Sanitätsflugbereitschaften der Luftwaffe

 

Die Sanitätsflugbereitschaften waren selbständige Einheiten, welche den Luftflotten bzw. den Fliegerkorps zugeteilt waren und die von einem Sanitätsoffizier mit fliegerischer Erfahrung geführt wurden. Ihr regionaler Einsatz erfolgte grundsätzlich nach Maßgabe der betreffenden Luftflotten- bzw. Fliegerkorpsärzten. Der örtliche Einsatz lag in den Händen des Flugbereitschaftsführers. Die Sanitätsflugbereitschaften waren vor allem mit der Junkers Ju 52 sowie Zubringerflugzeugen des Typs Fieseler Fi 156 "Storch" ausgestattet. Eine spezielle Großraum-Sanitätsflugbereitschaft war mit der Messerschmitt Me 323 "Gigant"  ausgestattet. Die Junkers Ju 52 war für ihre Aufgabe als Sanitätsflugzeug mit Tragegestellen zur Aufnahme von 8, später 10 Tragen ausgerüstet. Eine spätere Konfiguration erlaubte das Mitführen von 12 Tragen.

Die Stärke einer Sanitätsflugbereitschaft ergab sich aus dem Kriegsstärkenachweis 5393 (L):

Gruppe Führer 7
  Führer 1
  San. Feldwebel 1
  San. Personal 3
  Kraftfahr-Personal 2
  Kraftfahrzeuge:  
     3 leichte Krad  
     2 leichte PKW  
Flugzeuggruppe 22
  Besatzungen 11
    davon 5 Flugzeugführer  
    davon 3 Bordmechaniker  
    davon 3 Bordfunker  
  Fliegertechnisches Personal 9
    davon 1 Flugzeug-Oberfeldwebel  
    davon 7 Flugzeug-Mechaniker  
    davon 1 Flugmotorenschlosser  
  Navigationstrupp 2
    davon 1 Flugzeug-Oberfeldwebel  
    davon 1 Mann  
  Flugzeuge:  
     3 Transportflugzeuge (Ld)  
     2 Verbindungsflugzeuge  

Die ersten Sanitätsbereitschaften wurden noch vor Kriegsausbruch bei den jeweiligen Luftgaukommandos aufgestellt. Im Mai 1941 folgte in Vorbereitung auf den Rußlandfeldzug die Aufstellung von fünf weiteren Sanitätsflugbereitschaften. Bis Kriegsende folgte noch die Aufstellung einer Großraum-Sanitätsflugbereitschaft sowie einer Sanitätsflugbereitschaft z.b.V. Die Zahl der aufgestellten Sanitätsflugbereitschaften beträgt 17.