Frontflugspangen für Aufklärer


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Frontflugspange für Aufklärer mit Anhänger zur goldenen Frontflugspange

 

Geschichte:

Die Frontflugspange für Aufklärer wurde am 30. Januar 1941 gestiftet. 

Ein Frontflug wird, laut Bestimmung vom 13. August 1943, wie folgt bestimmt:

"Aufklärungsflüge mit einmotorigen Flugzeugen (Jägeraufklärer), die über See in Räume geführt haben, die von der eigenen Küste mindestens 400 km entfernt sind, können ungeachtet der Flugdauer, mit oder ohne Luftfeindberührung, für die Verleihung der Frontflugspange zweifach in Anrechnung gebracht werden."

Am 29. April 1944 heißt es:

"... Außer den Flügen mit Luftfeindberührung können als ein Frontflug im Sinne der Verleihungsbestimmungen gewertet werden: zwei zur Geleitzugsicherung im Rahmen der U-Boot-Jagd oder zum Fühlungshalten im Küstenvorfeld durchgeführte Einsatzflüge, wenn sie im einzelnen eine Gesamtflugdauer von mindestens 2 Stunden aufweisen. Diese Fküge können auch in Räumen über See innerhalb der 100-km-Zone geflogen werden."

 

 

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