Boehm, Hermann

 

* 18. Januar 1884, Rybnik in Oberschlesien

+ 11. April 1972, Kiel

 

 

Hermann Boehm trat am 1. April 1903 als Seekadett in die Kaiserliche Marine ein. Nach Absolvierung seiner Grundausbildung sowie des Besuchs der Marineschule wurde Hermann Boehm auf das Linienschiff "Wittelsbach" versetzt, wo er am 28. September 1906 zum Leutnant zur See befördert wurde. Nach einem Jahr Aufenthalt auf dem Segelschulschiff "Stein" ab April 1907 folgte die Versetzung auf den großen Kreuzer "Victoria Louise" sowie am 13. Oktober 1908 die Beförderung zum Oberleutnant. Im Jahr 1909 folgte ein halbjährlicher Aufenthalt an Bord des Schulschiffs "König Wilhelm", wo Hermann Boehm als Wachoffizier eingesetzt wurde. Anschließend wurde Boehm Kompanie-Offizier bei der IV. Matrosen-Artillerie-Abteilung und 1910 Kompanieoffizier bei der II. Torpedo-Division. Hier fungierte er als Wach-Offizier, zuerst auf S-177, dann auf S-100. Ab Dezember 1911 war er Kommandant der Boote S-74, S-69, S-79, S-86, G-89, S-103 und V-160. Bei Ausbruch des Krieges war Oberleutnant zur See Boehm Kommandant des Torpedobootes V-160. Am 19. September 1914 folgte die Beförderung zum Kapitänleutnant. Am 29. Juni 1915 wurde Hermann Boehm zum Flaggleutnant bei der VI. Torpedobootsflottille ernannt und gleichzeitig Kommandant des Torpedobootes G-37. Am 18. Januar 1916 übernahm er das Kommando über das Torpedoboot G-41. Im Anschluß führte er noch die Torpedoboote V-69 und V-128. Am 28. Juli 1918 folgte die Versetzung zum Stab der Marinestation der Nordsee, wo er als 3. Adjutant eingesetzt wurde. Gleichzeitig führte er das Kommando über das Torpedo-Divisionsboot D-2. Am 16. März 1919 wurde Boehm aus dem Marinedienst verabschiedet.
Bereits am 27. August 1920 wurde Hermann Boehm reaktiviert und als Navigationslehrer an der Marineschule Mürwick eingesetzt. Am 1. Januar 1922 zum Korvettenkapitän befördert, wurde er am 28. März 1923 1. Admiralstabsoffizier beim Stab der Marinestation der Nordsee. Am 18. Mai 1926 wurde er Chef der II. Torpedobootsflottille und am 27. September 1928 Referent in der Flottenabteilung der Marineleitung. Drei Tage später folgte die Beförderung zum Fregattenkapitän und ab dem 28. September 1929 die Verwendung als Chef der Flottenabteilung in der Marineabteilung. Nach der Beförderung zum Kapitän zur See am 1. Juli 1930 wurde Hermann Boehm am 30. September 1932 Chef des Stabes des neu gegründeten Flottenkommandos. Am 3. Oktober 1933 übernahm Boehm das Kommando über das Linienschiff "Hessen". Am 25. September 1934 folgte die Ernennung zum Befehlshaber der Aufklärungsstreitkräfte und am 1. Oktober 1934 die Beförderung zum Konteradmiral. In den Jahren 1936 - 1938 war Boehn mehrmals zugleich Befehlshaber der Seestreitkräfte vor Spanien. In seinem Kommandozeitraum fand das erste Kriegsverbrechen eines deutschen Unterseebootes der Kriegsmarine statt: U-34 versenkte unter Kapitänleutnant Grosse im Mittelmeer im Dezember 1936 das republikanische U-Boot C-3 (44 Tote) in Gegenwart des britischen Zerstörers HMS „Acasta“. Am 1. April 1937 wurde er zum Vizeadmiral und am 1. April 1938 zum Admiral befördert. Am 1. November 1938 wurde Boehm zum Flottenchef ernannt. Am 21. Oktober 1939 wurde Boehm aufgrund von Spannungen zwischen ihm und dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Raeder von seinem bisherigen Kommando entbunden und war für mehrere Monate ohne Verwendung. Nach der Besetzung Norwegens wurde er am 10. April 1940 Kommandierender Admiral Norwegen und am 1. April 1941 zum Generaladmiral befördert. Am 20. November 1941 wurde er mit dem Deutschen Kreuz in Gold ausgezeichnet. Ab dem 1. Februar 1943 hatte er dann bis zum 3. März 1943 die Dienstellung des Oberbefehlshabers des Marineoberkommandos Norwegen inne. Am 31. Mai 1943 wurde er aus dem aktiven Dienst verabschiedet.
Am 1. März 1944 wurde er erneut reaktiviert und zur Inspektion des Bildungswesens der Marine kommandiert. Am 31. März 1945 wurde er schließlich aus dem aktiven Wehrdienst entlassen.

Als die Anklagen gegen die Hauptkriegsverbrecher im September 1945 erhoben wurden, lebte Boehm in seinem Haus in Marutendorf, heute Ortsteil von Achterwehr im Landkreis Rensburg-Eckernförde. Boehm hatte zu den militärischen Führern der Wehrmacht gehört, die bei Hitlers Ansprache vor den Oberbefehlshabern am 22. August 1939 auf dem Obersalzberg anwesend waren. Deren Inhalt spielte nun eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Anklage gegen Großadmiral Raeder, seinerzeit Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Von dieser belastenden Rede gab es ein Protokoll, das jedoch nicht zeitgleich, sondern erst später angefertigt wurde und das seitens der Anklage zunächst vorgelegt, später aber als inoffiziell bezeichnet wurde. Als einziges vor Gericht anerkanntes und glaubwürdiges Dokument wurde eine handschriftliche Aufzeichnung gewertet, die Generaladmiral Boehm noch am Abend des gleichen Tages von der Rede Hitlers angefertigt hatte. Dieses Papier stellte Boehm Herrn Dr. Walter Siemers, dem Verteidiger von Großadmiral Raeder zur Verfügung, mit dem gleichzeitigen Angebot, als Zeuge aufzutreten. In die Prozessakten ist dieses Papier als Raeder Exhibit Number 27 eingegangen.