(Allgemeines) Sturmabzeichen

 

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Allgemeines Sturmabzeichen mit der Einsatzzahl 100.



Geschichte:


Es zeigte sich nach den ersten Kriegsmonaten, dass ein weiteres Sturmabzeichen nötig ist. Am 1. Juni ordnete der Oberbefehlshaber, Generaloberst von Brauchitsch an: "Für Soldaten aller anderen Waffen, einschließlich der Sturmartillerie, die mit der Infanterie oder Panzern zusammen kämpft, oder im eigenen Verband die Bedingungen des Infanteriesturmabzeichens erfüllen, wird ein besonderes Sturmabzeichen mit Wirkung vom 1. Juni 1940 geschaffen." Das (Allgemeine) Sturmabzeichen konnte somit ab dem 1. Juni 1940 verliehen werden. Am 2. Juli 1943 wurde eine neue Verordnung, durch den Chef-Adjutant der Wehrmacht Oberst Schmundt, für die neu eingeführten Stufen, erlassen: "Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer angreifenden Angehörigen der schweren Waffen die Einführung höherer Stufen genehmigt."

II. Stufe         25
III. Stufe        50
IV. Stufe        75
V. Stufe         100 

Verleihungsbestimmung:

Das Sturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die weder unter die Bestimmungen für Verleihung des Infanteriesturmabzeichens noch unter die Bestimmungen für die Verleihung des Panzerkampfabzeichens fallen und die ab 1. Juni 1940 1. an 3 Sturmangriffen, 2. in vorderster Linie, 3. mit der Waffe in der Hand einbrechend, 4. an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind. Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen sowie Gegenstöße oder Gegenangriffe sind als Sturmangriffe zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben. Für Angehörige der artl. und der Panzerjäger gilt die Ziffer 1 und 3 als erfüllt, wenn sie den Sturmangriff mitvorgetragen und durch den Einsatz ihrer Waffen in vorderster Linie den Einbruch in den feindlichen Stellungen miterzwungen zu haben. Für Angehörige der Sturmgeschützbattr. tritt an Stelle der Ziffer 1 dieser Bestimmung die Ziffer 1 der Verleihungsbestimmung für das Panzerkampfabzeichen.

Für die Stufen gilt:
Stufe II bei 25 anrechnungsfähigen Einsätzen,
Stufe III bei 50 anrechnungsfähigen Einsätzen,
Stufe IV bei 75 anrechnungsfähigen Einsätzen und
Stufe V bei 100 anrechnungsfähigen Einsätzen.

Verleihungsweise:

Das Sturmabzeichen wird durch den Divisionskommandeur verliehen, bei Korps- und Heerestruppen durch den Vorgesetzten im Rang eines Divisionskommandeurs.

 

Besitzurkunde

Trageweise:

Das Sturmabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gemäß H.A.O. (H. Dv. 122) Abschn. B Nr.28, Trageweise Abs. B in und außer Dienst getragen.

 

 

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