Gruppenkommandos der Reichswehr und Wehrmacht vor der Mobilmachung

 

In der Vorläufigen Reichswehr vom 1. Oktober 1919 bestanden über den Divisionen vier Reichswehr-Gruppenkommandos: das Reichswehr-Gruppenkommando 1 in Berlin, das Reichswehr-Gruppenkommando 2 in Kassel, das Reichswehr-Gruppenkommando 3 in Kolberg und das Reichswehr-Gruppenkommando 4 in München. Der Bezirk eines Gruppenkommandos hieß Wehrbezirk. Der Führer eines Gruppenkommandos hieß "Oberbefehlshaber der Reichswehrgruppe X". Territorial waren die Kommandos wie folgt unterteilt:

Reichswehr-Gruppenkommando 1    Mittel- und Südost-Deutschland
Reichswehr-Gruppenkommando 2    West-Deutschland
Reichswehr-Gruppenkommando 3    entlang der Ostseeküste
Reichswehr-Gruppenkommando 4    Bayern

Faktisch waren die Gruppenkommandos die Nachfolger folgender Armeekorps der alten Armee:

Reichswehr-Gruppenkommando 1    Garde, III., VI. und Reste des V.;  IV., XII. und XIX.
Reichswehr-Gruppenkommando 2    XIII., Reste des XIV. und XVIII., VII., VIII, X., XI.
Reichswehr-Gruppenkommando 3    I., XX. und Reste XVII.; II. und IX.
Reichswehr-Gruppenkommando 4    I. bayerisches, II. bayerisches und III. bayerisches

Mit der Bildung des 200.000 Mann-Heeres blieben nur noch zwei Gruppenkommandos übrig: das Gruppenkommando 1 in Berlin und das Gruppenkommando 2 in Kassel. Die Gruppenkommandos unterstanden direkt dem Chef der Heeresleitung im Reichswehrministerium. Sie waren die vorgesetzten Dienststellen der zu ihrer Gruppe gehörenden Divisionen (Wehrkreiskommandos) und Kavalleriedivisionen und der in ihrem Bereich untergebrachten sonstigen militärischen Einrichtungen, soweit diese nicht dem Reichswehrministerium unmittelbar unterstehen. Sie sorgen nach den Weisungen des Chefs der Heeresleitung für die Einheitlichkeit der Ausbildung der Offiziere und Truppen ihres Befehlsbereichs. Sie sind verantwortlich für die Verwendung der ihnen unterstellten Truppen, wenn Aufgaben zu lösen sind, die innerhalb eines Wehrkreises nicht erledigt werden können, sowie für die Landesbefestigung und Landesverteidigung ihres Bezirks. In Angelegenheiten der Werbung, Fürsorge und Verwaltung greifen sie in die Selbständigkeit der Divisionen nicht ein, sondern beschränken sich bei erkannten Übelständen auf Hinweise und ggf. auf Berichterstattung an das Reichswehrministerium. Der Verkehr mit den obersten Reichstellen geht ausschließlich über das Reichswehrministerium. Im übrigen halten sie innerhalb ihres Bereichs mit allen Regierungsstellen unmittelbar oder durch die unterstellten militärischen Stellen soweit Fühlung, als militärische Interessen es erfordern.
Am 28. Januar 1928 wurden die Befugnisse der Oberbefehlshaber der Gruppe neu zusammengefasst. "Die Oberbefehlshaber der Gruppen wachen vor allem über die Einheitlichkeit der Ausbildung der ihnen zu diesem Zweck unterstellten Divisionen und Kavalleriedivisionen. Sie werden bei Bedarf eingesetzt, wenn Aufgaben zu lösen sind, die innerhalb eines Wehrkreises nicht erledigt werden können. Sie überwachen die Tätigkeit der Wehrkreise  auf dem Gebiet der Landesverteidigung. Sie halten sich auf allen Gebieten Einzelheiten ohne grundlegende Bedeutung fern, um nicht ihrer Hauptaufgaben entzogen zu werden. Der Verkehr mit den obersten Reichstellen geht ausschließlich über das Reichswehrministerium."
Mit einer Verfügung des Chefs der Heeresleitung vom 22. Mai 1931 gab es erneut eine Neufassung der Befugnisse der Oberbefehlshaber der Gruppen: "Die Oberbefehlshaber der Gruppen wachen über die Einheitlichkeit der Ausbildung der ihnen zu diesem Zweck unterstellten Divisionen und Kavalleriedivisionen. Sie wirken ferner mit auf dem Gebiet der Landesverteidigung - ausgenommen Landesbefestigung -, bei grundlegenden Fragen der Organisation und Verwendung der Truppen, bei disziplinaren und Beschwerdeangelegenheiten der Divisionen und Kavalleriedivisionen, bei Beurteilung der Offiziere in dem durch die Beurteilungsbestimmungen festgelegten Umfange und bei persönlichen Angelegenheiten der Offiziere. Über wichtige Vorgänge auf territorialem und militärpolitischem Gebiete sowie über grundlegende Fragen der Landesbefestigung werden sie durch das Reichswehrministerium jeweils unterrichtet. Sie werden bei Bedarf eingesetzt, wenn Aufgaben zu lösen sind, die innerhalb eines Wehrkreises nicht erledigt werden können. Der Verkehr mit den obersten Reichstellen geht ausschließlich über das Reichswehrministerium."

Erst während der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht im April 1935 wurde ein zusätzliches Gruppenkommando 3 in Dresden geschaffen. Die Gruppenkommandos unterstanden jetzt dem Reichskriegsministerium. Am 1. April 1937 entstand schließlich noch das Gruppenkommando 4 in Leipzig. In der Folge wurden zwischen den Gruppenkommandos und den Divisionen als weitere Kommandoebene Armeekorps eingefügt. Im Februar 1938 erfolgte die Umbenennung der Gruppenkommandos in Heeresgruppenkommandos. Im April 1938 wurde unter Generaloberst Wilhelm Ritter von Leeb ein Arbeitsstab eingerichtet (Arbeitsstab v. Leeb), aus dem im Hinblick auf mögliche militärische Auseinandersetzungen Anfang Oktober 1938 das Heeresgruppenkommando z.b.V. entstand. Nach erfolgter kampfloser Besetzung des Sudetenlandes wurde dieses Heeresgruppenkommando z.b.V. wieder aufgelöst. Bei der Mobilmachung für den 2. Weltkrieg im Sommer 1939 wurden alle Stäbe umbenannt. Dabei entstanden direkt nur aus dem Heeresgruppenkommando 2 eine richtige Heeresgruppe. Aus den anderen entstanden Armeeoberkommandos, wobei der Stab vom Heeresgruppenkommando 1 bereits nach wenigen Tagen ebenfalls zu einer richtigen Heeresgruppe umbenannt wurde.

1919:

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Reichswehr-Gruppenkommando 1 Reichswehr-Gruppenkommando 2
Reichswehr-Gruppenkommando 3 Reichswehr-Gruppenkommando 4

1921:

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Gruppenkommando 1 Gruppenkommando 2

 

1939:

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Gruppenkommando 1 Gruppenkommando 2 Gruppenkommando 3
Gruppenkommando 4 Gruppenkommando 5 Gruppenkommando 6