Marinelager
Während des Zweiten Weltkriegs waren sowohl das Oberkommando der Wehrmacht
als auch das Oberkommando des Heeres für Kriegsgefangenenfragen zuständig. Dabei
unterstanden alle Kriegsgefangenenlager im Reichsgebiet dem OKW, während die
Lager im Operationsgebiet dem Generalquartiermeister im Generalstab des Heeres
unterstanden. Die Kriegsgefangenenlager der Luftwaffe unterstanden dem
Oberkommando der Luftwaffe, die der Marine dem Oberkommando der Kriegsmarine.
Für verschiedene Aufgaben gab es unterschiedliche Lagertypen:
Gefangen genommene Soldaten wurden entwaffnet und nach Soldaten und
Unteroffizieren / Mannschaften getrennt. Anschließend wurden sie von der
kämpfenden Truppe in kurz hinter der Front eingerichtete
Kriegsgefangenen-Auffanglager (Auflag) oder
Armee-Kriegsgefangenensammelstellen (AGSST) gebracht. Die
Kriegsgefangenensammelstellen unterstanden dem Kommandanten des rückwärtigen
Heeresgebietes (Korück), die Bewachung erfolgte durch die Feldgendarmerie
und Wachsoldaten des Heeres. Von den Sammelstellen kamen die Kriegsgefangenen
dann in Durchgangslager (Dulag) im rückwärtigen Heeresgebiet,
die im Verantwortungsbereich der jeweiligen Sicherungsdivision lagen. Nach dem
Beginn des Rußlandfeldzuges erfüllten die Dulags, ihrem Charakter als zumeist
rasch improvisierte „Unterkünfte“ bzw. vorübergehende „Verwahrungsstellen“
entsprechend, oft nicht einmal primitivste hygienische Voraussetzungen. Infolge
der Überbelegungen durch die riesige Zahl an eingebrachten Gefangenen, vor allem
aber aufgrund der deutscherseits zur Verfügung gestellten äußerst geringen
Nahrungsmengen, wiesen die Dulags im ersten Jahr des Kriegs gegen Rußland eine
erschreckend hohe Sterblichkeit unter den gefangen genommenen Soldaten der Roten
Armee auf. Auf Anordnung Hermann Görings sollte die Verpflegung der
„bolschewistischen Gefangenen“ keine Rücksicht auf völkerrechtliche Verträge
nehmen; Essen erhalte nur, wer für Deutschland arbeite. Diese Situation besserte
sich erst mit dem Übergang vom Bewegungs- zum Stellungskrieg, der zu einem
weitgehenden Verschwinden der Unterschiede zwischen Dulags und Stalags führte.
Die Dulags wurden nun ebenfalls zu ortsfesten Einrichtungen, die einen mehr oder
minder großen Stamm an Kriegsgefangenen aufwiesen, der nun auch entsprechend
bessere „Betreuung“ erfuhr.
Neben den Dulags gab es noch die
Front-Stammlager (Frontstalag), in welchen gefangene
Soldaten aller Dienstgrade registriert und nach kurzer Zeit ihrem Bestimmungsort
zugeführt wurden. In den Durchgangslagern und Frontstalags ging die
Zuständigkeit an den Kriegsgefangenen dann auf das OKH über, welches den
Weitertransport in die Offiziers- und Mannschaftslager im Reichsgebiet
organisierte. Dieses System hatte sich in den ersten Kriegsmonaten in Polen,
Frankreich, Norwegen und dem Balkan bewährt. Mit Beginn des Rußlandfeldzuges mit
seinen riesigen Raumgewinnen in den ersten Monaten kam dieses System an seine
Grenzen und darüber hinaus. Zudem war der Krieg gegen Rußland von Beginn an als
Vernichtungskrieg geplant, bei dem die Rechte der Kriegsgefangenen massiv
beschnitten wurden. Auf dem Weg in die Durchgangslager und dann in die Stamm-
oder Offizierslager wurden tausende Rotarmisten von den Begleitmannschaften
erschossen. In vielen Lagern wurden die Ankömmlinge sich selbst überlassen,
mussten unter freiem Himmel oder in selbstgegrabenen Erdhöhlen wohnen, erhielten
zu wenig Nahrung und keine oder kaum ärztlich-medizinische Versorgung. Bis
September 1941 waren die Tagesrationen noch relativ ausreichend, danach kürzten
die Militärspitzen die Zuteilungen erheblich. Die Gründe dafür waren der
unerwartet ausgebliebene Blitzsieg, der mangelnde Nachschub für das eigene Heer,
das in den eroberten Gebieten zu wenig Lebensmittel vorfand, mangelnde
Transportkapazitäten und eine speziell Ende 1941 einsetzende allgemeine
