Kegler, Gerhard

 

* 26 Jan 1898 in Grünewald, Kreis Neustettin

† 16. Juli 1986, Siessen, Kreis Biberach

 

Gerhard Kegler trat nach seiner im Jahr 1908 begonnenen Kadettenausbildung in Plön und Groß Lichterfelde am 1. März 1917 als Fähnrich in die Königlich Preußische Armee ein. Dabei kam der Sohn eines Pfarrers zum 6. Westpreußisches Infanterie-Regiment Nr.149. Bei diesem wurde er dann anfangs als Zugführer eingesetzt. Am 1. April 1918 wurde er zum Leutnant befördert. Sein Patent wurde dabei auf den gleichen Tag datiert. Als solcher wurde er dann weiter als Kompanieoffizier im 6. Westpreußisches Infanterie-Regiment Nr.149 eingesetzt. Bis zum Ende des Krieges wurde er dann auch noch als Kompanieführer in seinem Regiment eingesetzt. Im Ersten Weltkrieg wurden ihm neben beiden Eisernen Kreuzen noch andere Auszeichnungen verliehen. Ab Anfang 1919 wurde er dann als Kompanieführer im Grenzschutz Ost im Raum Schneidemühl-Nakel eingesetzt. Am 1. Oktober 1919 wurde er dann als Leutnant in das Reichsheer übernommen. Dabei wurde er dann dem Reichswehr-Infanterie-Regiment 4 zugeteilt. Auch beim 200.000 Mann-Übergangsheer im Frühjahr 1920 gehörte er zu diesem Regiment. Bei der Bildung des 100.000 Mann-Heeres wurde er dann in das 4. (Preußisches) Infanterie-Regiment übernommen. Bei diesem wurde er dann die nächsten Jahre als Kompanieoffizier eingesetzt. Am 1. März 1924 wurde er dann für ein halbes Jahr als Ausbilder zur Heeressportschule Wünsdorf kommandiert. Spätestens ab dem Frühjahr 1924 gehörte er dann etatmäßig zur 12. (MG.) Kompanie vom 4. (Preuß.) Infanterie-Regiment in Schneidemühl. Im Sommer 1925 wurde er dann zum Oberleutnant befördert. Sein Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. April 1925 festgelegt. Ab dem 1. März 1926 wurde er dann als Aufsichtsoffizier und Sportausbilder an die Infanterieschule Dresden kommandiert. Dort wurde er dann auch für drei Jahre eingesetzt. Etatmäßig gehörte er im Frühjahr 1926 noch zur 12. (MG.) Kompanie vom 4. (Preuß.) Infanterie-Regiment in Schneidemühl. Im Frühjahr 1927 gehörte er etatmäßig zur 13. (Minenwerfer-) Kompanie vom 4. (Preuß.) Infanterie-Regiment in Kolberg. Im Frühjahr 1928 gehörte er etatmäßig zur 15. Kompanie vom 4. (Preuß.) Infanterie-Regiment in Neustettin. Am 1. März 1929 wurde er für etwas mehr als drei Jahre zur Kommandantur Berlin versetzt. Von dort wurde er den gleichen Zeitraum als Leiter der Offiziers-Anwärter-Lehrgänge für Unteroffizier bei der Inspektion für das Ausbildungswesen (In 1) eingesetzt. Von Sommer 1932 bis 1933 wurde er als Leiter der Sonderlehrgänge an der Infanterieschule Dresden verwendet. Ab dem 1. April 1933 wurde er als Ordonnanzoffizier beim Regimentsstab vom 9. (Preuß.) Infanterie-Regiment in Potsdam eingesetzt. Als solcher wurde er zum 1. Juni 1933 zum Hauptmann befördert. Am 1. Oktober 1933 wurde er dann zum Kompaniechef im 9. (Preuß.) Infanterie-Regiment ernannt. Im Jahr 1933 hat er auch geheiratet. Bei der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht wurde er am 1. Oktober 1934 als Kompaniechef in das Infanterie-Regiment Crossen versetzt. Bei der Enttarnung der Verbände wurde er am 15. Oktober 1935 als Kompaniechef in das MG-Bataillon 8 übernommen. Als solcher wurde er zum 1. März 1937 zum Major befördert. Am 10. November 1938 wurde er dann als Ausbilder zur Kriegsschule Dresden. Zu dieser gehörte er auch noch bei der Mobilmachung für den 2. Weltkrieg im Sommer 1939. Im September 1939 wurde er dann zum Kommandeur des II. Bataillons vom neuen Infanterie-Regiment 282 auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr ernannt. Mit diesem wurde er im Verband der 98. Infanterie-Division ab Dezember 1939 an der Westfront eingesetzt. Am 1. Januar 1940 wurde er dann zum Kommandeur vom Infanterie-Lehr-Bataillon der 1. Armee ernannt. Mit diesem nahm er dann im Frühjahr 1940 am Westfeldzug teil. Zum 1. Oktober 1940 wurde er zum Oberstleutnant befördert. Als solcher wurde er noch im Oktober 1940 als Nachfolger von Oberstleutnant Werner von Bülow zum Kommandeur vom Infanterie-Regiment 27 ernannt. Dieses befand sich zu diesem Zeitpunkt als Besatzungstruppe in Frankreich. Im Mai 1941 verlegte er mit seinem Regiment nach Ostpreußen. Am 20. Juni 1941 eröffnete er seinen Bataillonskommandeuren und Kompaniechefs die Ziele des Aufmarsches. Von der Rede ist eine Abschrift erhalten geblieben. Zum Sommerbeginn 1941 führte er sein Regiment im Verband der 12. Infanterie-Division beim Angriff auf Nordrussland. Am 1. Dezember 1941 wurde ihm das Deutsches Kreuz in Gold verliehen. Auch im Winter 1941/42 befand er sich mit seinem Regiment im Divisionsverband im Nordabschnitt der Ostfront im Raum Demjansk