Aufstellung
Angesichts der sich häufenden deutschen Niederlagen wurde bereits am
2. Nov. 1943 beim OKW über vorsorgliche Planungen für ein letztes Aufgebot
nachgedacht. Diese Maßnahmen wurden jedoch zunächst zurückgestellt, weil der Chef OKW
feststellte, daß der Führer sich gegebenenfalls dafür des Parteiapparats
bedienen werde. [i]
Nach dem Zusammenbruch der deutschen Fronten im Spätsommer 1944 standen die
Westalliierten bei Aachen und die Rote Armee in Ostpreußen an der Reichsgrenze. Jetzt
versuchte die Führung der NSDAP, allen voran Bormann als Leiter der Parteikanzlei, durch
Mobilisierung der letzten Kräfte, den Untergang des Dritten Reiches doch noch zu
verhindern. Durch Erlaß vom 25.9.1944 wurde die Bildung des Deutschen
Volkssturm befohlen, der alle waffenfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren
umfassen sollte.[ii]
Dazu muß angemerkt werden, daß von den an sich wehrpflichtigen Jahrgängen 1895 bis 1925
im Jahre 1944 noch 5 Millionen uk-gestellt waren, es gab damit mehr uk-gestellte
Wehrpflichtige, als das gesamte Feldheer Soldaten hatten.
Aufbau und Organisation dieser Parteimiliz waren vom üblichen
Kompetenz-Wirrwarr zwischen den konkurrierenden Machthabern innerhalb des
nationalsozialistischen Staates gekennzeichnet:
a) Aufstellung und Führung des Volkssturms waren Aufgabe der Gauleiter und der ihnen
unterstellten Parteiorganisation. Die Erfassung wurde von den Ortsgruppen vorgenommen.
b) Der Reichsführer SS als Befehlshaber des Ersatzheeres war verantwortlich für
Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung.
c) Der Kampfeinsatz sollte zunächst durch den Reichsführer SS erfolgen. Diese Bestimmung
wurde im November 1944 dahin abgeändert, daß auch der Volkssturm für den Einsatz der
Wehrmacht unterstellt werden konnte, ohne aber grundsätzlich Teil der Wehrmacht zu
werden.[iii]
Viele Gau- und Kreisleiter der NSDAP nahmen jedoch diese faktische Unterstellung unter die
Wehrmacht nicht zur Kenntnis und versuchten weiter, ihren Volkssturmeinheiten
Befehle zu erteilen, was unweigerlich zu einem Durcheinander führte, daß auf den Rücken
der Volkssturmmänner ausgetragen wurde. Waren keine Wehrmachtstruppen vorhanden, sollte
der Volkssturm unter Führung der Ortsgruppen- und Kreisleiter kämpfen.
Der Volkssturm sollte sich aus vier Aufgeboten zusammensetzen, die sich nach Tauglichkeit, Alter oder Abkömmlichkeit unterschieden:
Im ersten Aufgebot dienten "alle zum Kampfeinsatz tauglichen" Angehörigen der Jahrgänge 1924 bis 1884, also die 20- bis 60-jährigen, die "keine lebenswichtige Funktion in der Heimat" wahrnahmen. Für das erste Aufgebot war eine Verwendung außerhalb der Ortsgrenzen vorgesehen, auch wurden sie nach Aufruf der Einsatzkompanien in Gemeinschaftsunterkünften zusammengefaßt.
Das zweite Aufgebot umfaßte wiederum alle zum Kampfeinsatz tauglichen Angehörigen der Jahrgänge 1924 bis 1884, die in "kriegswichtigen Betrieben, im Nachrichten- oder Transportwesen oder in anderen lebenswichtigen Funktionen in der Heimat" tätig waren.
Diese Definitionen für erstes und zweites Aufgebot waren
interpretationsfähig, Meinungsverschiedenheiten waren vorprogrammiert. Natürlich
drängten alle volkssturmpflichtigen Männer in das zweite Aufgebot, weil sie dann zu
Hause bleiben konnten. Sie wurden dabei von den Arbeitgebern unterstützt, die ihre
Arbeiter und Angestellten behalten wollten.
Schließlich entstanden in bester bürokratischer Tradition noch am 23.2.1945
ausführliche Einzelbestimmungen über die Einteilung zum ersten oder zum zweiten
Aufgebot. So gehörten jetzt die Maschinisten der Freiwilligen Feuerwehr zum zweiten, der
"einfache Feuerwehrmann dagegen zum ersten Aufgebot. [iv]
Das dritte Aufgebot sollte die Jugendlichen der Jahrgänge 1925 1928, also die 16 19-jährigen umfassen, soweit diese nicht schon bei Wehrmacht, RAD oder als Luftwaffenhelfer eingesetzt waren. Da der Jahrgang 1927 ab Juli 1944 und große Teile des Jahrgangs 1928 Ende 1944 zum Wehrdienst aufgerufen wurden, bestand die Masse des dritten Volkssturmaufgebots aus 16-jährigen Hitlerjungen. Im März 1945 wurde schließlich noch ein Teil des Jahrgangs 1929 zur Flak eingezogen [v], somit blieben nur noch relativ wenige, dafür vielfach durch jahrelange Indoktrination um so fanatisierte Hitlerjungen für den Einsatz im Volkssturm übrig.
