Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen

 

 

 

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Stiftungsdatum:

2. August 1939

Stifter:

"Der Führer, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Reichsgesetzblatt vom 10. August 1939   Nr. 139   Seite 1365:

 

"Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens:

 

Zum sichtbaren Ausdruck meines Dankes und meiner Anerkennung für die Verdienste um die Anlage und Errichtung des Deutschen Schutzwalls stifte ich das

Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen.

Das nähere bestimmt die Satzung.

 

   Berlin, den 2. August 1939

 

Der Führer und Reichskanzler

Adolf Hitler

 

Der Reichsminister des Inneren

Frick

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Staatsminister und Chef 

der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers

Dr. Meißner"

 

 

Reichsgesetzblatt vom 20. Oktober 1944   Nr. 52   Seite 247:

 

"Erlaß des Führers über die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens:

 

1. In Anerkennung der Verdienste um die Errichtung der Grenzbefestigungen im Höhepunkt des

   Lebenskampfes des Deutschen Volkes ordne ich die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen

   Schutzwall-Ehrenzeichens an.

2. Die Satzung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens vom 2. August 1939 (Reichsgesetzbl. S. 1666) 

   Artikel 1, 2 und 5 findet Anwendung. Im übrigen erläßt die zur Durchführung der Verleihung und

   der Regelung des Verfahrens erforderlichen Vorschriften der Staatsminister und Chef der

   Präsidialkanzlei und der Leiter der Partei-Kanzlei im Benehmen mit dem Chef des Oberkommandos 

   der Wehrmacht.

 

   Führerhauptquartier, den 10. Oktober 1944.

 

Der Führer

Adolf Hitler

 

Der Leiter der Partei-Kanzlei

M. Bormann

 

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei

Dr. Meißner"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Reichsgesetzblatt vom 10. August 1939   Nr. 139   Seite 1366:

 

"Satzung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens:

 

Artikel 1

Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen wird an Personen verliehen, die an der Schaffung der dem Schutze des Deutschen Volkes dienenden Befestigungsanlagen mitgearbeitet haben.

 

Artikel 2

(1) Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen ist eine bronzene Medaille, die auf der Vorderseite einen

 Bunker, darüber gekreuzt ein Schwert und einen Spaten, darüber das Hoheitszeichen trägt. Die Rück-

 seite trägt die Inschrift 'Für Arbeit zum Schutze Deutschlands'.

(2) Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen wird an einem braunen, durch zwei weiße Streifen  

 eingefaßten, braun gesäumten Band auf der linken Brustseite getragen.

 

Artikel 3

Die Vorschläge auf Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens werden vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, vom Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen und vom Reichsarbeitsführer je für ihren Bereich ausgestellt und mir durch den Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers vorgelegt.

 

Artikel 4

Den Beliehenen wird ein Besitzzeugnis durch den Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers ausgestellt.

 

Artikel 5

Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen bleibt nach dem Tod des Inhabers den Hinterbliebenen als Andenken.

 

Artikel 6

Mit der Durchführung der Verordnung beauftrage ich den Reichsminister des Inneren in Verbindung mit dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers.

 

   Berlin, den 2. August 1939

 

Der Führer und Reichskanzler

Adolf Hitler

 

Der Reichsminister des Inneren

Frick

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Staatsminister und Chef 

der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers

Dr. Meißner"

 

 

Verleihungsvoraussetzung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 13. Oktober 1939:

 

"Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen kann verliehen werden na Wehrmachtangehörige und Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes sowie an männliche Angestellte und Arbeiter der Wehrmacht, die zum Ausbau oder zur Verteidigung der Befestigungsanlage in der Zeit vom 15. Juni 1938 bis 31. März 1939 eingesetzt waren."2

 

Am 13. November 1939 wurden die Bestimmungen ergänzt, sodass das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen auch an Angehörige der Luftwaffe verliehen werden konnte. Bedingung hierfür war ein mindestens 10-wöchige Arbeit am Westwall.3

 

Die Verleihung des Ehrenzeichens sollte bis spätestens 31. März 1941 abgeschlossen sein.

 

Reichsgesetzblatt vom 20. Oktober 1944   Nr. 52   Seite 251:

 

"Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens.

 

Aufgrund des Erlasses des Führers über die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens vom 10. Oktober 1944 (Reichsgesetzbl. S. 247) wird verordnet:

 

§1

(1) Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen wird an alle Volksgenossen deutschen Blutes verliehen, die

 an der Schaffung der dem Schutze des Deutschen Volkes dienenden Stellungsbauten mit Eifer und

 Hingabe gearbeitet haben.

