Heeresarzt
Der Heeresarzt beim Oberbefehlshaber des Heeres hatte die sanitätsdienstlichen Angelegenheiten des Feldheeres zu regeln und die Leitenden Sanitätsoffiziere bei den Kommandobehörden zu unterstützen. Dazu verfügte er unter anderem über die Heeres-Sanitätstruppen (Krankentransportabteilungen, Kriegslazarettabteilungen und Heeressanitätsabteilungen). Mit diesen konnten an der Front Schwerpunkte der sanitätsdienstlichen Versorgung gebildet werden und die eingesetzten Fronttruppenteile entlastet werden. Da die Arbeitsteilung zwischen Heeresarzt (Frontgebiet) und Heeres-Sanitätsinspekteur (Heimat) immer wieder zu Reibungen führte, übernahm Generaloberstabsarzt Prof. Dr. med. Siegfried Handloser 1941 beide Ämter in Personalunion.
Heeresärzte:
1. September 1939 Generalstabsarzt Dr. Ott
1. Januar 1941 Generaloberstabsarzt Prof. Dr. med. Siegfried Handloser