Der Volkssturm



Aufstellung

Angesichts der sich häufenden deutschen Niederlagen wurde bereits am 2. Nov. 1943 beim OKW über vorsorgliche Planungen für ein „letztes Aufgebot“ nachgedacht. Diese Maßnahmen wurden jedoch zunächst zurückgestellt, weil der Chef OKW feststellte, daß der „Führer“ sich gegebenenfalls dafür des Parteiapparats bedienen werde. [i]
Nach dem Zusammenbruch der deutschen Fronten im Spätsommer 1944 standen die Westalliierten bei Aachen und die Rote Armee in Ostpreußen an der Reichsgrenze. Jetzt versuchte die Führung der NSDAP, allen voran Bormann als Leiter der Parteikanzlei, durch Mobilisierung der letzten Kräfte, den Untergang des Dritten Reiches doch noch zu verhindern. Durch Erlaß vom 25.9.1944 wurde die Bildung des „Deutschen Volkssturm“ befohlen, der alle waffenfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren umfassen sollte.[ii] Dazu muß angemerkt werden, daß von den an sich wehrpflichtigen Jahrgängen 1895 bis 1925 im Jahre 1944 noch 5 Millionen uk-gestellt waren, es gab damit mehr uk-gestellte Wehrpflichtige, als das gesamte Feldheer Soldaten hatten.

Aufbau und Organisation dieser Parteimiliz waren vom üblichen Kompetenz-Wirrwarr zwischen den konkurrierenden Machthabern innerhalb des nationalsozialistischen Staates gekennzeichnet:
a) Aufstellung und Führung des Volkssturms waren Aufgabe der Gauleiter und der ihnen unterstellten Parteiorganisation. Die Erfassung wurde von den Ortsgruppen vorgenommen.
b) Der Reichsführer SS als Befehlshaber des Ersatzheeres war verantwortlich für Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung.
c) Der Kampfeinsatz sollte zunächst durch den Reichsführer SS erfolgen. Diese Bestimmung wurde im November 1944 dahin abgeändert, daß auch der Volkssturm für den Einsatz der Wehrmacht unterstellt werden konnte, ohne aber grundsätzlich Teil der Wehrmacht zu werden.[iii] Viele Gau- und Kreisleiter der NSDAP nahmen jedoch diese faktische Unterstellung unter die Wehrmacht nicht zur Kenntnis und versuchten weiter, „ihren“ Volkssturmeinheiten Befehle zu erteilen, was unweigerlich zu einem Durcheinander führte, daß auf den Rücken der Volkssturmmänner ausgetragen wurde. Waren keine Wehrmachtstruppen vorhanden, sollte der Volkssturm unter Führung der Ortsgruppen- und Kreisleiter kämpfen.

 

Der Volkssturm sollte sich aus vier Aufgeboten zusammensetzen, die sich nach Tauglichkeit, Alter oder Abkömmlichkeit unterschieden:

Im ersten Aufgebot dienten "alle zum Kampfeinsatz tauglichen" Angehörigen der Jahrgänge 1924 bis 1884, also die 20- bis 60-jährigen, die "keine lebenswichtige Funktion in der Heimat" wahrnahmen. Für das erste Aufgebot war eine Verwendung außerhalb der Ortsgrenzen vorgesehen, auch wurden sie nach Aufruf der Einsatzkompanien in Gemeinschaftsunterkünften zusammengefaßt.

Das zweite Aufgebot umfaßte wiederum alle zum Kampfeinsatz tauglichen Angehörigen der Jahrgänge 1924 bis 1884, die in "kriegswichtigen Betrieben, im Nachrichten- oder Transportwesen oder in anderen lebenswichtigen Funktionen in der Heimat" tätig waren.

Diese Definitionen für erstes und zweites Aufgebot waren interpretationsfähig, Meinungsverschiedenheiten waren vorprogrammiert. Natürlich drängten alle volkssturmpflichtigen Männer in das zweite Aufgebot, weil sie dann zu Hause bleiben konnten. Sie wurden dabei von den Arbeitgebern unterstützt, die ihre Arbeiter und Angestellten behalten wollten.
Schließlich entstanden in bester bürokratischer Tradition noch am 23.2.1945 ausführliche Einzelbestimmungen über die Einteilung zum ersten oder zum zweiten Aufgebot. So gehörten jetzt die Maschinisten der Freiwilligen Feuerwehr zum zweiten, der "einfache“ Feuerwehrmann dagegen zum ersten Aufgebot. [iv]

Das dritte Aufgebot sollte die Jugendlichen der Jahrgänge 1925 – 1928, also die 16 – 19-jährigen umfassen, soweit diese nicht schon bei Wehrmacht, RAD oder als Luftwaffenhelfer eingesetzt waren. Da der Jahrgang 1927 ab Juli 1944 und große Teile des Jahrgangs 1928 Ende 1944 zum Wehrdienst aufgerufen wurden, bestand die Masse des dritten Volkssturmaufgebots aus 16-jährigen Hitlerjungen. Im März 1945 wurde schließlich noch ein Teil des Jahrgangs 1929 zur Flak eingezogen [v], somit blieben nur noch relativ wenige, dafür vielfach durch jahrelange Indoktrination um so fanatisierte Hitlerjungen für den Einsatz im Volkssturm übrig.

Zum vierten Aufgebot schließlich gehörten alle, die zu einem Kampfeinsatz nicht tauglich waren, jedoch noch  zu Wach- und Sicherheitsaufgaben verwendet werden konnten. Bei der Bewertung der Tauglichkeitskriterien für das vierte Aufgebot waren strengste Maßstäbe anzulegen, ins vierte Aufgebot kam nur, wer nicht in der Lage war "auch nur den geringsten Fußmarsch zu machen." Bald ging das böse Wort um: "Volkssturmmänner zwischen 50 und 60 können nur dann vom Dienst befreit werden, wenn sie nachweisen, daß ihre Väter im Fronteinsatz stehen." [vi]
Für die Einreihung in die Aufgebote war ausschließlich die Unabkömmlichkeit maßgebend, eine Musterung mit ärztlicher Untersuchung fand zunächst nicht statt. So kam es, daß sich selbst im I. und II. Aufgebot schwerkranke Leute mit Herzfehlern, TBC-Erkrankungen oder starken Körperbehinderungen fanden.

Insgesamt wurden im Volksturm etwa sechs Millionen erfaßt, die erste Einteilung in die Aufgebote ergab:
1. Aufgebot: 1,2 Millionen
2. Aufgebot: 2,8 Millionen
3. Aufgebot: 0,6 Millionen
4. Aufgebot: 1,4 Millionen

Durch ein Flut von Anträgen der Firmen auf Unabkömmlichkeit ihrer Belegschaft wurden jedoch bald die Masse in das 2. Aufgebot eingereiht. Diese Bevorzugung der Industrie wurde naturgemäß durch Speer als Rüstungsminister unterstützt, der am möglichst  reibungslosen Ablauf der Produktion interessiert war. Spätestens bei den ersten Ausbildungsvorhaben stellte sich heraus, daß viele Volkssturmmänner krankheitsbedingt nicht einsatzfähig waren, so daß im Februar 1945 die Masse des Volkssturms im vierten Aufgebot eingereiht war.

Es läßt sich nicht abschließend klären, in welcher Gesamt-Stärke der Volkssturm dann wirklich zum Einsatz kam, die Suchdienste führten nach 1945 zeitweise 175.000 vermißte Volkssturmmänner. Auch eine lückenlose Übersicht über die tatsächlich aufgestellten Volkssturmeinheiten läßt sich nicht gewinnen. Auch in den Vermißtenbildlisten des DRK bzw. im „Tessin“ [vii] sind die Volkssturm-Einheiten keinesfalls vollzählig erfaßt.

Rechtsstellung

Der Volkssturm befand sich in einer von Partei- und Staatsführung bewußt in Kauf genommenen rechtlichen Grauzone.
Die Ausführungsbestimmungen zur Bildung des Deutschen Volkssturms v. 27.9.1944 legten fest: „Die Angehörigen des Deutschen Volkssturm gelten im Sinne der Haager Landkriegsordnung als Kombattanten“. [viii]
Die nach dem Völkerrecht zwingend vorgesehene Anerkennung dieser Miliz durch die kriegführenden Parteien wurde dagegen von Himmler sabotiert, obwohl er vom zuständigen Auswärtigen Amt mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen worden war. Das Ausw. Amt zeigte jedoch eigenmächtig über die Schutzmächte (Schweiz, Schweden) die Bildung des Volkssturms gegenüber den Alliierten an. Die Westalliierten erklärten daraufhin, daß sie die an der Westfront kämpfenden Volkssturmeinheiten ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches nach dem Kriegsvölkerrecht behandeln würden, soweit diese einheitlich gekennzeichnet seien, ihre Waffen offen tragen und die Bestimmungen des Kriegsrechts einhalten würden.
Weiter wies das Auswärtige Amt zu Recht auf weitere kriegsvölkerrechtlich äußerst bedenkliche Aspekte des Volkssturms hin: [ix]
-In der Ziffer 1 des Volkssturmerlasses hieß es, daß ''der Volksturm den Heimatboden nicht nur mit den Waffen, sondern mit allen Mitteln verteidigen werde, die dafür geeignet waren." Diese Formulierung widersprach ganz klar der Haager Landkriegsordnung (HLKO), die eben gerade bestimmte Mittel der Kriegsführung untersagte.
-Die Führung des Volkssturm lag bei den Gau- und Kreisleitern der Partei, obwohl es völkerrechtliches Gewohnheitsrecht war, daß solche Milizen nur unter alleiniger Führung der jeweiligen Wehrmacht eines Staates geschaffen werden durften. Das Argument von Himmler, daß der Volkssturm als ''levée en masse'' im Sinne der HLKO gelten müsse und darum auch unter Führung der Partei stehen könne, war natürlich Unsinn. Bei der ''levée en masse'' handelt es sich um einen spontanen Volksaufstand gegen eine widerrechtliche feindliche Besatzung und nicht wie im Falle des Volkssturms um eine von oben her befohlene Aufstellung von zwangsweise rekrutierten Verbänden.
Das Ausw.Amt konnte sich jedoch mit seinen berechtigten Bedenken nicht durchsetzen. Wegen des völkerrechtlich fragwürdigen Status verweigerte die Sowjetunion eine Anerkennung des Volkssturms als Miliz überhaupt.
Nach dem Befehl zur Bildung des Volkssturms hätten die Volkssturmangehörigen mit innerhalb der Einheit einheitlichen Uniformen, amtlich gestempelten gelben Armbinden mit der Aufschrift ''DEUTSCHE WEHRMACHT'' oder „DEUTSCHER VOLKSSTURM – WEHRMACHT“ (wie sie auch von anderen Hilfseinheiten verwendet wurden) und Soldbüchern  / Kombattantenausweisen ausgestattet werden sollen.
Die einheitliche Kennzeichnung und Uniformierung konnte in der Praxis nicht durchgeführt werden, oft genug fehlten sogar Kombattantenausweise oder Soldbücher. Auch bei den Armbinden kommen alle möglichen selbstgebastelten Arten vor. Weiter wurden vielfach erbeutete Uniformstücke oder Parteiuniformen aufgetragen, bei denen die Verwechslungsgefahr mit Uniformen alliierter Truppen bestand. So war es kein Wunder, daß gerade im Osten eine ganze Reihe von Volkssturmangehörigen als Partisanen erschossen wurden - in voller Übereinstimmung mit den damals geltenden kriegsvölkerrechtlichen Bestimmungen.


Bewaffnung / Ausrüstung [x]

Laut dem Volkssturm-Erlaß war der ''Reichsführer SS als Befehlshaber des Ersatzheeres für die Bewaffnung und Ausrüstung des Deutschen Volkssturms''  verantwortlich. Auf diese Formulierung beriefen sich dann alle anderen für die Rüstung zuständigen Stellen (OKW, Speer usw.) und verweigerten die Abgabe von Waffen aus ihren Beständen. So blieben häufig nur Beutewaffen, die kein anderer haben wollte oder Waffen, die bereits im Besitz der NSDAP waren. Man muß dabei beachten, daß die Wehrmacht im Herbst 1944 einen monatlichen Bedarf von etwa 300.000 Gewehren hatte, aber nur noch etwa 200.000 hergestellt wurden.

Auch die eigens entwickelten Volkssturmwaffen wurden nie in nennenswerter Anzahl hergestellt. Vom Volkssturm-Gewehr/-Karabiner wurden zwischen Jan. und März 1945 nur etwa 55.000 als Rohsysteme produziert, wie viele davon endgültig fertiggestellt und ausgeliefert wurden, ist unbekannt. Außerdem hatten diese Waffen von der Qualität her oft nur Schrottwert. Für die Rohre der Volkssturmgewehre wurden häufig ausgeschossene Reserveläufe älterer Maschinengewehre verwendet, z.B. von den bei der Luftwaffe nicht mehr benötigten MG 15, 17 und 81. Die Streuung dieser Waffen lag weit außerhalb jeder Toleranz, die Schäfte der Waffen rissen bei geringer Beanspruchung und machten den Verschuß von Gewehrgranaten unmöglich.
Wie aussichtslos die Bewaffnungssituation des Volkssturms war, geht aus folgenden Beispielen hervor:
-Im Dezember 1944 und Januar 1945 versuchte die SS, auf dem italienischen Schwarzmarkt Waffen für den Volkssturm einzukaufen.
-Das vierte Aufgebot des Volkssturms, das zur unmittelbaren Verteidigung der in den einzelnen Gemeinden einzurichtenden Panzersperren vorgesehen war, sollte mit den in Privathand vorhandenen Jagdgewehren ausgerüstet werden.
-Bei einem in der Nähe von Köln eingesetzten Volkssturmbataillon wurde 1945 folgende Bewaffnung festgestellt:
1.Kompanie: 8 italienische Gewehre für 80 Mann
2.Kompanie: Belgische Gewehre ohne Munition, Revolver und Pistolen vom Ende des 19. Jahrhunderts
3.Kompanie: Dänische Gewehre mit 6 bis 9 Schuß pro Waffe
4.Kompanie: Französische Karabiner des Modells 1886 und italienische Gewehre ohne Munition
Eine der wenigen wirklich gut bewaffneten Volkssturmeinheiten waren nur die zur Verteidigung der Rominter Heide, des Jagdreviers von Göring, eingesetzten Volkssturmmänner. Hier hatte Göring höchst selbst für die Bewaffnung gesorgt, indem er die Waffen den Beständen der Luftwaffe entzogen hatte.
Im März/April 1945 kam es mehrfach vor, daß sich Wehrmachts-Einheiten, RAD, Organisation Todt und Volkssturm gegenseitig die Waffen wegnahmen, weil eine Organisation von der andere behauptete, diese ''wäre nicht mehr wert, Waffen zu führen''.


Die Volkssturmangehörigen hatten Bekleidung und persönliche Ausrüstung selbst zu stellen.[xi] Dabei konnten alle Arten von Uniformen aufgetragen werden. Natürlich war es nach 5 Kriegsjahren und dem allgemeinen Versorgungsmängeln für den einzelnen Volkssturmmann selbst bei guten Willen kaum mehr möglich, sich eine brauchbare Ausrüstung zusammenzustellen. Vor allem geeignete Winterbekleidung und festes Schuhwerk war nicht mehr zu bekommen, statt Feldflaschen wurden häufig private Thermosflaschen verwendet. Anfang 1945 hatte zeitweise nur jeder 10. der eingesetzten Volkssturmmänner einen Mantel, statt Stiefel mußten teilweise Halbschuhe getragen werden. Folge der unzureichenden Bekleidung war ein starkes Ansteigen schwerer Erkältungskrankheiten gerade bei den älteren Volkssturmjahrgängen.
Stahlhelme waren fast gar nicht vorhanden, selbst Erkennungsmarken konnten nur selten ausgegeben werden, da es keine Zinkblech mehr gab – seit Oktober 1944 bekam selbst das Heer nur noch für einen Teil seiner Soldaten die erforderlichen Erkennungsmarken.[xii] 

Lediglich die an der Oderfront eingesetzten 20 z.B.V. Bataillone sowie die später teilweise in die Wehrmacht übernommenen Einheiten in Breslau und am Oberrhein waren gut und mit Ausnahme der schweren Kompanien einigermaßen vollständig bewaffnet und ausgerüstet, allerdings häufig an den Waffen nicht ausgebildet.


Da die Gauleiter bestrebt waren, ihre Volkssturmverbände als Privatarmee möglichst soldatisch zu organisieren, war ihnen die fehlende einheitliche Uniformierung ein besonderer Dorn im Auge. Sie versuchten alles, um an Uniformen oder Uniformstoffe zu kommen. Sie beschlagnahmten widerrechtlich Kontingente bei Textilfirmen, stellten gefälschte Fliegerschädenscheine aus oder plünderten Lager der Wehrmacht, ohne sich um die Einsprüche der örtlich zuständigen Dienststellen zu kümmern. Erst durch Einschreiten des Stabsführers des Deutschen Volkssturms beim RFSS konnten diese Eigenmächtigkeiten abgestellt werden. Der Gauleiter im Wartheland bestellte sogar 130.000 m Uniformstoff auf dem italienischen Schwarzmarkt, die allerdings noch nicht eingetroffen waren, als der Warthegau von der Roten Armee überrollt wurde.[xiii]

Organisation
Verantwortlich für den Volkssturm waren an zentraler Stelle die Gauleiter. Da sich die Einteilung der Parteigaue nicht mit den Grenzen der Wehrkreise deckte, mußten häufig die Wehrkreisbefehlshaber mit mehreren Gauleitern verhandeln, wenn es um den Einsatz des Volkssturms ging. Bormann als Leiter der Parteikanzlei sperrte sich dagegen, in solchen Fällen einen Gauleiter als federführenden Ansprechpartner für die Wehrmacht einzusetzen. Da der Volkssturm eine Angelegenheit der ganzen Partei sei, kam nach seiner Meinung die Bevorzugung eines Gauleiters vor den anderen nicht in Frage. So mußte sich z.B. der Wehrkreis XVII in Wien weiterhin mit sieben Gauleitern herumschlagen: Niederdonau, Oberdonau, Wien, Salzburg, Steiermark, Tirol-Vorarlberg und Kärnten.[xiv]

Unabhängig vom Aufgebot war das Volkssturmbataillon die Grundeinheit, wobei die Anzahl der aufzustellenden Bataillone je nach Größe des Parteikreises unterschiedlich war.
Als Gliederung dieser Bataillone galt:[xv]
-Bataillonsstab, dabei eine Melder- und Nachrichtenstaffel mit 16 Mann
-3 Volkssturmkompanien mit drei bis vier Zügen, pro Zug drei bis vier Gruppen
-4. (schwere) Kp mit leichten Infanteriegeschützen (mangels Waffen kaum aufgestellt).
Wenn möglich, sollte auch ein vor allem für Sperraufgaben vorgesehener  Pionierzug gebildet werden.
Sondereinheiten, wie motorisierte Transportbataillone mit 3 Kpn sowie weitere Pionier- und Instandsetzungszüge sollten bei den Gauen aufgestellt werden, kamen aber wegen Mangel an Material und Fachpersonal kaum zur Aufstellung.

Die Einheiten des Deutschen Volkssturms wurden mit Ziffern bezeichnet, wobei
-die erste Ziffer die Gaunummer
-die zweite Ziffer die Bataillonsnummer innerhalb des Gaues
-die dritte Ziffer die Kompanienummer innerhalb des Bataillons
darstellte. 7/108/1 bedeutete die 1. Kompanie des 108.
Bataillons im Gau 7 (Franken). Häufig wurde allerdings statt dieser umständlichen Ziffernfolge der Name des Aufstellungsortes gebraucht. So kommt das genannte Bataillon 7/108 als „Volkssturmbataillon Ansbach“ vor, die 1. Kompanie dieses Bataillons als „Volkssturmkompanie Rothenburg“.

