Kommandeure der Kriegsgefangenen im Wehrkreis
Vom Kriegsbeginn im September 1939 bis Anfang 1942 unterstand das
Kriegsgefangenenwesen im Reichsgebiet dem Allgemeinen Wehrmachtsamt (AWA) des
OKW, geführt durch General Reinecke. Das AWA unterstand direkt dem Chef des OKW,
Generalfeldmarschall Keitel. Beim AWA gab es einen General z.b.V
des Kriegsgefangenenwesens, einen direkten Vertreter des Führers für diese
Angelegenheiten. Er hatte die Aufgabe der Inspektion der Lager auf dem Gebiet
des Deutschen Reiches. Ihm unterstanden nicht die Lager im Operationsgebiet. Die Abteilung für Wehrmachtsverluste und Kriegsgefangenenwesen des AWA bearbeitete alle Angelegenheiten bezüglich der Kriegsgefangenen und führte die Kriegsgefangenenlager
direkt. Als einzige zusätzliche Instanz fungierte in den Anfangszeiten des Krieges noch der jeweilige Bezirkskommandant der Kriegsgefangenen.
Die Kriegsgefangenenlager im Operationsgebiet unterstanden dem
Generalquartiermeister des Heeres.
Am 18. Februar 1941 wurde durch das OKW die Dienststelle des Kommandeurs der Kriegsgefangenen im Wehrkreis
geschaffen, weil durch die zunehmende Zahl der Kriegsgefangenen und der damit einzusetzenden Wachtruppen eine neue Gliederung für nötig erachtet wurde.
Dieser Kommandeurs der Kriegsgefangenen im Wehrkreis unterstand dem jeweiligen Wehrkreisbefehlshaber unmittelbar. Er
hatte die Befugnisse eines Divisionskommandeurs und war der verantwortliche
Sachbearbeiter für das gesamte Kriegsgefangenenwesen in seinem Wehrkreis. Seine
Aufgaben bestanden in der Leitung des gesamten Kriegsgefangenen- und
Internierungswesens einschließlich der Bewachung der Kriegsgefangenen und
Internierten. Außerdem war er für den Arbeitseinsatz der Gefangenen
verantwortlich und hatte Verbindung mit den zuständigen Parteiorganisationen
und zivilen Behörden zu halten.