Segelflugzeugführerabzeichen

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

16. Dezember 1940

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung vom 16. Dezember 1940:

 

"Ich genehmige hiermit die Einführung eines Tätigkeitsabzeichens für 'Segelflugzeugführer'. Über Form usw. des Abzeichens vergleiche nachstehende Beschreibung und Zeichnung.

   Aus Metall: versilberter, ovaler, massiver Eichenlaubkranz. Auf der Mitte der unteren Grundlinie des Kranzes befindet sich ein Hakenkreuz. In der oberen Hälfte des Kranzes aufgesetzt ein oxydierter, segelnder massiver Adler. Der Adler ist mit zwei Nietstiften auf dem Kranz vernietet. Auf der Rückseite ist die hartverlötete oxydierte Scharniernadel aus Neusilber angebracht.

   In Stickerei: Form und Größe in gleicher Art wie beim Metallabzeichen. Der plastisch gearbeitete Kranz ist in hell Aluminium, der Adler in oxydierter Stickerei und das Hakenkreuz aus blankem Gespinst.

 

B. Abmessungen

Abmessungen des Kranzes     Höhe etwa 55 mm

                                               Breite etwa 42 mm

Flügelspannweite des Adlers Breite etwa 53 mm

                                               Höhe etwa 15 mm

 

C. Material

Neusilber

 

D. Bestimmungen für die Verleihung des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens

1. Bedingungen für die Verleihung.

   Das Lw.-Segelflugzeugführerabzeichen kann aktiven Soldaten und Soldaten des Beurlaubtenstandes

   der Luftwaffe bei entsprechender Bewährung und Erwerb des Segelflugzeugführerscheines (L) 

   verliehen werden.

   Beamten, Angehörigen des Ingenieur- und Nautikerkorps kann das Lw.-Segelflugzeugführer-

   abzeichen unter der gleichen Voraussetzung verliehen werden, wenn sie Soldaten des

   Beurlaubtenstandes sind.

 

   Beim ehrenvollen Ausscheiden aus dem fliegenden Personal der Luftwaffe (einschließlich Reserve)

   wird das Fliegererinnerungsabzeichen verliehen, wenn der Ausscheidende das Lw.-Segelflugzeug-

   führer- oder ein anderes Lw.-Fliegerabzeichen mindestens 4 Jahre im Besitz gehabt hat.

   Bei früherem Ausscheiden infolge nicht selbstverschuldetem Unfalls kann eine frühere Verleihung

   erfolgen. Entscheidung trifft Reichsluftfahrtministerium.

2. Antrag auf Verleihung.

   . . .

3. Bestimmungen über das Tragen des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens.

   Das Segelflugzeugführerabzeichen darf als militärisches Tätigkeitsabzeichen nur zur Uniform der 

   Wehrmacht und zur Uniform des N.S.F.K (Nationalsozialistisches-Fliegerkorps) getragen werden.

   Das Lw.-Segelflugzeugführerabzeichen wird am Tuchrock (Sommerrock) auf der Mitte der linken

   Brustseite, an der Fliegerbluse und Jacke des Abendgesellschaftsanzuges in entsprechender Höhe

   getragen. Bei Orden (E.K. I (Eisernes Kreuz 1. Klasse) usw.) unter diesen.

   Das Lw.-Segelflugzeugführerabzeichen kann neben einem Kriegsfliegerabzeichen (Weltkrieg) ge-

   tragen werden.

   Das Tragen des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens als Tätigkeitsabzeichen neben einem anderen

   Lw.-Fliegerabzeichen (ausgenommen das Fallschirmschützenabzeichen) ist ausgeschlossen.

   Es bleibt jedoch den Besitzern von anderen Lw.-Fliegerabzeichen freigestellt, das Segelflugzeug-

   führerabzeichen zu beantragen. Nach seiner Verleihung ruht das Tragen eines anderen Lw.-

  Fliegerabzeichens.

   Das Anlegen zur bürgerlichen Kleidung, auch in verkleinerter Form, ist verboten (Ausnahme

   Fliegererinnerungsabzeichen).

4. Bestimmungen über den Verbleib des Lw.-Segelflugzeugführerabzeichens.

   . . .

 

E. Allgemeines

   . . . 

 

Der Reichsminister der Luftfahrt

und Oberbefehlshaber der Luftwaffe

i.V.

Milch

Generalfeldmarschall"1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Siehe Punkt D.3. der Stiftungsverordnung

Abmessungen:

Abmessungen des Kranzes 

  Höhe ca. 55m

  Breite ca. 42 mm

Flügelspannweite des Adlers

  Höhe ca. 15 mm

  Breite ca. 53 mm

 

 

 

 

Material:

 

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt vom Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Wilhelm Ernst Peekhaus aus Berlin.

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

 

  

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 186 und 187