Der Name „Volkssturm“ war für alle Einheiten verbindlich. Er konnte durch nichts ersetzt werden. Als der Gauleiter von Tirol-Vorarlberg wünschte, daß die Verbände seines Gaus die traditionelle Bezeichnung „Standschützen“ tragen sollten, lehnte Bormann die Verwendung dieses Begriffs ab. Diese Abfuhr hinderte den Gauleiter jedoch nicht daran, seine Volkssturmeinheiten gauintern als Standschützen zu bezeichnen und ihnen sogar eigene Ärmelabzeichen in Rautenform mit dem Tiroler Adler und der Inschrift „Standschützen Bataillon“, ergänzt durch den Ortsnamen,  zu verschaffen.[xvi]
Der Gauleiter von Westfalen-Süd, Albert Hoffmann, der die bereits als SA-Sturmbann-Namen bestehende Bezeichnung „Freikorps Sauerland“ übernehmen wollte, mußte von Bormann hören, daß „von irgendwelchen Zusätzen symbolischer, heimatlicher oder geschichtlicher Art“ abzusehen sei. Trotz dieser Belehrung hielt das „Freikorps Sauerland“ auch im Rahmen des Volkssturms an seinem Namen fest und trug ein nie genehmigtes Ärmelabzeichen.[xvii]
Diese Eigenmächtigkeiten bestimmter Gauleiter zeigen deutlich, daß sich Bormann selbst bei eigentlich nebensächlichen Kleinigkeiten nicht mehr in der Partei durchsetzen konnte.
In den letzten Kriegstagen erscheinen noch zahlreiche Phantasiebezeichnungen für Volkssturmeinheiten, die allerdings nie offiziell geführt wurden. So erscheint bei den Kämpfen um Berlin ein „Freikorps Mohnke“ und ein „Freikorps Adolf Hitler“. Als „Freikorps Adolf Hitler“ bezeichnete sich auch eine Volkssturmeinheit im Raum München-Oberbayern unter Führung des NS-Schriftstellers Hans Zöberlein. Dieses Freikorps tat sich allerdings nicht im Kampf gegen die Alliierten, sondern vor allem im Terror gegen die eigene Bevölkerung hervor. Auf Weisung Zöberleins wurden im Raum Penzberg mehrere Zivilpersonen erhängt, die eine Übergabe ihrer Wohnorte an die Alliierten vorbereitet hatten.

Verwendung und Einsatz

Schanzarbeiten:
Der erste Einsatz des Volkssturm erfolgte bereits im Oktober 1944 zu Schanzarbeiten in Ostpreußen, dann ab Ende 1944 beim Ausbau der rückwärtigen Stellungen im Warthegau (B-1 Linie) und an der Westgrenze des Reichs zur Verbesserung des nicht fertiggestellten Westwalls. Mit Recht bestanden sowohl beim Volkssturm selbst wie auch bei der Wehrmacht Zweifel am Wert dieser meist nur als Feldbefestigungen ausgebauten Linien, die oft völlig schematisch als durchgehendes Grabensystem nach Art des Ersten Weltkriegs angelegt wurden. Gerade im Westen hielt die Bevölkerung diese provisorischen Befestigungen für sinnlos und sah in ihnen eine Gefährdung der eigenen Wohngebiete. Das galt insbesondere für Panzersperren in Ortschaften. Wo sie unter dem Druck der Partei gebaut wurden, taten die Bewohner alles, um sie beim Einmarsch der Westalliierten offen zu halten oder rechtzeitig wieder zu öffnen. Allgemein herrschte die Meinung vor: „Wenn schon der Atlantikwall nicht hält, wie erst diese Erdwälle und Gräben!“ [xviii]

Evakuierungen und Verlegungen:
An der Ostfront wurden einzelne Volkssturmmänner, aber auch Volkssturmeinheiten bis Kompaniegröße zur Begleitung von Flüchtlingstrecks verwendet. In einigen Fällen kam der Volkssturm auch beim Verlegen von Industriebetrieben in weniger feindgefährdete Gebiete zum Einsatz.[xix]
Bei der Räumung der Gebiete westlich des Westwalls-Kampffeldes wurden die dort vorhandenen Volkssturmkräfte mit der Evakuierung beauftragt. Vielfach mußte dabei Gewalt angewendet werden, um die Leute aus ihren Häusern und Wohnungen hinauszudrängen.[xx]

Objektschutz und Gefangenenbewachung: [xxi]
Obwohl die Ausbildungsbefehle den Objektschutz nie zu den Aufgaben des Volkssturms gezählt hatten, gehörte er Anfang 1945 zu seinen Hauptaufgaben, da die bis Ende 1944 bestehenden Stadt- und Landwachteinheiten größtenteils im Volkssturm aufgegangen waren. Zu den Anlagen, die bewacht wurden, zählten Brücken, Verkehrs- und Energieversorgungsbetriebe genauso wie Industriebetriebe.
Auch die Bewachung von Kriegsgefangenenlagern sowie der zu Schanzarbeiten eingesetzten Gefangenen bzw. die Rückführung der Lagerinsassen n das Reichsinnere wurde in Teilbereichen vom Volkssturm übernommen.
In den letzten Kriegswochen dienten Volkssturmeinheiten häufig dazu, die Ortschaften gegen umherirrende Fremdarbeiter abzuschirmen und Lebensmittel- sowie Versorgungslager gegen Plünderer auch aus der eigenen Bevölkerung zu schützen. Rüstungsminister Speer sah noch im April 1945 die Hauptaufgabe des Volkssturms darin, für „Ruhe und Ordnung im Lande“ zu sorgen.[xxii]

