Ehrenkreuz für Hinterbliebene deutscher Spanienkämpfer

 

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

14. April 1939

Stifter:

"Der Führer und Reichskanzler, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung vom 14. April 1939:

 

"Zur Erinnerung an die heldenhaften Leistungen bei Niederwerfung des Bolschewismus im spanischen Freiheitskampfe stifte ich ein Ehrenkreuz für die Hinterbliebenen deutscher Spanienkämpfer.

 

   Berchtesgaden, den 14. April 1939.

      Der Führer und Reichskanzler

          Adolf Hitler

 

Der Reichsminister des Inneren

Frick

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei

des Führers und Reichskanzlers

Dr. Meißner"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung:

Satzung des Ehrenkreuzes vom 14. April 1939:

 

"Artikel 1

Das Ehrenkreuz für die Hinterbliebenen deutscher Spanienkämpfer ist bestimmt für die nächsten Angehörigen deutscher Freiwilliger, die

   a) gefallen,

   b) in Gefangenschaft verstorben,

   c) verschollen,

   d) tödlich verunglückt,

   c) an den Folgen von Verwundungen, Unglücksfällen sowie durch den besonderen Einsatz bedingt

      und als Kriegs-Dienstbeschädigt anerkannten Krankheiten 

   verstorben sind.

 

Artikel 2

Zum Tragen berechtigt sind die Angehörigen in folgender Reihenfolge:

   a) die Witwe,

   b) der älteste volljährige Sohn, danach die Tochter,

   c) der Vater und danach die Mutter und schließlich,

   d) der Bruder und danach die Schwester.

 

Artikel 3

Das Ehrenkreuz ist das verkleinerte Spanien-Kreuz ohne Schwerter und aus Bronze. Es trägt wie dieses zwischen den Balken das Hoheitszeichen der Luftwaffe.

 

Artikel 4

Das Ehrenkreuz wird am schwarzen, weiß-rot-gelbrot eingefaßten Band auf der linken Brustseite getragen. 

 

Artikel 5

Anträge auf Verleihung des Ehrenkreuzes sind beim Oberkommando der Wehrmacht einzureichen.

Den Anträgen sind polizeiliche Beglaubigungen beizufügen. Die Vorschläge werden vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht ausgestellt und mir durch den Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers vorzulegen.

 

Artikel 6

Für jede Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die als Unterschrift meinen Namen trägt.

 

Artikel 7

Das Ehrenkreuz bleibt nach Ableben im Besitz der Hinterbliebenen als Erinnerungsstück.

 

   Berchtesgaden, den 14. April 1939.

      Der Führer und Reichskanzler

          Adolf Hitler

 

Der Reichsminister des Inneren

Frick

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei

des Führers und Reichskanzlers

Dr. Meißner"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

315

Weitere Informationen: