Der General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine
(
Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.)

 

Die Dienststelle des Generals der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine wurde am 1. Februar 1939 gebildet, nachdem am 31. Januar 1939 das Luftwaffenkommando (See) aufgelöst worden war. Der General war als Verbindungsoffizier im Oberkommando der Marine zum Oberbefehlshaber der Luftwaffe geschaffen. Er unterstand dem Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe unmittelbar. In seiner Eigenschaft als General der Luftwaffe beim Ob.d.M. war er Berater in allen Luftwaffenangelegenheiten. Im Kriegsfall sollte er in Führungsangelegenheiten unterstützen. Der General war Befehlshaber der Marinefliegerverbände und damit Truppenvorgesetzter dieser Verbände. Er war gleichzeitig Luftwaffen-Inspekteur der Marinefliegerverbände (L. In. 8) und als solcher dem Chef des Ausbildungswesens unterstellt.
Zu seinen Aufgaben gehörten:
- Er leitete verantwortlich die Ausbildung der ihm unterstellten Einheiten nach Weisung des Chefs des Ausbildungswesens
- Er traf im Einvernehmen mit dem Generalstab der Luftwaffe (und der Seekriegsleitung) die Einsatzvorbereitung seiner Verbände
- Er überwachte monatlich ihre Mob.-Vorarbeiten
- Er überwachte die Einsatzbereitschaft und stellte im Benehmen mit dem Generalquartiermeister die Versorgung seiner Einheiten sicher
- Er war Berater des Ob.d.M. in allen Luftwaffenangelegenheiten und als soclher Verbindungsorgan zwischen dem Ob.d.M. und dem Ob.d.L.
Er unterrichtete sich fortlaufend über Taktik und Technik der Kriegsmarine und hatte seine Erfahrungen bei der Ausbildung der Marinefliegerverbände zu erweitern. Er hatte Vorschläge für gemeinsame Übungen beider Wehrmachtteile zu machen, für die gemeinsame Ausbildung der Truppe zu sorgen und für die Gestaltung des Unterrichts über Luftwaffenfragen bei den Lehranstalten der Kriegsmarine.
- Er war berechtigt, an Übungen, Lehrgängen und Reisen der Kriegsmarine teilzunehmen.
- Bei Schluss besprechungen der Kriegsmarine vertrat er die Ansicht des Ob.d.L., bei solchen der Luftwaffe die des Ob.d.M.
- Der Generalstabsoffizier der Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung war ihm truppendienstlich unterstellt.
- Er war Gerichtsherr 2. Instanz.
Am 14. Juli 1942 entfiel die Aufgabe als Berater des Ob.d.M. in Einsatz- und Führungsfragen der der Kriegsmarine taktisch unterstellten Einheiten der Luftwaffe. Diese Aufgabe wurde fortan durch den Generalstabsoffizier der Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung wahrgenommen.
Mit Dienstanweisung vom 14. Juli 1942 wurden die Unterstellungsverhältnisse des General der Luftwaffe beim Ob.d.M. neu geregelt:
I. Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M unterstand mit den ihm unterstellten Einheiten und Dienststellen in jeder Beziehung dem R.d.L.u.Ob.d.L. Er hatte die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals gem. L.Dv. 3.

II. Dem Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. unterstanden:
a) in jeder Hinsicht:
- der Inspizient b. Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.
- die Luftzeuggruppe See mit den diesen unterstellten Dienststellen
- das Kommando der Schiffe und Boote der Luftwaffe mit den diesen unterstellten Dienststellen
- die Luftwaffen-Sanitäts-Abteilung des Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. mit den dieser unterstellten Dienststellen
b) hinsichtlich Schiffsbetreuung und in Besatzungsangelegenheiten:
- die Seenotdienstführer
c) in Nachschubangelegenheiten bezügl. Personal und Material:
- sämtliche mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände der Luftwaffe
- die Lufttransportstaffel (See) 222
- die Seeflugzeuge der Luftdienstverbände
- die Bordflieger- und Trägerverbände
- die Schiffe und Boote der Luftwaffe
- die Bootsgruppen der Seefliegerhorste
d) ausbildungsmäßig hinsichtlich der Förderung in der Zusammenarbeit mit der Kriegsmarine:
- die Bordfliegerstaffeln
- die Trägerverbände
e) Ferner waren unterstellt:
- Alle Verbände der Luftwaffe bezüglich der in diese Verbände versetzten Beobachter (M), die Kurierstaffel O.K.M., truppendienstlich die Bordfliegergruppe 1. / 196 und die Trägerverbände

