Panzer-Kampfabzeichen

 

 

 

 

(Von Links nach Rechts) Panzer-Kampfabzeichen in Bronze und Silber.1

 

 

(Von Links nach Rechts) Panzer-Kampfabzeichen II. Stufe, III. Stufe, IV. Stufe und V. Stufe1

 

Stiftungsdatum:

20. Dezember 1939 (in Silber)

1. Juni 1940 (in Bronze)

22. Juni 1943 (mit Einsatzzahl)

 

 

Stifter: Generaloberst von Brauchitsch (Oberbefehlshaber des Heeres)
Stiftungsverordnung:

Stiftungsverfügung vom 20. Dezember 1939 (im Heeres-Verordnungsblatt am 27. Dezember 1939 veröffentlicht):

 

"Ich genehmige die Einführung des Panzerkampfwagenabzeichens nach dem mir vorgelegten Muster. Berlin, den 20. Dezember 1939                Der Oberbefehlshaber des Heeres   

          von Brauchitsch               Generaloberst"1

 

Stiftung des Panzerkampfwagenabzeichens in Bronze am 1. Juni 1940:

 

Das Panzerkampfwagenabzeichen in Bronze wurde "in Anerkennung der in vielen Sturmangriffen gezeigten Bewährung aller Teile des Heeres und als Ansporn vollsten Einsatz des einzelnen Mannes" vom Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Brauchitsch, für die Angehörigen der Schützenregimenter, der Kradschützenbataillone der Panzerdivisionen und der Panzerspäh-Einheiten gestiftet. Die Verleihungsbedingungen waren die selben wie beim Silbernen Panzerkampfwagenabzeichen. Am selben Tag wurde das »Panzerkampfwagenabzeichen« in »Panzer-Kampfabzeichen« umbenannt.3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbestimmungen vom 20. Dezember 1939 (Absätze 1,2,3,4 und 9):

 

"(1.) Das Panzerkampfwagenabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der

   Panzereinheiten verliehen werden, die sich ab 1. 1. 40 als Panzerkampfwagen- bzw.

   Panzerbefehlswagen-Kommandanten, Panzerschütze, Panzerführer, Panzerfunker bei mindestens

   dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei sich die

   Panzerkampfwagenbesatzung aktiv am Kampf selbst beteiligt haben muss.

2. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gem-

   H. A. O./Heeres-Anzugs-Ordnung/-H. Dv. 122 - Absch. B. Nr. 28 Trageweise B) in und außer Dienst

   getragen.

3. Das Panzerkampfwagenabzeichen besteht aus einem ovalen Eichenlaubkranz, in dem sich ein

   Panzerkampfwagen befindet; auf dem oberen Teil des Eichenlaubkranzes ist das Hoheitszeichen der

   Wehrmacht angebracht.

4. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird durch die Kommandeure der Panzerdivision verliehen.

[...]

9. Der Besitz des Weltkriegs-Panzerkampfwagenabzeichens entbindet nicht von der Erfüllung der 

   unter 1. für das Panzerkampfwagenabzeichen gestellten Bedingungen."3

 

Änderungen der Verleihungsrichtlinien des Oberkommandos des Heeres vom 31. Dezember 1942:

 

"Kradmelder der Panzereinheiten können die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie, in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer mitfahrend, sich unter unmittelbarer feindlicher Waffeneinwirkung an drei verschiedenen Kampftagen bewähren.

   Angehörigen von Instandsetzungstrupps der Panzereinheiten können die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie sich in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer bei der Wiederinstandsetzung im Kampf befindlicher Panzer an drei verschiedenen Kampftagen bewähren."3

 

Eine Verfügung des O. K. H. vom 31. Januar 1943 gab bekannt, dass den Angehörigen der Panzer-Nachrichten-Abteilungen das Panzer-Kampfabzeichen in Silber verliehen werden konnte, wenn sie die in Abschnitt 1 genannten Bedingungen erfüllten.3

 

Verfügung des O. K. H. vom 22. Juni 1943 (Abschnitt 1,2,3,4 und 8):

 

"1. Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer 

   angreifenden Angehörigen der schweren Waffen die Einführung höherer Stufen zum Panzer-

   Kampfabzeichen genehmigt.

2. Die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen werden nach besonderem Muster mit der Zahl 24

   in der II. Stufe, der Zahl 50 in der III. Stufe, der Zahl 75 und 100 in der IV. Stufe gefertigt.

3. Es kann verliehen werden 

   nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen die II. Stufe,

   nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III. Stufe,

   nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV. Stufe,

   und zwar 

   das Panzerkampfabzeichen in Silber an Panzerbesatzungen der Panzereinheiten, 

   das Panzerkampfabzeichen in Bronze an Panzerbesatzungen der Panzerspäheinheiten,

   das Sturmabzeichen (allg.) an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten 

   und Panzerjägereinheiten der Panzerjägerabteilungen (Sf.) Die IV. Stufe kann nach 100 Einsätzen 

   mit der Zahl 100 erneut verliehen werden.

