Die Nahkampfspange

Nahkampfspange in Gold
Geschichte:
Die Nahkampfspange wurde am 25. November 1942 gestiftet. Nach letzten Erkenntnissen sind
403 Goldene Nahkampfspangen an Angehörige des Heeres, der Waffen-SS und der
Luftwaffenfeldverbände verliehen worden.
Verleihungsbestimmung:
In einer Bestimmung des Oberkommandos des Heeres, vom 3. Dezember 1942, heißt es:
1. Die Nahkampfspange wird als Anerkennung dem Soldaten verliehen, der sich vielfach im
Nahkampf "Mann gegen Mann" mit der Waffe in der Hand seiner Aufgabe entsprechend
bewährt hat. Das Infanterie-Sturmabzeichen bleibt unabhängig hiervon mit den zu dessen
Erwerb geforderten Bedingungen bestehen.
2. Die Nahkampfspange wird in drei Stufen verliehen und links 1cm über der Ordenschnalle
getragen. Bei Erwerb einer höheren Stufe ist die vorhergehende abzulegen. Sie bleibt
jedoch im Besitz des Inhabers.
3. Die Bedingungen für die Verleihung sind:
Für die 1. Stufe (Bronze) 15 Nahkampftage
Für die 2. Stufe (Silber) 30 Nahkampftage
Für die 3. Stufe (Gold) 50 Nahkampftage
4. Als Nahkampftage sind anzurechnen:
a) Alle Kampftage, an denen die auszuzeichnenden Kämpfer Gelegenheit fanden, "das
Weiße im Auge des Feindes" zu sehen, d.h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann
gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung gestanden zu haben.
b) Dieses kann also im Großangriff, beim Spähtruppgangunternehmen usw. gegeben sein.
c) Der Ort - bei den Gefechtsvorposten, im Vorfeld, in der H.K.L., in der
Artillerie-Feuerstellung, im rückwärtigen Heeresgebiet (z.B. Partisanenkampf) oder beim
Überfall auf einen Lazarettzug oder eine Versorgungskolonne - spielt dabei keine Rolle.
5. Jeder Soldat, der ungeschützt und zu Fuß in eine unter Ziff. 4 geschilderten Lage
kommt, und sich hier bewährt, hat die Anwartschaft auf die Spange.
6. a) Auf Vorschlag der Kp. Führer, der unverzüglich - möglichst noch am gleichen Tage
mit der Tagesmeldung - abzugeben ist, legen die Kommandeure der Regimenter,
selbst-ständigen Batl. usw. im Tagesbefehl den anzurechnenden Nahkampftag für die
beteiligten Einheiten fest.
b)...
7. ...
8. a) Die Nahkampftage sind ab 1.12.1942 anzurechnen.
b) Um den vielfach bewährten alten Frontkämpfer hier hervorzuheben, können jedoch
bei ununterbrochenem Einsatz im Osten nach dem 22.6.1941
von 15 Monaten bis zu 15 Nahkampftagen
von 12 Monaten bis zu 10 Nahkampftagen
von 8 Monaten bis zu 5 Nahkampftagen
nach durch gewissenhaften Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet
werden.
c) Der Divisions-Kommandeur kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft
keine Gelegenheit zum Nahkampf mehr gegeben ist, die Nahkampfspange verleihen. Hierzu muss
der zu Beleihende für den Erwerb der 1. Stufe mindestens 10 Nahkampftage, der 2. Stufe
mindestens 20 Nahkampftage, der 3. Stufe mindestens 40 Nahkampftage.