Inspektion für Waffen und Gerät (IWG)

 

Die Inspektion für Waffen und Gerät wurde am 1. März 1920 im Reichswehrministerium als Nachfolgeorganisation der Gewehr-Prüfungskommission und der Artillerie-Prüfungskommission, die 1918 aufgelöst wurden, gebildet. Die Inspektion unterstand dem Chef der Heeresleitung unmittelbar und bearbeitete nach seinen Weisungen die Waffentechnischen Angelegenheiten des Heeres, soweit sie nicht in den Bereich des Generalquartiermeisters (Waffenamt) fallen. Die Inspektion für Waffen und Gerät und die von ihr beauftragten Organe besichtigten im Auftrag der Heeresleitung Waffen, Geräte und Munition bei den Truppen und sind verpflichtet, von vorgefundenen Mängeln den Truppenkommandeuren unmittelbar Kenntnis zu geben. Die Inspektion berichtete an den Chef der Heeresleitung. Die Truppenübungsplätze Schießplatz Kummersdorf und Pionier-Übungsplatz Klausdorf sind ihr unterstellt. Die Inspektion befand sich in Berlin-Charlottenburg in der Jebenstraße Nr. 1. Zu Beginn gliederte sich die Inspektion in 8 Abteilungen: Abteilung I (Ballistik und Meßwesen), Abteilung II (Munition), Abteilung III (Handwaffen), Abteilung IV (Artillerie-, Minenwerfer-, Fahrtruppen- und allgemeines Heeresgerät), Abteilung V (Pioniergerät und Festungsbau), Abteilung VI (Verkehrsmittel), Abteilung VII (Nachrichtenmittel) und Depotverwaltung. Auf dem Schießplatz Kummersdorf wurden alle Geschütze erprobt, außerdem befand sich dort eine Artilleriewerkstatt. Etwa 1922 nahm die Inspektion auch die Normungsarbeiten für das Heeresgerät auf. Spätestens ab 1924 war der Inspektion nur noch der Schießplatz Kummersdorf unterstellt. Nach der so genannten "Entwaffnungsnote" der alliierten Mächte auf der Botschafterkonferenz vom 4. Juli 1925 erfolgte die konkrete Anweisung, dass die bisherige Inspektion für Waffen und Gerät (IWG) in das Heeres-Waffen-Amt (WaA) einzugliedern. Von der Zusammenlegung versprachen sich die Alliierten eine grundsätzliche Erschwerung der deutschen Rüstungsbemühungen. Durch die unterschiedlichen Zielsetzungen von Qualität im Prüfwesen und Quantität bei der Beschaffung sollten diese verlangsamt werden. Das Ergebnis war dann aber eher das Gegenteil, da nach der erfolgten Eingliederung das Waffengeschäft problemlos funktionierte. Am 15. November 1925 wurde die Inspektion als selbständige Behörde aufgelöst und mit dem Heereswaffenamt vereinigt wurden. Die Vereinigung dauerte allerdings noch bis 1928. Die Zusammenlegung wurde im Heeresverordnungsblatt 1927 zwar offiziell verkündet, der praktische Zusammenschluss erfolgte jedoch erst im Frühjahr 1928.

Inspekteure:

Generalmajor Rudolf Gießler Aufstellung - 31. Dezember 1923

Generalmajor Erich Freiherr von Botzheim 1. Januar 1924 - Zusammenlegung