Marinelager

Während des Zweiten Weltkriegs waren sowohl das Oberkommando der Wehrmacht als auch das Oberkommando des Heeres für Kriegsgefangenenfragen zuständig. Dabei unterstanden alle Kriegsgefangenenlager im Reichsgebiet dem OKW, während die Lager im Operationsgebiet dem Generalquartiermeister im Generalstab des Heeres unterstanden. Die Kriegsgefangenenlager der Luftwaffe unterstanden dem Oberkommando der Luftwaffe, die der Marine dem Oberkommando der Kriegsmarine. Für verschiedene Aufgaben gab es unterschiedliche Lagertypen:
Gefangen genommene Soldaten wurden entwaffnet und nach Soldaten und Unteroffizieren / Mannschaften getrennt. Anschließend wurden sie von der kämpfenden Truppe in kurz hinter der Front eingerichtete Kriegsgefangenen-Auffanglager (Auflag) oder Armee-Kriegsgefangenensammelstellen (AGSST) gebracht. Die Kriegsgefangenensammelstellen unterstanden dem Kommandanten des rückwärtigen Heeresgebietes (Korück), die Bewachung erfolgte durch die Feldgendarmerie  und Wachsoldaten des Heeres. Von den Sammelstellen kamen die Kriegsgefangenen dann in Durchgangslager (Dulag) im rückwärtigen Heeresgebiet, die im Verantwortungsbereich der jeweiligen Sicherungsdivision lagen. Nach dem Beginn des Rußlandfeldzuges erfüllten die Dulags, ihrem Charakter als zumeist rasch improvisierte „Unterkünfte“ bzw. vorübergehende „Verwahrungsstellen“ entsprechend, oft nicht einmal primitivste hygienische Voraussetzungen. Infolge der Überbelegungen durch die riesige Zahl an eingebrachten Gefangenen, vor allem aber aufgrund der deutscherseits zur Verfügung gestellten äußerst geringen Nahrungsmengen, wiesen die Dulags im ersten Jahr des Kriegs gegen Rußland eine erschreckend hohe Sterblichkeit unter den gefangen genommenen Soldaten der Roten Armee auf. Auf Anordnung Hermann Görings sollte die Verpflegung der „bolschewistischen Gefangenen“ keine Rücksicht auf völkerrechtliche Verträge nehmen; Essen erhalte nur, wer für Deutschland arbeite. Diese Situation besserte sich erst mit dem Übergang vom Bewegungs- zum Stellungskrieg, der zu einem weitgehenden Verschwinden der Unterschiede zwischen Dulags und Stalags führte. Die Dulags wurden nun ebenfalls zu ortsfesten Einrichtungen, die einen mehr oder minder großen Stamm an Kriegsgefangenen aufwiesen, der nun auch entsprechend bessere „Betreuung“ erfuhr.
Neben den Dulags gab es noch die Front-Stammlager (Frontstalag), in welchen gefangene Soldaten aller Dienstgrade registriert und nach kurzer Zeit ihrem Bestimmungsort zugeführt wurden. In den Durchgangslagern und Frontstalags ging die Zuständigkeit an den Kriegsgefangenen dann auf das OKH über, welches den Weitertransport in die Offiziers- und Mannschaftslager im Reichsgebiet organisierte. Dieses System hatte sich in den ersten Kriegsmonaten in Polen, Frankreich, Norwegen und dem Balkan bewährt. Mit Beginn des Rußlandfeldzuges mit seinen riesigen Raumgewinnen in den ersten Monaten kam dieses System an seine Grenzen und darüber hinaus. Zudem war der Krieg gegen Rußland von Beginn an als Vernichtungskrieg geplant, bei dem die Rechte der Kriegsgefangenen massiv beschnitten wurden. Auf dem Weg in die Durchgangslager und dann in die Stamm- oder Offizierslager wurden tausende Rotarmisten von den Begleitmannschaften erschossen. In vielen Lagern wurden die Ankömmlinge sich selbst überlassen, mussten unter freiem Himmel oder in selbstgegrabenen Erdhöhlen wohnen, erhielten zu wenig Nahrung und keine oder kaum ärztlich-medizinische Versorgung. Bis September 1941 waren die Tagesrationen noch relativ ausreichend, danach kürzten die Militärspitzen die Zuteilungen erheblich. Die Gründe dafür waren der unerwartet ausgebliebene Blitzsieg, der mangelnde Nachschub für das eigene Heer, das in den eroberten Gebieten zu wenig Lebensmittel vorfand, mangelnde Transportkapazitäten und eine speziell Ende 1941 einsetzende allgemeine Versorgungskrise, der bevorstehende Winter und Hitlers anfängliches Verbot, sowjetische Gefangene ins Reich zu transportieren. Hermann Göring wollte die Stimmung der deutschen Bevölkerung nicht durch das Ausbleiben von Getreidelieferungen gefährden und behauptete wahrheitswidrig am 16. September 1941, man sei bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen im Gegensatz zur Verpflegung anderer Gefangener „an keine internationalen Verpflichtungen gebunden“: „Ihre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen für uns richten.“ Tatsächlich galt Artikel 82 des Genfer Abkommens von 1929, das Deutschland 1934 unterzeichnet hatte, auch für Feindstaaten, die dem Vertrag nicht beigetreten waren. Doch Anfang Oktober 1941 verfügte Generalquartiermeister Eduard Wagner: „Nichtarbeitende Kriegsgefangene in den Gefangenenlagern haben zu verhungern. Arbeitende Kriegsgefangene können im Einzelfalle auch aus Heeresbeständen ernährt werden.“ Damit erhielten gerade die schon geschwächten, arbeitsunfähigen Rotarmisten, deren Anteil in den Folgemonaten sprunghaft anstieg, nicht mehr genug tägliche Nahrung. Die Folgen zeigten sich vor allem in den Stammlagern: Von Oktober 1941 bis Mai 1942 starben wahrscheinlich bis zu zwei von 3,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, mindestens 850.000 davon in der Obhut des Heeres vor Verlegung in das Hinterland.

