Die Wehrkreise im Deutschen Reich

 

Die Wehrkreise (WK) teilten das Gebiet des Deutschen Reiches in Reichsverteidigungsbezirke, die jeweils für die Rekrutierung und die Ausbildung von Teilen der Reichswehr bzw. Wehrmacht verantwortlich waren. In jedem Wehrkreis gab es Dienststellen, die für den Ersatz und die Versorgung dieser Heeresteile zuständig waren. Durch den Versailler Vertrag, der am 28. Juni 1919 geschlossen wurde, war die Stärke und der Aufbau der Reichswehr genau festgelegt, und es wurde begonnen, ein Übergangsheer zu bilden. Nach der Auflösung aller Verbände und Dienststellen des alten Heeres wurden zwei Gruppenkommandos, sieben Divisionen und drei Kavalleriedivisionen formiert.

Bis 1934 gab es sieben Divisionen, die im Oktober desselben Jahres, wie es bereits im Jahre 1932 im A-Plan der Reichswehr vorgesehen war, auf 21 Divisionen aufgestockt wurden. Jede Division war einem der sieben Wehrkreiskommandos zugeordnet und so war der Befehlshaber des Wehrkreises auch gleichzeitig der Divisionskommandeur.

Den Wehrkreiskommandos oblagen u.a. die Leitung des Ersatzwesens, die Vorbereitung der Mobilmachung, die Betreuung und der Einsatz der Landesschützen-Bataillone (hauptsächlich Kriegsgefangenenbewachung), Überwachung der Ausbildung der unterstellten Truppen, Sicherung des Befehlsbereichs bei inneren Unruhen und im Kriege gegen feindliche Unternehmungen sowie Hilfe bei Notständen aller Art.

Wehrkreis I Wehrkreis II Wehrkreis III Wehrkreis IV Wehrkreis V
Wehrkreis VI Wehrkreis VII Wehrkreis VIII Wehrkreis IX Wehrkreis X
Wehrkreis XI Wehrkreis XII Wehrkreis XIII Wehrkreis XVII Wehrkreis XVIII
Wehrkreis XX Wehrkreis XXI      

 

Die Stäbe der Wehrkreiskommandos gliederten sich wie folgt:

Abteilung Ia
Bei der Abteilung Ia handelte es sich um die so genannte Führungsabteilung, die als Vertretung des Chefs des Stabes agierte. Zu ihren Aufgaben gehörten die Reichsverteidigung und der Truppeneinsatz bei Notständen. Außerdem war sie für grundsätzliche Fragen bei den Truppen zuständig und verwaltete die Truppenverwendung.

Abteilung Ia/Ausbildung
Die Hauptaufgabe dieser Abteilung war die Ausbildung. Sie war zuständig für Lehrgänge, Vorträge und Einzelfragen zur Ausbildung der Truppe. Diese Abteilung hatte Anfang der Zwanziger Jahre kaum Relevanz, da der Versailler Vertrag nicht nur die Allgemeine Wehrpflicht verbot, sondern auch sämtliche Wehrschulen schließen ließ. Für die Zuweisung von Sportgeräten war diese Abteilung ebenfalls zuständig.

Abteilung Ia/Luftschutz
Die Hauptaufgabe dieser Abteilung bestand darin, Luftschutzräume und -bunker zu bauen, in denen sich Soldaten und Bevölkerung bei Luftangriffen in Sicherheit bringen konnten.

Abteilung Ib
Hauptaufgabe waren die Grundsatzangelegenheiten der Organisation der dem Wehrkreis unterstellten Truppen und den Zeitfreiwilligenverbänden. Neben Kriegsgliederungen und Stärkenachweisungen gehörten auch die Unterbringung und Verlegung von Truppen (gemeinsam mit Abteilung Ia), die Verwaltung der Truppenübungsplätze sowie der Waffen- und Munitionsdepots dazu.

Abteilung Ic
Diese Abteilung kümmert sich um die innenpolitischen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Lage- und Stimmungsberichte. Auch besondere Vorkommnisse, wie Selbstmorde und Selbstmordversuche, gehörten zum Aufgabengebiet der Abteilung; aber auch die Kontaktpflege zu Parteien, Behörden und der Kirche.

Abteilung Stopi
Der Stabsoffizier für das Pionierwesen plante und baute neue Standorte und Übungsplätze. Diese Abteilung war unter anderem auch mit der Ausbildung von Eisenbahn-Pionieren und Bautruppen beauftragt und versorgte diese mit Spreng- und Zündmitteln.

Wehrkreisverwaltung/Heeresrechnungsamt
Die Wehrkreisverwaltung war für die Koordinierung der verwaltungsmäßigen Abläufe des inneren Dienstes und der Personalangelegenheiten zuständig. Das Heeresrechnungsamt verteilte die Haushaltsmittel für zum Beispiel Verpflegung oder Unterbringung der Truppen.

Wehrkreisarzt
Zu den Aufgaben des Wehrkreisarztes gehörte nicht nur die Fürsorge für die Soldaten und deren Familien, sondern auch die Ausstattung der Truppen mit sanitären Einrichtungen und v.a. die Behandlung von Kranken und Verwundeten in den Lazaretten. Ferner gehörten auch die Obduktion und entsprechende Berichterstellung zu den Aufgaben des Wehrkreisarztes.