Oberbefehlshaber Ost
Militärbefehlshaber Generalgouvernement
1. Einsatz und Unterstellung:
Die Aufstellung der Dienststelle des Oberbefehlshabers Ost ging auf den "Erlaß
des Führers über die Organisation der Militärverwaltung in den besetzten ehemals
polnischen Gebieten" vom 25. September 1939 zurück. Darin hieß es:
"I.
1.) In den besetzten ehemals polnischen Gebieten übt der Oberbefehlshaber des
Heeres in meinem Auftrage vollziehende Gewalt aus und richtet eine
Militärverwaltung ein. An der Spitze der Militärverwaltung steht der
Oberbefehlshaber Ost, Generaloberst von Rundstedt, mit dem Sitz in Spala.
2.) Die besetzten Gebiete werden in vier Militärbezirke (Westpreußen, Posen,
Lodsch, Krakau) eingeteilt. An der Spitze eines jeden Bezirks steht ein
Militärbefehlshaber. (..)
3.) Für Oberschlesien und Süd-Ostpreußen ergeht Sonderregelung.
4.) Der Oberbefehlshaber des Heeres überträgt die Befugnis zur Ausübung
vollziehender Gewalt auf den Oberbefehlshaber Ost und auf die Befehlshaber der
Militärbezirke.
II.
1.) Zur Durchführung der Verwaltung im zivilen Bereich gebe ich dem
Oberbefehlshaber Ost und jedem Befehlshaber eines Militärbezirks einen
Verwaltungschef für die Dauer der Militärverwaltung bei und unterstelle sie
ihnen.
2.) Zu den Verwaltungschefs bestelle ich:
(..)
III.
1.) Der Verwaltungschef bei dem Oberbefehlshaber Ost (Oberverwaltungschef) hat
die Aufgabe der einheitlichen Steuerung und Ausrichtung der Verwaltung der
Militärbezirke. Die Durchführung der Verwaltung obliegt den Verwaltungschefs der
Militärbezirke. Die Durchführung der Verwaltung obliegt den Verwaltungschefs der
Militärbezirke. Sonderbehörden neben den Verwaltungschefs werden nicht gebildet.
(...)
IV.
Zur Verwaltung der Land- und Stadtkreise werden den Militärbefehlshabern und
ihren Verwaltungschefs Land- und Stadtkommissare unterstellt. (...)
V.
Die Verwaltung der kreisangehörigen Gemeinden regeln die Militärbefehlshaber
nach den Richtlinien des Oberbefehlshabers Ost.
VI.
Für die Einrichtung der Gerichte ergeht Sonderregelung.
VII - XI
(...)
Im Felde vor Warschau, den 25. September 1939
Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht
gez. Adolf Hitler"
Entgegen dieses Erlasses wurde dann jedoch Generaloberst von Rundstedt als
Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd Oberbefehlshaber Ost. Die Bildung dieser
Dienststelle fiel auf den 3. Oktober 1939. An diesem Tag übernahm die
Heeresgruppe Süd als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront,
einschl. der Militärbefehlshaber Posen und Westpreußen.
Nach Verlegung der
Heeresgruppe Süd nach Westen am 20. Oktober 1939 wurde der Stab des
Oberbefehlshabers Ost mit Rang und Befugnissen eines Oberbefehlshabers einer
Heeresgruppe am 1. November 1939 neu aufgestellt. Hierzu wurden Teile des Stabes
des Grenzabschnittskommandos Mitte, vormals AOK 5, herangezogen. Mit Erlass vom 19. Oktober 1939 wurde die
Verwaltung im Generalgouvernement neu geregelt. An diesem Tag endete die
Militärverwaltung in diesem Gebiet. Die militärische Führung im
Generalgouvernement hatte der Oberbefehlshaber Ost (Oberost) inne. Der Stab des
Oberbefehlshabers Ost wurde am 14. Mai 1940 nach Westen verlegt und bildete dort
das Armee-Oberkommando 9.
Als Ersatz für diesen Stab wurde zum gleichen Datum
aus dem Stab des Grenzabschnittskommandos Süd ein neuer Oberbefehlshaber Ost
gebildet. Dieser wurde am 15. Juli 1940 zum Militärbefehlshaber im
Generalgouvernement umbenannt. Ab 1. September 1942 trug der Stab die Bezeichnung "Wehrkreisbefehlshaber im
Generalgouvernement" und ab 22. September 1944 hieß er "Befehlshaber im
Heeresgebiet Generalgouvernement". Ihm oblagen wie den anderen
Wehrkreiskommandos u.a. Leitung des Ersatzwesens, Vorbereitung der
Mobilmachung, Betreuung und Einsatz der Landesschützen-Bataillone
(hauptsächlich Kriegsgefangenenbewachung), Überwachung der Ausbildung der
unterstellten Truppen, Sicherung des Befehlsbereichs bei inneren Unruhen und
im Kriege gegen feindliche Unternehmungen sowie Hilfe bei Notständen aller
Art.
2. Befehlshaber
3. Oktober 1939 Generaloberst von Rundstedt
20. Oktober 1939 Generaloberst Johannes Blaskowitz
Mai 1940 unbekannt
3. Gliederung:
26. Januar 1940
Armeekorps | Heerestruppen | Armeetruppen |
Grenzabschnitt Nord (zugleich
Wehrkreis-Kommando I) Grenzabschnitt Mitte Grenzabschnitt Süd |
keine |
Kartenstelle 600 Druckereizug 600 Kradmeldezug 600 |