Ärmelband "Afrika"

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

15. Januar 1943

Stifter:

"Der Führer und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbestimmungen: 

 

"Das Ärmelband "Afrika" kann verliehen werden an

a) Angehörige des Heeres, des Heeresgefolges, dem Heer unterstellte oder im unmittelbaren Auftrag

   des Heeres tätigen Personen, die eine der folgenden Bedinungen erfüllt haben:

   - Ehrenvoller Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischem Boden

   - Verwundung bei einem Einsatz in Afrika

   - Erkrankung an einer auf dem Kriegsschauplatz zugezogenen Krankheit, die zum Verlust der 

     vollen oder bedingten Tropendienstfähigkeit geführt haben 

b) Marineangehörige mit ehrenvollem Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischem 

   Boden bzw. für schwimmende Verbände mit Einsatz auf See von festen Stützpunkten Afrikas aus

   (Verbände usw., die Afrika lediglich anlaufen oder sonst vorübergehend berühren, fallen nicht unter

   den Begriff 'in Afrika eingesetzt').

   Verwundung usw. - wie bei a)

c) Angehörige der Luftwaffe sowie an Nichtwehrmachtangehörige, die der Luftwaffe unterstellt oder 

   in ihrem unmittelbaren Auftrag tätig sind, sofern sie die Bedingungen unter a) bzw. b) erfüllt

   haben."1

 

Änderung der Verleihungsbestimmungen (bekannt geben am 20, Mai 1943 (Heer) bzw. 1. Juli 1943 (Luftwaffe)):

 

"Der Führer hat genehmigt, daß an Angehörige der Heeresgruppe Afrika, die an den Endkämpfen auf afrikanischem Boden, vom 6.5.43 ab ehrenvoll teilgenommen haben, das 'Ärmelband Afrika' bereits nach viermonatigem Einsatz in Afrika verliehen werden kann."2

 

Änderung der Verleihungsbestimmungen (durch das Oberkommando der Wehrmacht - 14. Dezember 1943):

 

"In Erweiterung der Verleihungsberechtigung wird genehmigt, daß das Ärmelband 'Afrika' unabhängig von der Einsatzzeit verliehen werden kann, sofern der Auszuzeichnende sich bei den Kämpfen auf afrikanischem Boden eine deutsche Tapferkeitsauszeichnung (Eisernes Kreuz, Deutsches Kreuz in Gold, Nennung im Ehrenblatt usw.) erworben hat."2

 

Endtermin für die Verleihung war der 31. Oktober 1944.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Ab Bataillonskommandeur aufwärts (im Namen des Oberbefehlshabers des Afrikakorps)

Trageweise:

Linker Unterarm (ca. 8 bis 15 cm oberhalb des unteren Ärmelrandes)

Abmessungen:

450 x 34 mm3

Material:

Kamelhaarstoff3

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

ca. 30.000

Weitere Informationen:

Der Ärmelband "Afrika" (eine Auszeichnung) ist nicht zu verwechseln mit dem am 18. Juli 1941 gestifteten Ärmelstreifen "Afrikakorps". Dieser Ärmelstreifen "Afrikakorps" wurde von allen Angehörigen des Afrikakorps getragen.

  

  

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 73 und 74

   2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 74

   3 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS -Polizei" von Rolf Michaelis - S. 98