4. Es darf nur ein Sturmabzeichen getragen werden; die niedrigen Stufen verbleiben jedoch zur

   Erinnerung.

8.a) Die Einsatztage für die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen und zum Sturmabzeichen 

   (allg.) sind ab 1. 7. 1943 anzurechnen; für bereits verliehene Infanterie-Sturmabzeichen, Panzer-

   Kampfabzeichen oder Sturmabzeichen (allg.) werden jedoch drei Einsatztage aus der Zeit vor

   dem 1. 7. 43 ohne weiteren Nachweis angerechnet.

   b) Außerdem können, um den bewährten alten Frontkämpfer hervorzuheben, bei

   ununterbrochenem Einsatz im Osten oder in Afrika nach dem 22. 6. 41

   von 15 Monaten bis zu 25 Einsatztage

   von 12 Monaten bis zu 15 Einsatztage

   von 8 Monaten bis zu 10 Einsatztage

   nach durch gewissenhafter Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet werden.

   Kommando, Verwundung (Erfrierung) oder bis zu einem Viertel der vorgesehenen Fristen gilt nicht

   als Unterbrechung des Einsatzes.

   c) Der Div.Kdr. kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft keine Gelegenheit

   zum anrechnungsfähigen Einsatz mehr gegeben ist, die höheren Stufen zum Panzer-Kampfabzeichen

   oder zum Sturmabzeichen (allg.) verleihen.

   Hierbei muss der zu Beleihende für den Erwerb

   der II. Stufe mindestens 18 Einsatztage

   der III. Stufe mindestens 35 Einsatztage

   der IV. Stufe mindestens 60 Einsatztage nachweisen."4

 

Verfügung des O. K. H. vom 1. Dezember 1944:

 

"Panzerjägerverbände, die mit nachstehenden Panzerjägerwaffen ausgerüstet sind:

   Jagdpanzer 38,

   Jagdpanzer IV,

   Jagdpanther,

   Jagdtiger,

   Sturmgeschütz III und IV

erhalten das Panzerkampfabzeichen in Silber.

   Die übrigen Panzerjägereinheiten erhalten wie bisher das Sturmabzeichen (allg.)."5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Divisionskommandeur und taktische Vorgesetzte im Range eines Divisionskommandeurs. (Siehe Punkt 4 der Verleihungsbestimmungen vom 20. Dezember 1939.)

Ab 9. September 1942 konnten Kommandeure selbstständiger Einheiten (ab Bataillonsgröße) das Panzer-Kampfabzeichen verleihen.6

  

 

Trageweise:

Das Panzer-Kampfabzeichen wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. (Siehe Punkt 2 der Verleihungsbestimmungen vom 20. Dezember 1939.)
 

Abmessungen:

61 x 42 mm (Panzer-Kampfabzeichen in Silber bzw. Bronze)7

48 x 62 mm (Panzer-Kampfabzeichen mit Einsatzzahl 25 und 50)7

51 x 60 mm (Panzer-Kampfabzeichen mit Einsatzzahl 75 und 100)7

 

 

Material:

Das Panzer-Kampfabzeichen wurde anfangs aus Buntmetall, später aus Feinzink hohlgepresst, halbvoll oder massiv hergestellt.7

Das Panzer-Kampfabzeichen mit Einsatzzahl wurde aus Feinzink hohlgepresst, halbvoll oder massiv hergestellt.7

 

 

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt vom Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Wilhelm Ernst Peekhaus aus Berlin.3 (Die ersten Abzeichen wurden von der Berliner Firma C. E. Juncker hergestellt.3)
 

Verleihungs-Daten:

ca. 12.600 (in Bronze)

ca. 22.000 (in Silber)

 
Weitere Informationen:

Am 13. Juli 1921 wurde vom Reichswehr-Minister "zur Erinnerung an die Leistungen der durch den Friedensvertrag aufgelösten Kampfwagenverbände" ein Kampfwagen-Abzeichen, für die ehemaligen Besatzungen der deutschen Kampfwagen, gestiftet. Auf Wunsch der Truppe wurde durch Generale der Panzertruppe, Kommandierende Generale, Panzer-Divisions- und Regiments-Kommandeure im Oktober 1939 ein Antrag "für die Einführung eines Panzerkampfwagen-Abzeichens und eines Panzerkampfwagen-Erinnerungsabzeichens" eingereicht. Daraufhin wurde das Panzer-Kampfabzeichen gestiftet.3

 

 

 

 

 

 

  1 Bilder u.a. von www.wehrmacht-awards.com

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 112

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 113

  4 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 113 und 114

  5 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 114

  6 "Deutsche Kriegsauszeichnungen   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 71

  7 "Deutsche Kriegsauszeichnungen   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 72 und 76