die Frontflugspange
wird in 3 verschiedenen Ausführungen in Metall verliehen, entsprechend dem Fronteinsatz
bei Jagd-, Zerstörer- und Schlachtverbänden, bei Kampf- und Sturzkampf-, sowie
Transport- und L. L. Verbänden,
bei Aufklärungs-, auch Seenotverbänden und Wettererkundungsstaffeln,
2. Der Anzahl der durchgeführten Frontflüge entsprechend erfolgt die Verleihung
der Frontflugspange
ab 20 Frontflügen in Bronze,
ab 60 Frontflügen in Silber,
ab 110 Frontflügen in Gold.
Bei Verleihung in Silber ist die bereits getragene Spange in Bronze, bei Verleihung in
Gold die Spange in Silber abzulegen und zurückzugeben. Frontflüge, die bereits bei einer
anderen Waffengattung durchgefühlt wurden, sind bei
Verleihung der nächsthöheren Frontflugspange auf die erforderliche Gesamtzahl
anzurechnen.
3. Die Frontflugspange wird unmittelbar über der kleinen bzw. großen Ordensschnalle in
und außer Dienst getragen.
4. ...
5. Für die Verleihung der Frontflugspange kommen alle Soldaten
des fliegenden Personals in Frage, die im Besitz eines ihrer Verwendung entsprechenden
Lw.-Scheines sind: Flugzeugführer, Beobachter, Bombenschützen, Bordfunker,
Bordmechaniker, Bordschützen und Kriegsberichter; desgleichen Beamte, Angehörige des
Ingenieur- und Nautikerkorps, die in Ausübung ihres Dienstes zu Front- bzw. Feindflügen
eingesetzt worden sind.
6. Frontflüge im Sinne dieser Bestimmungen sind Flüge, die bis mindestens 30
km hinter die feindliche Front geführt haben oder mit Luftfeindberührung verbunden
waren. . . ."
Am 26. Juni 1942 kam Folgender Zusatz, über die Anhänger zur Goldenen Frontflugspange, dazu:
"Als sichtbares Zeichen der
Anerkennung für besondere Bewährung beim Fronteinsatz in der Luft, zugleich als Ansporn
zu höchster Pflichterfüllung und Leistungssteigerung vor dem Feind genehmige ich die
Einführung des "Anhängers
zur goldenen Frontflugspange " für fliegendes Personal. Die bisherigen
Verleihungsbestimmungen finden auf den "Anhänger zur goldenen Frontflugspange"
sinngemäß Anwendung."
Absätze 1 und 3 der Zusatzbestimmung vom selben Tag:
"l. Der Anhänger zur goldenen Frontflugspange wird verliehen, entsprechend dem Fronteinsatz bei Jagd- und Transportverbänden: nach mindestens 500 Frontflügen, bei Sturzkampf-, Zerstörer- und Schlachtverbänden: nach mindestens 400 Frontflügen, bei Kampf-, Seenotverbänden und Wettererkundungsstaffeln: nach mindestens 300 Frontflügen, bei Aufklärungs- und Nachtjagdverbänden: nach mindestens 250 Frontflügen.
3. Beschreibung des Anhängers
zur goldenen Frontflugspange: Ein an die goldene Frontflugspange beweglich angebrachter
massiver Anhänger laut Abbildung, einen Stern mit rechts und links davon ausgehenden
Lorbeer-
blättern darstellend. Ausführung: Tombak vergoldet, die erhabenen Stellen poliert.
Abmessungen: Durchmesser des Sternes etwa 12 mm. Länge des Anhängers im ganzen etwa 35
mm. Breiteste Stelle der Lorbeerblätter etwa 8 mm."
Das Abzeichen konnte auch in gestickter Form verliehen werden. Am 8.Mai 1942 wurde die Anfertigung verboten.
Am 29. April 1944 wurden die "Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl" gestiftet.
Die Stiftungsverordnung lautet:
"In Würdigung und
besonderer Anerkennung der in treuester Pflichterfüllung durchgeführten fliegerischen
Höchstleistungen im Einsatz vor dem Feind genehmige ich an Stelle des bisherigen
Anhängers zur goldenen Frontflugspange die Einführung des oben abgebildeten
"Anhängers zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl".
Der Anhänger, der jeweils von hundert zu hundert der erreichten Frontflugzahl entspricht,
bringt die Anerkennung für die gesteigerten Flugleistungen im Fronteinsatz laufend und
sichtbar zum Ausdruck. Darüber hinaus genehmige ich die Einführung der Frontflugspange
in Gold mit Brillanten und entsprechendem Anhänger, deren Verleihung ich mir für
besondere Fälle vorbehalte."
Die Absetze 2,3,5 und 6 der Stiftungsverordnung lauten:
"2. Der Nachweis der
Frontflüge, für die der "Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit entsprechender
Einsatzzahl beantragt wird, und die Wertung dieser Flüge, die ausschließlich nach den
geltenden Bestimmungen zu erfolgen hat, ist grundsätzliche Voraussetzung für die
Erteilung der Tragegenehmigung. Bei der Bewertung ist ein scharfer Maßstab anzulegen.
3. Der "Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit
Einsatzzahl" enthält nur Hundertzahlen beginnend mit der Zahl 200, 300, 400,500,600
usw.
5. Beschreibung des "Anhängers zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl":
Der goldfarbene metallene Anhänger mit Einsatzzahl ist rechteckig und hat links und
rechts eine Lorbeerverzierung. In seinem Mittelfeld sind die
Hundertzahlen ab 200 eingeprägt und mit schwarzem Lack ausgelegt. Der "Anhänger mit
Einsatzzahl" wird wie der bisherige Anhänger an die goldene Frontflugspange
beweglich und auswechselbar angebracht.
6. Bei Anlegen des Anhängers mit höherer Einsatzzahl ist der bereits verliehene
Anhänger zur goldenen Frontflugspange abzulegen. Der abgelegte Anhänger ist
zurückzugeben."
Der "Anhänger zu goldenen Frontflugspange" wurde bis zur Einsatzzahl "1800" gefertigt.
Trageweise:
Artikel 3 der
Verleihungsbestimmung: "Die Frontflugspange wird unmittelbar über der kleinen bzw.
großen Ordensschnalle in und außer Dienst getragen."
Weitere Informationen:
Weitere Änderung der Verleihungsbestimmungen hier.
Zweimal wurde die
Frontflugspange in Gold mit Billanten und dem Anhänger "2000" verliehen.