Die Deutsche Feldpost im Krieg

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Stempel der Feldpost mit der Nummer der
14. Kp. des Infanterie-Regiments 582.

 

Um den deutschen Soldaten im Feld mit der Heimat zu verbinden, wurde bei Kriegsbeginn die Feldpost eingeführt. Damit die aufgegebenen Briefe und Päckchen den Adressaten erreichten, mußten diese auf ihrem langen Weg viele Stationen durchlaufen:

Die Feldpostbriefe wurden nicht direkt an die Einheit adressiert, an die sie geschickt wurden, sondern mit einer fünfstelligen Nummer versehen. Jede Einheit der Wehrmacht hatte eine andere Nummer, die aus Geheimhaltungsgründen vergeben wurde und die im Laufe des Krieges durchaus wechseln konnte.

Die bei den Postämtern eingelieferten Feldpostsendungen wurden an die Postsammelstellen, die später in Feldpostsammelstellen umbenannt wurden, oder an die Feldpostpäckchenstellen, die für die Leitung von Päckchen an die Front zuständig waren, weitergeleitet. Dort erfolgte die Kartierung auf die Feldpostämter und die Ableitung auf die entsprechenden Postleitpunkte. Sendungen mit falschen, nicht vollständigen oder nicht identifizierbaren Anschriften, oder Sendungen an "einen unbekannten Soldaten" wurden den Wehrmachtsbriefstellen zur weiteren Bearbeitung zugeführt.

Die Säcke mit Nachrichtenpost (Briefe, Karten etc.), auf deren Beutelfahnen der Laufweg angegeben war, gelangten in erster Linie in Feldpostwagen oder Feldpostabteilen von Reise- oder Schnellzügen für Fronturlauber, sogenannten SF-Zügen, zu den Postleitpunkten. Für die Säcke mit Feldpostpäckchen hatten die Päckchenstellen möglichst Sackwagen (Waggons) zum Lauf an die Postleitpunkte abzufertigen wobei zur möglichst kompletten Beladung einige Tage abgewartet werden konnte. Diese Sackwagen wurden ebenfalls den Reise- oder Urlaubersonderzügen beigegeben. Sie fuhren unbegleitet, waren aber besonders gegen Raub und Diebstahl abgesichert. Nach Afrika wurden die Feldpostsendungen mit dem Schiff oder einem Transportflugzeug transportiert.

An den Postleitpunkten übernahm die Organisation der Feldpost alle Sendungen von der Deutschen Reichspost in ihren Gewahrsam. Die Weiterbeförderung der Nachrichtenpost erfolgte in gesonderten Feldpostwagen bzw. -abteilen, die der Päckchen in Sackwagen zu den Postleitpunkten.

Von dort gelangten alle Sendungen in Richtung Front in eigenen Feldpost-Sonderzügen zu jenen Endpunkten im hinteren Frontgebiet, die je nach militärischem Erfordernis vor- oder Zurückverelgt wurden. An diesen Endpunkten befand sich zumeist eine Feldpost-Leitstelle, von denen die Feldpostämter der Divisionen oder Heerestruppen die Sendungen übernahmen.

An den Abzweig- und Knotenpunkten des Streckenverlaufes der Eisenbahn sorgten die Feldpost-Umschlagstellen für die Weiterbeförderung an den Bestimmungsort, entweder weiter mit der Bahn oder direkt an die in ihrem Bereich befindliche Truppe per LKW.

Wo die Feldpostämter mit ihren Fahrzeugen die Post abzuholen hatten, regelte der für sie zuständige Armee-Feldpostmeister mit seinem Stab je nach militärischer Lage und den stets wechselnden Standorten der Feldpostleit- und -umschlagstellen. Ein ständiger Nachrichtenfluß über die jeweiligen Standorte war deshalb ununterbrochen notwendig, aber es kam oft genug vor, daß sich die Feldpostämter bei ganz verworrenen Verhältnissen selbst darum zu kümmern hatten, ihre Post heranzubekommen.

Die Feldpostämter nahmen die Endsortierung nach den ihnen zugeteilten Einheiten bzw. Feldpostnummern vor. Bei ihnen endete der weite Weg eines jeden Briefes oder jeden Päckchens aus der Heimat unter der Obhut der Organisation der Feldpost.

