Flieger-Erinnerungsabzeichen

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

26. März 1936

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Bestimmung der äußeren Form vom 24. Dezember 1936 (Göring):

 

"a) Aus Metall:

   Versilberter, ovaler, massiver Eichenlaubkranz; auf der Mitte der unteren Grundlinie des Kranzes

   ein auspoliertes Hakenkreuz, im Mittelfeld des Kranzes ein auf einem Felsblock sitzender, altsilber-

   oxydierter Adler. Auf der Rückseite des Eichenlaubkranzes befindet sich in senkrechter Stellung die

   hart verlötete oxydierte Scharniernadel.

   Abmessungen des Kranzes: Höhe etwa 55 mm, Breite etwa 40 mm, Metallstärke des Kranzes: 

   etwa 3 mm.

   Abmessungen des Adlers: mit Felsblock: größte Breite etwa 33 mm, Höhe etwa 33 mm.

   Material: Neusilber mit 12 v. H. Nickelgehalt.

b) In Stickerei:

   Form und Größe in gleicher Art wie beim Metallabzeichen. Der plastisch gearbeitete Kranz ist in

   silberner, der Adler mit Feldblock in oxydierter Stickerei und das Hakenkreuz aus blankem 

   Gespinst.

 

Sitz: Das Fliegererinnerungsabzeichen wird am Tuchrock (Sommerrock) auf der linken Brustseite, an der Fliegerbluse und Jacke des Abendgesellschaftsanzuges in entsprechender Höhe getragen. Bei

Orden (E. K. I (Eisernes Kreuz 1. Klasse) usw.) unter diesen.

   Das Fliegererinnerungsabzeichen aus Metall darf auch zur bürgerlichen Kleidung getragen werden.

Verkleinerte Form (auch als Nadel) am linken Rockaufschlag gestattet.

   Die Abzeichen in Stickerei . . . dürfen nur von Offizieren auf der Fliegerbluse angenäht getragen werden."1

 

Befehl des Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 12. Januar 1944:

 

"Das Fliegererinnerungsabzeichen wird für die Dauer des Krieges nicht mehr verliehen.

   Bei ehrenvollem Ausscheiden aus dem fliegenden Personal verbleibt das als Tätigkeitsabzeichen getragene Lw.Fliegerabzeichen dem Beliehenen.

   Das Anlegen des zur Erinnerung belassenen Lw.Fliegerabzeichens zur bürgerlichen Kleidung auch in verkleinerter Form als Anstecknadel wird genehmigt.

 . . .

   Bereits im Kriege verliehene Fliegererinnerungsabzeichen können in die früher getragenen 

Lw.Flieger- bzw. Fallschirmschützenabzeichen umgetauscht werden . . ."2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Das Abzeichen wurde, nach dem ehrenvollen Ausscheiden aus dem Kreis des fliegenden Personals, an Inhaber von militärischen Fliegerabzeichen verliehen. Der Betreffende musste mindestens vier Jahre im Besitz eines Fliegerabzeichens sein, für sonstiges Personal galt eine Frist von 15 Jahren. In Ausnahmefällen (z.B. bei einem nichtselbstverschuldeten Unfall) wurde das Abzeichen auch früher verliehen.

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Ein Flieger-Erinnerungsabzeichen wurde schon einmal gestiftet, nämlich am 27. Januar 1914.

  

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Kleitmann - S. 187 und 189

   2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Kleitmann - S. 189