Befehlshaber Operationszone Adriatisches Küstenland

 

1. Einsatz und Unterstellung

Die Operationszone Adriatisches Küstenland entstand am 10. September 1943 gemeinsam mit der Operationszone Alpenvorland aus Gebieten in Nordostitalien, die nach dem Waffenstillstand der Regierung Badoglio am 8. September 1943 im Fall Achse besetzt und einer deutschen Militärverwaltung unterstellt worden waren. Die Operationszone Adriatisches Küstenland bestand aus den Provinzen Udine, Gorizia (Görz), Triest, Pula (Pola), Rijeka (Fiume) sowie einigen der bislang italienisch verwalteten Gebieten Jugoslawiens, den Provinzen Laibach, Sušak und Bakar. Als „Oberster Kommissar“ wurde am 1. Oktober der Reichsstatthalter von Kärnten und Chef der Zivilverwaltung der besetzten Gebiete Kärntens und der Krain, Friedrich Rainer, eingesetzt. Militärbefehlshaber der Operationszone war seit dem 10. Oktober 1943 der General der Gebirgstruppe Ludwig Kübler. Wegen zahlreicher italienischer, slowenischer und kroatischer Partisanen wurden starke militärische Kräfte stationiert und das Gebiet schließlich im Dezember 1943 zum „Bandenkampfgebiet“ erklärt. Dem Höheren SS-Polizeiführer Odilo Globocnik mit Dienstsitz in Triest unterstand die Sonderabteilung Einsatz R. Analog zur Aktion Reinhardt hatte diese Sonderabteilung die Aufgabe der Judendeportation und -vernichtung sowie der Konfiszierung des jüdischen Vermögens. Weitere Aufgaben bestanden in der Verfolgung von politischen Gegnern und zunehmend in der Partisanenbekämpfung. Im Konzentrationslager Risiera di San Sabba bei Triest wurden bis zu 5.000 jüdische Häftlinge und Partisanen ermordet oder nach Auschwitz, Dachau oder Mauthausen deportiert. Aus politischen Gründen wurde die Operationszone Adriatisches Küstenland am 28. September 1944 zum Operationsgebiet des LXXXXVII. Armeekorps deklariert und der Stab entsprechend umbenannt.

 

2. Befehlshaber:

10. Oktober 1943 General der Gebirgstruppen Ludwig Kübler

 

3. Gliederung: