Die Ehrenkreuze der Deutschen Mutter (Mutterkreuz)

 

 

 

           


      

 

 

Stiftungsdatum:

16.12.1938

Stifter:

Adolf Hitler

Stiftungsverordnung:

Nach der Wiedereinführung des Muttertages wurde das Mutterkreuz am 16. Dezember 1938 von der Parteileitung der NSDAP als neuer Orden eingeführt.

 

Verleihungsbestimmungen:

Verliehen wurde es in Bronze, Silber und Gold.
Bronze ist die dritte Stufe für vier und fünf Kinder.
Silber ist die zweite Stufe für sechs und sieben Kinder.
Gold ist die erste Stufe für acht und mehr Kinder.
Voraussetzung für die Verleihung war, dass die Frau "deutsch-blütig" (Ariernachweis), "erbgesund", "anständig" und "sittlich einwandfrei" war.

Verleihungsbefugnis:

Die Verleihung erfolgte seit 1939 durch den Ortsgruppenleiter am Muttertag.

Trageweise:

Die Mütter sollten die Auszeichnung bei feierlichen Anlässen an einem blauweißen Band um den Hals oder als Miniaturkreuz am Revers tragen.

Abmessungen:

Größe, 35,37 x 46,84 mm,Gewicht, mit Band 14,6 g  

Material:

Das Stück ist aus Buntmetall / Emailliert

 

Entwurf:

Nicht bekannt

Verleihungs-Daten:

Exakte Verleihungszahlen liegen nicht vor aber es dürfte eine beträchtliche Menge gewesen sein.

Weitere Informationen:

Das Mutterkreuz gibt es in 2 Variationen und in 3. Stufen, es unterscheidet sich in der Größe und auch vom Schriftzug auf der Rückseite zum 1. Modell. 1. Modell „Das Kind adelt die Mutter”, dann die Unterschrift "Adolf Hitler" Dieses Model 1 ist sehr selten, da es in frühen Jahren sehr selten verliehen worden ist.
2. Modell „16. Dezember 1938”, dann die Unterschrift "Adolf Hitler"
Das Kreuz wurde an einem Band um den Hals getragen und brachte der Trägerin verschiedene Vorteile.
So mussten die Trägerinnen des Mutterkreuzes in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein Sitzplatz angeboten werden.
Auf Behörden und Ämtern wurden sie bevorzugt behandelt.
Die Hitler-Jugend des Ortes war angehalten, die ausgezeichneten Mütter mit dem Hitlergruß auf der Straße zu grüßen.
Um den Charakter der Ehrung zu bewahren, war es unstatthaft, das Mutterkreuz im Alltagsleben und zur Arbeitskleidung anzulegen.
Wegen der bei der anfänglichen Planung nicht erwarteten hohen Anzahl von 5,5 Millionen Mutterkreuzen, wurden bei der ersten Verleihung am 21. Mai 1939 nur solche Mütter ausgezeichnet, die das Alter von 60 Jahren überschritten.
Den übrigen Müttern wurde das Mutterkreuz beim Erntedankfest im selben Jahr übergeben.