Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel

 

 

 

     

 

(Von Links nach Rechts) Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel 1. Stufe, 2. Stufe und 3. Stufe

 

Stiftungsdatum:

30. November 1944

Stifter:

Großadmiral Dönitz (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine)

Stiftungsverordnung:

Absatz 1 der Einführungsverordnung vom 30. November 1944:

 

"In Anerkennung der schneidigen, mit Erfolg durchgeführten Angriffe der Kleinkampfverbände stifte ich für die Soldaten des Kommandos der Kleinkampfverbände Bewährungs- und Kriegsabzeichen in folgender Form:

a) Bewährungsabzeichen: gestickter Sägefisch.

b) Kampfabzeichen:

   1. Stufe: Sägefisch im Tauwerk,

   2. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 1 Schwert,

   3. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 2 Schwertern,

   4. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 3. Schwertern,

   5. Stufe: Kampfspange in Bronze: Sägefisch im Tauwerk

   6. Stufe: Kampfspange in Silber: Sägefisch im Tauwerk

   7. Stufe: Kampfspange in Gold: Sägefisch im Tauwerk

  Die Abzeichen bis 4. Stufe einschließlich werden auf dem rechten Oberarm unterhalb der Ärmelnaht

  an der Schulter bzw. in entsprechender Höhe, die Spange über der Ordensschnalle getragen."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Paragraph I. und II. der Verleihungsbedingungen vom 30. November 1944:

 

"I. Allgemeine Bedingungen:

   Würdigkeit und gute Führung.

II. Besondere Bedingungen:

   1. Bewährungsabzeichen (gestickter Sägefisch): Das Abzeichen wird an Soldaten der

      Kleinkampfmittel verliehen, die sich freiwillig als Einzelkämpfer gemeldet haben, oder an solche

      Soldaten, die kommandiert, aber für Sondereinsätze bestimmt sind, und zwar nach vollendeter

      Ausbildung und Bewährung in der Ausbildung. Bedingung ist 2monatige Zugehörigkeit zum

      Verband, es sei denn, daß ein früherer Fronteinsatz die Kürzung dieser Wartezeit rechtfertigt. Mit

      der Abkommandierung aus dem Verband erlischt im Allgemeinen das Recht zum Tragen des

      Abzeichens. Ausnahmen können in Sonderfällen vom Befehlshaber zugelassen werden. Die

      Einheitsführer des Verbandes haben das Recht, bei schlechter Führung, unsoldatischem Verhalten

      usw. das Tragen des Abzeichens für befristete Zeit, etwa bis zu 4 Wochen, zu verbieten. Längere

      oder dauernde Entziehung erfolgt durch den Befehlshaber.

   2. Kampfabzeichen:

      a) 1. Stufe (Sägefisch im Tauwerk):

         Es wird an Soldaten verliehen, die sich im Einsatz, bei der Vorbereitung des Einsatzes und bei

         besonderen Versuchen bewährt haben. Dieses Kampfabzeichen kann nicht mehr befristet,

         sondern nur endgültig bei ehrenwidrigem Verhalten entzogen werden.

      b) 2.-4. Stufe (Sägefisch im Tauwerk mit 1, 2 und 3 Schwertern):

         Es wird verliehen nach Teilnahme an einem Einzelkämpfer- bzw. Kommandounternehmen auf

         See oder an Land und Bewährung hierbei und zwar:

            nach dem 1. Einsatz mit 1 Schwert (2. Stufe),

            nach dem 2. Einsatz mit 2 Schwertern (3. Stufe),

            nach dem 3. Einsatz mit 3 Schwertern (4. Stufe).
         Der AdK/Admiral der Kleinkampfverbände kann festsetzen, daß für kleinere Einzelkämpfer-

         bzw. Kommandounternehmen erst mehrere zu einem Schwert berechtigen.

      c) 5.7. Stufe (Kampfspange in Bronze, Silber, Gold):

         Die Kampfspange in Bronze wird verliehen für den 4. größeren Einzelkämpfer- bzw. 

         Kommandoeinsatz auf See oder an Land, die Kampfspange in Silber nach dem 7. solchen

         Einsatz, die Kampspange in Gold nach dem 10. Einsatz. Bei besonders hervorragenden

        Leistungen, aber nur als Einzelkämpfer, kann eine frühere Verleihung der Kampfspange

         erfolgen."2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Abzeichen bis 4. Stufe einschließlich werden auf dem rechten Oberarm unterhalb der Ärmelnaht

an der Schulter bzw. in entsprechender Höhe, die Spange 1cm über der Ordensschnalle getragen. (Siehe b) der Einführungsverordnung vom 30. November 1944)

 

 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt vom Heraldiker Dr. Ot. Neubecker aus Berlin.

Die gestickten Abzeichen stammen von Tröltsch u. Hanselmann, die Kampfspangen und ihre plastischen Muster von der Firma C. E. Juncker aus Berlin.

 

 

Verleihungs-Daten:

Die ersten vier Stufen wurden sehr wahrscheinlich verliehen worden sein. Eine Verleihung der Kampfspange dürfte aller Wahrscheinlichkeit nicht stattgefunden haben.

 

Weitere Informationen:

Dieses Kampfabzeichen ist das einzige der Kriegsmarine, das auch schon während des Krieges kein Hakenkreuz zeigte.

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 147

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 148