Keitel, Wilhelm

 

* 22. September 1882, Helmscherode

† 16. Oktober 1946, Nürnberg (hingerichtet)

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Wilhelm Keitel trat am 7. März 1901 als Fahnenjunker in die Kaiserliche Armee ein. Er kam dabei zum Niedersächsisches Feldartillerie-Regiment Nr. 46. In diesem wurde er am 18. August 1902 zum Leutnant befördert. Vorher hatte er die Kriegsschule in Anklam besucht. Am 18. August 1910 wurde er zum Oberleutnant befördert. Als solcher wurde er als Regimentsadjutant eingesetzt. Wilhelm war der ältere Bruder vom späteren General der Infanterie Bodewin Keitel. Bei Ausbruch des 1. Weltkrieges zog er mit seinem Niedersächsisches Feldartillerie-Regiment Nr. 46 an die Front. Dort wurde er bereits Mitte September 1914 an der Westfront bei den Kämpfen an der Aisne verwundet. Während seiner Genesung wurde er am 8. Oktober 1914 zum Hauptmann befördert. Noch im Herbst 1914 kehrte er als Adjutant wieder zu seinem Regiment zurück. Er wurde gegen Ende des Jahres 1914 zum Batterieführer in seinem Regiment ernannt. Im Frühjahr 1915 wechselte er dann in den Generalstab. 1916 wurde er zum Ia der 19. Reserve-Division ernannt. 1918 wurde er dann als Ia des Marinekorps in Flandern eingesetzt. Im Krieg wurden ihm neben beiden Eisernen Kreuzen auch viele andere Auszeichnungen verliehen. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges wurde er dann in das Reichsheer übernommen. Dabei wurde er zuerst im Generalstab der 10. Reichswehr-Brigade eingesetzt. Im Herbst 1919 wurde er dann als Taktiklehrer an die Kavallerie-Schule versetzt. Im Herbst 1922 wurde er dann zum Chef der 7. Batterie des 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment ernannt. Als solcher wurde er am 1. April 1923 zum Major befördert. Am 1. Februar 1925 wurde er dann in das Reichswehrministerium versetzt. Dort wurde er in der Heeresorganisations-Abteilung (T 2) eingesetzt. 1927 war er dann direkt im Truppenamt (TA) tätig. Am 1. November 1927 wurde er zum Kommandeur der II. Abteilung vom 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment ernannt. Als solcher wurde er am 1. Februar 1929 zum Oberstleutnant befördert. Am 1. Oktober 1929 wurde er wieder in das Reichswehrministerium versetzt. Dort leitete er die Heeresorganisations-Abteilung (T 2) im Truppenamt (TA). Am 1. Oktober 1931 wurde er dort zum Oberst befördert. Am 1. Oktober 1933 wurde er zum Infanterieführer III ernannt, wodurch er auch stellvertretender Kommandeur der 3. Division der Reichswehr wurde. Als solcher wurde er am 1. April 1934 zum Generalmajor befördert. Am 1. Oktober 1934 wurde er beim Ausbau der Reichswehr zum Infanterieführer VI und damit gleichzeitig Kommandant von Bremen ernannt. Damit bildete er die Grundlagen für den Aufbau der späteren 22. Infanterie-Division. Am 1. Oktober 1935 wurde er dann zum Chef des Wehrmachtsamtes im Reichskriegsministerium ernannt. Am 1. Januar 1936 erfolgte die Beförderung zum Generalleutnant. Bereits am 1. August 1937 wurde er zum General der Artillerie befördert. Nach dem Sturz von Generalfeldmarschall Werner von Blomberg, mit dem er eng befreundet gewesen war, wurde Keitel bei der Auflösung des Reichskriegsministerium am 4. Februar 1938 zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht ernannt. Am 1. November 1938 erfolgte seine Beförderung zum Generaloberst. Am 30. September 1939 wurde er mit dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet. Nach dem Fall Frankreichs wurde er am 19. Juli 1940 zum Generalfeldmarschall befördert. Ursprünglich war Keitel gegen den Einmarsch in die Sowjetunion und reichte sogar seinen Rücktritt ein, blieb dann aber im Amt und bewunderte Hitlers Unabhängigkeit im Ostfeldzug. Als Hitlers nächststehender militärischer Berater war Keitel an allen wichtigen strategischen Entscheidungen beteiligt. Seine Unterwürfigkeit gegenüber Hitler und seine Unfähigkeit, Hitler gegenüber eine abweichende Meinung zu vertreten, brachte ihm im Offizierskorps den Namen "Lakaitel" ein. Keitel war nur Hitler unterstellt und machte sich durch seine absolute Willfähigkeit bei  ihm außerordentlich beliebt. Doch gerade diese Dienstbeflissenheit hatte katastrophale Folgen, denn sie machte auch andere Generäle mundtot, die sonst manchen Befehl nicht fraglos hingenommen hätten. Seit Ausbruch des Krieges gab Keitel selbst unwidersprochen Führer-Befehle weiter, die Massenmord anordneten - angefangen mit der Ausrottung der polnischen Intelligenz, Aristokratie und Geistlichkeit. Keitel enthüllte den Truppenkommandeuren, dass sie entweder selbst die Hinrichtung sowjetischer Polit-Kommissare zu veranlassen oder gefangene Kommissare der Gestapo auszuliefern hätten. Am 16. Dezember 1941 verteidigte er die Maßnamen, die von den auf sowjetischem Gebiet operierenden Einsatzgruppen durchgeführt wurden. Zu den von Keitel weitergeleiteten Befehlen gehörte auch der sog. "Nacht- und Nebel-Erlass" vom 7. Dezember 1941, der es erlaubte, Personen, die die deutsche Sicherheit gefährdeten, kurzerhand aufzugreifen und spurlos verschwinden zu lassen. Dieser und andere Befehle führten dazu, dass Keitel nach Kriegsende vor das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal gestellt wurde, nachdem er am 9. Mai 1945 in Berlin die bedingungslose Kapitulation unterschrieben hatte. Er wurde am 1. Oktober 1946 in allen 4 angeklagten Punkten für schuldig befunden. Dabei war auch die Anklage Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Am 16. Oktober 1946 wurde er durch Erhängen hingerichtet. Seine Leiche wurde danach verbrannt. Die Überreste wurden von der amerikanischen Luftwaffe verstreut.

 

Ritterkreuz (30. September 1939)