Grenzschutz-Abschnitts-Kommandos
Die Aufstellung dieser Kommandos geht auf das Ende des I. Weltkrieges und den
Versailler Vertrag zurück. Da mit den durch diesen Vertrag zugebilligten Kräften
die deutsche Ost-Grenze zu Polen nicht zu verteidigen war, stellte die
Reichswehr geheime Selbstschutzverbände auf. Diese bestanden aus Freiwilligen,
die unentgeltlich in diesen Einheiten Dienst taten. Später wurden die Einheiten
dann zu festen Verbänden zusammen gefaßt und den Wehrkreiskommandos unterstellt.
So entstanden die Grenzschutz-Abschnitts-Kommandos, (Divisionsstäbe) die einen
bestimmten Grenzabschnitt im Falle einer Auseinandersetzung mit Polen zu halten
hatten. Ihnen unterstanden die Grenzwacht-Abschnitte (Regimenter). Die
entsprechenden Waffen und Uniformen lagerten in den Zeugämtern und sollten erst
im Spannungsfall ausgegeben werden. Als vorbereitende Stäbe, aus denen bei der
Mobilmachung die Grenzabschnitts-Kommandos aufgestellt wurden, bestanden im
Frieden meist "Kommandanturen der Befestigungen" oder "Heeresdienststellen". Den
Grenzabschnittskommandos unterstanden ihren Aufgaben entsprechende
Nachrichtentruppen und rückwärtige Dienste. Die Grenzschutz-Kommandos waren
schließlich für den Schutz der gesamten deutschen Grenze (außer gegen die
Schweiz, die Slowakei und Dänemark) zuständig.
Im Zuge der Mobilmachung wurden die unten stehenden
Grenzschutz-Abschnitts-Kommandos aufgerufen. Die schlesischen
Grenzwacht-Abschnitte 8, 18, 28, 38, 48 und und sämtliche der Wehrkreise IV und
VII wurde infolge des Fortfalls der Grenze zur Tschechoslowakei nicht mehr
aufgerufen.
Literatur und Quellen:
Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939 - 1945 Band 1 Die Waffengattungen - Gesamtübersicht
Burkhard Müller-Hildebrand: Das Heer 1933 - 1945 Band I