Zivilabzeichen der Heimatflakartillerie

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

 

Stifter:

 

Stiftungsverordnung:

 

Verleihungsbestimmungen:

Abschluss der Grundausbildung zum Flakwehrmann (Siehe Luftwaffenverordnungsblatt vom 29. 3. 1943)

Verleihungsbefugnis:

Batterieführer (Siehe Luftwaffenverordnungsblatt vom 29. 3. 1943)

Trageweise:

Das Zivilabzeichen wurde von allen Flakwehrmännern der Heimat- und Alarmflakartillerie (Soldaten und Wehrmachtsbeamten ausgenommen) als Anstecknadel auf dem linken Rockaufschlag des Arbeits- oder Zivilanzuges ge tragen. (Siehe Luftwaffenverordnungsblatt vom 29. 3. 1943)

 

 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 29. März 1943 mit der Bekanntgabe des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom 9. März 1943 (Gleichlautender Erlass im Marineverordnungsblatt vom 15. September 1943):

 

"Die Flakwehrmänner der Heimat- und Alarmflakartillerie erhalten als Zeichen für ihre Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auch außerhalb des Dienstes ein Zivilabzeichen.

  Das Abzeichen stellt den Wesensinhalt der Heimatflakartillerie dar:

  den arbeitenden Menschen (Symbol Zahnrad), im Einsatz der Luftwaffe (Symbol Adler).

  Das Zivilabzeichen ist von allen Flakwehrmännern der Heimat- und Alarmflakartillerie (Soldaten und Wehrmachtsbeamten ausgenommen) als Anstecknadel auf dem linken Rockaufschlag des Arbeits- oder Zivilanzuges zu tragen.

  Der Batterieführer verleiht das Abzeichen in feierlicher Form nach erfolgreichem Abschluß der Grundausbildung.

  Nur der Inhaber eines Ausweises für Flakwehrmänner ist berechtigt, das Zivilabzeichen zu tragen

 . . ."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 150