Der General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine
(Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.)
Die Dienststelle des Generals der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine
wurde am 1. Februar 1939 gebildet, nachdem am 31. Januar 1939 das
Luftwaffenkommando (See) aufgelöst worden war. Der General war als
Verbindungsoffizier im Oberkommando der Marine zum Oberbefehlshaber der
Luftwaffe geschaffen. Er unterstand dem Reichsminister der Luftfahrt und
Oberbefehlshaber der Luftwaffe unmittelbar. In seiner Eigenschaft als General
der Luftwaffe beim Ob.d.M. war er Berater in allen Luftwaffenangelegenheiten.
Im Kriegsfall sollte er in Führungsangelegenheiten unterstützen. Der General war Befehlshaber der Marinefliegerverbände und damit
Truppenvorgesetzter dieser Verbände. Er war gleichzeitig Luftwaffen-Inspekteur
der Marinefliegerverbände (L. In. 8) und als solcher dem Chef des
Ausbildungswesens unterstellt.
Zu seinen Aufgaben gehörten:
- Er leitete verantwortlich die Ausbildung der ihm unterstellten Einheiten nach
Weisung des Chefs des Ausbildungswesens
- Er traf im Einvernehmen mit dem Generalstab der Luftwaffe (und der
Seekriegsleitung) die Einsatzvorbereitung seiner Verbände
- Er überwachte monatlich ihre Mob.-Vorarbeiten
- Er überwachte die Einsatzbereitschaft und stellte im Benehmen mit dem
Generalquartiermeister die Versorgung seiner Einheiten sicher
- Er war Berater des Ob.d.M. in allen Luftwaffenangelegenheiten und als soclher
Verbindungsorgan zwischen dem Ob.d.M. und dem Ob.d.L.
Er unterrichtete sich fortlaufend über Taktik und Technik der Kriegsmarine und
hatte seine Erfahrungen bei der Ausbildung der Marinefliegerverbände zu
erweitern. Er hatte Vorschläge für gemeinsame Übungen beider Wehrmachtteile zu
machen, für die gemeinsame Ausbildung der Truppe zu sorgen und für die
Gestaltung des Unterrichts über Luftwaffenfragen bei den Lehranstalten der
Kriegsmarine.
- Er war berechtigt, an Übungen, Lehrgängen und Reisen der Kriegsmarine
teilzunehmen.
- Bei Schluss besprechungen der Kriegsmarine vertrat er die Ansicht des Ob.d.L.,
bei solchen der Luftwaffe die des Ob.d.M.
- Der Generalstabsoffizier der Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung war ihm
truppendienstlich unterstellt.
- Er war Gerichtsherr 2. Instanz.
Am 14. Juli 1942 entfiel die Aufgabe als Berater des Ob.d.M. in Einsatz- und
Führungsfragen der der Kriegsmarine taktisch unterstellten Einheiten der
Luftwaffe. Diese Aufgabe wurde fortan durch den Generalstabsoffizier der
Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung wahrgenommen.
Mit Dienstanweisung vom 14. Juli 1942 wurden die Unterstellungsverhältnisse des
General der Luftwaffe beim Ob.d.M. neu geregelt:
I. Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M unterstand mit den ihm unterstellten Einheiten und
Dienststellen in jeder Beziehung dem R.d.L.u.Ob.d.L. Er hatte die Dienststellung
und Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals gem. L.Dv. 3.
II. Dem Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. unterstanden:
a) in jeder Hinsicht:
- der Inspizient b. Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.
- die Luftzeuggruppe See mit den diesen unterstellten Dienststellen
- das Kommando der Schiffe und Boote der Luftwaffe mit den diesen unterstellten
Dienststellen
- die Luftwaffen-Sanitäts-Abteilung des Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. mit den dieser
unterstellten Dienststellen
b) hinsichtlich Schiffsbetreuung und in Besatzungsangelegenheiten:
- die Seenotdienstführer
c) in Nachschubangelegenheiten bezügl. Personal und Material:
- sämtliche mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände der Luftwaffe
- die Lufttransportstaffel (See) 222
- die Seeflugzeuge der Luftdienstverbände
- die Bordflieger- und Trägerverbände
- die Schiffe und Boote der Luftwaffe
- die Bootsgruppen der Seefliegerhorste
d) ausbildungsmäßig hinsichtlich der Förderung in der Zusammenarbeit mit der
Kriegsmarine:
- die Bordfliegerstaffeln
- die Trägerverbände
e) Ferner waren unterstellt:
- Alle Verbände der Luftwaffe bezüglich der in diese Verbände versetzten
Beobachter (M), die Kurierstaffel O.K.M., truppendienstlich die
Bordfliegergruppe 1. / 196 und die Trägerverbände
III. Aufgaben
a) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist der Berater des Ob.d.M. in allen
Luftwaffenangelegenheiten, die sich nicht auf Einsatz- und Führungsaufgaben und
operative Zusammenarbeit Luftwaffenführungsstab / Seekriegsleitung beziehen.
Letztere Aufgabe sowie die Beratung des Ob.d.M. in laufenden Angelegenheiten
nicht grundsätzlicher Bedeutung werden durch den Gen.St.Offizier der Luftwaffe
im Stabe der Seekriegsleitung wahrgenommen. Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. übernimmt die
Durchführung der personellen und materiellen Ausrüstung der Bordflieger- und
Trägerflugzeugverbände nach Weisungen, die durch den Luftwaffenführungsstab in
Einvernehmen mit der Seekriegsleitung erlassen werden.