Den Transport zur Truppe übernahm der Postabholer, der für die Feldpostangelegenheiten zuständig war.Natürlich war es nicht wie im zivilen Leben möglich, daß jeder Soldat zum Postamt ging, um seine Post abzuholen. Dafür wurde von jeder Einheit (in Kompaniestärke) ein Mann bestimmt, der sich mit den Bestimmungen der Feldpost vertraut zu machen hatte. Er hatte mit dem zuständigen Feldpostamt Verbindung aufzunehmen, wobei eine Berechtigungskarte von der zuständigen Dienststelle als Ausweis gegenüber dem Feldpostamt diente.

Manchmal kam dieser Mann unverrichteter Dinge und mit leeren Händen zurück. Meist aber brachte er die heißersehnten Briefe und Päckchen aus der Heimat, oft ein ganzes Bündel, mit. Der lange Weg der Sendungen Heimat - Front hatte ein gutes Ende gefunden.

 

Anmerkung: Die Feldpostnummern werden, sofern sie mir bekannt sind, direkt auf den Seiten der einzelnen Einheiten aufgeführt und sind über die Suchmaschine abrufbar.

 

Richtlinien zur Nutzung der Feldpost aus "Jahrbuch für den deutschen Soldaten im Norden 1944"

Was bei Benutzung der Feldpost zu beachten ist.

 Jeder bedenke, dass die Feldpost in Norwegen infolge der grossen Räume, die sie zu versorgen hat, vor grossen Schwierigkeiten steht. Die weite Entfernung zur Heimat, in Südnorwegen über 1000 km, in Nordnorwegen bis zu 3000 km, bringt es mit sich, dass die Sendungen von der Heimat und in die Heimat 4 bis 14 Tage unterwegs sind, obwohl sie mit den schnellsten zur Verfügung stehenden Beförderungsmitteln zugeführt werden.

Jeder sei überzeugt, dass die Feldpost das zweckmässigste tut, um die Sendungen aus der Heimat rasch heranzubringen und Briefe und Päckchen auf dem günstigsten Weg an die Angehörigen in der Heimat zu übermitteln. Meckere niemand, wenn einmal die Feldpost ausbleibt oder einzelne Sendungen verspätet eingehen. Kommt dies vor, dann ist  höhere Gewalt z. B. Störungen im Eisenbahnverkehr und ähnliches daran schuld.

Jeder unterstützte die Feldpost soweit es in seiner Macht liegt. Gib Deinen Angehörigen nur die Feldpostnummer bekannt! Deinen Aufenthaltsort darfst und sollst Du niemanden mitteilen! Feldpostsendungen, die statt der Feldpostnummer eine Ortsangabe tragen, verursachen viel Mehrarbeit und erreichen Dich meist später oder überhaupt nicht. Verständige sofort alle Verwandten und Bekannten, dass sie Dir nur unter der Anschrift nach folgendem Muster schreiben:

An Soldat (Dienstgrad) Wilhelm Müller

Feldpostnummer ........

(g. F. mit Unterscheidungsbuchstaben vor oder nach der Feldpostnummer) Angehörige der Luftwaffe setzen noch das Luftgaupostamt zu. Was mehr geschrieben wird, ist verboten und erschwert die Behandlung der Sendung.

Auf allen Feldpostsendungen ist der Vermerk „Feldpost“ und die Absenderangabe (Dienstgrad, Name und die Absenderangabe) anzugeben.

Die Benutzung der norwegischen Post durch deutsche Wehrmachtsangehörige ist verboten

 

Arten der Feldpostsendungen

1) Feldpostkarten und Briefe bis 100 g gebührenfrei. Feldpostkarten werden je Mann und Woche höchstens zwei Stück unentgeltlich abgegeben. Die Versendung von Ansichtskarten ist grundsätzlich verboten, sie werde nicht befördert.