Sicherungsbesatzungen: [xxiii]
Bei den Kämpfen an der ostpreußischen Grenze im Herbst 1944 hatte sich herausgestellt, daß das Heer zahlenmäßig nicht mehr in der Lage war, die ausgebauten rückwärtigen Stellungen rechtzeitig infanteristisch zu besetzen, um die dort eingesetzten bodenständigen Artillerie- und Pak-Einheiten vor durchgebrochener feindlicher Infanterie zu schützen. Diese eigentlich den Festungsstammbataillonen zugeteilte Aufgabe als Sicherungsbesatzungen wurde nunmehr den mit dem Ausbau der Stellungen beauftragten Volkssturmverbänden übertragen.
Bereits im Oktober 1944 wurde der Volkssturm in rückwärtigen Bereichen des Westwalls eingesetzt. Eine entsprechende Verwendung im Osten konnte erst ab Mitte Dezember 1944 erreicht werden. Die dortigen Gauleiter, vor allem Koch in Ostpreußen und Greiser im Warthegau, hatten sich vehement dagegen gewehrt, da sie dazu „ihren“ Volkssturm dem Kommando der Wehrmacht hätten unterstellen müssen.
In einigen Fällen wurden als Sicherungsbesatzung von Stellungen durch die Wehrmacht sogenannte „Rahmen-Einheiten“ aufgestellt; Infanterie-, Pionier- und Artillerieverbände, die einen schwachen Personalkader aus Wehrmachtssoldaten besaßen und durch Volkssturm-Kräfte hätten aufgefüllt werden sollen. Jedoch konnten mit dieser Maßnahme nur in Einzelfällen einsatzfähige Einheiten aufgestellt werden, da gerade bei den Pionier- und Artillerieverbänden den herangezogenen Volkssturmmännern die notwendige Spezialausbildung fehlte.


Allerdings reichten die Kräfte und vor allem die vorhandenen Waffen auch beim Volkssturm nur dazu aus, die wichtigsten Anlagen in den zu Festungen erklärten Städten zu besetzen, weite Teile der Stellungslinien mußten unbesetzt bleiben. So konnten z.B. die im Warthegau im rückwärtigen Bereich der Heeresgruppe A zwischen Posen und der Weichsel angelegten Stellungssystem (a-1, a-2 , b- und c-Linie) nur punktuell gesichert werden und wurden folgerichtig nach  Beginn der sowjetischen Offensive im Januar 1945 schnell durchbrochen.[xxiv]

Kampfeinsatz:
Ein Einsatz des Volkssturms außerhalb der 1944 bestehenden Reichsgrenzen wurde von Hitler kategorisch abgelehnt. Selbst angesichts der kritischen Lage in Ungarn verweigerte er seine Zustimmung zur Verlegung von 30 in Ost-Österreich vorhandenen Volkssturm-Bataillonen in den Raum Preßburg-Varastin, um dort Sicherungsaufgaben und Schanzarbeiten durchzuführen.

Die ersten Volkssturmbataillone wurden bereits kurz nach Aufruf des Volkssturm im Oktober 1944 im Raum Gumbinnen – Goldapp – Angerapp in Ostpreußen eingesetzt, wenn auch zunächst vor allem zu Sicherungs- und Schanzarbeiten, allerdings auch schon zur Abwehr durchgebrochener Feindkräfte. Im November 1944 waren allein im Rahmen der 170. Inf.Div acht Volkssturmbataillone im Einsatz, ohne allerdings Teil der Wehrmacht zu sein. Die dort gemachten Erfahrungen führten dann endlich zu einer Regelung über die Unterstellung der Volkssturm-Einheiten im Einsatzfall unter die Wehrmacht.[xxv]

Als am 13.1.1945 die Offensive der Roten Armee aus den Weichselbrückenköpfen bei Baranow Richtung Westen begann, stellte sich heraus, daß der Volkssturm im Warthegau wegen mangelnder Ausrüstung und ungenügender Ausbildung kaum feldbrauchbar war und die vorgesehenen Aufgaben als Sicherungsbesatzungen in den rückwärtigen Linien nicht wahrnehmen konnte. Lediglich etwa 400 Volkssturmmänner wurden in  Posen eingeschlossen und kämpften dort bis zur Kapitulation der Festung.

Das Debakel des Warthegauer Volkssturms führte dazu, in den bisher nicht unmittelbar feindbedrohten Parteigauen in der Mitte des Reiches 20 Volkssturm- Bataillone z.b.V. aufzustellen, diese bevorzugt mit deutschen Waffen auszurüsten und sie dann an die bedrohte Ostfront zu transportieren. Allerdings trafen diese Bataillone erst Ende Januar im Raum Küstrin – Frankfurt an der Oder ein, zu einem Zeitpunkt also, da die Rote Armee bereits an der Oder stand. Einige dieser Bataillone fuhren mit ihren Transportzügen mitten in die sowjetischen Panzerspitzen hinein.
Diese z.b.V. Bataillone waren fast die einzigen Volkssturm-Verbände, die wirklich einigermaßen vollständig bewaffnet, ausgerüstet und uniformiert waren, allerdings fehlten teilweise die schweren Waffen. Soweit sich noch feststellen läßt, kamen die 20 Bataillone aus folgenden Parteigauen der NSDAP: [xxvi]
a) Einsatz im Raum Frankfurt/Oder – Landsberg/Warthe – Küstrin
Volkssturm-Btl z.b.V. (auf die Angabe der Einheits-Nr. wird verzichtet):
-Bayreuth
-Franken
-Halle-Merseburg
-Kurhessen
-Mainfranken
-München-Oberbayern
-Oberdonau
-Osthannover
-Sachsen
-Thüringen

b) Einsatz im Raum Stargard – Deutsch-Krone
Volkssturm-Btl z.b.V.:
-Hamburg
-Hessen-Nassau
-Magdeburg-Anhalt
-Mecklenburg
-Pommern
-Schleswig-Holstein
-Südhannover-Braunschweig

c) Einsatzraum nicht zweifelsfrei feststellbar:
Volkssturm-Btl z.b.V.:
-Salzburg
-Schwaben
-Sudetenland

