Zivilabzeichen der Heimatflakartillerie
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Stiftungsdatum: |
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Stifter: |
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Stiftungsverordnung: |
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Verleihungsbestimmungen: |
Abschluss der Grundausbildung zum Flakwehrmann (Siehe Luftwaffenverordnungsblatt vom 29. 3. 1943) |
Verleihungsbefugnis: |
Batterieführer (Siehe Luftwaffenverordnungsblatt vom 29. 3. 1943) |
Trageweise: |
Das Zivilabzeichen wurde von allen Flakwehrmännern der Heimat- und Alarmflakartillerie (Soldaten und Wehrmachtsbeamten ausgenommen) als Anstecknadel auf dem linken Rockaufschlag des Arbeits- oder Zivilanzuges ge tragen. (Siehe Luftwaffenverordnungsblatt vom 29. 3. 1943) |
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Abmessungen: |
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Material: |
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Entwurf: |
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Verleihungs-Daten: |
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Weitere Informationen: |
Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 29. März 1943 mit der Bekanntgabe des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom 9. März 1943 (Gleichlautender Erlass im Marineverordnungsblatt vom 15. September 1943):
"Die Flakwehrmänner der Heimat- und Alarmflakartillerie erhalten als Zeichen für ihre Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auch außerhalb des Dienstes ein Zivilabzeichen. Das Abzeichen stellt den Wesensinhalt der Heimatflakartillerie dar: den arbeitenden Menschen (Symbol Zahnrad), im Einsatz der Luftwaffe (Symbol Adler). Das Zivilabzeichen ist von allen Flakwehrmännern der Heimat- und Alarmflakartillerie (Soldaten und Wehrmachtsbeamten ausgenommen) als Anstecknadel auf dem linken Rockaufschlag des Arbeits- oder Zivilanzuges zu tragen. Der Batterieführer verleiht das Abzeichen in feierlicher Form nach erfolgreichem Abschluß der Grundausbildung. Nur der Inhaber eines Ausweises für Flakwehrmänner ist berechtigt, das Zivilabzeichen zu tragen . . ."1 |
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1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 150