2) Päckchen über 100 bis 250 g gebührenfrei, 200 bis 1.000 g = 20 Rpf

Das jeweils zulässige Höchstgewicht der Päckchen wird fallweise verlautbart, z. Zt. beträgt es 1000 g. Zum Versand von Feldpostpäckchen aus der Heimat ins Feld erhält jeder Angehörige der Deutschen Wehrmacht monatlich eine bestimmte Zahl von Feldpostpäckchen-Zulassungsmarken (zur Zeit 2 Stück). Der Soldat übermittelt diese Marke in einem Feldpostbrief seinen Angehörigen in der Heimat, von denen er ein Päckchen erwartet. Diese kleben die Feldpostpäckchen-Zulassungsmarke in die rechte obere Ecke der Anschrift des Feldpostpäckchens. Bei Feldpostpäckchen über 250 g darf nicht vergessen werden, neben die Feldpostpäckchen-Zulassungsmark auch die 20 Rpf-Freimarke zu kleben. Im Monat können entweder 2 Päckchen zu je 1 kg (1 Zulassungsmarke und 20 Rpf. Porto) oder 1 Päckchen zu 2 kg. (2 Zulassungsmarken und 40 Rpf. Porto) versandt werden.

Höchstmasse für Päckchen:

60 cm für Länge, Breite und Höhe zusammen, bei Päckchen in Rollenform 60 cm für Länge und den zweifachen Durchmesser zusammen. Teile Deinen Angehörigen mit, dass die Feldpostpäckchen in Pappkarton und Packpapier fest verpackt und gut umschnürt sein müssen. Verderbliche Waren (besonders frisches Obst) dürfen nicht beigepackt werden, weil sonst infolge der langen Beförderungsstrecke auch der sonstige Inhalt zugrunde geht. Die Aufschriften sind deutlich und haltbar anzubringen. In jedes Päckchen ist ein Zettel mit der genauen Anschrift des Empfängers einzulegen.

3) Post- und Zahlungsanweisungen aus der Heimat nach Norwegen z. Zt. nicht zugelassen. Postanweisungen und Zahlkarten vom Feld in die Heimat bis zu 1000 RM je Anweisung.

Gebühren für Postanweisungen:

bis    10 RM ................................   20 Rpf.
 „      25 RM ................................   30   „
 „    100 RM ................................   40   „
 „    250 RM ................................   60   „
 „    500 RM ................................   80   „
 „    750 RM ................................ 100   „
 „  1000 RM ................................ 120   „

Gebühren für Zahlkarten – Einzahlungen:

                   bis        10 RM ............ 10 Rpf.
über      10   „          25 RM ............ 15   „
  „         25    „       100 RM ............. 20  „
  „       250    „       500 RM ............. 30  „
  „       500    „       750 RM ............. 40  „
  „       750    „     1000 RM.............. 50  „

4)  Feldpostsparverkehr. Gebührenfrei. Spare durch die Feldpost!

Es können sowohl Einzahlungen auf das eigene Postsparbuch als auch auf Postsparbücher von Angehörigen geleistet werden. Die Einzahlung erfolgt mit gebührenfreier Feldpostzahlkarte, die von den Feldpostämtern kostenlos abgeben wird.
Um für Wehrmachtsangehörige im Felde die sofortige Eintragung der mit Feldzahlkarte eingezahlten Einlagen im Postsparbuch zu ermöglichen, werden künftig von den Feldpostämtern Einlagen auch ohne Vorlage einer Gutschriftanweisung im Postsparbuch bescheinigt. Voraussetzung ist, dass der Sparer oder sein Beauftragter bei der Einzahlung der Einlage ausser der entsprechend ausgefüllten Feldzahlkarte auch das Postsparbuch beim Feldpostamt vorlegt. Auskünfte erteilt jedes Feldpostamt.

