Ärmelschild "Lappland"

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

Unbekannt (ca. Ende März 1945)

Stifter:

Unbekannt (vermutl. Adolf Hitler)

Stiftungsverordnung:

 

Verleihungsbestimmungen:

Der Schild sollte an Soldaten verliehen werden, die mindestens sechs Monate bei der 20. Gebirgs-Armee gedient hatten.

- Teilnahme an mindestens einer Schlacht vor dem 27. Oktober 1944

- Verwundung

- ununterbrochener Einsatz in Lappland von sechs Monaten.

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

 

General der Gebirgstruppe Böhme ("im Namen des Führers"

bzw. ab Bataillonskommandeur aufwärts ("im Namen und Auftrag des Oberbefehlshabers der 20. Gebirgs-Armee General der Gebirgstruppen Böhme")

Trageweise:

 

Abmessungen:

50 x 75 mm1

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Der Ärmelschild "Lappland" wurde noch vor dem 1. Mai 1945 vom Obersten Befehlshaber der Wehrmacht (Hitler) genehmigt. Der Chef des Heeres-Personalamtes, General der Infanterie Burgdorf, übertrug, via Fernschreiben, dem Befehlshaber der 20. Gebirgs-Armee die Verleihungsbefugnis.

Die Stiftung des Ärmelschildes wurde weder im Reichsgesetzblatt noch in den Allgemeinen Heeresmitteilungen veröffentlicht.

Mit der Verleihung wurde, in britischer Gefangenschaft, am 1. Juli 1945 begonnen. Es wurden Besitzzeugnisse angefertigt und Eintragungen im Soldbuch vorgenommen. Vereinzelt wurden auch provisorisch hergestellte Schilde ausgehändigt.

 

 

 

 

 

 

 

   1 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 65

   "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 64 und 65

   "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 94 bis 96