Er gibt Vorschläge und Anträge hinsichtlich der Ausbildung der Bordflieger- und
Träger-Flugzeugverbände an den Chef A.W. und ist bei gemeinsamen Übungen
zwischen Luftwaffe und Kriegsmarine Leiter von Seiten der Luftwaffe.
b) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist die Fachdienststelle des Generalstabes für die
Organisation der mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände für die Organisation
der mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände (mit Ausnahme des Seenotdienstes),
der Trägerverbände und für die laufenden Angelegenheiten der Bodenorganisation
See. Zur Durchführung dieser Aufgabe halt der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.enge Verbindung
mit den Luftgaukommandos der Küstenbereiche, deren "Qu 2 See" die
Verbindungsorgane zum Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. sind.
c) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. steuert die Nachschubtransporte über See nach den
Weisungen des Generalquartiermeisters, sofern es sich um den Einsatz
luftwaffeneigener bzw. von der Luftwaffe gecharterter Schiffe handelt.
d) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist die Fachdienststelle des R.d.L.u.Ob.d.L. für alle
Schifffahrtsangelegenheiten der Luftwaffe; in Schiffstransportfragen jedoch nur,
soweit es sich um luftwaffeneigene bzw. von der Luftwaffe gecharterte Schiuffe
handelt.
e) Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. wirkt mit bei der Besatzung derjenigen Einheiten und
Dienststellen der Luftwaffe, die mit seefliegerisch und seemännisch
vorgebildetem Personal besetzt werden müssen.
f) Dem Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. obliegt die personelle und technische Betreuung der
Seefliegerhorstwerften in Einvernehmen mit den territorial zuständigen
Luftgaukommandos.
g) Nach den Weisungen des Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. wird der materielle Nachschub durch
die Luftzeuggruppe See durchgeführt. Der materielle Nachschub umfasst:
1) Im Reichsgebiet: Die Versorgung der Seefliegerhorste und anderen
Dienststellen mit Seeflugzeugen, Seeluftgerät, FL.W.B., Flugbetriebsstoffen,
Abwurf- und Bordwaffenmunition sowie Handwaffen. Außer den Seefliegerhorsten
werden mit Fl.Betriebsstoffen einige an der Küste und auf Inseln gelegene
Landhorste versorgt
2) Im besetzten Gebiet: Die Versorgung mit Seeflugzeugen,
Seeluftgerät, FL.W.B. Nach Weisung des Generalquartiermeisters werden
Betriebsstoff, Gerät, Waffen und Munition auf dem Schiffstransportwege in die
besetzten Gebiete zugeführt.
Trotz der o.g. Fülle an Aufgaben war die Machtbefugnis des Generals der
Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine immer geringer geworden. Große Teile
der Küstenfliegerstaffeln waren 1940 den Luftflotten zugeführt worden.
Spätestens mit dem Abzug der Küstenfliegergruppe 506 im Oktober 1941 und der
letzten rudimentären bestände der Seeluftstreitkräfte im Verlauf des Jahres 1942
aus der taktischen Unterstellung unter die Kriegsmarine sowie mit der
Unterstellung des Führers der
Seeluftstreitkräfte (F.d.Luft) unter die Luftflotte 3 am 7. April 1942 und
der Auflösung der Luftwaffeninspektion 8 wenige Monate später war eine
Daseinsberechtigung nicht mehr gegeben, zumal aus der Dienststelle bereits die
Seenotinspektion (In 16), der Bevollmächtigte für das Lufttorpedowesen und der
Luftmineninspizient hervorgegangen waren. Selbst der Stelleninhaber, General der
Flieger Hans Ritter sah nach seiner 1942 erfolgten Ausschaltung aus den Mangels
Flugzeugen sowieso unbedeutend gewordenen Einsatz- und Führungsaufgaben der der
Marine taktisch unterstellten Luftwaffenverbände keine ausreichende
Existenzberechtigung mehr für seine Dienststelle und schlug schon Anfang März
1941 deren Auflösung und 1942 deren Zusammenfassung mit der Inspektion des
Seeflugwesens (In 8) - von der sie erst im Januar 1941 getrennt worden war - und
der Inspektion des Seenotdienstes zu einer zentralen militärischen
Fachdienststelle vor. Göring und Raeder wünschten jedoch ausdrücklich ein
Fortbestehen der Dienststelle, letzterer in der Hoffnung, daß ihm bei größeren
Seeoperationen wieder Luftstreitkräfte zugeführt werden könnten, aber auch als
Dienststelle für die Sammlung und Auswertung von Erfahrungen im Luftkrieg über
See und in Zusammenarbeit zwischen Luftwaffe und Marine.
Nach einem weiteren, vergeblichen Anlauf 1943 wurde die Dienststelle am 29.
August 1944 endlich mit den ihm unterstehenden Dienststellen des Inspizienten
See, der Luftzeuggruppe See und der Luftwaffensanitätsabteilung sowie die
Luftwaffeninspektion 16 aufgelöst und aus den Stäben des Generals der Luftwaffe
beim Oberbefehlshaber der Marine und der Luftzeuggruppe (zu je 50%) der General
des Seewesens der Luftwaffe gebildet.
General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine:
1. Februar 1939 Generalleutnant Hans Ritter
Literatur und Quellen:
Handbuch zur Militärgeschichte 1648 - 1939, 8. Lieferung, VII: Wehrmacht und Nationalsozialismus 1933 - 1945
Karl-Heinz Völker: Die deutsche Luftwaffe 1933 - 1939 - Aufbau, Führung und Rüstung der Luftwaffe sowie die Entwicklung der deutschen Luftkriegstheorie, Deutsche Verlagsanstalt 1967
Kriegstagebuch der Seekriegsleitung 1939 - 1945, Teil A. Verlag E.S.Mittler & Sohn
Horst Boog: Die deutsche Luftwaffenführung 1935 - 1945 - Führungsprobleme, Spitzengliederung, Generalstabsausbildung, Deutsche Verlagsanstalt 1982