Festungs-Regiments-Stab 856
Festungs-Grenadier-Regiment 856
Der Festungs-Regiments-Stab 856 wurde am 12. Juli 1943 durch den Wehrkreis III für die 270. Infanterie-Division in Norwegen aufgestellt. Am 14. August 1943 wurde der Stab in Stab / Festungs-Grenadier-Regiment 856 umbenannt.
v. Gen.Kdo.LXXI.A.K., Ia Nr.161/43
g.Kdos. (Fernschreiben v. 11.5.43)
An 270.Inf.Div.
Bezug: Gen.Kdo.LXXI.A.K., Ia Nr.154/43 g.Kdos.v. 9.5.43
Div. meldet Einsatzort des neu aufzustellenden Fest.Rgt.Stabes und die
vorgesehenen Aufgaben für diesen. Ferner sind vorgesehener Adjutant und Ord.Offz.
namentlich mit Dstgr., R.D.A., Lebensalter u. ggf. Ziv. Beruf zu melden.
v. Kdo. 270.Inf.Div., Ia Nr.272/43 g.Kdos. (St.Qu., den 14.5.43)
An Generalkommando LXXI.A.K. (dort eingegangen am 20.5.43)
Betr.: Fest.Rgts.Stab
Bezug: F.S. Gen.Kdos. LXXI.A.K. Ia Nr.161/43 g.Kdos. v. 11.5.43
Der Fest.Rgts.Stab wird in TROMSÖ eingesetzt. Seine Aufgabe ist die Führung und
Ausbildung der 3 Festungsbataillone. Taktisch liegt ihm die Verteidigung der
Insel Tromsö ob. Zu diesem Zwecke wird er mit der Führung der Geschäfte des
Inselkommandanten beauftragt werden.
Als Adjutant ist vorgesehen:
Hauptmann Wilhelm LUCAS, Fest.Btl.648, R.D.A.: 5.5.41, 48Jahre, Beruf:
Volksschullehrer
Als Ord.Offz. ist vorgesehen:
Oberltn. Alois MORAN, Fest.Btl.660, R.D.A.: 1.1.39, 52 Jahre, Beruf:
Hauptschullehrer
v. GenKdo.LXXI.A.K., Ia Nr.161/43 g.Kdos. (K.H.Qu., den 23.5.43)
an 270.Inf.Div.
Bezug: 270.ID. Ia Nr. 272/43 g.Kdos. v. 14.5.43
Betr.: Verwendung des Fest.-Rgt.-Stabes
Das Generalkommando ist mit der vorgesehenen Verwendung des Fest.-Rgts.-Stabes
Tromsö nicht einverstanden. Die jetzige Regelung in Tromsö hat sich eingespielt.
Die Kräfte der Marine werden dabei besonders herangezogen und es besteht kein
Grund, diesen Zustand zu ändern, zumal auf Grund einer Führeranweisung den in
Norwegen eingesetzten Teilen der Kriegsmarine vornehmlich die Sicherung der
Häfen gegen Angriffe von See her und entlang der Küste befohlen wurde.
Weiterhin ist es sowohl für die Ausbildung wie aber auch die Verteidigung
erwünscht, den Div.-Abschnitt der Breite nach in zwei Unter-Abschnitte zu
teilen, da sich dadurch für den Leiter der Ausbildung kürzere Wege ergeben und
die Führung im A-Fall erleichtert wird. Die Division ist deshalb in die zwei
Unter-Abschnitte LYNGENFJORD und MALANGENFJORD zu teilen; gedachte
Trennungslinie siehe beiliegende Skizze. Der beabsichtigte Unterbringungsort des
neuen Fest.-Rgts.-Stabes ist zu melden, vorgeschlagen wird Lyngseidet.
v. 270.ID Abt. Ia Nr. 433/43 g.Kdos. (Div.St.Qu., den 13.7.43)
an GenKdo. LXXI.A.K.
Betr.: Neugliederung der Division
Durch die Neu-Aufstellung des Festungsregimentsstabes 856 in Lyngseidet wird die
Division befehlsgemäß in 2 Regimentsabschnitte gegliedert.
Rechter Abschnitt: Festungsregimentsstab 856, Lyngseidet, mit Geb.Aufkl.Abt.95,
Fest.Btl.643, I/Gren.Rgt.341
Linker Abschnitt: Stab Gren.Rgt.341, Storsteines, mit II. Und III./Gren.Rgt.341,
13./Gren.Rgt.341, Fest.Btl.648 und 660
Trennungslinie zwischen rechtem und linkem Abschnitt: Ostecke Insel Vandö –
Mitte Ulfsfjord – Mitte Sörfjorden bis Thomasnes – Pigtind – Rassavarcokka –
Övergaard – Lemetvagge – Südostecke Lille Ruosta.
Der Division unmittelbar unterstellt bleiben: Art.Abt.270, PiBtl.295,
PzJg.Komp.270.
Diese Regelung tritt mit erfolgter Einrichtung des Festungsregimentsstabes 856
in Kraft (voraussichtlich Anfang August 1943). Stichtag wird noch bekannt
gegeben. Die Truppenteile unterstehen taktisch und truppendienstlich den
Regiments-Kommandeuren der betreffenden Abschnitte, d.h. Taktisch,
ausbildungsmäßig, disziplinar, personell, versorgungsmäßig und wirtschaftlich.
Einzelheiten wird die Division nach Eintreffen von Oberstlt. ZICKNER im
Einvernehmen mit den Rgt. Kommandeuren regeln.
Kriegsgliederungsmäßige Unterstellung:
a. Stab Gren.Rgt.341 mit I.,II. und III./Gren.Rgt.341, 13./Gren.Rgt.341
b. Festungsregiments-Stab 856 mit den Fest.Btl.643, 648 und 660
c. Der Division unmittelbar unterstellt: Geb.Aufkl.Abt.95, Art.Abt.270,
Pi.Btl.295, Panzer Jäger Kp.270
Diese Unterstellungsverhältnis tritt praktisch nicht in Erscheinung, es wird von
der Division nur an die höheren Dienststellen in der „Kriegsgliederung“
weitergemeldet. Die Versorgungstruppen werden durch diese Neuregelung nicht
berührt.
v. 270.ID Abt. IA Nr.510/43 g.Kdos. (Div.St.Qu., den 8.8.43)
an GenKdo. LXXI.A.K.
Betr.: Grenze zwischen den Abschnitten Fest.Rgt.856 und Gren.Rgt.341
Die Division schlägt folgende Grenzziehung zwischen Fest.Rgt.856 und
Gren.Rgt.341 vor: Ostecke Insel Vandö – Ostufer Sörlemangenfjord (ostw.
He.Kü.Batterie Lattervik) – Ostufer Jägervatn – Bentsnes (am Kjosen) – Övergard
– Schwedische Grenze (25km südlich Kvesmenes).
v. GenKdo. LXXI.A.K. Ia Nr. 836/43 geh. (vom 9.8.43)
an 270.Inf.Div.
Vorgeschlagene Trennungslinie zwischen 856 und 341 wird genehmigt, ebenso die
mit 270.Inf.Div. Ia, Nr.433/43 g.Kdos. v. 15.7.43 vorgeschlagene territoriale,
truppendienstliche und taktische Unterstellung. Einsatz der Geb.Aufkl.Abt.95 hat
nur mit besonderer Genehmigung des Korps zu erfolgen.
Literatur und Quellen:
Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im
Zweiten Weltkrieg 1939 - 1945 13. Band Die Landstreitkräfte 801 - 13400
Anlagen zum Kriegstagebuch des LXXI. Armeekorps in NARA Sig. T314 R1561