Zum vierten Aufgebot schließlich gehörten alle, die zu einem
Kampfeinsatz nicht tauglich waren, jedoch noch zu
Wach- und Sicherheitsaufgaben verwendet werden konnten. Bei der Bewertung der
Tauglichkeitskriterien für das vierte Aufgebot waren strengste Maßstäbe anzulegen, ins
vierte Aufgebot kam nur, wer nicht in der Lage war "auch nur den geringsten
Fußmarsch zu machen." Bald ging das böse Wort um: "Volkssturmmänner zwischen
50 und 60 können nur dann vom Dienst befreit werden, wenn sie nachweisen, daß ihre
Väter im Fronteinsatz stehen." [vi]
Für die Einreihung in die Aufgebote war ausschließlich die Unabkömmlichkeit maßgebend,
eine Musterung mit ärztlicher Untersuchung fand zunächst nicht statt. So kam es, daß
sich selbst im I. und II. Aufgebot schwerkranke Leute mit Herzfehlern, TBC-Erkrankungen
oder starken Körperbehinderungen fanden.
Insgesamt wurden im Volksturm etwa sechs Millionen erfaßt, die erste Einteilung in die
Aufgebote ergab:
1. Aufgebot: 1,2 Millionen
2. Aufgebot: 2,8 Millionen
3. Aufgebot: 0,6 Millionen
4. Aufgebot: 1,4 Millionen
Durch ein Flut von Anträgen der Firmen auf Unabkömmlichkeit ihrer Belegschaft wurden
jedoch bald die Masse in das 2. Aufgebot eingereiht. Diese Bevorzugung der Industrie wurde
naturgemäß durch Speer als Rüstungsminister unterstützt, der am möglichst reibungslosen Ablauf der Produktion interessiert
war. Spätestens bei den ersten Ausbildungsvorhaben stellte sich heraus, daß viele
Volkssturmmänner krankheitsbedingt nicht einsatzfähig waren, so daß im Februar 1945 die
Masse des Volkssturms im vierten Aufgebot eingereiht war.
Es läßt sich nicht abschließend klären, in welcher Gesamt-Stärke der Volkssturm dann
wirklich zum Einsatz kam, die Suchdienste führten
nach 1945 zeitweise 175.000 vermißte Volkssturmmänner. Auch eine lückenlose Übersicht
über die tatsächlich aufgestellten Volkssturmeinheiten läßt sich nicht gewinnen. Auch
in den Vermißtenbildlisten des DRK bzw. im Tessin [vii]
sind die Volkssturm-Einheiten keinesfalls vollzählig erfaßt.
Rechtsstellung
Der Volkssturm befand sich in
einer von Partei- und Staatsführung bewußt in Kauf genommenen rechtlichen Grauzone.
Die Ausführungsbestimmungen zur Bildung des Deutschen Volkssturms v. 27.9.1944 legten
fest: Die Angehörigen des Deutschen Volkssturm gelten im Sinne der Haager
Landkriegsordnung als Kombattanten. [viii]
Die nach dem Völkerrecht zwingend vorgesehene Anerkennung dieser Miliz durch die
kriegführenden Parteien wurde dagegen von Himmler sabotiert, obwohl er vom zuständigen
Auswärtigen Amt mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen worden war. Das Ausw. Amt
zeigte jedoch eigenmächtig über die Schutzmächte (Schweiz, Schweden) die Bildung des
Volkssturms gegenüber den Alliierten an. Die Westalliierten erklärten daraufhin, daß
sie die an der Westfront kämpfenden Volkssturmeinheiten ohne Anerkennung eines
Rechtsanspruches nach dem Kriegsvölkerrecht behandeln würden, soweit diese einheitlich
gekennzeichnet seien, ihre Waffen offen tragen und die Bestimmungen des Kriegsrechts
einhalten würden.
Weiter wies das Auswärtige Amt zu Recht auf weitere kriegsvölkerrechtlich äußerst
bedenkliche Aspekte des Volkssturms hin: [ix]
-In der Ziffer 1 des Volkssturmerlasses hieß es, daß ''der Volksturm den Heimatboden
nicht nur mit den Waffen, sondern mit allen Mitteln verteidigen werde, die dafür geeignet
waren." Diese Formulierung widersprach ganz klar der Haager Landkriegsordnung (HLKO),
die eben gerade bestimmte Mittel der Kriegsführung untersagte.
-Die Führung des Volkssturm lag bei den Gau- und Kreisleitern der Partei, obwohl es
völkerrechtliches Gewohnheitsrecht war, daß solche Milizen nur unter alleiniger Führung
der jeweiligen Wehrmacht eines Staates geschaffen werden durften. Das Argument von
Himmler, daß der Volkssturm als ''levée en masse'' im Sinne der HLKO gelten müsse und
darum auch unter Führung der Partei stehen könne, war natürlich Unsinn. Bei der
''levée en masse'' handelt es sich um einen spontanen Volksaufstand gegen eine
widerrechtliche feindliche Besatzung und nicht wie im Falle des Volkssturms um eine von
oben her befohlene Aufstellung von zwangsweise rekrutierten Verbänden.
Das Ausw.Amt konnte sich jedoch mit seinen berechtigten Bedenken nicht durchsetzen. Wegen
des völkerrechtlich fragwürdigen Status verweigerte die Sowjetunion eine Anerkennung des
Volkssturms als Miliz überhaupt.
Nach dem Befehl zur Bildung des Volkssturms hätten die Volkssturmangehörigen mit
innerhalb der Einheit einheitlichen Uniformen, amtlich gestempelten gelben Armbinden mit
der Aufschrift ''DEUTSCHE WEHRMACHT'' oder DEUTSCHER VOLKSSTURM
WEHRMACHT (wie sie auch von anderen Hilfseinheiten verwendet wurden) und
Soldbüchern / Kombattantenausweisen
ausgestattet werden sollen.
Die einheitliche Kennzeichnung und Uniformierung konnte in der Praxis nicht durchgeführt
werden, oft genug fehlten sogar Kombattantenausweise oder Soldbücher. Auch bei den
Armbinden kommen alle möglichen selbstgebastelten Arten vor. Weiter wurden vielfach
erbeutete Uniformstücke oder Parteiuniformen aufgetragen, bei denen die
Verwechslungsgefahr mit Uniformen alliierter Truppen bestand. So war es kein Wunder, daß
gerade im Osten eine ganze Reihe von Volkssturmangehörigen als Partisanen erschossen
wurden - in voller Übereinstimmung mit den damals geltenden kriegsvölkerrechtlichen
Bestimmungen.
Bewaffnung / Ausrüstung [x]
Laut dem Volkssturm-Erlaß war der ''Reichsführer SS
als Befehlshaber des Ersatzheeres für die Bewaffnung und Ausrüstung des Deutschen
Volkssturms'' verantwortlich. Auf diese
Formulierung beriefen sich dann alle anderen für die Rüstung zuständigen Stellen (OKW,
Speer usw.) und verweigerten die Abgabe von Waffen aus ihren Beständen. So blieben
häufig nur Beutewaffen, die kein anderer haben wollte oder Waffen, die bereits im Besitz
der NSDAP waren. Man muß dabei beachten, daß die Wehrmacht im Herbst 1944 einen
monatlichen Bedarf von etwa 300.000 Gewehren hatte, aber nur noch etwa 200.000 hergestellt
wurden.
Auch die eigens entwickelten Volkssturmwaffen wurden nie in nennenswerter Anzahl
hergestellt. Vom Volkssturm-Gewehr/-Karabiner wurden zwischen Jan. und März 1945 nur etwa
55.000 als Rohsysteme produziert, wie viele davon endgültig fertiggestellt und
ausgeliefert wurden, ist unbekannt. Außerdem hatten diese Waffen von der Qualität her
oft nur Schrottwert. Für die Rohre der Volkssturmgewehre wurden häufig ausgeschossene
Reserveläufe älterer Maschinengewehre verwendet, z.B. von den bei der Luftwaffe nicht
mehr benötigten MG 15, 17 und 81. Die Streuung dieser Waffen lag weit außerhalb jeder
Toleranz, die Schäfte der Waffen rissen bei geringer Beanspruchung und machten den
Verschuß von Gewehrgranaten unmöglich.
Wie aussichtslos die Bewaffnungssituation des Volkssturms war, geht aus folgenden
Beispielen hervor:
-Im Dezember 1944 und Januar 1945 versuchte die SS, auf dem italienischen Schwarzmarkt
Waffen für den Volkssturm einzukaufen.
-Das vierte Aufgebot des Volkssturms, das zur unmittelbaren Verteidigung der in den
einzelnen Gemeinden einzurichtenden Panzersperren vorgesehen war, sollte mit den in
Privathand vorhandenen Jagdgewehren ausgerüstet werden.
-Bei einem in der Nähe von Köln eingesetzten Volkssturmbataillon wurde 1945 folgende
Bewaffnung festgestellt:
1.Kompanie: 8 italienische Gewehre für 80 Mann
2.Kompanie: Belgische Gewehre ohne Munition, Revolver und Pistolen vom Ende des 19.
Jahrhunderts
3.Kompanie: Dänische Gewehre mit 6 bis 9 Schuß pro Waffe
4.Kompanie: Französische Karabiner des Modells 1886 und italienische Gewehre ohne
Munition
Eine der wenigen wirklich gut bewaffneten Volkssturmeinheiten waren nur die zur
Verteidigung der Rominter Heide, des Jagdreviers von Göring, eingesetzten
Volkssturmmänner. Hier hatte Göring höchst selbst für die Bewaffnung gesorgt, indem er
die Waffen den Beständen der Luftwaffe entzogen hatte.
Im März/April 1945 kam es mehrfach vor, daß sich Wehrmachts-Einheiten, RAD, Organisation
Todt und Volkssturm gegenseitig die Waffen wegnahmen, weil eine Organisation von der
andere behauptete, diese ''wäre nicht mehr wert, Waffen zu führen''.
Die Volkssturmangehörigen hatten Bekleidung und persönliche Ausrüstung selbst zu
stellen.[xi]
Dabei konnten alle Arten von Uniformen aufgetragen werden. Natürlich war es nach 5
Kriegsjahren und dem allgemeinen Versorgungsmängeln für den einzelnen Volkssturmmann
selbst bei guten Willen kaum mehr möglich, sich eine brauchbare Ausrüstung
zusammenzustellen. Vor allem geeignete Winterbekleidung und festes Schuhwerk war nicht
mehr zu bekommen, statt Feldflaschen wurden häufig private Thermosflaschen verwendet.
Anfang 1945 hatte zeitweise nur jeder 10. der eingesetzten Volkssturmmänner einen Mantel,
statt Stiefel mußten teilweise Halbschuhe getragen werden. Folge der unzureichenden
Bekleidung war ein starkes Ansteigen schwerer Erkältungskrankheiten gerade bei den
älteren Volkssturmjahrgängen.
Stahlhelme waren fast gar nicht vorhanden, selbst Erkennungsmarken konnten nur selten
ausgegeben werden, da es keine Zinkblech mehr gab seit Oktober 1944 bekam selbst
das Heer nur noch für einen Teil seiner Soldaten die erforderlichen Erkennungsmarken.[xii]
Lediglich die an der Oderfront eingesetzten 20 z.B.V.
Bataillone sowie die später teilweise in die Wehrmacht übernommenen Einheiten in Breslau
und am Oberrhein waren gut und mit Ausnahme der schweren Kompanien einigermaßen
vollständig bewaffnet und ausgerüstet, allerdings häufig an den Waffen nicht
ausgebildet.
Da die Gauleiter bestrebt waren, ihre Volkssturmverbände als Privatarmee möglichst
soldatisch zu organisieren, war ihnen die fehlende einheitliche Uniformierung ein
besonderer Dorn im Auge. Sie versuchten alles, um an Uniformen oder Uniformstoffe zu
kommen. Sie beschlagnahmten widerrechtlich Kontingente bei Textilfirmen, stellten
gefälschte Fliegerschädenscheine aus oder plünderten Lager der Wehrmacht, ohne sich um
die Einsprüche der örtlich zuständigen Dienststellen zu kümmern. Erst durch
Einschreiten des Stabsführers des Deutschen Volkssturms beim RFSS konnten diese
Eigenmächtigkeiten abgestellt werden. Der Gauleiter im Wartheland bestellte sogar 130.000
m Uniformstoff auf dem italienischen Schwarzmarkt, die allerdings noch nicht eingetroffen
waren, als der Warthegau von der Roten Armee überrollt wurde.[xiii]
Organisation
Verantwortlich für den Volkssturm waren an zentraler Stelle die Gauleiter. Da sich die
Einteilung der Parteigaue nicht mit den Grenzen der Wehrkreise deckte, mußten häufig die
Wehrkreisbefehlshaber mit mehreren Gauleitern verhandeln, wenn es um den Einsatz des
Volkssturms ging. Bormann als Leiter der Parteikanzlei sperrte sich dagegen, in solchen
Fällen einen Gauleiter als federführenden Ansprechpartner für die Wehrmacht
einzusetzen. Da der Volkssturm eine Angelegenheit der ganzen Partei sei, kam nach seiner
Meinung die Bevorzugung eines Gauleiters vor den anderen nicht in Frage. So mußte sich
z.B. der Wehrkreis XVII in Wien weiterhin mit sieben Gauleitern herumschlagen:
Niederdonau, Oberdonau, Wien, Salzburg, Steiermark, Tirol-Vorarlberg und Kärnten.[xiv]
Unabhängig vom Aufgebot war das Volkssturmbataillon die Grundeinheit, wobei die Anzahl
der aufzustellenden Bataillone je nach Größe des Parteikreises unterschiedlich war.
Als Gliederung dieser Bataillone galt:[xv]
-Bataillonsstab, dabei eine Melder- und
Nachrichtenstaffel mit 16 Mann
-3 Volkssturmkompanien mit drei bis vier Zügen, pro Zug drei bis vier Gruppen
-4. (schwere) Kp mit leichten Infanteriegeschützen (mangels Waffen kaum aufgestellt).
Wenn möglich, sollte auch ein vor allem für Sperraufgaben vorgesehener Pionierzug gebildet werden.
Sondereinheiten, wie motorisierte Transportbataillone mit 3 Kpn sowie weitere Pionier- und
Instandsetzungszüge sollten bei den Gauen aufgestellt werden, kamen aber wegen Mangel an
Material und Fachpersonal kaum zur Aufstellung.
Die Einheiten des Deutschen Volkssturms wurden mit Ziffern bezeichnet, wobei
-die erste Ziffer die Gaunummer
-die zweite Ziffer die Bataillonsnummer innerhalb des Gaues
-die dritte Ziffer die Kompanienummer innerhalb des Bataillons
darstellte. 7/108/1 bedeutete die 1. Kompanie des 108. Bataillons im Gau 7 (Franken). Häufig wurde allerdings statt dieser umständlichen
Ziffernfolge der Name des Aufstellungsortes gebraucht. So kommt das genannte Bataillon
7/108 als Volkssturmbataillon Ansbach vor, die 1. Kompanie dieses Bataillons
als Volkssturmkompanie Rothenburg.
Der Name Volkssturm war für alle Einheiten verbindlich. Er konnte durch
nichts ersetzt werden. Als der Gauleiter von Tirol-Vorarlberg wünschte, daß die
Verbände seines Gaus die traditionelle Bezeichnung Standschützen tragen
sollten, lehnte Bormann die Verwendung dieses Begriffs ab. Diese Abfuhr hinderte den
Gauleiter jedoch nicht daran, seine Volkssturmeinheiten gauintern als Standschützen zu
bezeichnen und ihnen sogar eigene Ärmelabzeichen in Rautenform mit dem Tiroler Adler und
der Inschrift Standschützen Bataillon, ergänzt durch den Ortsnamen, zu verschaffen.[xvi]
Der Gauleiter von Westfalen-Süd, Albert Hoffmann, der die bereits als SA-Sturmbann-Namen
bestehende Bezeichnung Freikorps Sauerland übernehmen wollte, mußte von
Bormann hören, daß von irgendwelchen Zusätzen symbolischer, heimatlicher oder
geschichtlicher Art abzusehen sei. Trotz dieser Belehrung hielt das Freikorps
Sauerland auch im Rahmen des Volkssturms an seinem Namen fest und trug ein nie
genehmigtes Ärmelabzeichen.[xvii]
Diese Eigenmächtigkeiten bestimmter Gauleiter zeigen deutlich, daß sich Bormann selbst
bei eigentlich nebensächlichen Kleinigkeiten nicht mehr in der Partei durchsetzen konnte.
In den letzten Kriegstagen erscheinen noch zahlreiche Phantasiebezeichnungen für
Volkssturmeinheiten, die allerdings nie offiziell geführt wurden. So erscheint bei den
Kämpfen um Berlin ein Freikorps Mohnke und ein Freikorps Adolf
Hitler. Als Freikorps Adolf Hitler bezeichnete sich auch eine
Volkssturmeinheit im Raum München-Oberbayern unter Führung des NS-Schriftstellers Hans
Zöberlein. Dieses Freikorps tat sich allerdings nicht im Kampf gegen die Alliierten,
sondern vor allem im Terror gegen die eigene Bevölkerung hervor. Auf Weisung Zöberleins
wurden im Raum Penzberg mehrere Zivilpersonen erhängt, die eine Übergabe ihrer Wohnorte
an die Alliierten vorbereitet hatten.
Verwendung und Einsatz
Schanzarbeiten:
Der erste Einsatz des Volkssturm erfolgte bereits im Oktober 1944 zu Schanzarbeiten in
Ostpreußen, dann ab Ende 1944 beim Ausbau der rückwärtigen Stellungen im Warthegau (B-1
Linie) und an der Westgrenze des Reichs zur Verbesserung des nicht fertiggestellten
Westwalls. Mit Recht bestanden sowohl beim Volkssturm selbst wie auch bei der Wehrmacht
Zweifel am Wert dieser meist nur als Feldbefestigungen ausgebauten Linien, die oft völlig
schematisch als durchgehendes Grabensystem nach Art des Ersten Weltkriegs angelegt wurden.
Gerade im Westen hielt die Bevölkerung diese provisorischen Befestigungen für sinnlos
und sah in ihnen eine Gefährdung der eigenen Wohngebiete. Das galt insbesondere für
Panzersperren in Ortschaften. Wo sie unter dem Druck der Partei gebaut wurden, taten die
Bewohner alles, um sie beim Einmarsch der Westalliierten offen zu halten oder rechtzeitig
wieder zu öffnen. Allgemein herrschte die Meinung vor: Wenn schon der Atlantikwall
nicht hält, wie erst diese Erdwälle und Gräben! [xviii]
Evakuierungen und Verlegungen:
An der Ostfront wurden einzelne Volkssturmmänner, aber auch Volkssturmeinheiten bis
Kompaniegröße zur Begleitung von Flüchtlingstrecks verwendet. In einigen Fällen kam
der Volkssturm auch beim Verlegen von Industriebetrieben in weniger feindgefährdete
Gebiete zum Einsatz.[xix]
Bei der Räumung der Gebiete westlich des Westwalls-Kampffeldes wurden die dort
vorhandenen Volkssturmkräfte mit der Evakuierung beauftragt. Vielfach mußte dabei Gewalt
angewendet werden, um die Leute aus ihren Häusern und Wohnungen hinauszudrängen.[xx]
Objektschutz und Gefangenenbewachung: [xxi]
Obwohl die Ausbildungsbefehle den Objektschutz nie zu den Aufgaben des Volkssturms
gezählt hatten, gehörte er Anfang 1945 zu seinen Hauptaufgaben, da die bis Ende 1944
bestehenden Stadt- und Landwachteinheiten größtenteils im Volkssturm aufgegangen waren.
Zu den Anlagen, die bewacht wurden, zählten Brücken, Verkehrs- und
Energieversorgungsbetriebe genauso wie Industriebetriebe.
Auch die Bewachung von Kriegsgefangenenlagern sowie der zu Schanzarbeiten eingesetzten
Gefangenen bzw. die Rückführung der Lagerinsassen n das Reichsinnere wurde in
Teilbereichen vom Volkssturm übernommen.
In den letzten Kriegswochen dienten Volkssturmeinheiten häufig dazu, die Ortschaften
gegen umherirrende Fremdarbeiter abzuschirmen und Lebensmittel- sowie Versorgungslager
gegen Plünderer auch aus der eigenen Bevölkerung zu schützen. Rüstungsminister Speer
sah noch im April 1945 die Hauptaufgabe des Volkssturms darin, für Ruhe und Ordnung
im Lande zu sorgen.[xxii]
Sicherungsbesatzungen: [xxiii]
Bei den Kämpfen an der ostpreußischen Grenze im Herbst 1944 hatte sich herausgestellt,
daß das Heer zahlenmäßig nicht mehr in der Lage war, die ausgebauten rückwärtigen
Stellungen rechtzeitig infanteristisch zu besetzen, um die dort eingesetzten
bodenständigen Artillerie- und Pak-Einheiten vor durchgebrochener feindlicher Infanterie
zu schützen. Diese eigentlich den Festungsstammbataillonen zugeteilte Aufgabe als
Sicherungsbesatzungen wurde nunmehr den mit dem Ausbau der Stellungen beauftragten
Volkssturmverbänden übertragen.
Bereits im Oktober 1944 wurde der Volkssturm in rückwärtigen Bereichen des Westwalls
eingesetzt. Eine entsprechende Verwendung im Osten konnte erst ab Mitte Dezember 1944
erreicht werden. Die dortigen Gauleiter, vor allem Koch in Ostpreußen und Greiser im
Warthegau, hatten sich vehement dagegen gewehrt, da sie dazu ihren Volkssturm
dem Kommando der Wehrmacht hätten unterstellen müssen.
In einigen Fällen wurden als Sicherungsbesatzung von Stellungen durch die Wehrmacht
sogenannte Rahmen-Einheiten aufgestellt; Infanterie-, Pionier- und
Artillerieverbände, die einen schwachen Personalkader aus Wehrmachtssoldaten besaßen und
durch Volkssturm-Kräfte hätten aufgefüllt werden sollen. Jedoch konnten mit dieser
Maßnahme nur in Einzelfällen einsatzfähige Einheiten aufgestellt werden, da gerade bei
den Pionier- und Artillerieverbänden den herangezogenen Volkssturmmännern die notwendige
Spezialausbildung fehlte.
Allerdings reichten die Kräfte und vor allem die vorhandenen Waffen auch beim Volkssturm
nur dazu aus, die wichtigsten Anlagen in den zu Festungen erklärten Städten zu besetzen,
weite Teile der Stellungslinien mußten unbesetzt bleiben. So konnten z.B. die im
Warthegau im rückwärtigen Bereich der Heeresgruppe A zwischen Posen und der Weichsel
angelegten Stellungssystem (a-1, a-2 , b- und c-Linie) nur punktuell gesichert werden und
wurden folgerichtig nach Beginn der
sowjetischen Offensive im Januar 1945 schnell durchbrochen.[xxiv]
Kampfeinsatz:
Ein Einsatz des Volkssturms außerhalb der 1944 bestehenden Reichsgrenzen wurde von Hitler
kategorisch abgelehnt. Selbst angesichts der kritischen Lage in Ungarn verweigerte er
seine Zustimmung zur Verlegung von 30 in Ost-Österreich vorhandenen
Volkssturm-Bataillonen in den Raum Preßburg-Varastin, um dort Sicherungsaufgaben und
Schanzarbeiten durchzuführen.
Die ersten
Volkssturmbataillone wurden bereits kurz nach Aufruf des Volkssturm im Oktober 1944 im
Raum Gumbinnen Goldapp Angerapp in Ostpreußen eingesetzt, wenn auch
zunächst vor allem zu Sicherungs- und Schanzarbeiten, allerdings auch schon zur Abwehr
durchgebrochener Feindkräfte. Im November 1944 waren allein im Rahmen der 170. Inf.Div
acht Volkssturmbataillone im Einsatz, ohne allerdings Teil der Wehrmacht zu sein. Die dort
gemachten Erfahrungen führten dann endlich zu einer Regelung über die Unterstellung der
Volkssturm-Einheiten im Einsatzfall unter die Wehrmacht.[xxv]
Als am 13.1.1945 die
Offensive der Roten Armee aus den Weichselbrückenköpfen bei Baranow Richtung Westen
begann, stellte sich heraus, daß der Volkssturm im Warthegau wegen mangelnder Ausrüstung
und ungenügender Ausbildung kaum feldbrauchbar war und die vorgesehenen Aufgaben als
Sicherungsbesatzungen in den rückwärtigen Linien nicht wahrnehmen konnte. Lediglich etwa
400 Volkssturmmänner wurden in Posen
eingeschlossen und kämpften dort bis zur Kapitulation der Festung.
Das Debakel des Warthegauer Volkssturms führte dazu, in den bisher nicht unmittelbar
feindbedrohten Parteigauen in der Mitte des Reiches 20 Volkssturm- Bataillone z.b.V.
aufzustellen, diese bevorzugt mit deutschen Waffen auszurüsten und sie dann an die
bedrohte Ostfront zu transportieren. Allerdings trafen diese Bataillone erst Ende Januar
im Raum Küstrin Frankfurt an der Oder ein, zu einem Zeitpunkt also, da die Rote
Armee bereits an der Oder stand. Einige dieser Bataillone fuhren mit ihren Transportzügen
mitten in die sowjetischen Panzerspitzen hinein.
Diese z.b.V. Bataillone waren fast die einzigen Volkssturm-Verbände, die wirklich
einigermaßen vollständig bewaffnet, ausgerüstet und uniformiert waren, allerdings
fehlten teilweise die schweren Waffen. Soweit sich noch feststellen läßt, kamen die 20
Bataillone aus folgenden Parteigauen der NSDAP: [xxvi]
a) Einsatz im Raum Frankfurt/Oder Landsberg/Warthe Küstrin
Volkssturm-Btl z.b.V. (auf die Angabe der Einheits-Nr. wird verzichtet):
-Bayreuth
-Franken
-Halle-Merseburg
-Kurhessen
-Mainfranken
-München-Oberbayern
-Oberdonau
-Osthannover
-Sachsen
-Thüringen
b) Einsatz im Raum Stargard Deutsch-Krone
Volkssturm-Btl z.b.V.:
-Hamburg
-Hessen-Nassau
-Magdeburg-Anhalt
-Mecklenburg
-Pommern
-Schleswig-Holstein
-Südhannover-Braunschweig
c) Einsatzraum nicht zweifelsfrei feststellbar:
Volkssturm-Btl z.b.V.:
-Salzburg
-Schwaben
-Sudetenland
Bei der Verteidigung der zu Festungen erklärten Städte Küstrin (bis 29.3.1945) und
Kolberg (bis 18.3.1945) waren je zwei Volkssturmbataillone eingesetzt.
Zu den 45.000 Soldaten, die die Festung Breslau bis 8.5.1945 verteidigten, gehörten etwa
15.000 Volkssturmmänner, die in 26 Kampfbataillone, 10 Baubataillone und 2
Ersatzbataillone gegliedert waren. Teile des Volkssturms waren auch im Rahmen des
Artillerie-Regiments Breslau eingesetzt. Diese Volkssturm-Artilleristen wurden
Anfang März 1945 in die Wehrmacht
übernommen, eine der wenigen belegbaren Fälle dieser Art.[xxvii]
In Berlin bestand die deutsche Besatzung im März 1945 zu mehr als der Hälfte aus
Volkssturmangehörigen. Von 41.000 Mann waren es 24.000, allerdings meist schlecht
ausgebildet und mäßig ausgerüstet. Zwei in Berlin eingesetzten Volkssturmbataillone aus
dem Gau Brandenburg wurden von dem dortigen Gauleiter Stürtz, der mit Goebbels
rivalisierte, kurzfristig abgezogen. Auch zwischen den wechselnden Kampfkommandanten der
Wehrmacht und Goebbels als Gauleiter von Berlin kam es immer wieder zu Zusammenstößen
über den Einsatz des Volkssturms.
Im Westen waren Volkssturm-Einheiten in größerer Anzahl vor allem bei der 19. Armee am
Oberrhein eingesetzt, die im Landserjargon bald die 19. Volkssturmarmee hieß.
Neben Grenzschutz- und Polizeiabteilungen waren am Westrand des Schwarzwalds auch 20
Volkssturm-Bataillone aus Baden und sechs aus Württemberg-Hohenzollern vorhanden.[xxviii]
Zur Verwendung kamen diese Einheiten vor allem bei:
-Divisionsgruppe Breisach (später Div.Nr. 805)
-Divisionsgruppe v. Witzleben (später Div.Nr. 905)
-Brigade 1005
Volkssturmverbände oberhalb der Bataillonsebene gab es nicht, im Brigade- oder
Divisionsrahmen wurde der Volkssturm immer zusammen mit anderen Wehrmacht- oder
Waffen-SS-Verbänden eingesetzt. Am häufigsten dürfte die Verwendung unter der Führung
örtlicher Kampfkommandanten der Wehrmacht gewesen sein, in wenigen Fällen kämpften
Volkssturm-Einheiten auch tatsächlich unter Führung der Gau- bzw. Kreisleiter,[xxix]
soweit sich diese nicht rechtzeitig abgesetzt hatten.
Auch die Volksgrenadier-Divisionen oder Volks-Artillerie-Korps
hatten trotz ihres Namens allenfalls wenige taktisch unterstellte Volkssturm-Einheiten in
ihren Reihen, bestanden keinesfalls gliederungsmäßig aus Volkssturmverbänden. Selbst
die 78. Volks- Sturmdivision leitete ihre Bezeichnung von der ehemaligen 78.
Sturmdivision und nicht etwa vom Volkssturm her.
Lediglich die 1945 aufgestellten Divisionsstäbe z..b.V. 601- 612, 615, 616, 619 waren von
vornherein für die Führung von Alarmeinheiten und Volkssturm vorgesehen. Dabei
war jedoch nie an eine feste gliederungsmäßige Unterstellung von Volkssturmverbänden
gedacht, diese Divisionsstäbe sollten vielmehr kurzzeitig die jeweils örtlich
vorhandenen Volkssturmkräfte sowie die aus Ersatzeinheiten usw. aufgestellten
Alarmtruppen führen. [xxx]
Literatur:
Bundesarchiv, Abt. Zentralnachweisstelle (Hrsg.): Der Deutsche Volkssturm: Idee,
Bildung, Organisation und Einsatz. Die Rechtsstellung der Angehörigen des Deutschen
Volkssturmes. Kornelimünster 1957
Grobosch, Werner: Entstehung und Rolle des
Deutschen Volkssturms. In: Militärgeschichte 1978, S. 181 ff.
Kaltenegger, Roland:
Das letzte Aufgebot der Alpenfestung". Die Tiroler Standschützen 1944/45. In:
Pallasch 12 (2001) S.
117-122
Kissel, Hans: Der Deutsche Volkssturm 1944/45.
Eine territoriale Miliz im Rahmen der Landesverteidigung. Berlin 1962
Loringhoven, Hanns Freytag von: Das letzte
Aufgebot des Teufels. Einsatz des Volkssturmbataillons 7/108 Franken mit den Kompanien
Rothenburg o.d.T., Ansbach, Weißenburg, Dinkelsbühl. Nürnberg 1965
Mammach, Klaus: Der Volkssturm. Das letzte
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1981
Schönherr, Klaus: Der Deutsche Volkssturm im
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Bd.
1: Die Landstreitkräfte - Waffengattungen Gesamtübersicht, Osnabrück 1979
Bd. 17: Register der Namensverbände, Volkssturm / Hitlerjugend / Verbündete. Osnabrück
2002
Timm,
Willy: Freikorps Sauerland im Deutschen Volkssturm. Südwestfalens letztes Aufgebot
1944/45. (=Schriftenreihe zur Geschichte Unnas und der Grafschaft Mark, Heft 12), Unna
1993
Wright,
Burton: Army of dispair. The German Volkssturm 1944-1945. Dissertation der Florida State
University 1982, veröffentlicht Michigan 1989 (UMI Ann Arbor Publ.)
Yelton,
David Keith: The last reserves - political-military aspects of the structure, function and
composition of the German Volkssturm, 1944 - 1945. Michigan
1990 (UMI Ann Arbor Publ.)
[i] KTB-OKW, Band 3, S. 1242.
[ii] Seidler, Volkssturm, S. 46 ff, 82 ff.
[iii] Erlaß v. 23.11.1944. In: Mammach, Volkssturm, S. 198
[iv] Seidler, Volkssturm, S. 84
[v] Absolon, Rud.: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935 1945. Das Personalwesen der Wehrmacht (= Schriften des Bundesarchivs, 5), Boppard 1960, S. 151 156,
[vi] Seidler, Volkssturm, S. 103
[vii] Tessin, Georg: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945. Bd. 17: Register der Namensverbände, Volkssturm / Hitlerjugend / Verbündete. Osnabrück 2002
[viii] Anordnung Nr. 227/44 der Parteikanzlei v. 27.9.1944. In: Kissel, Volkssturm, S. 99
[ix] Seidler, Volkssturm, S. 246 ff. Dort auch Angabe der zahlreichen Primärquellen.
[x] Seidler, Volkssturm, S. 193 ff.
[xi] Seidler, Volkssturm, S. 116 ff.
[xii] Seidler, Volkssturm, S. 124
[xiii] Seidler, Volkssturm, S. 211 ff.
[xiv] Seidler, Volkssturm, S. 67
[xv] Anordnung 318/44 der Parteikanzlei v. 12.10.44. In: Kissel, Volkssturm, S. 102
[xvi]
Kaltenegger, Das letzte Aufgebot der
Alpenfestung".
[xvii] Timm, Freikorps Sauerland im Deutschen Volkssturm
[xviii] Boberach, Heinz (Hrsg.): Meldungen aus dem Reich. Die geheimen Lagebericht des SD der SS 1938-1945. Herrsching 1984, Bd. 17, S. 6720 ff.
[xix] Kissel, Volkssturm, s. 162. Seidler, Volkssturm, S. 309.
[xx] Mammach, Volkssturm, S. 72
[xxi] Seidler, Volkssturm, S. 311 ff.
[xxii] Hüttenberger, Peter: Die Gauleiter. Studie zum Machtgefüge in der NSDAP, Stuttgart 1969, S. 194. Grobosch, Entstehung und Rolle des Deutschen Volkssturms. S. 181 ff.
[xxiii] Seidler, Volkssturm, S. 303, 314 ff.
[xxiv]
Schönherr, Klaus: Der Deutsche Volkssturm im Reichsgau Wartheland 1944/45. In:
Militärgeschichtliche Beiträge, Band 1, S. 105-120. Herford 1987. - Magenheimer, Heinz:
Abwehrschlacht an der Weichsel. Vorbereitung, Ablauf, Erfahrungen (= Einzelschr.
militärischen Geschichte d. 2. Weltkriegs, 20). Freiburg 1986, S. 61 f.
[xxv] Seidler, Volkssturm, S. 325 ff.
[xxvi] Seidler, Volkssturm, S. 329 f.
[xxvii] Festungs-Kdtr. Breslau Abt. IIb v. 4.3.1945.
[xxviii] Seidler, Volkssturm, S. 338
[xxix] So z.B. in Nürnberg. Hier war zwar kaum Volkssturm eingesetzt, der amtierende stv. Gauleiter führte jedoch bis zuletzt selbst vor Ort. (Vgl. Kunze, Karl: Kriegsende in Franken und der Kampf um Nürnberg im April 1945. (=Nürnberger Forschungen, 28) Nürnberg 1995
[xxx] Tessin, Band 1, S. 105