(2) Volksgenossen denen das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen bereits im Jahr 1939 verliehen 

 wurde, erhalten bei Einsatz beim Stellungsbau im Jahre 1944 zusätzlich eine Spange zum Deutschen

 Schutzwall-Ehrenzeichen.

 

§2

Die Verleihung erfolgt durch den Führer. Die Aushändigung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens an Angehörige der Wehrmacht und des Reichsarbeitsdienstes erfolgt auf dem Dienstweg. Für alle nicht der Wehrmacht und dem Reichsarbeitsdienst angehörigen Personen erfolgt die Aushändigung durch den Zuständigen Kreisleiter der NSDAP.

 

§3

Den Beliehenen wird ein Besitzzeugnis ausgestellt.

 

   Berlin, den 10. Oktober 1944

 

Der Leiter der Partei-Kanzlei

M. Bormann

 

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei 

Dr. Meißner"

 

Ob die unter §1 (2) genannte Spange tatsächlich verliehen wurde ist unklar. Erwähnenswert ist auch, dass an betreffende Soldaten bzw. Arbeiter vorerst nur ein Band und ein Besitzzeugnis ausgehändigt wurde.

Oberstfeldmeister Pauli beschreibt die Spange zum Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichen wie folgt:

Ähnlich wie die Spange "Prager Burg", bräunlich-oliv getönt mit der Jahreszahl "1944".

 

Reichsgesetzblatt vom 14. Februar 1945   Nr. 5   Seite 23:

 

"2. Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens.

 

Auf Grund des Erlasses des Führers über die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens vom 10. Oktober 1944 (Reichsgesetzbl. S. 247) wird verordnet:

 

§2 der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Wiederaufnahme der Verleihung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens vom 10. Oktober 1944 (Reichsgesetzbl. S. 251) erhält folgende Fassung:

 

'§2

Die Verleihung erfolgt durch den Führer. Die Aushändigung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens

an Angehörige der Wehrmacht und des Reichsarbeitsdienstes sowie der Organisation Todt erfolgt auf dem Dienstweg. Für alle nicht der Wehrmacht, dem Reichsarbeitsdienst und der Organisation Todt angehörigen Personen erfolgt die Aushändigung durch den zuständigen Kreisleiter der NSDAP.'

 

   Berlin, 30. Januar 1945

 

Der Leiter der Partei-Kanzlei

M. Bormann

 

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei 

Dr. Meißner"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

"Der Führer, Adolf Hitler" (bzw. im Namen des ...)

Trageweise:

Auf der linken Brustseite, im zweiten Knopfloch oder an der Ordensschnalle

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

622.064 (bis 31. Januar 1941)

Weitere Informationen:

Das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen wurde Dr. Todt am 24. November 1939 von Adolf Hitler persönlich verliehen. Am selben Tage erhielten ebenfalls das Ehrenzeichen:

- Generaloberst von Witzleben,

- General der Flieger Kitzinger,

- Generalleutnant Jacob (Inspekteur der Festungen),

- Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl,

- Reichsleiter der NSDAP Dr. Ley,

Am 24. November 1939 verlieh Dr. Todt 200 Wallmeistern in Pirmasens das Ehrenzeichen mit folgenden Worten: "Wie der Soldat mit Stolz sein Eisernes Kreuz trägt für Tapferkeit vor dem Feind, so sollt ihr euer Westwall-Ehrenzeichen tragen und stolz darauf sein, daß eure Arbeit der Sicherung der deutschen Grenzen und der Sicherung des Lebens unserer kämpfenden Volksgenossen dient und wesentlich zum endgültigen Sieg im jetzigen Kampfe beitragen wird."

Hitler verlieh das Ehrenzeichen am 13. Dezember 1939 dem Reichsleiter der NSDAP und Korpsführer des Nationalsozialistischen Kraftfahr-Korps (NSKK), Hühnlein.2

 

Das Ehrenzeichen wurde irrtümlicher Weise auch an Frauen verliehen: Sie musste, um die Verleihungs-

bedingung zu erfüllen, mindestens 15 Wochen am Westwall bzw. 20 Wochen im Büro gearbeitet haben.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

   1 Bild von www.wehrmacht-awards.com

   2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 60 und 61

   3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 61