Heeres-Küsten-Artillerie-Regimenter
Am 10. November 1940 wurde durch die Organisationabteilung des Heeres mit der durch sie herausgegebene "Gliederung des Feldheeres" erstmals der Begriff "Küstenschutz-Artillerie" statt wie bisher "Stellungsartillerie für Küstenschutz" verwendet. Damit war der Begriff der Heeresküsten-Artillerie praktisch eingeführt. Die Heeresküstenartillerie gliederte sich in selbständige Batterien. Mehrere dieser Batterien wurden einem Stab einer Heeresküsten-Artillerie-Abteilung unterstellt und mehrere dieser Abteilungsstäbe einem Stab eines Heeres-Küsten-Artillerie-Regiments. Da es sich um stationäre Truppenteile handelte, waren Verlegungen (bis auf die Rückzugsbewegungen der Wehrmacht) meist ortsgebunden. Die Heeres-Küsten-Artillerie war für die Verteidigung von Küstenabschnitten zuständig, während die Verteidigung der vor der Küste liegenden Seegebiete der Marine zufiel.