Oberbefehlshaber Ost
Militärbefehlshaber Generalgouvernement

 

1. Einsatz und Unterstellung:

Die Aufstellung der Dienststelle des Oberbefehlshabers Ost ging auf den "Erlaß des Führers über die Organisation der Militärverwaltung in den besetzten ehemals polnischen Gebieten" vom 25. September 1939 zurück. Darin hieß es:
"I.
1.) In den besetzten ehemals polnischen Gebieten übt der Oberbefehlshaber des Heeres in meinem Auftrage vollziehende Gewalt aus und richtet eine Militärverwaltung ein. An der Spitze der Militärverwaltung steht der Oberbefehlshaber Ost, Generaloberst von Rundstedt, mit dem Sitz in Spala.
2.) Die besetzten Gebiete werden in vier Militärbezirke (Westpreußen, Posen, Lodsch, Krakau) eingeteilt. An der Spitze eines jeden Bezirks steht ein Militärbefehlshaber. (..)
3.) Für Oberschlesien und Süd-Ostpreußen ergeht Sonderregelung.
4.) Der Oberbefehlshaber des Heeres überträgt die Befugnis zur Ausübung vollziehender Gewalt auf den Oberbefehlshaber Ost und auf die Befehlshaber der Militärbezirke.
II.
1.) Zur Durchführung der Verwaltung im zivilen Bereich gebe ich dem Oberbefehlshaber Ost und jedem Befehlshaber eines Militärbezirks einen Verwaltungschef für die Dauer der Militärverwaltung bei und unterstelle sie ihnen.
2.) Zu den Verwaltungschefs bestelle ich:
(..)
III.
1.) Der Verwaltungschef bei dem Oberbefehlshaber Ost (Oberverwaltungschef) hat die Aufgabe der einheitlichen Steuerung und Ausrichtung der Verwaltung der Militärbezirke. Die Durchführung der Verwaltung obliegt den Verwaltungschefs der Militärbezirke. Die Durchführung der Verwaltung obliegt den Verwaltungschefs der Militärbezirke. Sonderbehörden neben den Verwaltungschefs werden nicht gebildet.
(...)
IV.
Zur Verwaltung der Land- und Stadtkreise werden den Militärbefehlshabern und ihren Verwaltungschefs Land- und Stadtkommissare unterstellt. (...)
V.
Die Verwaltung der kreisangehörigen Gemeinden regeln die Militärbefehlshaber nach den Richtlinien des Oberbefehlshabers Ost.
VI.
Für die Einrichtung der Gerichte ergeht Sonderregelung.
VII - XI
(...)
Im Felde vor Warschau, den 25. September 1939
Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht
gez. Adolf Hitler"

Entgegen dieses Erlasses wurde dann jedoch Generaloberst von Rundstedt als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd Oberbefehlshaber Ost. Die Bildung dieser Dienststelle fiel auf den 3. Oktober 1939. An diesem Tag übernahm die Heeresgruppe Süd als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber Posen und Westpreußen. 

Nach Verlegung der Heeresgruppe Süd nach Westen am 20. Oktober 1939 wurde der Stab des Oberbefehlshabers Ost mit Rang und Befugnissen eines Oberbefehlshabers einer Heeresgruppe am 1. November 1939 neu aufgestellt. Hierzu wurden Teile des Stabes des Grenzabschnittskommandos Mitte, vormals AOK 5, herangezogen. Mit Erlass vom 19. Oktober 1939 wurde die Verwaltung im Generalgouvernement neu geregelt. An diesem Tag endete die Militärverwaltung in diesem Gebiet. Die militärische Führung im Generalgouvernement hatte der Oberbefehlshaber Ost (Oberost) inne. Der Stab des Oberbefehlshabers Ost wurde am 14. Mai 1940 nach Westen verlegt und bildete dort das Armee-Oberkommando 9.

Als Ersatz für diesen Stab wurde zum gleichen Datum aus dem Stab des Grenzabschnittskommandos Süd ein neuer Oberbefehlshaber Ost gebildet. Dieser wurde am 15. Juli 1940 zum Militärbefehlshaber im Generalgouvernement umbenannt. Ab 1. September 1942 trug der Stab die Bezeichnung "Wehrkreisbefehlshaber im Generalgouvernement" und ab 22. September 1944 hieß er "Befehlshaber im Heeresgebiet Generalgouvernement". Ihm oblagen wie den anderen Wehrkreiskommandos u.a. Leitung des Ersatzwesens, Vorbereitung der Mobilmachung, Betreuung und Einsatz der Landesschützen-Bataillone (hauptsächlich Kriegsgefangenenbewachung), Überwachung der Ausbildung der unterstellten Truppen, Sicherung des Befehlsbereichs bei inneren Unruhen und im Kriege gegen feindliche Unternehmungen sowie Hilfe bei Notständen aller Art.

 

2. Befehlshaber

3. Oktober 1939 Generaloberst von Rundstedt

20. Oktober 1939 Generaloberst Johannes Blaskowitz

Mai 1940 unbekannt

 

3. Gliederung:

26. Januar 1940

Armeekorps Heerestruppen Armeetruppen
Grenzabschnitt Nord (zugleich Wehrkreis-Kommando I)

Grenzabschnitt Mitte

Grenzabschnitt Süd

keine Kartenstelle 600

Druckereizug 600

Kradmeldezug 600