Die einzelnen Kriegsgefangenenlager waren auf die Wehrkreise verteilt und unterstanden dem jeweiligen Kommandeur oder General des Kriegsgefangenenwesens im Wehrkreiskommando. Dieser unterstand dem Wehrkreisbefehlshaber und dieser wiederum dem Befehlshabers des Heimat- und Ersatzheeres. In den Offiziersstammlagern (Offlag) und den Mannschaftsstammlagern (Stalag) verblieben die Kriegsgefangenen bis zu ihrer endgültigen Entlassung. In den Wehrkreisen gab es zwei Arten von Lagerbezeichnungen: Im Normalfall waren die Lager mit der römischen Ziffer für den Wehrkreis und einem laufenden Buchstaben versehen. So war das Stalag Ia das erste im Wehrkreis I aufgestellte Mannschaftstammlager, das Oflag II C war das dritte im Wehrkreis II gebildete Offiziersstammlager. Außerdem gab des Lager mit arabischen Nummern (z.B. Stalag 56), die keinem festen geographischen Ort zugeordnet werden konnten und die oftmals außerhalb der Wehrkreise betrieben wurden.
Die Luftwaffe betrieb eigene Stammlager-Luft (Stalag Luft), die Kriegsmarine Marinekriegsgefangenen- und Marineinternierungslager (Marlag / Milag).
Um die Arbeitskraft der Kriegsgefangenen auszubeuten, wurden insgesamt 107 Kriegsgefangenen-Bau- und Arbeitsbataillone (Kgf. Bau u. Arb. Btl) aufgestellt. Diese Einheiten wurden kompanieweise, meist jedoch auf Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos verteilt und in der kriegswichtigen Industrie, im Bergbau und in der Landwirtschaft eingesetzt. Außerdem gab es 24 Kriegsgefangenen-Arbeitsbataillone, 31 Kriegsgefangenen-Bau-Bataillone, 13 Bau-Pionier-Bataillone, fünf Hafenarbeiter-Abteilungen, sechs Glaser-Bataillone, acht Dachdecker-Bataillone, 34 Luftwaffen-Bau-Bataillone und 72 Kriegsgefangenen-Nachschub-Bataillone.
Als letzte Einrichtung durchlief der Kriegsgefangene, wenn es denn soweit kommen sollte, das Heimkehrerlager (Heilag). Die Verlegung in ein Heilag war jedoch nicht zwingend, viele Kriegsgefangene wurden auch direkt aus den Stalag nach Hause entlassen.

 

Marinelager

Ort

Land

von

bis

Unterstellung

Einheit

Marine Dulag

Gdingen

Polen

-

1944

Marlag

Gdingen

Polen

-

-

Marlag

Gotenhafen

Polen

-

-

Marlag

Rügenwalde

Polen

-

-

Marlag

Sandbostel

Deutsches Reich

04/41

1942

Marlag

Stettin

Polen

-

-

Marlag Milag

Tarmstedt

Deutsches Reich

-

-

Marlag und Milag Nord

Westertimke

Deutsches Reich

10/41

04/45