Telegramme von und nach der Heimat sind zugelassen.
Es dürfen nur gewöhnliche oder Brieftelegramme in offener Sprache ohne verabredete Ausdrücke angenommen werden. Vermerke wie „Dringend“, „Schmuckblatt“ usw. sind nicht zugelassen. Die Telegramme müssen im Telegrammstil abgefasst sein.
Angehörigen und Gefolgschaftsmitgliedern der deutschen Wehrmacht ist die Aufgabe von Telegrammen bei den ausländischen Postanstalten verboten; sie liefern ihre Telegramme grundsätzlich nur bei Fernschreibstellen der deutschen Wehrmacht auf. Zusprechen durch Fernsprecher ist gestattet, wenn unmittelbare Aufgabe bei einer Fernschreibstelle wegen grosser Entfernung erschwert ist und wenn das Zusprechen ausschliesslich über wehrmachteigene Einrichtungen erfolgt.
Die Beförderung eines Telegrammes auf dem Fernschreibnetz der Wehrmacht ist abhängig von der Genehmigung durch den Disziplinarvorgesetzten des Aufgebers mit mindestens den Befugnissen eines Batl.-(Abt.-) Kommandeurs, der die Eilbedürftigkeit zu prüfen hat. Als eilbedürftig sind Todefälle und schwere Erkrankungen von Familienangehörigen, wichtige Entscheidungen wirtschaftlicher Art o. dgl. anzusehen
Die Beförderungsmöglichkeiten der Telegramme sind abhängig von der Belastung der Verbindungen durch Dienstfernschreiben. Eine Gewähr für die rechtszeitige und richtige Beförderung als Telegramm kann weder von der Wehrmacht noch von der Deutschen Reichspost übernommen werden. Die Deutsche Reichspost befördert das Telegramm bis zum Empfänger weiter und zieht von diesem die auf der Teilstrecke der Deutschen Reichspost entstandenen Gebühren ein.
Diese Regelung gilt auch für die besetzten Gebiete und für Dänemark. Wo in diesen Gebieten eine deutsche Dienstpost eingerichtet ist, dürfen die Telegramme auch bei den Anstalten der deutschen Dienstpost aufgegeben werden.

5) Zeitungen.

Angehörige von Truppeneinheiten, die eine Feldpostnummer haben und zu einem Feldpostamt gehören, können Zeitungen gegen Entrichtung des Bezugsgeldes beim  Feldpostamt bestellen. Diese Zeitungen werden ihnen  unter ihrer Feldpostanschrift gebührenfrei unter der Feldpostnummer zugesandt.
Einschränkung des Versandes von Tageszeitungen aus der Heimat durch die Angehörigen liegt im Interesse der Gesamtheit und jedes Einzelnen, da dadurch die Beförderungsmittel entlastet werden und die schnellere Überkunft wichtigerer Post begünstig wird. Der Versand einzelner Frontzeitungen nach der Heimat ist aus Tarnungsgründen verboten.

6) Postverkehr mit Ausländern nach dem nichtfeindlichen Ausland und nach den besetzten Gebieten (einschliesslich Norwegens).

Zugelassen sind allgemein gewöhnliche Postkarten, gewöhnlich Briefe bis 100 g und Feldpostpäckchen bis 250 g. Nach einzelnen Gebieten Feldpostpäckchen von 250-1000 g (Belgien, Finnland, Kroatien, Niederlande, Slowakei und Ungarn); 20 Rpf. Gebühr. Ferner sind zugelassen nach Dänemark gewöhnliche Postkarten, gewöhnliche Briefe und Feldpostpäckchen bis 250 g; gebührenfrei. Feldpostpäckchen von 250-1000 g 20 Rpf. Gebühr. Nach Frankreich (besetztes Gebiet) gewöhnliche Briefe bis 250 g gebührenfrei. Nach Spanien gewöhnliche Postkarten und gewöhnlich Briefe bis 100g.
Zu den Gebühren des gewöhnliche Postdienstes nach Bulgarien gewöhnlich Postkarten und gewöhnlich Briefe bis 1000 g, nach  Frankreich (besetztes Gebiet) gewöhnliche Briefe über 20 g-100 g und gewöhnliche Päckchen bis 1000 g, nach Italien (auch von italienischen Wehrmachtangehörigen) gewöhnliche Briefe über 250 g –1000 g, nach Portugal, Rumänien, Schweden und der Türkei gewöhnliche Briefe bis 100 g und gewöhnliche Päckchen bis 1000 g, nach der Schweiz gewöhnliche Päckchen über 250-1000 g und nach Spanien gewöhnliche Päckchen über 100 g-1000 g.

Der Briefverkehr ist auf das äusserste einzuschränken. Der beabsichtigte Briefverkehr ist dem Disziplinarvorgesetzten zu melden. Das Aufkleben von Postwertzeichen auf nichtgebührenfrei Feldpostsendungen durch den Aufgeber selbst ist verboten. Der gebührenfreie Vermerk „Feldpost“ darf auf den Sendungen nicht angebracht werden.