Gruppenkommandos der Reichswehr und Wehrmacht vor der Mobilmachung
In der Vorläufigen Reichswehr vom 1. Oktober 1919 bestanden über den Divisionen vier Reichswehr-Gruppenkommandos: das Reichswehr-Gruppenkommando 1 in Berlin, das Reichswehr-Gruppenkommando 2 in Kassel, das Reichswehr-Gruppenkommando 3 in Kolberg und das Reichswehr-Gruppenkommando 4 in München. Der Bezirk eines Gruppenkommandos hieß Wehrbezirk. Der Führer eines Gruppenkommandos hieß "Oberbefehlshaber der Reichswehrgruppe X". Territorial waren die Kommandos wie folgt unterteilt:
Reichswehr-Gruppenkommando 1 Mittel- und Südost-Deutschland
Reichswehr-Gruppenkommando 2 West-Deutschland
Reichswehr-Gruppenkommando 3 entlang der Ostseeküste
Reichswehr-Gruppenkommando 4 Bayern
Faktisch waren die Gruppenkommandos die Nachfolger folgender Armeekorps der alten Armee:
Reichswehr-Gruppenkommando 1 Garde, III., VI. und Reste des
V.; IV., XII. und XIX.
Reichswehr-Gruppenkommando 2
XIII., Reste des XIV. und XVIII., VII., VIII, X., XI.
Reichswehr-Gruppenkommando 3 I., XX. und Reste XVII.; II. und
IX.
Reichswehr-Gruppenkommando 4 I. bayerisches, II.
bayerisches und III. bayerisches
Mit der Bildung des 200.000 Mann-Heeres blieben nur noch zwei
Gruppenkommandos übrig: das Gruppenkommando 1 in Berlin und das Gruppenkommando
2 in Kassel. Die Gruppenkommandos unterstanden direkt dem Chef der Heeresleitung
im Reichswehrministerium.
Sie waren die vorgesetzten Dienststellen der zu ihrer Gruppe gehörenden
Divisionen (Wehrkreiskommandos) und Kavalleriedivisionen und der in ihrem
Bereich untergebrachten sonstigen militärischen Einrichtungen, soweit diese
nicht dem Reichswehrministerium unmittelbar unterstehen. Sie sorgen nach den
Weisungen des Chefs der Heeresleitung für die Einheitlichkeit der Ausbildung der
Offiziere und Truppen ihres Befehlsbereichs. Sie sind verantwortlich für die
Verwendung der ihnen unterstellten Truppen, wenn Aufgaben zu lösen sind, die
innerhalb eines Wehrkreises nicht erledigt werden können, sowie für die
Landesbefestigung und Landesverteidigung ihres Bezirks. In Angelegenheiten der
Werbung, Fürsorge und Verwaltung greifen sie in die Selbständigkeit der
Divisionen nicht ein, sondern beschränken sich bei erkannten Übelständen auf
Hinweise und ggf. auf Berichterstattung an das Reichswehrministerium. Der
Verkehr mit den obersten Reichstellen geht ausschließlich über das
Reichswehrministerium. Im übrigen halten sie innerhalb ihres Bereichs mit allen
Regierungsstellen unmittelbar oder durch die unterstellten militärischen Stellen
soweit Fühlung, als militärische Interessen es erfordern.
Am 28. Januar 1928 wurden die Befugnisse der Oberbefehlshaber der Gruppe neu
zusammengefasst. "Die Oberbefehlshaber der Gruppen wachen vor allem über die
Einheitlichkeit der Ausbildung der ihnen zu diesem Zweck unterstellten
Divisionen und Kavalleriedivisionen. Sie werden bei Bedarf eingesetzt, wenn
Aufgaben zu lösen sind, die innerhalb eines Wehrkreises nicht erledigt werden
können. Sie überwachen die Tätigkeit der Wehrkreise auf dem Gebiet der
Landesverteidigung. Sie halten sich auf allen Gebieten Einzelheiten ohne
grundlegende Bedeutung fern, um nicht ihrer Hauptaufgaben entzogen zu werden.
Der Verkehr mit den obersten Reichstellen geht ausschließlich über das
Reichswehrministerium."
Mit einer Verfügung des Chefs der Heeresleitung vom 22. Mai 1931 gab es erneut
eine Neufassung der Befugnisse der Oberbefehlshaber der Gruppen: "Die
Oberbefehlshaber der Gruppen wachen über die Einheitlichkeit der Ausbildung der
ihnen zu diesem Zweck unterstellten Divisionen und Kavalleriedivisionen. Sie
wirken ferner mit auf dem Gebiet der Landesverteidigung - ausgenommen
Landesbefestigung -, bei grundlegenden Fragen der Organisation und Verwendung
der Truppen, bei disziplinaren und Beschwerdeangelegenheiten der Divisionen und
Kavalleriedivisionen, bei Beurteilung der Offiziere in dem durch die
Beurteilungsbestimmungen festgelegten Umfange und bei persönlichen
Angelegenheiten der Offiziere. Über wichtige Vorgänge auf territorialem und
militärpolitischem Gebiete sowie über grundlegende Fragen der Landesbefestigung
werden sie durch das Reichswehrministerium jeweils unterrichtet. Sie werden bei
Bedarf eingesetzt, wenn Aufgaben zu lösen sind, die innerhalb eines Wehrkreises
nicht erledigt werden können. Der Verkehr mit den obersten Reichstellen geht
ausschließlich über das Reichswehrministerium."
Erst während der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht im April 1935 wurde ein zusätzliches Gruppenkommando 3 in Dresden geschaffen. Die Gruppenkommandos unterstanden jetzt dem Reichskriegsministerium. Am 1. April 1937 entstand schließlich noch das Gruppenkommando 4 in Leipzig. In der Folge wurden zwischen den Gruppenkommandos und den Divisionen als weitere Kommandoebene Armeekorps eingefügt. Im Februar 1938 erfolgte die Umbenennung der Gruppenkommandos in Heeresgruppenkommandos. Im April 1938 wurde unter Generaloberst Wilhelm Ritter von Leeb ein Arbeitsstab eingerichtet (Arbeitsstab v. Leeb), aus dem im Hinblick auf mögliche militärische Auseinandersetzungen Anfang Oktober 1938 das Heeresgruppenkommando z.b.V. entstand. Nach erfolgter kampfloser Besetzung des Sudetenlandes wurde dieses Heeresgruppenkommando z.b.V. wieder aufgelöst. Bei der Mobilmachung für den 2. Weltkrieg im Sommer 1939 wurden alle Stäbe umbenannt. Dabei entstanden direkt nur aus dem Heeresgruppenkommando 2 eine richtige Heeresgruppe. Aus den anderen entstanden Armeeoberkommandos, wobei der Stab vom Heeresgruppenkommando 1 bereits nach wenigen Tagen ebenfalls zu einer richtigen Heeresgruppe umbenannt wurde.
1919:
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Reichswehr-Gruppenkommando 1 | Reichswehr-Gruppenkommando 2 |
Reichswehr-Gruppenkommando 3 | Reichswehr-Gruppenkommando 4 |
1921:
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Gruppenkommando 1 | Gruppenkommando 2 |
1939:
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Gruppenkommando 1 | Gruppenkommando 2 | Gruppenkommando 3 |
Gruppenkommando 4 | Gruppenkommando 5 | Gruppenkommando 6 |