SA Sportabzeichen / Wehrabzeichen

 

 

 

               


      

 

 

Stiftungsdatum:

1933, SA Sportabzeichen, ab 1938 SA Wehrabzeichen
Es gab 4 Typen Klassen
Typ 1: 1933 bis 1934, Rückseite aufgeprägter Vermerk: „Eigentum d.Chefs d. Ausbildungswesens“
Typ 2: 1935 bis 1939, Rückseite aufgeprägter Vermerk:„Eigentum D.S.A. Sportabz. Hauptstelle“
Typ 3: 1939 bis 1944, Rückseite aufgeprägter Vermerk:"Eigentum der Obersten S.H. Führung"
Typ 4: 1943 bis 1945, RZM-Marke M 1 und Herstellernummer ( Sonderstufe )

Stifter:

SA-Stabschef Ernst Röhm

Stiftungsverordnung:

-

Verleihungsbestimmungen:

Das SA Sport / Wehrabzeichen konnte in Bronze, Silber und Gold verliehen werden.
Die Mitgliedschaft der SA oder ähnlicher Gruppierungen, war nicht Vorraussetzung für den Erwerb der Auszeichnung. Allerdings waren strenge Vorraussetzungen notwendig:
1. Der Erwerber musste "wehrwürdig" sein
2. Der Erwerber musste durch ärztliche Untersuchung für tauglich befunden werden (Sport und marschfähig).
3. Der Erwerber musste durch einen Geländesportlehrer ( Lehrscheininhaber ) ein Training vorschriftsmäßig nachweisen können.
4. Leistungsprüfung und Training mußte durch einen SA-Führer mit Prüfberechtigung nachgewiesen / beglaubigt werden. Der Nachweis der Ausbildung mußte sozusagen bestätigt worden sein.

Verleihungsbefugnis:

SA-Führer mit Prüfungsberechtigung. Erworben werden konnte das SA - Sportabzeichen in Schulen des Chefs des Ausbildungswesens und nach Training innerhalb sowie außerhalb der SA Geländesport - Arbeitsgemeinschaften.
Erwerb des SA-Wehrabzeichens durch Politische Leiter.

Trageweise:

linke Brusttasche

Abmessungen:

Bronze: Breite ca. 45,2 mm, Höhe ca. 57,8 mm Gewicht ca. 18 Gramm.
Silber: Breite ca. 44,5 mm, Höhe ca. 57 mm Gewicht ca. 19 Gramm.
Gold: Breite ca. 45,7 mm, ca. Höhe 58,2 mm Gewicht ca.18 Gramm.  

Material:

Vollmaterial Eisen, je nach Orden: bronziert, versilbert, vergoldet

 

Entwurf:

Nicht bekannt

Verleihungs-Daten:

Exakte Verleihungszahlen liegen nicht vor, es soll ca.1,5 Millionen mal verliehen worden sein.

Weitere Informationen:

Vorraussetzung für die Verleihung der unterschiedlichen "Klassen" ( Bronze, Silber und Gold )
Die Leistungsprüfung:
1. Leibesübungen (100-m-Lauf, Weitsprung, Keulenweitwurf Kugelstoßen und 300-m-Lauf)
2. Grundübungen (Kleinkaliberschießen, 25-km-Gepäckmarsch, Keulenzielwurf)
3. Geländesport.
Nachweis der Leistungen:
Am beginn der Ausbildungszeit wurde für den Bewerber ein Leistungsbuch angelegt, für dessen ordnungsgemäße Führung der zuständige SA-Führer mit Prüfungsberechtigung verantwortlich war. Die Abnahme der Leistungsprüfung erfolgte auf den Schulen d. Chefs des Ausbildungswesens (durch Lehrpersonal ). Im Örtlichen Training konnten die Leistungsgruppen 1 ( Leibesübung ) und 2 ( Grundübung ) als Teilprüfung absolviert werden. Den Abschluß bildete die 3. Gruppe. Die 3. Gruppe konnte nur bei bestandener Gruppe 1 und 2 erfolgen. Die Gesamtprüfung mußte oder sollte innerhalb von 3 Monaten abgelegt sein. Wurde die Prüfung nicht voll erfüllt, konnte durch eine Ergänzungsprüfung, unter bestimmten Forderungen abgelegt werden.
Bei bestandener Prüfung wurde der Trainingsabschluß und Schulungsabschluß im Leistungsbuch bestätigt ( Grundausbildungsschein - G - Schein ). Führte der Chef d. Ausbildungswesens Lehrgänge durch, erhielten Teilnehmer bei Eignung zum Geländesportlehrer den Lehrerschein ( L - Schein ). Der Chef d. Ausbildungswesens gab den Prüfungsschein an SA-Führer aus, die eine Lehrberechtigung hatten. Dies geschah auf Antrag.
Jedoch nicht der Bewerber selbst stellte den Antrag auf Verleihung des SA - Sportabzeichens, sondern der SA-Führer mit Prüfungsberechtigung. Dieser war nämlich für die Prüfungsabnahme und ihre Beurkundung verantwortlich.
Beigefügt wurde dem Antrag eine Meldekarte. Diese enthielt den Vordruck für das Besitzzeugnis, eine Würdigkeitserklärung und ein Auszug aus dem Leistungsbuch des Bewerbers.
Der Chef des Ausbildungswesens führte dann die Verleihung des SA Sportabzeichens durch, dies geschah im Namen des Stabschefs. Das Leistungsbuch wurde also zu einem endgültigen Ausweis über Ausbildung und Abzeichenerwerb.
Die Sonderformen des SA Sport / Wehrabzeichens:
Nach abweichenden Regelungen konnten folgende Sonderformen an einen bestimmten Bewerberkreis verliehen werden,
SA Sportabzeichen ( Seesport ) in Bronze, Silber und Gold ) von 1934 bis 1935
Das SA Wehrabzeichen für Kriegsversehrte 1943 bis 1945