III. Aufgaben
a) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist der Berater des Ob.d.M. in allen Luftwaffenangelegenheiten, die sich nicht auf Einsatz- und Führungsaufgaben und operative Zusammenarbeit Luftwaffenführungsstab / Seekriegsleitung beziehen. Letztere Aufgabe sowie die Beratung des Ob.d.M. in laufenden Angelegenheiten nicht grundsätzlicher Bedeutung werden durch den Gen.St.Offizier der Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung wahrgenommen. Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. übernimmt die Durchführung der personellen und materiellen Ausrüstung der Bordflieger- und Trägerflugzeugverbände nach Weisungen, die durch den Luftwaffenführungsstab in Einvernehmen mit der Seekriegsleitung erlassen werden.
Er gibt Vorschläge und Anträge hinsichtlich der Ausbildung der Bordflieger- und Träger-Flugzeugverbände an den Chef A.W. und ist bei gemeinsamen Übungen zwischen Luftwaffe und Kriegsmarine Leiter von Seiten der Luftwaffe.
b) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist die Fachdienststelle des Generalstabes für die Organisation der mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände für die Organisation der mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände (mit Ausnahme des Seenotdienstes), der Trägerverbände und für die laufenden Angelegenheiten der Bodenorganisation See. Zur Durchführung dieser Aufgabe halt der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.enge Verbindung mit den Luftgaukommandos der Küstenbereiche, deren "Qu 2 See" die Verbindungsorgane zum Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. sind.
c) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. steuert die Nachschubtransporte über See nach den Weisungen des Generalquartiermeisters, sofern es sich um den Einsatz luftwaffeneigener bzw. von der Luftwaffe gecharterter Schiffe handelt.
d) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist die Fachdienststelle des R.d.L.u.Ob.d.L. für alle Schifffahrtsangelegenheiten der Luftwaffe; in Schiffstransportfragen jedoch nur, soweit es sich um luftwaffeneigene bzw. von der Luftwaffe gecharterte Schiuffe handelt.
e) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. wirkt mit bei der Besatzung derjenigen Einheiten und Dienststellen der Luftwaffe, die mit seefliegerisch und seemännisch vorgebildetem Personal besetzt werden müssen.
f) Dem Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. obliegt die personelle und technische Betreuung der Seefliegerhorstwerften in Einvernehmen mit den territorial zuständigen Luftgaukommandos.
g) Nach den Weisungen des Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. wird der materielle Nachschub durch die Luftzeuggruppe See durchgeführt. Der materielle Nachschub umfasst:
   1) Im Reichsgebiet: Die Versorgung der Seefliegerhorste und anderen Dienststellen mit Seeflugzeugen, Seeluftgerät, FL.W.B., Flugbetriebsstoffen, Abwurf- und Bordwaffenmunition sowie Handwaffen. Außer den Seefliegerhorsten werden mit Fl.Betriebsstoffen einige an der Küste und auf Inseln gelegene Landhorste versorgt
   2) Im besetzten Gebiet: Die Versorgung mit Seeflugzeugen, Seeluftgerät, FL.W.B. Nach Weisung des Generalquartiermeisters werden Betriebsstoff, Gerät, Waffen und Munition auf dem Schiffstransportwege in die besetzten Gebiete zugeführt.

Trotz der o.g. Fülle an Aufgaben war die Machtbefugnis des Generals der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine immer geringer geworden. Große Teile der Küstenfliegerstaffeln waren 1940 den Luftflotten zugeführt worden. Spätestens mit dem Abzug der Küstenfliegergruppe 506 im Oktober 1941 und der letzten rudimentären bestände der Seeluftstreitkräfte im Verlauf des Jahres 1942 aus der taktischen Unterstellung unter die Kriegsmarine sowie mit der Unterstellung des Führers der Seeluftstreitkräfte (F.d.Luft) unter die Luftflotte 3 am 7. April 1942 und der Auflösung der Luftwaffeninspektion 8 wenige Monate später war eine Daseinsberechtigung nicht mehr gegeben, zumal aus der Dienststelle bereits die Seenotinspektion (In 16), der Bevollmächtigte für das Lufttorpedowesen und der Luftmineninspizient hervorgegangen waren. Selbst der Stelleninhaber, General der Flieger Hans Ritter sah nach seiner 1942 erfolgten Ausschaltung aus den Mangels Flugzeugen sowieso unbedeutend gewordenen Einsatz- und Führungsaufgaben der der Marine taktisch unterstellten Luftwaffenverbände keine ausreichende Existenzberechtigung mehr für seine Dienststelle und schlug schon Anfang März 1941 deren Auflösung und 1942 deren Zusammenfassung mit der Inspektion des Seeflugwesens (In 8) - von der sie erst im Januar 1941 getrennt worden war - und der Inspektion des Seenotdienstes zu einer zentralen militärischen Fachdienststelle vor. Göring und Raeder wünschten jedoch ausdrücklich ein Fortbestehen der Dienststelle, letzterer in der Hoffnung, daß ihm bei größeren Seeoperationen wieder Luftstreitkräfte zugeführt werden könnten, aber auch als Dienststelle für die Sammlung und Auswertung von Erfahrungen im Luftkrieg über See und in Zusammenarbeit zwischen Luftwaffe und Marine.
Nach einem weiteren, vergeblichen Anlauf 1943 wurde die Dienststelle am 29. August 1944 endlich mit den ihm unterstehenden Dienststellen des Inspizienten See, der Luftzeuggruppe See und der Luftwaffensanitätsabteilung sowie die Luftwaffeninspektion 16 aufgelöst und aus den Stäben des Generals der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine und der Luftzeuggruppe (zu je 50%) der General des Seewesens der Luftwaffe gebildet.

 

General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine:

1. Februar 1939 Generalleutnant Hans Ritter


Literatur und Quellen:

Handbuch zur Militärgeschichte 1648 - 1939, 8. Lieferung, VII: Wehrmacht und Nationalsozialismus 1933 - 1945

Karl-Heinz Völker: Die deutsche Luftwaffe 1933 - 1939 - Aufbau, Führung und Rüstung der Luftwaffe sowie die Entwicklung der deutschen Luftkriegstheorie, Deutsche Verlagsanstalt 1967

Kriegstagebuch der Seekriegsleitung 1939 - 1945, Teil A. Verlag E.S.Mittler & Sohn

Horst Boog: Die deutsche Luftwaffenführung 1935 - 1945 - Führungsprobleme, Spitzengliederung, Generalstabsausbildung, Deutsche Verlagsanstalt 1982