Kriegsabzeichen 

für Minensuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsverbände

 

 

 

     

 

Stiftungsdatum:

31. August 1940
Stifter: Großadmiral Dr. h. c. Raeder (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine)
Stiftungsverordnung:

Stiftungs-Erlass vom 31. August 1940:

 

"Der harte und gefahrenvolle Dienst der Minensuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsverbände, die mit ihren kleinen Fahrzeugen im Kampf gegen U-Boot-, Minen- und Fliegergefahr dauernd den Unbilden der Witterung ausgesetzt sind, verlangt von jedem Mann an Bord vollen Einsatz und hohe Nervenspannung. Der Dienst ist besonders entsagungsvoll und zermürbend, da der Verwendungszweck es dem einzelnen in den meisten Fällen nicht ermöglicht, sich im unmittelbaren Kampf gegen den Feind persönlich vor seinen Kameraden auszuzeichnen.

   In Anerkennung der verantwortungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit dieser Streitkräfte ordne ich die Einführung eines Kriegsabzeichens für die Minensuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsverbände an"2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbedingungen vom 11. September 1940:

 

"I. Allgemeine Bedingungen:

   Würdigkeit, gute Führung, keine Arreststrafe in den letzten sechs Monaten.

II. Besondere Bedingungen:

   a) Teilnahme an drei Gefechten oder

   b) besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstige hervorragende Einzeltat

     oder

   c) Teilnahme an einer hervorragenden Unternehmung nach Entscheidung des Flottenchefs bzw.

     Kommandierenden Admirals.

III. Die mit der Verleihung betrauten Befehlshaber werden ermächtigt, gegebenenfalls im

     Einvernehmen mit dem entsprechenden Befehlshaber des anderen Bereiches an Stelle der

     vorstehend bezeichneten besonderen Bedingungen gleichwertig, der Eigenart des betreffenden

     Verbandes angepaßt Bedingungen einzusetzen, z.B. für Minensuchverbände:

     60 Tage in See zur Erfüllung der dem betreffenden Verband obliegenden Kriegsaufgaben oder

     Räumen von scharfen Sperren an 10 verschiedenen Tagen oder Teilnahme an 20 Stichfahrten im

     minengefährlichen Gebiet oder 25 Geleitzugdienst (Norwegen, Kattegatt und Skagerrak und

     außerhalb Terschelling-Horns-Riff) oder Legen von 10 Minensperren."

IV. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:

   a) an Überlebende eines Bootes, das durch Feindeinwirkung verloren gegangen ist oder

   b) in besonderen Fällen an Verwundete."3

 

Geheimer Ostseestationsbefehl von 23. Mai 1941 bzw. Geheimer Nordseestationsbefehl vom 31. Mai 1941:

 

"Von den Befehlshabern der Sicherung sind als Seegebiet gemäß Ziffer III/4 der Ausführungsbestimmungen für Verleihung der Kriegsabzeichens für Kriegsabzeichen für Minesuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsstreitkräftefolgende Seegebiete festgesetzt worden:

1. Nordsee:

   a) Die innere Deutsche Bucht südlich 55°38' Nord, östlich der Ostgrenze des deutschen

     Warngebietes (Westwall).

   b) Das Seegebiet südlich des deutschen Warngebiets bis 53° Nord.

   c) Ein 12 sm breiter Streifen längs der jütländischen Küste zwischen 57° Nord und 55°38' Nord.

2. Ostsee:

   a) Bis 10.4.40die gesamte Ostsee südlich der deutschen Warngebiete an den Ostseeausgängen und

     an dem Warngebiet Kleiner Belt (Ausnahme siehe unter c).

   b) Ab 11.4.40 die gesamte Ostsee, die Ostsee-Eingänge und das Kattegatt südlich 58°

   c) In der Zeit vom 1.9.39 bis zum 5.10.39 die Ostsee nur westlich der Linie Swinemünde-Bornholm.

3. Westen:

   Das Seegebiet der Wege Rosa und Rot sowie der Raum vor diesen Wegen küstenwärts außerhalb der

   Ansteuerungstonnen der Häfen und Flußmündungen."1

 

April 1942 wurde das Kriegsabzeichen an die ehemalige Besatzung des Artillerie-Schulschiffs "Brummer", das nach einem Unterseeboot-Torpedo versenkt wurde, verliehen.1

 

Anfang 1943 hat "der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe seinen Angehörigen der Ju 52 M.S.-Verbänden (Marine-Sicherungs-Verbände) das Tragen des Kriegsabzeichens zur Uniform der Luftwaffe grundsätzlich genehmigt."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:  

Trageweise:

Das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsverbände wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. 
 
Abmessungen: ca. 44 x 54 mm
Material: Zink und/oder Buntmetall
Entwurf: Der künstlerische Entwurf stammt von Graphiker und akadem. Bildhauer Paul Casberg aus Berlin.1
Verleihungs-Daten: 4300
Weitere Informationen:  

 

1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 130

2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 129

3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 129 und 130