Erdkampfabzeichen der Luftwaffe

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

31. März 1942

10. November 1944 (mit Einsatzzahl)

 

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Stiftungsverfügung vom 31. März 1942:

 

"Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Art des Kampfes an den einzelnen Fronten in zunehmendem Maße eine aktive Beteiligung aller Truppengattungen der Luftwaffe am Erdkampf erfordert, genehmige ich als sichtbares Zeichen der Anerkennung für Bewährung beim Fronteinsatz im Erdkampf die Einführung des ''Erdkampfabzeichens der Luftwaffe''.

   Die Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe hat nach den beifolgenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine Verleihung "ehrenhalber" schließe ich ausdrücklich aus. Für genaues Einhalten der Verleihungsbestimmungen mache ich die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich."1

Verleihungsbestimmungen:

Bestimmungen vom 31. März 1942:

 

"1. Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe kann Angehörigen der Luftwaffe für ausgezeichnete

   Kampfleistungen in Erdkämpfen verliehen werden.

2. Die Verleihung erfolgt nur an Einzelpersonen, die in vorderster Linie kämpfend an mindestens drei

   an verschiedenen Tagen durchgeführten Kampfhandlungen tapfer teilgenommen haben. Als

   Kampfhandlungen, gleichgültig ob mit infanteristischen oder artilleristischen Waffen geführt, gelten

   Sturmangriffe oder Nahkämpfe Mann gegen Mann.
   Als Sturmangriff ist der Angriff zu verstehen, der mindestens zum Einbruch in die feindliche Stellung

   führt. Für die schweren Infanteriewaffen und die artilleristischen Waffen ist der Begriff Sturm-

   angriff erfüllt, wenn sie den Sturmangriff gemeinsam mit der stürmenden Truppe vorgetragen und

   durch den Einsatz ihrer Waffen im Nahkampfraum den Einbruch in die feindliche Stellung mit

   erzwungen haben. Gegenstöße und Gegenangriffe sowie gewaltsame Erkundungen sind als

   Sturmangriff zu werten, wenn sie zum Einbruch in die feindliche Stellung oder zum Handgemenge

   geführt haben. 

   Die bloße Teilnahme an erfolgreichen Kampfhandlungen, insbesondere mit schweren

   infanteristischen oder artilleristischen Waffen gegen Erd-, (Panzer, Bunker usw.) und Seeziele, ohne

   daß eine unmittelbare Beteiligung an einem Sturmangriff oder Nahkampf vorliegt, genügt nicht zur

   Verleihung des Erdkampfabzeichens, 

   Für Kämpfe gegen Luftziele kommt nicht die Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe,

   sondern die des Flakkampfabzeichens in Betracht.
3. Kampfhandlungen gegen Erd- und Seeziele, die in Verbindung mit Kampfhandlungen gegen

   Luftziele (Abschüsse) bereits zur Verleihung des Flakkampfabzeichens geführt haben, können nicht

   nochmals für eine Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe in Anrechnung gebracht

   werden. Dagegen kann ein ausschließlich aufgrund von Kampfhandlungen gegen Erd- und Seeziele

   verliehenes Flakkampfabzeichen in das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe umgetauscht werden,

   sofern die Kampfhandlungen den vorgenannten Bedingungen entsprechen.
4. Eine Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe für Verdienste in der Truppenführung ist

   nicht vorgesehen. Kommandeure usw. kommen für eine Verleihung nur in Frage, wenn sie die unter

   2. und 3. genannten Bedingungen erfüllt haben."2

 

Am 28. Januar 1943 entschied der Reichsmarschall, dass das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe auch an Sanitätsoffiziere und Sanitätsunterpersonal verliehen werden konnte, sofern sie die Bedingungen erfüllt hatten.

 

Ab 22. Februar 1943 entschied der Reichsmarschall, dass das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe gefallenen Soldaten post mortem verliehen werden konnte.

 

Nach dem 30. Juli 1943 konnte das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe, aufgrund einer Entscheidung des Reichsmarschalls auch an Angehörige der Luftwaffen-Nachrichtendienste verliehen werden, sofern sie die Bedingungen erfüllen konnten.

 

Bestimmung des Oberkommandos der Luftwaffe vom 6. September 1944:

 

"Allen Angehörigen der Sturmgeschützeinheiten der Luftwaffe, insbesondere im Bereich der Fallschirmtruppe, kann in Ergänzung und teilweiser Abänderung der Verleihungsbestimmungen das ''Erdkampfabzeichen der Luftwaffe'' verliehen werden, wenn sie sich ohne Rücksicht auf ihre Verwendung innerhalb der Sturmgeschützeinheit bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei sich die Besatzungen der Panzerfahrzeuge aktiv am Kampf beteiligt haben müssen."3

 

Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe aus Stoff konnte bis zum 8. Mai 1942 getragen werden; danach war jedes Tragen und jede Herstellung untersagt.

 

Bekanntgabe des Oberkommandos der Luftwaffe vom 10. November 1944:

 

"l. Der Reichsmarschall hat als sichtbares Zeichen der Anerkennung für wiederholt bewiesene

   Einsatzfreudigkeit der in Panzerkampfwagen und gepanzerten Fahrzeugen angreifenden

   Angehörigen der Panzer-, Panzerspäh- und Sturmgeschützeinheiten der Luftwaffe, insbesondere im

   Bereich der Fallschirmtruppe, die Einführung höherer Stufen zum Panzerkampf- und

   Erdkampfabzeichen der Luftwaffe genehmigt.
2. Als höhere Stufen zum Panzerkampf- und Erdkampfabzeichen der Luftwaffe kommen diese

   Abzeichen mit den Einsatzzahlen 25 (II. Stufe), 50 (III. Stufe), 75 (IV. Stufe) und 100 (V. Stufe) zur

   Verleihung.
3. Es kann verliehen werden nach:
  25 anrechnungsfähigen Einsätzen die II. Stufe,
  50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III. Stufe,
  75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV. Stufe,
  100 anrechnungsfähigen Einsätzen die V. Stufe,
  und zwar
   a)...
   b)...
   c) das "Erdkampfabzeichen der Luftwaffe an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten der

   Luftwaffe."3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen.

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe mit Einsatzzahl wurde nach bisherigem Erkenntnisstand weder hergestellt noch verliehen. Bei Erdkampfabzeichen der Luftwaffe mit Einsatzzahl, die nach dem Krieg aufgetaucht sind, handelte es sich um Kopien.

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G.Klietmann S. 165

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G.Klietmann S. 165 und 166

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G.Klietmann S. 167