Boehm, Hermann
* 18. Januar 1884, Rybnik in Oberschlesien + 11. April 1972, Kiel |
Hermann Boehm trat am 1. April 1903 als Seekadett in die Kaiserliche Marine
ein. Nach Absolvierung seiner Grundausbildung sowie des Besuchs der Marineschule
wurde Hermann Boehm auf das Linienschiff "Wittelsbach" versetzt, wo er am 28.
September 1906 zum Leutnant zur See befördert wurde. Nach einem Jahr Aufenthalt
auf dem Segelschulschiff "Stein" ab April 1907 folgte die Versetzung auf den
großen Kreuzer "Victoria Louise" sowie am 13. Oktober 1908 die Beförderung zum
Oberleutnant. Im Jahr 1909 folgte ein halbjährlicher Aufenthalt an Bord des
Schulschiffs "König Wilhelm", wo Hermann Boehm als Wachoffizier eingesetzt
wurde. Anschließend wurde Boehm Kompanie-Offizier bei der IV.
Matrosen-Artillerie-Abteilung und 1910 Kompanieoffizier bei der II.
Torpedo-Division. Hier fungierte er als Wach-Offizier, zuerst auf S-177, dann
auf S-100. Ab Dezember 1911 war er Kommandant der Boote S-74, S-69, S-79, S-86,
G-89, S-103 und V-160. Bei Ausbruch des Krieges war Oberleutnant zur See Boehm
Kommandant des Torpedobootes V-160. Am 19. September 1914 folgte die Beförderung
zum Kapitänleutnant. Am 29. Juni 1915 wurde Hermann Boehm zum Flaggleutnant bei
der VI. Torpedobootsflottille ernannt und gleichzeitig Kommandant des
Torpedobootes G-37. Am 18. Januar 1916 übernahm er das Kommando über das
Torpedoboot G-41. Im Anschluß führte er noch die Torpedoboote V-69 und V-128. Am
28. Juli 1918 folgte die Versetzung zum Stab der Marinestation der Nordsee, wo
er als 3. Adjutant eingesetzt wurde. Gleichzeitig führte er das Kommando über
das Torpedo-Divisionsboot D-2. Am 16. März 1919 wurde Boehm aus dem Marinedienst
verabschiedet.
Bereits am 27. August 1920 wurde Hermann Boehm reaktiviert und als
Navigationslehrer an der Marineschule Mürwick eingesetzt. Am 1. Januar 1922 zum
Korvettenkapitän befördert, wurde er am 28. März 1923 1. Admiralstabsoffizier
beim Stab der Marinestation der Nordsee. Am 18. Mai 1926 wurde er Chef der II.
Torpedobootsflottille und am 27. September 1928 Referent in der Flottenabteilung
der Marineleitung. Drei Tage später folgte die Beförderung zum Fregattenkapitän
und ab dem 28. September 1929 die Verwendung als Chef der Flottenabteilung in
der Marineabteilung. Nach der Beförderung zum Kapitän zur See am 1. Juli 1930
wurde Hermann Boehm am 30. September 1932 Chef des Stabes des neu gegründeten
Flottenkommandos. Am 3. Oktober 1933 übernahm Boehm das Kommando über das
Linienschiff "Hessen". Am 25. September 1934 folgte die Ernennung zum
Befehlshaber der Aufklärungsstreitkräfte und am 1. Oktober 1934 die Beförderung
zum Konteradmiral. In den Jahren 1936 - 1938 war Boehn mehrmals zugleich
Befehlshaber der Seestreitkräfte vor Spanien. In seinem Kommandozeitraum fand
das erste Kriegsverbrechen eines deutschen Unterseebootes der Kriegsmarine
statt: U-34 versenkte unter Kapitänleutnant Grosse im Mittelmeer im Dezember
1936 das republikanische U-Boot C-3 (44 Tote) in Gegenwart des britischen
Zerstörers HMS „Acasta“. Am 1. April 1937 wurde er zum Vizeadmiral und am 1.
April 1938 zum Admiral befördert. Am 1. November 1938 wurde Boehm zum
Flottenchef ernannt. Am 21. Oktober 1939 wurde Boehm aufgrund von Spannungen
zwischen ihm und dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Raeder von seinem
bisherigen Kommando entbunden und war für mehrere Monate ohne Verwendung. Nach
der Besetzung Norwegens wurde er am 10. April 1940 Kommandierender Admiral
Norwegen und am 1. April 1941 zum Generaladmiral befördert. Am 20. November 1941
wurde er mit dem Deutschen Kreuz in Gold ausgezeichnet. Ab dem 1. Februar 1943
hatte er dann bis zum 3. März 1943 die Dienstellung des Oberbefehlshabers des
Marineoberkommandos Norwegen inne. Am 31. Mai 1943 wurde er aus dem aktiven
Dienst verabschiedet.
Am 1. März 1944 wurde er erneut reaktiviert und zur Inspektion des
Bildungswesens der Marine kommandiert. Am 31. März 1945 wurde er schließlich aus
dem aktiven Wehrdienst entlassen.
Als die Anklagen gegen die Hauptkriegsverbrecher im September 1945 erhoben wurden, lebte Boehm in seinem Haus in Marutendorf, heute Ortsteil von Achterwehr im Landkreis Rensburg-Eckernförde. Boehm hatte zu den militärischen Führern der Wehrmacht gehört, die bei Hitlers Ansprache vor den Oberbefehlshabern am 22. August 1939 auf dem Obersalzberg anwesend waren. Deren Inhalt spielte nun eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Anklage gegen Großadmiral Raeder, seinerzeit Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Von dieser belastenden Rede gab es ein Protokoll, das jedoch nicht zeitgleich, sondern erst später angefertigt wurde und das seitens der Anklage zunächst vorgelegt, später aber als inoffiziell bezeichnet wurde. Als einziges vor Gericht anerkanntes und glaubwürdiges Dokument wurde eine handschriftliche Aufzeichnung gewertet, die Generaladmiral Boehm noch am Abend des gleichen Tages von der Rede Hitlers angefertigt hatte. Dieses Papier stellte Boehm Herrn Dr. Walter Siemers, dem Verteidiger von Großadmiral Raeder zur Verfügung, mit dem gleichzeitigen Angebot, als Zeuge aufzutreten. In die Prozessakten ist dieses Papier als Raeder Exhibit Number 27 eingegangen.