Heeres-Flakabzeichen

 

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

18. Juli 1941

Stifter:

Generalfeldmarschall von Brauchitsch (Oberbefehlshaber des Heeres)

Stiftungsverordnung:

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbestimmungen vom 18. Juli 1941:

 

"a) Für die Flak-Kompanien und leichte Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf

   Abschüssen durch Geschütze des selben Zuges an Zugführer, Geschützführer und Geschütz-

   bedienung, soweit diese an den Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind.

b) Für schwere Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf Abschüssen an die Angehö-

   rigen der Gefechts-Batterie, soweit diese an den Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind.

c) An die vorgesetzten Führer der an den Abschüssen beteiligten Einheiten, auch wenn diese das 

   Feuer nicht selbst geleitet haben, und zwar:

   1. an Kompanie- und Batterie-Führer, wenn die Hälfte der Bedienungsmannschaften bzw. der 

   Gefechtsbatterie das Heeres-Flak-Abzeichen erhalten haben und diese Vorgesetzten bei den 

   Kampfhandlungen, die für die Verleihung maßgebend waren, die Einheit geführt haben,

   2. an Kommandeure, wenn die Hälfte der Kompanie- bzw. Batterie-Führer (bei drei Einheiten 

   mindestens zwei) das Heeres-Flak-Abzeichen erhalten haben und die Kommandeure bei den

   Kampfhandlungen, die für die Verleihung maßgebend waren, die Einheit geführt haben."1

 

Änderung des Oberkommandos des Heeres (O. K. H.) vom 4. September 1942:

 

Für die Verleihung des Heeres-Flak-Abzeichens waren von 4. 9. 42. 16 Punkte erforderlich.

Punkte wurden folgendermaßen angerechnet:

a) 2 Punkte   für Beteiligung am Abschuss eines feindlichen Flugzeuges

b) 4 Punkte   für Einzelleistung eines Abschusses durch eine Batterie oder einen Zug

c) 1 Punkt     für erstmaliges Erfassen eines feindlichen Flugzeuges durch Flakscheinwerfer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Das Heeres-Flakabzeichen wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen.

Abmessungen:

ca. 44 x 60 mm2

Material:

Anfangs Buntmetall ab 1942 halbvoll oder massiv Feinzik2

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt vom Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Wilhelm Ernst Peekhaus aus Berlin. Mit der Herstellung wurde anfangs die Firma C. E. Juncker aus Berlin betraut, im späteren Verlauf des Krieges beteiligten sich auch andere Firmen an der Herstellung des Abzeichens.2

 

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Das Abzeichen wurde mit einem Besitzzeugnis verliehen, welches anfangs von der O. K. H. (Oberkommando des Heeres) Inspektion der Heeres-Flak-Artillerie ausgefertigt war. Für die Verleihung waren zuständig, der General der Artillerie beim Oberbefehlshaber des Heeres für die Heeres-Flakartillerie, der General der Infanterie beim Oberbefehlshaber des Heeres für die Heeres-Fla-Truppen und ab Februar 1944 der General der Heeres-Flak-Truppen.3

 

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 116 und 117

  2 "Deutsche Kriegsauzeichnungen von 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 80

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 117