Keitel, Wilhelm
| * 22. September 1882, Helmscherode, 16. Oktober 1946, Nürnberg (hingerichtet) | ![]() |
Wilhelm Keitel war im Ersten Weltkrieg Artillerieoffizier und zuletzt Hauptmann im Generalstab des Marinekorps in Flandern. Er wurde schwer verwundet und war nach dem Krieg Angehöriger der Reichswehrbrigade Hannover. Während der folgenden Jahre erhielt er mehrere Kommandos, ab 1930 leitete er die Heeresorganisationsabteilung im Truppenamt. 1934 wurde erzum Generalmajor befördert und war von 1935 bis 1938 Chef des Wehrmachtsamtes im Reichskriegsministerium. 1936 erfolgte die Beförderung zum Generalleutnant und 1937 zum General der Artillerie.
Nach dem Sturz Werner von Blombergs, mit dem er eng befreundet gewesen war, wurde Keitel am 4. Februar 1938 zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht ernannt. Im November 1938 erfolgte seine Beförderung zum Generaloberst.Nach dem Fall Frankreichs wurde er zum Generalfeldmarschall befördert.
Ursprünglich war Keitel gegen den Einmarsch in die Sowjetunion und reichte sogar seinen Rücktritt ein, blieb dann aber im Amt und bewunderte Hitlers Unabhängigkeit im Ostfeldzug. Als Hitlers vertrautester militärischer Berater war Keitel an allen wichtigen strategischen Entscheidungen beteiligt. Seine Unterwürfigkeit gegenüber Hitler und seine Unfähigkeit, Hitler gegenüber eine abweichende Meinung zu vertreten, brachte ihm im Offizierskorps den Namen "Lakaitel" ein. Keitel war nur Hitler unterstellt und machte sich durch seine absolute Willfähigkeit bei ihm außerordentlich beliebt. Doch gerade diese Dienstbeflissenheit hatte katastrophale Folgen, denn sie machte auch andere Generäle mundtot, die sonst manchen Befehl nicht fraglos hingenommen hätten.
Seit Ausbruch des Krieges gab Keitel selbst unwidersprochen Führer-Befehleweiter, die Massenmord anordneten - angefangen mit der Ausrottung der polnischen Intelligenz, Aristokratie und Geistlichkeit. Keitel enthülte den Truppenkommandeuren, daß sie entweder selbst die Hinrichtung sowjetischer Polit-Kommissare zu veranlassen oder gefangene Kommissare der Gestapo auszuliefern hätten. Am 16. Dezember 1941 verteidigte er die Maßnamen, die von den auf sowjetischem Gebiet operierenden Einsatzgruppen durchgeführt wurden.
Zu den von Keitel weitergeleiteten Befehlen gehörte auch der sog. "Nacht- und Nebel-Erlaß" vom 7. Dezember 1941, der es erlaubte, Personen, die die deutsche Sicherheit gefährdeten, kurzerhand aufzugreifen und spurlos verschwinden zu lassen. Dieser und andere Befehle führten dazu, daß Keitel nach Kriegsende vor das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal gestellt wurde, nachdem er am 9. Mai 1945 in Berlin diebedingungslose Kapitulation unterschrieben hatte. Er wurde fürschuldig befunden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben und hingerichtet.