Feldpost-Ersatz- und Ausbildungs-Abteilung
Die Feldpost-Ersatz- und Ausbildungs-Abteilung wurde am 25. April 1943 in Karlsbad, Wehrkreis XIII, aufgestellt. Die Abteilung wurde der Division 413 unterstellt:
Stellv. Gen.Kdo.XIII A.K.
(Wehrkreiskommando XIII)
Ib/N Nr.6862/43 geh.
Nürnberg, den 7.4.43
Ruf: 2941/328
Betr.: Aufstellung der
Feldpost-Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad
Vert.: siehe am Schluß
Anlage: -1-fest.
A. Allgemeines
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1.Zufolge Chef H Rüst u BdE/AHA Ia VII
Nr.13081/43 geh.v.4.4.43 ist durch W.Kdo.XIII im Barackenlager I in Meierhöfen
bei Karlsbad die Feldpost-Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad bis 1.5.43 aufzustellen.
2.Gliederung und Stärke:
Stab: K.St.N. 6620 v.1.4.43
1
Feldpost-Ers.u.Ausb.Kp.: K.St.N. 6633 v.1.4.43
1 Feldpost-Genesenden-u.
1
Feldpost-Marsch-Kp.: K.St.N. 5080 v.1.9.42
3.Bis zum Eintreffen des
Kommandeurs ist durch Div.Nr.173 ein in Aufstellung, erfahrener Offizier, der
sodann wieder zu seinem Truppenteil zurückkehrt, mit der Aufstellung zu
beauftragen. Die Leitung und Überwachung der Aufstellung obliegt der Div.Nr.173.
4.Die F.P.Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad wird der Div.Nr.173 unterstellt.
5.Der Kommandeur erhält die Befugnisse eines selbstständigen Abt.Kdrs. Zuständig
Waffen-Abt. beim OKH für die F.P.Ers.u.Ausb.Abt. ist In 8.
6.Dienstanweisungen und Ausbildungspläne für die F.P.Ers.u.Ausb.Abt. ergehen
gesondert durch Chef H Rüst u BdE/AHA/In 8 im Einvernehmen mit GenStdH/Gen
Qu/HPM.
7.Der Heeresfeldpostmeister hat das Recht, im Einvernehmen mit
dem stellvertretenden kommandierenden General den Fachdienst der Abteilung
beizuwohnen. Seine Wahrnehmungen teilt er dem stellv. kommandierenden General
und Chef H Rüst u BdE/AHA/In 8 mit.
B. Durchführungsbestimmungen
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I. P e r s o n e l l e B e s t i m m u n g e n
1.Offiziere
Der Abt.Kdr. wird durch Chef H Rüst u BdE/HPA auf Vorschlag
von In 8 ernannt.
Die Offz. Stellenbesetzung der übrigen Truppenoffiziere
wird durch Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IIa/N gesondert befohlen.
2.Beamte
a)Die Zahlmeisterstellenbesetzung erfolgt durch Sonderverfügung des
Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IVa.
b)Die Fp.Beamten werden durch GenStdH/Gen
Qu/HPM aus dem im Fp.Dienst geschulten und für die fachtechn. Ausbildung
besonders geeigneten GvH.-Personal der Geb.Jahrgge.01 und jünger, oder aus
Personal der Geb.Jahrgge.1900 und älter jeden Tauglichkeitsgrades zugewiesen.
3.Stammpersonal (Uffze. u. Mannsch.)
GvH., Geb.Jahrg. 05 und älter.
Aufbringung und Zuführung siehe Anlage.
4.Feldpostfachpersonal
(Ers.Pers.)
Das gegenwärtig bei den bisherigen Ers.Abt. der Fp.Einheiten
befindliche oder noch anfallende Fp.Fachpersonal (Genesene, Bereitgestellte
usw.) ist durch die einzelnen W.Kdos. zur Fp.Ers.u.Ausb.Abt. Karlsbad zu
versetzten. Die W.Kdos. werden gebeten, dieses Personal zum 5.5.43 in
Sammeltransporten nach Karlsbad/Meierhöfen und etwa später noch anfallendes
Personal in Einzeltransporten zuführen zu lassen. In gleicher Weise hat
Krf.Ers.Abt.13 und Gren.Ers.Btl.342 zu verfahren.
Die spätere Auffüllung
der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. mit Ersatzmannschaften wird jeweils durch Sonderbefehl
geregelt.
5.Die san.dienstliche Betreuung der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. wird
durch St.O.Arzt Karlsbad geregelt.
II. M a t e r i e l l e B e s t i m m
u n g e n
1.Waffen und Gerät
Über Ausstattung mit Waffen und Gerät
folgt Sonderverfügung durch Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ib/mat sobald der OKH-Erlass
eingegangen ist. Es kann jedoch nur mit Zuweisung des 50 %igen Waffensolls
gerechnet werden.
2.Kraftfahrzeuge
Schulfahrzeuge stellt, soweit
möglich der RPM. Die Ausrüstung mit kraftfahrtechn. Modellen und Lehrgeräten
erfolgt ebenfalls durch den RPM. Vom OKH/GendMot/In 12 über
Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.H/mot werden 1 Pkw. und 1 le.Krad ohne Anforderung
zugewiesen. Nach Eingang der Kfz. ist dem Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.H/mot eine
Kfz.Stellenbesetzung gem. W.V.Bl.41, Ziff.854 in Verbindung mit W.V.Bl.42,
Ziff.563 vorzulegen.