Bei der Verteidigung der zu Festungen erklärten Städte Küstrin (bis 29.3.1945) und Kolberg (bis 18.3.1945) waren je zwei Volkssturmbataillone eingesetzt.
Zu den 45.000 Soldaten, die die Festung Breslau bis 8.5.1945 verteidigten, gehörten etwa 15.000 Volkssturmmänner, die in 26 Kampfbataillone, 10 Baubataillone und 2 Ersatzbataillone gegliedert waren. Teile des Volkssturms waren auch im Rahmen des „Artillerie-Regiments Breslau“ eingesetzt. Diese Volkssturm-Artilleristen wurden Anfang  März 1945 in die Wehrmacht übernommen, eine der wenigen belegbaren Fälle dieser Art.[xxvii]

In Berlin bestand die deutsche Besatzung im März 1945 zu mehr als der Hälfte aus Volkssturmangehörigen. Von 41.000 Mann waren es 24.000, allerdings meist schlecht ausgebildet und mäßig ausgerüstet. Zwei in Berlin eingesetzten Volkssturmbataillone aus dem Gau Brandenburg wurden von dem dortigen Gauleiter Stürtz, der mit Goebbels rivalisierte, kurzfristig abgezogen. Auch zwischen den wechselnden Kampfkommandanten der Wehrmacht und Goebbels als Gauleiter von Berlin kam es immer wieder zu Zusammenstößen über den Einsatz des Volkssturms.

Im Westen waren Volkssturm-Einheiten in größerer Anzahl vor allem bei der 19. Armee am Oberrhein eingesetzt, die im Landserjargon bald die „19. Volkssturmarmee“ hieß. Neben Grenzschutz- und Polizeiabteilungen waren am Westrand des Schwarzwalds auch 20 Volkssturm-Bataillone aus Baden und sechs aus Württemberg-Hohenzollern vorhanden.[xxviii] Zur Verwendung kamen diese Einheiten vor allem bei:
-Divisionsgruppe Breisach (später Div.Nr. 805)
-Divisionsgruppe v. Witzleben (später Div.Nr. 905)
-Brigade 1005

Volkssturmverbände oberhalb der Bataillonsebene gab es nicht, im Brigade- oder Divisionsrahmen wurde der Volkssturm immer zusammen mit anderen Wehrmacht- oder Waffen-SS-Verbänden eingesetzt. Am häufigsten dürfte die Verwendung unter der Führung örtlicher Kampfkommandanten der Wehrmacht gewesen sein, in wenigen Fällen kämpften Volkssturm-Einheiten auch tatsächlich unter Führung der Gau- bzw. Kreisleiter,[xxix] soweit sich diese nicht rechtzeitig abgesetzt hatten.
Auch die „Volksgrenadier-Divisionen“ oder „Volks-Artillerie-Korps“ hatten trotz ihres Namens allenfalls wenige taktisch unterstellte Volkssturm-Einheiten in ihren Reihen, bestanden keinesfalls gliederungsmäßig aus Volkssturmverbänden. Selbst die 78. „Volks- Sturmdivision“ leitete ihre Bezeichnung von der ehemaligen 78. Sturmdivision und nicht etwa vom „Volkssturm“ her.
Lediglich die 1945 aufgestellten Divisionsstäbe z..b.V. 601- 612, 615, 616, 619 waren von vornherein für die Führung von Alarmeinheiten und Volkssturm vorgesehen. Dabei war jedoch nie an eine feste gliederungsmäßige Unterstellung von Volkssturmverbänden gedacht, diese Divisionsstäbe sollten vielmehr kurzzeitig die jeweils örtlich vorhandenen Volkssturmkräfte sowie die aus Ersatzeinheiten usw. aufgestellten Alarmtruppen führen. [xxx]


Literatur:


