Verkehrs-Regelungs-Bataillone



Während des Polenfeldzuges hatte sich herausgestellt, daß die vorhandenen Feldgendarmerie-Kräfte und die truppeneigenen Kradmeldezüge für die Sicherstellung weiträumiger, schneller Marschbewegungen großer motorisierter Truppenverbände nicht ausreichten. Die Heeresführung erkannte die Notwendigkeit eigener, von den Großverbänden unabhängiger Verkehrsregelungstruppen, die entlang der Hauptmarschstraßen ausschließlich für Verkehrsaufgaben zuständig waren und nicht, wie die Feldgendarmerie, mit einer Vielzahl anderer militärpolizeilicher Aufgaben belastet wurden.
So kam es im Herbst 1939 im Zuge der erheblichen Vermehrung der Panzerdivisionen auch zur Aufstellung von Verkehrsregelungsbataillonen. Jedes Bataillon hatte 2 Kompanien zu je 150 Mann, dazu einen kleinen Bataillons-Stab. Die Verkehrsregelungs-Bataillone waren vollmotorisiert, Ausstattung vor allem mit Pkw und Krädern. Als Kennzeichen trugen die Soldaten am linken Oberarm eine rot-orangefarbene Armbinde mit der Aufschrift „Verkehrsaufsicht“.

Es wurde angestrebt, jeder Armee ein Verkehrsregelungs-Btl zuzuteilen, der Einsatz erfolgte nach Weisung des Stabsoffiziers der Feldgendarmerie beim Armeeoberkommando. Zusätzlich konnten auch Stabsoffiziere der Feldgendarmerie als Straßenkommandanten für wichtige Straßenabschnitte eingeteilt werden, denen dann alle Verkehrsregelungskräfte in ihrem Abschnitt unterstanden.
Die Verkehrsregelungs-Btl dürften zu den kurzlebigsten Truppenteilen der Wehrmacht gehört haben. Bereits im Sommer 1942 wurden alle diese Bataillone wegen Personalproblemen aufgelöst und auf die Feldgendarmerie-Abteilungen verteilt.

Das Fehlen von Verkehrsregelungs-Einheiten der oberen Truppenführung machte sich bei den großen Rückzügen des Jahres 1944 in Frankreich und Rußland unangenehm bemerkbar. In diesen Krisensituationen waren die Feldgendarmerietrupps der Divisionen und Korps bei ihren Verbänden gebunden, die Feldgendarmerie-Abteilungen der Armeen waren mit Masse zu Sicherungsaufgaben und zur Aufrechterhaltung der Disziplin in den rückwärtigen Gebieten eingesetzt, da mit dem Zusammenbrechen der Fronten ein rapides Nachlassen der Disziplin einherging. Für die Koordinierung der Marschbewegungen der zurückflutenden Verbände standen somit ungebundene Verkehrsführungskräfte kaum zur Verfügung. Einzelne Heeresgruppen behalfen sich mit der Aufstellung kurzlebiger „Straßenordnungs-Kommandos“ aus zusammengefaßten Feldgendarmeriekräften unter Führung eines Feldgendarmerie-Stabsoffiziers. (Nachgewiesen z.B. bei der HGr. Mitte 1944)
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Es bestanden folgende Verkehrs-Regelungs-Bataillone:

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 751
Aufgestellt 28.10.1939 im WK V zu 2 Kpn; Sommer 1942 aufgelöst.
Einsatz: Frankreich, Rußland-Nord (16.Armee).

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 752                                
Aufgestellt 30.10.1939 im WK VI zu 2 Kpn; aufgelöst 8.6.1942 in Rshew.
Einsatz: Frankreich, Mittelrußland (9.Armee)

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 753                                
Aufgestellt 30.10.1939 im WK VI zu 2 Kpn; 11.3. 1942 aufgelöst und zur Auffüllung von Feldgendarmerie-Abteilungen bei der 18. Armee und HGr. Mitte verwandt.
Einsatz: Frankreich (4. Armee, Korück 580); Rußland-Nord (18. Armee)

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 754                                
Aufgestellt 28.10.1939 im WK IX zu 2 Kpn; Sommer 1942 aufgelöst.
Einsatz: Frankreich, Rußland-Mitte (4. Armee)       

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 755                                
Aufgestellt 26.10.1939 im WK IX  zu 2 Kpn; 14.5.1942 in Mittelrußland aufgelöst; die 1. Kp wurde der Feldgend. Abt 591 als Feldgend.Kp 755 angegliedert.
Einsatz: Frankreich (Gruppe v. Kleist); 1941 Mittelrußland (2. Pz.Gruppe /Armee)

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 756                                
Aufgestellt 26.10.1939 im WK IX  zu 2 Kpn; 8.9.1942 beim Befehlshaber der Krim aufgelöst; die 1. Kp bildete die Feldgendarmerie-Kp 756
Einsatz: Frankreich, April 1941 bei 12. Armee – Balkan, Sommer 1941 Südrußland -11.Armee

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 757        
Aufgestellt 29.10.1939 im WK IX zu 2 Kpn; 1.8. 1942 aufgelöst durch AOK 2 in Mittelrußland; die 1. Kp bildete die 1. /Feldgend.Abt. 698; sonst zur Auffüllung der Feldgend.Abt. 581 verwandt.
Einsatz: Frankreich (12. Armee); 1941 Mittelrußland (2. Armee, Korück 580); 1942 Südrußland

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 758                               
Aufgestellt 30.10.1939 im WK X zu 2 Kpn; 20.4.1942 in Smolensk aufgelöst.
Einsatz: Frankreich; 1941 Nord- und Mittelrußland (PzGruppe 4, 2. Armee)

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 759                                
Aufgestellt 30.10.1939 im WK X  zu 2 Kpn; 22.7.1942 aufgelöst; die 1. Kp bildete die 3./Feldgend.Abt. 698; der Rest wurde zur Auffüllung der Feldgend.Abt. 571 verwandt.
Einsatz: Frankreich; 1941 Südrußland (6.Armee)

<>Verkehrs-Regelungs-Btl 760                                
Aufgestellt 29.10.1939 im WK XIII zu 2 Kpn; 3.6.1942 in Südrußland beim AOK 17 aufgelöst; die 1. Kp bildete die 2./Feldgend.Abt. 698; der Rest wurde als Feldgendarmerie-Kp 760 der Feldgend.Abt. 693 als 4. Kp zugeteilt.
Einsatz: Frankreich (2. Armee); April 1941 bei 12. Armee - Balkan. 1941 Südrußland (17. Armee)

Literatur:
<>Böckle, Karlheinz: Feldgendarmen - Feldjäger – Militärpolizisten. Stuttgart 1987.
Center of Military History, US Army (Hrsg.): German Armored Trafic Control During the Russian Campaign - CMH Pub 104-17 (Facsimile Edition). Washington D.C. 1989.
<>Fritz, H.W.: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung großer Truppenbewegungen. Lehren aus dem 2. Weltkrieg, dargestellt anhand eines ausgewählten Beispiels. (Jahresarbeit FüAkBw, 1987,             DOKZENTBw RB 3634).
Oberkommando des Heeres (Hrsg.): Merkblatt Marsch und Verkehrsregelung. (Gültig für alle Waffen). Berlin 1940

© Jörg Wurdack, April 2003