Fallschirmschützenabzeichen (der Luftwaffe)

 

 

 

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Stiftungsdatum:

5. November 1936

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 16. November 1936:

 

"Ich genehmige hiermit die Einführung eines Tätigkeitsabzeichens für Fallschirmschützen. Über Form usw. des Abzeichens vergleiche nachstehende Beschreibung und Zeichnung.

A. Beschreibung:

   Das Fallschirmschützenabzeichen besteht aus einem hochstehend ovalen, leicht gewölbten,

   massiven Kranz, rechte Hälfte Lorbeer, linke Hälfte Eichenlaub, mit aufgesetztem massivem

   vergoldetem, gleitendem Adler mit Hakenkreuz in den Fängen. Die Adlerkonturen und das

   Hakenkreuz sind poliert.

   Auf der Rückseite des Abzeichens ist eine senkrecht hart verlötete Scharnieranstecknadel

   angebracht.

B. Abmessungen:

   Gesammtdurchmesser von oben nach unten etwa 53 mm, von links nach rechts etwa 41,5 mm.

C. Material:

   . . . 

D. Vorläufige Bestimmungen für die Verleihung des Fallschirmschützenabzeichens:

 1. Bedingungen für die Verleihung:

   a) Bis weitere Erfahrungen vorliegen, kann aktiven Soldaten und Reservepersonal (Soldaten)

      bei entsprechender Bewährung und nach erfolgreichem Abschluß eines Fallschirmschützen-

      lehrgangs das Fallschirmschützenabzeichen verliehen werden.

   b) . . .

 2. Antrag auf Verleihung 

   . . .

 3. Bestimmungen über das Tragen des Fallschirmschützenabzeichens.

   das Fallschirmschützenabzeichen darf wie die übrigen militärischen Fliegerabzeichen nur zur 

   Uniform der Wehrmacht getragen werden. Das Fallschirmschützenabzeichen wird am Tuchrock

   (Sommerrock) auf der Mitte der linken Brustseite, an der Fliegerbluse und Jacke des

   Abendgesellschaftsanzuges in entsprechender Höhe getragen. Bei Orden (EK (Eisernes Kreuz) 1

   usw.) unter diesen.

   Das Fallschirmschützenabzeichen kann neben den Kriegsflieger- und Nachkriegsfliegerabzeichen

   getragen werden; es ist dann rechts von den Nachkriegsfliegerabzeichen und links von den 

   Kriegsfliegerabzeichen) anzubringen.

   Das Anlegen zur bürgerlichen Kleidung, auch in verkleinerter Form ist verboten. (Ausnahme:

   Fliegererinnerungsabzeichen).

 4. Bestimmungen über den Verbleib des Fallschirmschützenabzeichens.

   . . .

E. Allgemeines:

1. bis 8.

   Der R. d. L. u. Ob. d. L., 5.11.36, L.D. Nr. 42716/36 IV, 3a."2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbedingungen vom 10. Mai 1937 (Göring) - Luftwaffen-Verordnungsblatt 17. Mai:

 

"Zu 1. Bedingungen für die Verleihung.

   Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:

   a) Aktiven Soldaten und Reservepersonal (Soldaten) kann nach entsprechender Bewährung

   nach Erwerb des Fallschirmschützen das Fallschirmschützenabzeichen verliehen werden.

   Eine Ausnahme bilden die Offiziere und Unteroffiziere, die der Fallschirmtruppe bzw. -schule

   als Lehrer zugeteilt werden. Diese erhalten, da sie als ausgesuchtes Personal die Schützen-

   ausbildung bereits beherrschen, das Fallschirmschützenabzeichen unmittelbar nach erfolgreich 

   beendeter Ausbildung als Fallschirmspringer."3

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Linke Bruststeite

Abmessungen:

 

Höhe ca. 53 mm

Breite ca. 41,5 mm

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Die ersten Verleihungen des Abzeichens fanden am 15. Dezember 1936 statt.

  

   1 Bild von www.axishistory.com

   2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 184 und 185

   3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 185