Bundesarchiv, Abt. Zentralnachweisstelle (Hrsg.): Der Deutsche Volkssturm: Idee, Bildung, Organisation und Einsatz. Die Rechtsstellung der Angehörigen des Deutschen Volkssturmes. Kornelimünster 1957
Grobosch, Werner: Entstehung und Rolle des Deutschen Volkssturms. In: Militärgeschichte 1978, S. 181 ff.
Kaltenegger, Roland: Das letzte Aufgebot der Alpenfestung". Die Tiroler Standschützen 1944/45. In: Pallasch 12 (2001) S. 117-122
Kissel, Hans: Der Deutsche Volkssturm 1944/45. Eine territoriale Miliz im Rahmen der Landesverteidigung. Berlin 1962
Loringhoven, Hanns Freytag von: Das letzte Aufgebot des Teufels. Einsatz des Volkssturmbataillons 7/108 Franken mit den Kompanien Rothenburg o.d.T., Ansbach, Weißenburg, Dinkelsbühl. Nürnberg 1965
Mammach, Klaus: Der Volkssturm. Das letzte Aufgebot 1944/45. Köln             1981
Schönherr, Klaus: Der Deutsche Volkssturm im Reichsgau Wartheland 1944/45. In: Militärgeschichtliche Beiträge, Band 1, S. 105-120. Herford 1987
Schramm, Percy Ernst (Hrsg.): Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht (Wehrmachtsführungsstab) 1940 - 1945, 4 Bände, Frankfurt 1979
Seidler, Franz W.: Deutscher Volkssturm. Das letzte Aufgebot 1944 / 45. München 1989

Tessin, Georg: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945.
Bd. 1: Die Landstreitkräfte - Waffengattungen – Gesamtübersicht, Osnabrück 1979
Bd. 17: Register der Namensverbände, Volkssturm / Hitlerjugend / Verbündete. Osnabrück 2002
Timm, Willy: Freikorps Sauerland im Deutschen Volkssturm. Südwestfalens letztes Aufgebot 1944/45. (=Schriftenreihe zur Geschichte Unnas und der Grafschaft Mark, Heft 12), Unna 1993
Wright, Burton: Army of dispair. The German Volkssturm 1944-1945. Dissertation der Florida State University 1982, veröffentlicht Michigan 1989 (UMI Ann Arbor Publ.)
Yelton, David Keith: The last reserves - political-military aspects of the structure, function and composition of the German Volkssturm, 1944 - 1945. Michigan 1990 (UMI Ann Arbor Publ.)


[i] KTB-OKW, Band 3, S. 1242.

[ii] Seidler, Volkssturm, S. 46 ff, 82 ff.

[iii] Erlaß v. 23.11.1944. In: Mammach, Volkssturm, S. 198

[iv] Seidler, Volkssturm, S. 84

[v] Absolon, Rud.: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935 – 1945. Das Personalwesen der Wehrmacht (= Schriften des Bundesarchivs, 5), Boppard 1960, S. 151 – 156,

[vi] Seidler, Volkssturm, S. 103

[vii] Tessin, Georg: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945. Bd. 17: Register der Namensverbände, Volkssturm / Hitlerjugend / Verbündete. Osnabrück 2002

[viii] Anordnung Nr. 227/44 der Parteikanzlei v. 27.9.1944. In: Kissel, Volkssturm, S. 99

[ix] Seidler, Volkssturm, S. 246 ff. Dort auch Angabe der zahlreichen Primärquellen.

[x] Seidler, Volkssturm, S. 193 ff.

[xi] Seidler, Volkssturm, S. 116 ff.

[xii] Seidler, Volkssturm, S. 124

[xiii] Seidler, Volkssturm, S. 211 ff.

[xiv] Seidler, Volkssturm, S. 67

[xv] Anordnung 318/44 der Parteikanzlei v. 12.10.44. In: Kissel, Volkssturm, S. 102

[xvi] Kaltenegger, Das letzte Aufgebot der „Alpenfestung".

[xvii] Timm, Freikorps Sauerland im Deutschen Volkssturm

[xviii] Boberach, Heinz (Hrsg.): Meldungen aus dem Reich. Die geheimen Lagebericht des SD der SS 1938-1945. Herrsching 1984, Bd. 17, S. 6720 ff.

[xix] Kissel, Volkssturm, s. 162. – Seidler, Volkssturm, S. 309.

[xx] Mammach, Volkssturm, S. 72

[xxi] Seidler, Volkssturm, S. 311 ff.

[xxii] Hüttenberger, Peter: Die Gauleiter. Studie zum Machtgefüge in der NSDAP, Stuttgart 1969, S. 194. – Grobosch, Entstehung und Rolle des Deutschen Volkssturms. S. 181 ff.

[xxiii] Seidler, Volkssturm, S. 303, 314 ff.

[xxiv] Schönherr, Klaus: Der Deutsche Volkssturm im Reichsgau Wartheland 1944/45. In: Militärgeschichtliche Beiträge, Band 1, S. 105-120. Herford 1987. - Magenheimer, Heinz: Abwehrschlacht an der Weichsel. Vorbereitung, Ablauf, Erfahrungen (= Einzelschr. militärischen Geschichte d. 2. Weltkriegs, 20). Freiburg 1986, S. 61 f.

[xxv] Seidler, Volkssturm, S. 325 ff.

[xxvi] Seidler, Volkssturm, S. 329 f.

[xxvii] Festungs-Kdtr. Breslau – Abt. IIb – v. 4.3.1945.

[xxviii] Seidler, Volkssturm, S. 338

[xxix] So z.B. in Nürnberg. Hier war zwar kaum Volkssturm eingesetzt, der amtierende stv. Gauleiter führte jedoch bis zuletzt selbst vor Ort. (Vgl. Kunze, Karl: Kriegsende in Franken und der Kampf um Nürnberg im April 1945. (=Nürnberger Forschungen, 28) Nürnberg 1995

[xxx] Tessin, Band 1, S. 105