im Einsatz. Zum 1. Februar 1942 wurde er zum Oberst befördert. Mitte März 1942 gab er sein Kommando über das Infanterie-Regiment 27 ab. Dafür wurde er zum Kommandeur vom neuen Infanterie-Regiment 768 ernannt. Dieses Regiment führte er dann ab dem Sommer 1942 im Verband der 377. Infanterie-Division im Mittelabschnitt der Ostfront. Mitte Oktober 1942 wurde er dann durch die Umbenennung seines Regiments zum Kommandeur vom Grenadier-Regiment 768 ernannt. Im März 1943 wurde sein Regiment aufgerieben, woraufhin er erneut in die Führerreserve versetzt wurde. Am 1. August 1943 wurde er dann zum Kommandeur vom Grenadier-Regiment 222 ernannt. Dieses führte er dann im Verband der 75. Infanterie-Division im Südabschnitt der Ostfront. 1944 gab er sein Kommando über das Grenadier-Regiment 222 wieder ab und wurde wieder in die Führerreserve versetzt. Am 1. Oktober 1944 wurde er als Vertreter von Generalleutnant Karl Casper mit der Führung der 48. Infanterie-Division an der Westfront beauftragt. Die Division war insbesondere an den schweren Kämpfen bei Pont â Mousson beteiligt. Anfang November 1944 gab er sein Kommando bereits wieder ab. Daraufhin wurde er erneut in die Führerreserve versetzt. Zum 1. Dezember 1944 wurde er zum Generalmajor befördert. Als solcher wurde er am 6. Dezember 1944 als Nachfolger von Generalleutnant Erwin Sander zum Kommandeur der 245. Infanterie-Division (bodenst.) ernannt. Am 23. Dezember 1944 wurde er durch Oberst Werner Wagner abgelöst. Daraufhin wurde er erneut in die Führerreserve versetzt. Am 14. Januar 1945 wurde ihm auf Antrag des Kommandierenden Generals durch das Heeres-Personalamt (HPA) ein sechswöchiger Erholungsurlaub gewährt. Er brauchte sich zuvor ärztlich nicht untersuchen zu lassen. Er wollte sich auch während seines Urlaubs keiner Kurbehandlung unterziehen. Vielmehr glaubte er, sich bei seiner im Warthegau auf dem Land lebenden Familie am besten erholen zu können. Kurz nach seinem Eintreffen musste seine Familie jedoch wegen des Vordringens der Roten Armee flüchten. Noch während ihres Umzugs teilte ihm das HPA fernmündlich am 20. Januar 1945 mit, dass er wieder die Führung einer Division übernehmen solle. Dabei wurde er dann ein paar Tage später als Kampfkommandant von Thorn vorgesehen. Am 26. Januar 1945 begab er sich zu seinem Bestimmungsort und musste seine Familie mit vier Kindern im Alter zwischen 10 Jahren und einem halben Jahr sich selbst überlassen. Da er sein Ziel wegen der weiter vordringenden Roten Armee nicht mehr erreichen konnte, wurde er dafür am 27. Januar 1945 mit der Führung der Division Woldenberg beauftragt. Am 28. Januar 1945 traf er in Woldenberg bei der Division ein. Am Mittag des 29. Januar 1945 übernahm er ihre Führung in Friedeberg, wohin sie sich inzwischen zurückgezogen hatte. Noch am selben Tag griff der Feind mit etwa 40 bis 50 Panzern an. Die Stadt Friedeberg ging verloren, die Division wurde zersprengt. Die zersprengten Teile zogen sich ohne Verbindung unter sich und mit dem Divisionsstab in Richtung Landsberg/Warthe zurück. In seiner Funktion als Divisionskommandeur wurde er am 30. Januar 1945 auch noch zum Kampfkommandant von Landsberg an der Warthe ernannt. Er wurde dann am 5. Februar 1945 verhaftet und vor das Kriegsgericht gestellt. Die Verhandlung fand am 11. und 12. Februar 1945 vor dem 3. Senat des Reichskrieggerichtes statt. Beteiligt an der Verhandlung waren als Richter: Generalstabsrichter beim Reichskriegsgericht Dr. Schmauser, Senatspräsident, Generalleutnant Karl Angerstein, Generalmajor Adolf Westhoff, Inspekteur des Kriegsgefangenenwesens, Oberst Böckel, Oberfeldrichter Zeitler, als Vertreter der Anklage: Generalstabsrichter Dr. Kraell, Oberreichskriegsanwalt, Oberstrichter Dr. Freiherr von Dörnberg, als Urkundsbeamter: Reichskriegsgerichtsoberinspektor Mohr. Dabei wurde er am 12. Februar 1945 wegen Pflichtverletzung im Feld zum Tod, zum Verlust der Wehrwürdigkeit und zum dauernden Verlust der Ehrenrechte verurteilt. Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler hat am 16. Februar 1945 das Feldurteil bestätigt und die Vollstreckung der Strafe zum Zwecke der Frontbewährung ausgesetzt. Er hat angeordnet, dass der Verurteilte als Schütze bei der Division Döberitz eingesetzt wird, wo er entweder den Soldatentod finden oder sich durch beispiellose Tapferkeit einen Gnadenerweis verdienen kann. Nach seiner Degradierung zum einfachen Schützen. Als solcher wird er am 12. April 1945 schwer verwundet und verbringt die anschließende Zeit bis 1946 im Lazarett und geht dann in die Kriegsgefangenschaft. Im August 1955 wurde das Urteil des Reichskriegsgerichts durch den Bundespräsidenten des Bundesrepublik aufgehoben.