3.Pferde
Zuweisung der Pferde (Wirtschaftspferde)
erfolgt durch Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IVc mit Sonderverfügung.
4.Bekleidung und Ausrüstung
Die zur Fp.Ers.u.Ausb.Abt. übertretenden Uffze.
u. Mannschaften sind im Marschanzug nach Ziff.23 "Bkl.Ers." in Marsch zu
setzten. Über Bekleidung und Ausrüstung der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. als selbständiger
Wirtschafstruppenteil folgt Sonderverfügung von Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IVa E
II.
5.K.St.N. und K.A.N.
werden ohne Anforderung nach Lieferung von
OKH, Druckvorschriften sofort durch Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ib/VVSt übersandt.
6.Verordnungsblätter
Der Bedarf an H.V.Bl., H.M., R.B.B. und W.V.Bl. ist
gem. Beilage zum W.V.Bl.1943, Bl.9, Ausschr.209 zu Abschn.III beim W.St.O.Ält.
Karlsbad anzumelden. Die für die Aufstellung der Abteilung wichtigsten
Verfg.u.Merkbl. liegen hier für Div.Nr.173 bei.
7.Die nach K.A.N.
zuständigen Schreibmaschinen, Dienststempel und Dienstsiegel sind bei der
W.V.XIII - D IV - anzufordern.
Der laufende Bedarf an
Geschäftszimmerbedürfnissen ist gem. W.V.Bl. 42, Ausschr. 1044 bei der W.V.XIII
- C II - (Ruf 2941/786) anzumelden.
8.Geldversorgung und Abrechnung
Hinsichtlich der Geldversorgung (bar und unbar) wird die Fp.Ers.u.Ausb.Abt. auf
die H.St.O.-Kasse Karlsbad angewiesen. Die Abrechnung erfolgt mit der
Abrechnungsintendantur der W.V.XIII unter der Abrechnungsnummer 1093.
9.Verpflegung
Zuständiger Verpflegungssatz gem. H.V.Bl.42, B, Ziff. und
W.V.Bl. 1943, Ausschr.160. Auf Beachtung der neuen Portionssätze für Fleisch,
Brot und Fett nach Verfg. W.V.XIII v. 27.3.43 Az. 62a 14 - CI, 3 - (185) wird
besonders hingewiesen. Zuständige E.Verpfl.Dienststelle ist H.St.O.V.-
Abt.Verpfl.- Karlsbad.
10.Seifenversorgung
Die laufende Versorgung mit
Seife und Reinigungsmitteln erfolgt nach H.V.Bl.42, C, Nr.334 und 712.
11.Unterkunft
Die Übergabe des Barackenlagers I Meierhöfen erfolgt durch die
H.St.O.V.Karlsbad. (Die Vorbereitung zur Übergabe der Unterkunft wurde bereits
mit Verfg.Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ia/O Nr.6203/43 geh. v.30.3.43 befohlen). Das
Lager ist im einwandfreien, belegungsfähigen Zustand zu übergeben.
C.
Schlußbestimmungen
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1.Ersatzgestellung
Die
Fp.Ers.u.Ausb.Abt. ist mit Wirkung vom 15.5.43 zuständiger Ersatztruppenteil für
die gesamten Feldposteinheiten des Feldheeres. Diese fordern ab diesem Zeitpunkt
ihr Fachpersonal über HPM (mit Nebenabdruck für In8) bei der Fp.Ers.u.Ausb.Abt.
an. (Veröffentlichung dieser Regelung erfolgt in den AHM).
Die W.Kdos.
werden gebeten, der Fp.Ers.u.Ausb.Abt., die Feldposteinheiten mit Feldpostnummer
mitzuteilen, für die sie ab 15.5.43 zuständiger Ersatztruppenteil ist.
Fp.Ers.u.Ausb.Abt. ist ab 15.5.43 für nachstehend aufgeführte Feldposteinheiten
des W.Kr.XIII zuständiger Ersatztruppenteil:
Feldpostamt / F.P.Nr. /
Ersatztruppenteil ALT
17 / 16141 / Krf.Ers.Abt.13
46 / 36260 / "
10 /
06428 / "
84 / 37311 / "
99 / 47130 / "
113 / 42110 / "
173 / 13968
/ "
188 / 39963 / "
198 / 09806 / "
219 / 27970 / "
231 / 22462 / "
334 / 48115 / "
343 / 43422 / Gren.Ers.Btl.342
413 / 06341 /
Krf.Ers.Abt.13
442 / 15682 / "
573 / 13518 / "
ABfSt.570 / 39866 / "
FpLSt.577 / 07475 / "
2.Zum 1.6.43 sind von den bisherigen Ers.Abt. der
Fp.Einheiten alle in ihrem Besitz befindlichen Akten und Unterlagen von Fp.
Feldeinheiten der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. Karlsbad/Meierhöfen, Barackenlager I zu
überweisen.
3.Stammtafel
Die zufolge AHM v.7.11.40, Ausschr.1113 durch
die Fp.Ers.u.Ausb.Abt. Karlsbad zu führende Stammtafel wurde durch
Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K. erstellt. Zweitschrift liegt hier für Div.Nr.173 zur
Abgabe an die Abteilung bei.
4. Meldungen
Div.Nr.173 meldet an
Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ib/N:
a)zum 25.4.43 über den Stand der Aufstellung,
b)zum 30.4.43 Beendigung der Aufstellung.
Für das Stellv.Gen.Kommando
Der Chef des Generalstabes
Unterschrift
Kommandeure: