Kraftfahrbewährungsabzeichen

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

23. Oktober 1942

Stifter:

"Der Führer, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Das Abzeichen wurde "als Anerkennung für den Kriegseinsatz besonders bewährter Kraftfahrer" gestiftet.

Verleihungsbestimmungen:

Durchführungsbestimmungen vom 23. Oktober 1942:

 

"Vorraussetzung für die Verleihung sind:

a) Einsatz ab 1. Dezember 1940 in den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien, Griechenland, in 

   Bulgarien, Rumänien, im Gebiet ostwärts der russischen Westgrenze 1940 (vor Eingliederung der

   baltischen Staaten durch die Sowjetunion), in Finnland, Norwegen nördlich des Polarkreises oder

   im Gebiet der in Lappland eingesetzten deutschen Truppen und in Afrika.

b) Bewährung in diesen Gebieten unter besonders schwierigen Bedingungen:

   als Kradmelder   an 90 Einsatztagen

   als Fahrer von Gefechtskraftfahrzeugen   an 120 Einsatztagen

   als Fahrer von Kraftfahrzeugen der Trosse I und II, Kolonnen und Stäbe   an 150 Einsatztagen

   als Fahrer von Kraftfahrzeugen der Versorgungstruppen   an 165 Einsatztagen

   als Kraftfahrer sonstiger Dienststellen und Einheiten der Wehrmacht   an 185 Einsatztagen"1

 

"Das Abzeichen kann verliehen werden an:

1. Kraftfahrer der Wehrmacht

2. Kraftfahrer - Nichtwehrmachtangehörige, die der Wehrmacht unterstellt sind. Hierbei sind auch

   Verleihungen an ausländische Freiwillige gestattet, nicht aber Verleihung an Wehrmacht-

   angehörige verbündeter oder befreundeter Staaten.

   Verleihungen nach dem Tode sind nicht zulässig."1

 

Das Buch, "Deutsche Kriegsauszeichnungen" von Rolf Michaelis, besagt, dass Fahrer von KFZ des Tross I 135 Einsatztage und Fahrer von KFZ des Tross II 150 Einsatztage, für die Verleihung das Abzeichens, benötigten.

 

Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 9. März 1944:

 

"Erweiterung des verleihungsberechtigten Gebietes auf

- Sizilien ab 1. Juni 1943

- Sardinien und Korsika ab 1. Juli 1943

- das italienische Festland südlich der Linie Ancona-Piombino ab 1. August 1943

- Albanien ab 9. September 1943"1

 

Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 16. Mai 1944:

 

"Einsatz ab 1. Februar 1944 in, durch Heeresgruppen-Befehl festgelegten, rückwärtigen Armeezonen der Heeresgruppe Nord in Estland, Lettland und Litauen."1

 

Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 23. September 1944:

 

"Einsatz ab 1. Juni 1944 in, durch Heeresgruppen-Befehl festgelegten, rückwärtigen Armeegebieten und rückwärtigen Armeezonen an allen Fronten."1

 

Als Einsatztage für das Kraftfahrbewährungsabzeichen konnten u.a. angerechnet werden:

- Fahrten unter Feindeinwirkung

- besonders große Tagesleistungen an Strecke und Fahrzeit

- Fahrten unter ungewöhnlich harten klimatischen Bedingungen.2

 

Ein verliehenes Abzeichen konnte auch wieder aberkannt werden, bei z.B. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Verursachung eines Unfalls oder schlechte Pflege/Wartung des Fahrzeugs und dadurch hervorgerufener vorzeitiger Verschleiß.2

 

 

Für das Kraftfahrbewährungsabzeichen in Silber mussten die genannten Bedingungen ein zweites mal erfüllt werden; für das Abzeichen in Gold ein drittes mal.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Vorgesetzte von Kraftfahrern ab Bataillonskommandeur aufwärts2

Trageweise:

 

Das Kraftfahrbewährungsabzeichen wurde in der Mitte des linken Unterärmels, 2 cm über dem jeweiligen Tätigkeitsabzeichen für Kraftfahrpersonal getragen.

Abmessungen:

41 x 44 mm2

Material:

Eisen- oder Zinkblech2

Entwurf:

SS-Oberführer Werlin1

Verleihungs-Daten:

Insgesamt: 65.000 (=)

Weitere Informationen:

Erwähnenswert ist, dass das von einem SS-Soldaten entworfene Abzeichen kein Hakenkreuz zeigt!

 

 

  

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 84 und 85

   2 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 110