Versorgungskrise, der bevorstehende Winter und Hitlers anfängliches Verbot,
sowjetische Gefangene ins Reich zu transportieren. Hermann Göring wollte die
Stimmung der deutschen Bevölkerung nicht durch das Ausbleiben von
Getreidelieferungen gefährden und behauptete wahrheitswidrig am 16. September
1941, man sei bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen im Gegensatz
zur Verpflegung anderer Gefangener „an keine internationalen Verpflichtungen
gebunden“: „Ihre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen für
uns richten.“ Tatsächlich galt Artikel 82 des Genfer Abkommens von 1929, das
Deutschland 1934 unterzeichnet hatte, auch für Feindstaaten, die dem Vertrag
nicht beigetreten waren. Doch Anfang Oktober 1941 verfügte
Generalquartiermeister Eduard Wagner: „Nichtarbeitende Kriegsgefangene in den
Gefangenenlagern haben zu verhungern. Arbeitende Kriegsgefangene können im
Einzelfalle auch aus Heeresbeständen ernährt werden.“ Damit erhielten gerade die
schon geschwächten, arbeitsunfähigen Rotarmisten, deren Anteil in den
Folgemonaten sprunghaft anstieg, nicht mehr genug tägliche Nahrung. Die Folgen
zeigten sich vor allem in den Stammlagern: Von Oktober 1941 bis Mai 1942 starben
wahrscheinlich bis zu zwei von 3,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen,
mindestens 850.000 davon in der Obhut des Heeres vor Verlegung in das
Hinterland.
Die einzelnen Kriegsgefangenenlager waren auf die Wehrkreise verteilt und
unterstanden dem jeweiligen Kommandeur oder General des Kriegsgefangenenwesens
im Wehrkreiskommando. Dieser unterstand dem Wehrkreisbefehlshaber und dieser
wiederum dem Befehlshabers des Heimat- und Ersatzheeres. In den
Offiziersstammlagern (Offlag) und den
Mannschaftsstammlagern (Stalag)
verblieben die Kriegsgefangenen bis zu ihrer endgültigen Entlassung. In den
Wehrkreisen gab es zwei Arten von Lagerbezeichnungen: Im Normalfall waren die
Lager mit der römischen Ziffer für den Wehrkreis und einem laufenden Buchstaben
versehen. So war das Stalag Ia das erste im Wehrkreis I aufgestellte
Mannschaftstammlager, das Oflag II C war das dritte im Wehrkreis II gebildete
Offiziersstammlager. Außerdem gab des Lager mit arabischen Nummern (z.B. Stalag
56), die keinem festen geographischen Ort zugeordnet werden konnten und die
oftmals außerhalb der Wehrkreise betrieben wurden.
Die Luftwaffe betrieb eigene Stammlager-Luft (Stalag Luft), die
Kriegsmarine Marinekriegsgefangenen- und Marineinternierungslager (Marlag
/ Milag).
Um die Arbeitskraft der Kriegsgefangenen auszubeuten, wurden insgesamt 107
Kriegsgefangenen-Bau- und Arbeitsbataillone (Kgf. Bau u. Arb. Btl)
aufgestellt. Diese Einheiten wurden kompanieweise, meist jedoch auf
Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos verteilt und in der kriegswichtigen Industrie,
im Bergbau und in der Landwirtschaft eingesetzt. Außerdem gab es 24
Kriegsgefangenen-Arbeitsbataillone, 31
Kriegsgefangenen-Bau-Bataillone, 13 Bau-Pionier-Bataillone,
fünf Hafenarbeiter-Abteilungen, sechs Glaser-Bataillone,
acht Dachdecker-Bataillone, 34
Luftwaffen-Bau-Bataillone und 72
Kriegsgefangenen-Nachschub-Bataillone.
Als letzte Einrichtung durchlief der Kriegsgefangene, wenn es denn soweit kommen
sollte, das Heimkehrerlager (Heilag). Die Verlegung in ein
Heilag war jedoch nicht zwingend, viele Kriegsgefangene wurden auch direkt aus
den Stalag nach Hause entlassen.
|
Marinelager |
Ort |
Land |
von |
bis |
Unterstellung |
Einheit |
|
Marine Dulag |
Gdingen |
Polen |
- |
1944 |
||
|
Marlag |
Gdingen |
Polen |
- |
- |
||
|
Marlag |
Gotenhafen |
Polen |
- |
- |
||
|
Marlag |
Rügenwalde |
Polen |
- |
- |
||
|
Marlag |
Sandbostel |
Deutsches Reich |
04/41 |
1942 |
||
|
Marlag |
Stettin |
Polen |
- |
- |
||
|
Marlag Milag |
Tarmstedt |
Deutsches Reich |
- |
- |
||
|
Marlag und Milag Nord |
Westertimke |
Deutsches Reich |
10/41 |
04/45 |