Erdkampfabzeichen der Luftwaffe
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Stiftungsdatum: |
31. März 1942 10. November 1944 (mit Einsatzzahl) |
Stifter: |
Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt) |
Stiftungsverordnung: |
Stiftungsverfügung vom 31. März 1942:
"Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Art des Kampfes an den einzelnen Fronten in zunehmendem Maße eine aktive Beteiligung aller Truppengattungen der Luftwaffe am Erdkampf erfordert, genehmige ich als sichtbares Zeichen der Anerkennung für Bewährung beim Fronteinsatz im Erdkampf die Einführung des ''Erdkampfabzeichens der Luftwaffe''. Die Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe hat nach den beifolgenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine Verleihung "ehrenhalber" schließe ich ausdrücklich aus. Für genaues Einhalten der Verleihungsbestimmungen mache ich die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich."1 |
Verleihungsbestimmungen: |
Bestimmungen vom 31. März 1942:
"1. Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe kann Angehörigen der Luftwaffe für ausgezeichnete Kampfleistungen in Erdkämpfen verliehen werden. 2. Die Verleihung erfolgt nur an Einzelpersonen, die in vorderster Linie kämpfend an mindestens drei an verschiedenen Tagen durchgeführten Kampfhandlungen tapfer teilgenommen haben. Als Kampfhandlungen, gleichgültig ob mit infanteristischen oder artilleristischen Waffen geführt, gelten
Sturmangriffe oder Nahkämpfe Mann gegen Mann. führt. Für die schweren Infanteriewaffen und die artilleristischen Waffen ist der Begriff Sturm- angriff erfüllt, wenn sie den Sturmangriff gemeinsam mit der stürmenden Truppe vorgetragen und durch den Einsatz ihrer Waffen im Nahkampfraum den Einbruch in die feindliche Stellung mit erzwungen haben. Gegenstöße und Gegenangriffe sowie gewaltsame Erkundungen sind als Sturmangriff zu werten, wenn sie zum Einbruch in die feindliche Stellung oder zum Handgemenge geführt haben. Die bloße Teilnahme an erfolgreichen Kampfhandlungen, insbesondere mit schweren infanteristischen oder artilleristischen Waffen gegen Erd-, (Panzer, Bunker usw.) und Seeziele, ohne daß eine unmittelbare Beteiligung an einem Sturmangriff oder Nahkampf vorliegt, genügt nicht zur Verleihung des Erdkampfabzeichens, Für Kämpfe gegen Luftziele kommt nicht die Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe, sondern
die des Flakkampfabzeichens in Betracht. Luftziele (Abschüsse) bereits zur Verleihung des Flakkampfabzeichens geführt haben, können nicht nochmals für eine Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe in Anrechnung gebracht werden. Dagegen kann ein ausschließlich aufgrund von Kampfhandlungen gegen Erd- und Seeziele verliehenes Flakkampfabzeichen in das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe umgetauscht werden,
sofern die Kampfhandlungen den vorgenannten Bedingungen entsprechen. nicht vorgesehen. Kommandeure usw. kommen für eine Verleihung nur in Frage, wenn sie die unter 2. und 3. genannten Bedingungen erfüllt haben."2
Am 28. Januar 1943 entschied der Reichsmarschall, dass das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe auch an Sanitätsoffiziere und Sanitätsunterpersonal verliehen werden konnte, sofern sie die Bedingungen erfüllt hatten.
Ab 22. Februar 1943 entschied der Reichsmarschall, dass das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe gefallenen Soldaten post mortem verliehen werden konnte.
Nach dem 30. Juli 1943 konnte das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe, aufgrund einer Entscheidung des Reichsmarschalls auch an Angehörige der Luftwaffen-Nachrichtendienste verliehen werden, sofern sie die Bedingungen erfüllen konnten.
Bestimmung des Oberkommandos der Luftwaffe vom 6. September 1944:
"Allen Angehörigen der Sturmgeschützeinheiten der Luftwaffe, insbesondere im Bereich der Fallschirmtruppe, kann in Ergänzung und teilweiser Abänderung der Verleihungsbestimmungen das ''Erdkampfabzeichen der Luftwaffe'' verliehen werden, wenn sie sich ohne Rücksicht auf ihre Verwendung innerhalb der Sturmgeschützeinheit bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei sich die Besatzungen der Panzerfahrzeuge aktiv am Kampf beteiligt haben müssen."3
Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe aus Stoff konnte bis zum 8. Mai 1942 getragen werden; danach war jedes Tragen und jede Herstellung untersagt.
Bekanntgabe des Oberkommandos der Luftwaffe vom 10. November 1944:
"l. Der Reichsmarschall hat als sichtbares Zeichen der Anerkennung für wiederholt bewiesene Einsatzfreudigkeit der in Panzerkampfwagen und gepanzerten Fahrzeugen angreifenden Angehörigen der Panzer-, Panzerspäh- und Sturmgeschützeinheiten der Luftwaffe, insbesondere im Bereich der Fallschirmtruppe, die Einführung höherer Stufen zum Panzerkampf- und
Erdkampfabzeichen der Luftwaffe genehmigt. Abzeichen mit den Einsatzzahlen 25 (II. Stufe), 50 (III. Stufe), 75 (IV. Stufe) und 100 (V. Stufe) zur
Verleihung. Luftwaffe."3 |
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Verleihungsbefugnis: |
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Trageweise: |
Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. |
Abmessungen: |
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Material: |
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Entwurf: |
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Verleihungs-Daten: |
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Weitere Informationen: |
Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe mit Einsatzzahl wurde nach bisherigem Erkenntnisstand weder hergestellt noch verliehen. Bei Erdkampfabzeichen der Luftwaffe mit Einsatzzahl, die nach dem Krieg aufgetaucht sind, handelte es sich um Kopien. |
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1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G.Klietmann S. 165
2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G.Klietmann S. 165 und 166
3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G.Klietmann S. 167