Ehrenblatt der Deutschen Luftwaffe

Ehrenblatt-Spange der Deutschen Luftwaffe

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

5. Juli 1944 (Stiftung des Ehrenblatts der Deutschen Luftwaffe)

5. Juli 1944 (Stiftung der Ehrenblatt-Spange)

 

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Verordnung des Reichsmarschall Göring vom 5. Juli 1944:

 

"Mit sofortiger Wirkung bestimme ich, daß diejenigen Soldaten der deutschen Luftwaffe, die sich vor dem Feinde durch besondere Tapferkeit ausgezeichnet haben, in dem ''Ehrenblatt der deutschen Luftwaffe'' namentlich genannt werden."1

 

Stiftung der Ehrenblatt-Spange der Deutschen Luftwaffe durch Hermann Göring am 5. Juli 1944:

 

"Die im ''Ehrenblatt der deutschen Luftwaffe'' genannten Soldaten erhalten zur äußerlichen Kenntlichmachung die ''Ehrenblatt-Spange der deutschen Luftwaffe''"2

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Durchführungsbestimmungen vom 5. Juli 1944:

 

In dem Ehrenblatt der Deutschen Luftwaffe sollen "einzelne besondere Waffentaten, mehrfache Tapferkeitstaten nach der Verleihung des EK (Eisernes Kreuz) Erster Klasse, die noch nicht durch die Verleihung einer höheren Auszeichnung ihre Würdigung finden können" genannt werden.1

 

Verfügung des Oberkommandos der Luftwaffe vom 28. Januar 1945:

 

"Die Nennungen im Ehrenblatt der deutschen Luftwaffe kann erfolgen als Anerkennung für eine einmalige außergewöhnliche Tapferkeitstat.

   Neben Namensnennung im Ehrenblatt der deutschen Luftwaffe erhält der Genannte eine Anerkennungsurkunde des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches und Oberbefehlshaber der Luftwaffe ausgehändigt. Vorbedingung für die Nennung im Ehrenblatt der deutschen Luftwaffe ist jedoch, daß der Vorzuschlagende mindestens im Besitz des EK (Eisernen Kreuzes) 1. Kl. (Klass) ist und einen neue außergewöhnliche Tapferkeitstat vorliegt. Für einen Nennung im Ehrenblatt der deutschen Luftwaffe kommen somit auch Inhaber des Ehrenpokals für besondere Leistung im Luftkrieg, der Ehrenschale für hervorragende Kampfleistungen, des Deutschen Kreuzes in Gold un höhere Auszeichnungen in Frage, sofern sie nach Verleihung der letzten Auszeichnung eine einmalige außergewöhnliche Tapferkeitstat vollbracht haben, die jedoch nicht zur Verleihung der nächst höheren Auszeichnung ausreicht."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Ehrenblatt-Spange der Deutschen Luftwaffe wurde nur im Knopfloch von Bluse oder Rock getragen, nicht jedoch an der kleinen oder großen Ordensschnalle. Das Gleichzeitige tragen des Bandes des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1914 mit Wiederholungsspange 1939 und des Bandes des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1939 mit Ehrentafel-Spange war nicht zulässig.

 

 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 56

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 57